KG. Rot-Weiß Spay 1953 e.v. und KG. Spayer Boxelöfter 1933 e.v.

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Durchführung des Fastnachtszuges in Spay Spay, im Januar 2013 KG. Rot-Weiß Spay 1953 e.v. und KG. Spayer Boxelöfter 1933 e.v. Als Veranstalter des Fastnachtsumzuges haben wir einige wichtige Punkte erarbeitet, damit der Umzug in Spay so sicher wie möglich am Fastnachtssonntag durch unsere Straßen ziehen kann. 1. Grundsätze Alle Fahrzeuge, Wagen und Fußgruppen und sonstige Teilnehmer müssen sich für den Fastnachtszug bei der zuständigen Zugleitung anmelden. In den Jahren mit ungeraden Zahlen z.b. 2013, 2015 bei der KG. Rot Weiß Spay, http://www.kg-rotweiss-spay.de/ (hier stehen die aktuellen Ansprechpartner) In den Jahren mit geraden Zahlen z.b. 2014, 2016 bei der KG. Spayer Boxelöfter www.boxeloefter.de (hier stehen die aktuellen Ansprechpartner) Für jeden Wagen und jede Fußgruppe ist ein/e Verantwortliche/r zu benennen. Sollte nicht explizit eine andere Person benannt werden, so ist automatisch die auf dem Meldebogen eingetragene Person verantwortlich. Zu jedem Wagen sind, von den Zugteilnehmern, mindestens zwei Ordner bereitzustellen. Die Anzahl der Begleitkräfte hat sich nach Länge des Wagens, der Art der Aufbauten und der Örtlichkeit (enge Straßenteile) zu richten. Da der Raum zwischen der Zugmaschine und Anhänger als besonders gefährlich angesehen werden muss, insbesondere deshalb, weil wegen der erforderlichen Lenkbarkeit des Anhängers Schutzvorrichtungen dort nicht möglich sind, haben die Begleitkräfte in besonderem Maß auf diesen Zwischenraum zu achten. 2. Wagenbau und Personenbeförderung Alle Wagen, ob groß oder klein, werden im Rohbau und im fertigen Zustand auf ihre Sicherheit hin durch Beauftragte der Karnevalsgesellschaften überprüft. Deshalb bitten wir Euch die Wagen mindestens vier Wochen vor Baubeginn anzumelden. Bei dem Bau der Fastnachtswagen ist darauf zu achten, dass die Standfläche wo Personen drauf stehen, eine Höhe von 3,00m über der Fahrbahn nicht überschreiten darf. Für Personen, die auf der Ladefläche oder auf einem Aufbau eines Fahrzeuges transportiert werden, sind geeignete Schutzeinrichtungen gegen Herunterfallen und Verletzungen zu treffen (Bordwände, Sitzgelegenheiten, Haltegriffe u.a.). Die Ladeflächen und Aufbauten müssen eben, tritt- und rutschfest und mindestens mit einer stabilen Brüstung von 1m gegen Herabfallen gesichert sein. Bei Kinderkarnevalswagen ist die Höhe auf 80cm herabgesetzt. Die Haftung übernimmt hier jede Gruppe (Zugteilnehmer) selbst!

