Informationen für Existenzgründer im Güterverkehr

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Transkript:

Informationen für Existenzgründer im Güterverkehr Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Am Sande 1 21335 Lüneburg Telefon: 04131-742 - 148 Telefax: 04131-742 218 E-Mail: rogge@lueneburg.ihk.de Internet: www.ihk-lueneburg.de Stand: Februar 2016

2 Informationen für Existenzgründer im Güterkraftverkehr Wer sich im Güterkraftverkehr selbständig machen möchte, hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen vor allem die Genehmigungsvoraussetzungen, aber auch Anforderungen hinsichtlich des Fahrpersonals, der Zulassung, Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge und der Straßenverkehrssicherheit. Oftmals sind diese bei den Existenzgründern nicht bekannt. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg- Wolfsburg sieht es seit Jahren als eine wichtige Aufgabe an, Markteinsteiger durch eine gezielte individuelle Beratung und Information zu unterstützen. Um den Existenzgründern den Einstieg zu erleichtern, gibt sie hiermit Tipps für Existenzgründer im Güterkraftverkehr heraus. Sie sollen künftige Unternehmer umfassend über Vorschriften, Bildungsangebote und Ansprechpartner in der Kammer und bei den Genehmigungsbehörden informieren. Das Merkblatt enthält insbesondere Hinweise über die gesetzlichen Bestimmungen der Berufszugangsvoraussetzungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Darüber hinaus informiert die Kammer über die Stoffgebiete für die bei der IHK abzulegende Prüfung und weist auf Lehrgangsveranstalter hin, die Vorbereitungskurse auf diese GüKG-Prüfung anbieten. Betriebswirtschaftliche Tipps runden diese Einstiegsinformation ab. Wir möchten mit diesem Merkblatt dazu beitragen, die angehenden Unternehmer möglichst umfassend auf den Wettbewerb vorzubereiten. Ihre Ansprechpartner: Existenzgründungsberatung, Fachkundeprüfungen, Genehmigungsverfahren, Gefahrgutbeförderung: Julia Rogge Telefon: 04131-742 - 148 Telefax: 04131-742 218 Weiterbildung: Antje Possler Telefon: 04131-742 - 159 Telefax: 04131-742 - 263 Recht und Steuern: Andreas Michael Kinski Telefon: 04131-742 - 121 Telefax: 04131-742 - 222 Handelsregister und Firmenrecht: Daniela Haan Telefon: 04131-742 - 129 Telefax: 04131-742 - 222

3 A. Genehmigungsvoraussetzungen Die Voraussetzungen zum Betreiben eines Güterkraftverkehrsunternehmens sind im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und in der Berufszugangsverordnung (GBZugV) für den Güterkraftverkehr geregelt. Wer Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, geschäftsmäßig oder entgeltlich befördert, benötigt eine Erlaubnis. Zuständig für die Erlaubnis sind die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Lüchow- Dannenberg, Lüneburg, Soltau-Fallingbostel und Uelzen bzw. die Städte Celle, Lüneburg und Wolfsburg (Ordnungsamt/Straßenverkehrsamt), in dem Sie das Gewerbe ausüben wollen. Dort sind auch die erforderlichen Antragsunterlagen erhältlich. Es gibt seit dem 1. Juli 1998 keine Unterscheidung mehr nach Güternah-, Güterfern- oder Umzugsverkehr. Wer die Erlaubnis besitzt, kann in Deutschland uneingeschränkt Güterkraftverkehr betreiben. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer zunächst für die Dauer von fünf Jahren erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung gegeben sind. Der Unternehmer hat sich gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland nach dem Handelsgesetzbuch in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) erforderlich, die ebenfalls von den zuständigen Landkreisen bzw. Städten erteilt wird. Für Transporte mit Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Hänger von 3,5 Tonnen ist keine Erlaubnis erforderlich. Hier genügt die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde mit dem Zusatz: "Güterkraftverkehr bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht". Ansprechpartner bei den Genehmigungsbehörden: Name Telefon Landkreis Celle Herr Janz 05141-916 1501 Stadt Celle Herr Urbschat 05141-127640 Landkreis Gifhorn Herr Schrader 05371-823 87 Landkreis Harburg Herrn Clement 04171-693 817 Landkreis Lüchow-Dannenberg Frau Kuba 05841-120 713 Landkreis Lüneburg Frau Mindt 04131-261 556 Stadt Lüneburg Herr Gehrke 04131-309 271 Landkreis Heidekreis Altkreis Fallingbostel Herr Eschrich 05162-970 339 Altkreis Soltau Frau Mattiszik 05191-970 757 Landkreis Uelzen Herr Surrey 0581-82142 Stadt Wolfsburg Frau Herda 05361-282729