Aufgrund der Straßen- und Verkehrssituation ist die Breite auf max. 3,50 m zu begrenzen. Die Pracken, Schutzvorrichtungen an den Seiten und am hinteren Teil des Wagens, müssen so tief wie möglich nach unten gezogen werden. Der Mindestabstand beträgt 15 cm über dem Boden. Es muss darauf geachtet werden, dass alle Räder vollflächig mit den Pracken abgedeckt sind. Alle Aufbauten müssen sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sein. Offenes Feuer, das Abschießen von Feuerwerk, alle Arten von Druckgasflaschen und das Betreiben von Nebelmaschinen sind auf den Wagen strickt verboten. Das Verbot bezieht sich auch auf Konfettikanonen. Die Zugfahrzeuge und allein fahrende Fahrzeuge müssen sich in einem einwandfreien und verkehrsicheren Zustand befinden und über eine Betriebserlaubnis verfügen. Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Anhänger, hinter diesen Zugmaschinen, sind von den Vorschriften des Zulassungs-Verfahren nach 18 Abs. 1 der StVZO ausgenommen, wenn sie nur auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen (Fastnachtsumzüge) verwendet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn a) für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erteilt und hierüber mindestens ein in 18 Abs. 5 StVZO genannter Nachweis ausgestellt und b) für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes Kennzeichen zugeteilt ist Für Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit dem Schreiben vom 13.11.2001 die Ausnahme von den Vorschriften des 28 StVZO über Kurzzeitkennzeichen (rotes Kennzeichen) erteilt, damit diese Vorschriften auch für die Teilnahme von Fahrzeugen an örtlichen Brauchtumsveranstaltungen angewendet werden dürfen. Hinweis für Halter der Traktoren Mit der Traktor Haftpflichtversicherung ist zu klären, ob die Teilnahme des Traktors am Karnevalsumzug mitversichert ist. Bei Teilnahme von Pferden am Umzug ist darauf zu achten, dass die Pferde nur von geübten Reitern geritten werden dürfen. Sie müssen von zwei altersmäßig geeigneten Führern begleitet werden. Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen als auch die Pferde der Reiter müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. (Schussfestigkeit, Gelassenheitsprüfung!) Motorisierte Zweiräder (z.b. Segways,) müssen zugelassen und versichert sein. 3. Fahrzeuge und Fußgruppen Um einen flüssigen Zugverlauf zu gewährleisten, wird ein Abstand zu den vorausfahrenden Wagen und Fußgruppen von ca. 5 Metern festgelegt. Damit der Zug zusammen bleibt, soll das selbständige Halten oder Stehen einzelner Gruppen und Wagen ohne besonderen Grund unterbleiben. Im Interesse der Verkehrssicherheit wird während des gesamten Umzugs mit Schrittgeschwindigkeit gefahren.

4. Alkoholische Getränke Der Konsum alkoholischer Getränke auf den Wagen liegen jeweils in der Verantwortung der angemeldeten Gruppe. Die Fahrer der einzelnen Wagen sollen sich ausschließlich auf die Fahrt konzentrieren und weder Bonbons noch anderes Wurfmaterial werfen. Sie dürfen auch auf den Zugmaschinen selbst keine weiteren Personen mitnehmen. Den Fahrzeugführern ist jeglicher Alkoholgenuss vor und während des Umzug gemäß der StVZO untersagt! Das gilt auch für Lenker von Gespannen und Reiter! 5. Wurfmaterial Wir bitten eindringlich darauf zu achten, dass das Wurfmaterial so geworfen wird, das Zugteilnehmer und Besucher des Fastnachtumzuges nicht verletzt werden oder zu Schaden kommen. Besondere Vorsicht gilt beim Werfen leichter Dinge, wie Chips und Popkorn die erfahrungsgemäß häufig in der Nähe der Räder landen. Festes und evtl. schweres Wurfmaterial, wie kleinen Schnapsflaschen, Apfelsinen, Getränkedosen usw. dürfen nur gezielt von Hand zu Hand verteilt werden. Papier, Säge- und Styropormehl, Konfettis und Schreddermaterial ist als Wurfmaterial verboten. Leere Kartons sowie andere Verpackungsmaterialien sind möglichst auf dem Wagen zu belassen und nicht in Vorgärten oder am Straßenrand zu entsorgen. Die Kartonagen und Verpackungsmaterialien bitten wir in die bereitgestellten Container abzugeben bzw. privat in entsprechenden Behältnissen zu entsorgen. Der Standort der Sammelbehälter ist bei der Zugleitung zu erfragen. 6. Beschallung Wagen mit eigener Beschallung haben während des Zuges die Lautstärke auf ein angemessenes Maß zu dosieren, dass weder Zuschauer noch andere Zugteilnehmer (insbesondere Musikvereine) dadurch belästigt werden. Karnevalistische Musik während des Zuges ist vorzuhalten, wobei die Pflege des fastnachtlichen Brauchtums in Spay absoluten Vorrang hat. Bitte eigene Musik bei der Anmeldung mit angeben, damit die Zugaufstellung dementsprechend geplant werden kann. 7. Nummerierung der Wagen Der Karnevalsumzug am Karneval Sonntag ist durchgehend nummeriert. Die Zugnummern befinden sich deutlich am Straßenrand (Bordstein). Die Zugnummer ist bei der Zugleitung oder bei den Sicherheitskräften zu erfahren. 8. Aufstellung des Zugs und Zugweg In ungeraden Jahren geht der Zug zuerst durchs Unterdorf - Mainzerstraße - Koblenzerstraße - Zehnthofstraße - Kirchgasse - Koblenzerstraße

Der Zug stellt sich auf der Mainzerstraße auf. Beginnend ca. Mainzerstr. 78 (Höhe Dorfladen Spay) in Richtung Schottelhalle auf. Der Zug starte in umgekehrter Reihenfolge, sodass alle Wagen und Fußgruppen am gesamten Umzug vorbei laufen. Die Zugleitung befindet sich an der Schottelhalle. Der Zugbeginn ist um 14:11 Uhr. Die Zugleitung startet den Umzug. Alle Zugteilnehmer schließen sich in aufsteigender Reihenfolge den vorausgehenden Fahrzeugen und Gruppen an. Alle Zugteilnehmer werden gebeten bis zum Auflösungspunkt Mainzerstraße, Höhe Dorfladen, im Zug zu verbleiben und keinesfalls früher auszuscheren oder anzuhalten. In geraden Jahren geht der Zug zuerst ins Oberdorf: Mainzerstraße - Rheinstraße - Dorfstraße Bahnhofstraße- Mainzerstraße Der Zug stellt sich auf der Koblenzer- Mainzerstraße, zwischen der Schottelhalle und dem Dorfladen Spay in Richtung dem Hotel Alter Posthof auf. Der Zug beginnt in umgekehrter Reihenfolge, sodass alle Wagen und Fußgruppen am gesamten Umzug vorbei laufen. Die Zugleitung befindet sich am Hotel Alter Posthof. Der Zugbeginn ist um 14:11 Uhr. Die Zugleitung startet den Umzug. Alle Zugteilnehmer schließen sich in aufsteigender Reihenfolge den vorausgehenden Fahrzeugen und Gruppen an. Alle Zugteilnehmer werden gebeten bis zum Auflösungspunkt Koblenzerstraße, Höhe Schottelhalle, im Zug zu verbleiben und keinesfalls früher auszuscheren oder anzuhalten. Aufstellungszeiten: Sämtliche Fahrzeuge und Fußgruppen haben sich spätestens bis 13.45 Uhr an ihrer Zugnummer einzufinden. Der Zug setzt sich in geordneter Reihenfolge um 14.11 Uhr in Bewegung. 9. Zugorganisation Die Verantwortung und Durchführung liegt in den Händen der KG Rot-Weiß Spay 1953 e.v. und der KG Spayer Boxelöfter 1933 e.v. siehe auch Nr. 1 Den Anordnungen der Zugleitung und Sicherheitskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Die freiwilligen Feuerwehren aus Spay und Brey unterstützen die Zugleitung bei der Absicherung des Karnevalszugs.

10. Allgemeines Im Sinne dieser Durchführung müssen der Zugleitung der KG Rot-Weiß Spay 1953 e.v. / KG Spayer Boxelöfter 1933 e.v. bei der Anmeldung: 1. für Wagen und ihre Zugmaschine die Zulassung zur Betriebserlaubnis mit der Unterschrift des Verantwortlichen vorliegen und 2. für Fußgruppen der Verantwortliche mit Namen und Adresse benannt sein. Für die Veranstaltung ist eine Veranstalter-Haftpflicht nach 29 StVZO abgeschlossen. Im Schadensfall gegenüber Dritten bitten wir um unverzügliche Meldung an einen der beiden Vorsitzenden, aus versicherungstechnischen Gründen, innerhalb von 3 Tagen. Schäden, die durch Verstöße gegen die Zugordnung oder grob fahrlässig verursacht werden, können von der Haftpflicht nicht übernommen werden. Zugteilnehmer, die der Zugleitung und Sicherheitskräften nicht Folge leisten, sowie Fahrzeuge, die nicht als zugtauglich befunden werden, nehmen nicht am Fastnachtsumzug in Spay teil!!! Steht zusammen, macht alle mit und pflegt die Fastnacht in Spay! Ein dreifaches Helau! Die KG Rot-Weiß Spay & KG Spayer Boxelöfter Holger Kuhnert und Christoph Bartmann