4 1. Persönliche Zuverlässigkeit Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen sind als zuverlässig im Sinne des GüKG bzw. der Berufszugangs- Verordnung anzusehen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßengüterverkehr geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden und Gefahren bewahren. Dies ist der Genehmigungsbehörde anhand von Führungszeugnissen und anderen Unterlagen nachzuweisen. 2. Finanzielle Leistungsfähigkeit Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Die Prüfung erfolgt anhand des Jahresabschlusses des Unternehmens; für Antragsteller, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, anhand einer Vermögensaufstellung. Für die Prüfung sind folgende Merkmale maßgebend: 1. verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie mögliche Überziehungskredite und Darlehen, 2. als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände, 3. Betriebskapital, 4. Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen, 5. Belastung des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- oder Vorbehaltseigentum. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist insbesondere nicht gewährleistet, wenn 1. erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden; 2. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger betragen als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug oder weniger als 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug; Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit kann durch Vorlage eines Prüfungsberichts oder anderer geeigneter Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers geführt werden. 3. Fachliche Eignung Als Nachweise der fachlichen Eignung gelten, wenn die Ausbildungen vor dem 04.12.2011 abgeschlossen oder zumindest begonnen wurden: Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr; Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim, Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn Liegen diese Abschlussprüfungen nicht vor, dann muss der Nachweis der fachlichen Eignung erbracht werden durch Ablegung einer Fachkundeprüfung. Die fachliche Eignung kann auch durch eine zehnjährige leitende in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Güterkraftverkehr betreibt und muss im Zeitraum vom 04.12.1999 und 03.12.2009 ohne Unterbrechung liegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die unter B Fachkundeprüfung aufgeführt sind. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

B. Fachkundeprüfung Ist eine fachkundebildende Tätigkeit nicht nachweisbar, so muss die Fachkunde durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung ist vor dem zuständigen Ausschuss der Kammer abzulegen. I. Nach der Berufszugangs-Verordnung erstreckt sich die Prüfung auf folgende Stoffgebiete Bürgerliches Recht 1. die wichtigsten Verträge, die im Kraftverkehrsgewerbe üblich sind, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten 2. in der Lage sein, einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag, insbesondere betreffend die Beförderungsbedingungen auszuhandeln; 3. eine Reklamation seines Auftraggebers über Schäden, die aus Verlusten oder Beschädigungen der Güter während der Beförderung oder durch die Verzögerung bei der Ablieferung entstehen, sowie die Auswirkungen dieser Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren können; 4. die Regeln des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen Handelsrecht 1. die Bedingungen und Formalitäten für die Ausübung des Berufs und die allgemeinen Verpflichtungen der Kaufleute (Eintragung, Geschäftsbücher usw.) sowie die Konkursfolgen 2. ausreichende Kenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie die Vorschriften für die Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. Sozialrecht 1. die Aufgabe und die Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitsnehmerinteressen tätig sind kennen (Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.); 2. die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der sozialen Sicherheit 3. die Regeln für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen von Kraftverkehrsunternehmen kennen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und -dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.); 4. die die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals betreffenden Bestimmungen sowie die Maßnahmen zur praktischen Durchführung kennen. Steuerrecht die Vorschriften kennen für 1. die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen; 2. die Kraftfahrzeugsteuern; 3. die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Güterkraftverkehr verwendet werden, sowie die Gebühren und Vorschriften für die Benutzung bestimmter Verkehrswege; 4. die Einkommensteuern. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 1. die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren 2. die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Miete, Factoring usw.) sowie die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen 3. wissen, was eine Bilanz ist und wie sie aussieht, und sie verstehen können;

6 4. ein Betriebsergebnis lesen und verstehen können; 5. die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens insbesondere aufgrund von Finanzkennziffern analysieren können; 6. ein Budget ausarbeiten können; 7. die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer, Fahrt oder Tonne berechnen können; 8. einen Stellenplan für das gesamte Personal des Unternehmens und Arbeitspläne usw. aufstellen können; 9. die Grundlagen der Marktforschung (des Marketing ), der Förderung des Verkaufs von Verkehrsleistungen, der Zusammenstellung von Kundenkarteien, der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit usw. 10. die im Kraftverkehr üblichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung für Personen, Sachen und Gepäck) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen 11. die Telematikanwendungen im Straßenverkehr 12. die Regeln für Ausstellung von Frachtrechnungen für Güterkraftverkehrsleistungen anwenden können sowie die Bedeutung und die Wirkungen der Incoterms 13. die Rolle, die Aufgaben und die rechtliche Stellung der Hilfsgewerbetreibenden des Verkehrs Zugang zum Markt 1. die Regelungen für den gewerblichen Straßenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf, die Genehmigungen zum innerund außergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen 2. die Regelungen für die Gründung eines Straßenverkehrsunternehmens 3. die Schriftstücke für die Erbringung von Straßenverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu jeder Beförderung ordnungsgemäße Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut oder das Gepäck im Unternehmen aufbewahrt und im Fahrzeug mitgeführt werden; 4. die Regeln für die Ordnung der Güterkraftverkehrsmärkte, die Frachtraumverteilungsstellen und die Logistik 5. die Formalitäten beim Grenzübergang, die Rolle und die Bedeutung der T-Papiere und der Carnets TIR sowie die sich aus ihrer Benutzung ergebenden Pflichten und Verantwortlichkeiten Technische Normen und technischer Betrieb 1. die Regeln für die Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedsstaaten sowie die Verfahren für die davon abweichenden Beförderungen im Schwer- und Großraumverkehr 2. je nach dem Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile (Fahrgestell, Motor, Getriebe, Bremsanlagen usw.) auswählen können; 3. die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Zulassung und die technische Überwachung dieser Fahrzeuge 4. die Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelastung treffen können; 5. Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung aufstellen können; 6. die einzelnen Lademittel und -geräte (Heckklappen, Container, Paletten usw.) kennen sowie die Verfahren und Anweisungen für die Be- und Entladevorgänge (Lastverteilung, Stapelung, Befestigung, Verkeilung usw.) einführen und erteilen können; 7. die Verfahren des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße und des Roll-on-roll-off- Verkehrs 8. die Verfahren zur Einhaltung der Regeln für Gefahrgut- und Abfalltransporte durchführen können;

7 9. die Verfahren zur Einhaltung der Regeln für die Beförderung leichtverderblicher Lebensmitteln insbesondere aufgrund des Übereinkommens über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), durchführen können; 10. die Verfahren zur Einhaltung der Regelungen für die Beförderung lebender Tiere durchführen können. Sicherheit im Straßenverkehr 1. die erforderliche Qualifikationen des Fahrpersonals kennen (Führerscheine, Fahrerlaubnis, Lenkberechtigung), ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse usw.); 2. durch Maßnahmen sicherstellen können, dass die Fahrer die Regeln, die Verbote und die Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halten und Parken, Scheinwerfer und Leuchten, Straßenverkehrzeichen usw.) einhalten; 3. Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge, der Ausrüstung und der Ladung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können: 4. in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen oder schwerer Verstöße zu vermeiden.

8 Prüfungsbedingungen a) Schriftliche Prüfungsteile Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen, und zwar aus: schriftliche Fragen, die entweder Multiplechoice-Fragen mit 4 Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination der beiden Systeme umfassen; schriftliche Übungen / Fallstudien Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils zwei Stunden. b) Mündlicher Prüfungsteil Der mündliche Teil der Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfung nicht überschreiten. c) Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden. Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf: - schriftliche Fragen 40 % - schriftliche Übungen/Fallstudien 35% - mündliche Prüfung 25%. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn a) die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist. Dies ist der Fall, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegt. II. Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfiehlt die IHK u.a. folgende Bücher (neuester Stand), mit denen Sie sich eingehend vorbereiten können: "Die Praxis des Güterkraftverkehrs" IHK-Prüfung Güterkraftverkehr (Fischer Verlag) "Das Güterkraftverkehrsunternehmen" (Storck-Verlag), "Der Güterkraftverkehrsunternehmer" mit Broschüre Prüfungstest (Vogel-Verlag) Sach- und Fachkunde Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Lehrbuch Fachrichtung Güterkraftverkehr mit Fragenkatalog und Lösungsbuch (HeMa-Marx GmbH) Diese Bücher können unter anderem bei folgenden Verlagen bezogen werden: Verlag Heinrich Vogel Postfach 80 20 20, 81673 München (Telefon: 089 / 43 18 00) www.heinrich-vogel.de Verkehrsverlag J. Fischer GmbH Co. KG Postfach 14 02 65,40072 Düsseldorf (Telefon: 0211 / 99 19 30) www.verkehrsverlag-fischer.de K.O. Storck & Co. Verlag und Druckerei Striepenweg 31, 21147 Hamburg www.storck-verlag.de (Telefon: 040 / 797 13-01) HeMa-Marx GmbH, Verlag des Verkehrsgewerbes Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen www.hema-marx.de (Telefon: 02361 / 65809-0 (Fax: 02362/65809-21) b) bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt wurden.

9 III. Vorbereitungslehrgänge Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung werden unter anderem von folgenden Institutionen angeboten: Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.v. Lister Kirchweg 95 30177 Hannover Telefon: 0511/ 96 26-300 FAX: 0511 / 66 60 95 GBK Gesellschaft für Verkehrs- und Existenzgründungsseminare GbR Visbeker Str. 7 26197 Ahlhorn Telefon: 04435 / 970 859 FAX: 04435 / 970 892 Verkehrsseminare Marbs e.k. Inh. Ellen Hummel Kreßbacher Str. 12 74177 Bad Friedrichshall Tel.: 07136/2707181 Fax: 07136/2707180 E.-Mail: info@verkehrsseminare.com Internet: www.verkehrsseminare.com Bildungswerk Verkehrsgewerbe Hamburg GmbH Bullerdeich 36 20537 Hamburg Telefon: 040 / 25 47 01 70 FAX: 040 / 25 47 01 75 Verkehrsseminare Frank R. Bibow Dorfstraße 27a 26188 Edewecht Telefon: 04486 / 93 88 44 Internet: www.verkehrsseminar.de Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b 53547 Kasbach-Ohlenberg Tel.: 02664/9458020 Fax: 02644/9459009 Mobil: 0170/8722110 E.-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de Internet: www.fachschule-naumann.de IGS-Institut für Verkehrswirtschaft GmbH Süderstraße 79 a 20097 Hamburg Tel. 040/23855733 E-Mail: igs@igs-net.de Internet: www.igs-net.de Ausbildungs- und Betreuungszentrum im Güterkraftverkehr Martens & Busch GbR Eckendorfer Straße 2 4 33609 Bielefeld Tel.: 0521 260030 Mobil: 0176/20396050 TST-Schulungscenter Christa u. Andreas Turban Sportallee 72 22335 Hamburg Tel.: 0171/3722935 E-Mail: tst-schulungscenter@t-online.de GefAS mbh Gesellschaft für Ausbildung und Service GmbH Lilienthalstr. 13 30179 Hannover Tel.: 0511/2207972 Fax: 05112207973 E.-Mail: Info@gefas-hannover.de Verkehrsseminare-HeMa Reiffstr. 2 a 45659 Recklinghausen Tel. 0800 / 8080103 Internet: www.verkehrsseminare-hema.de Seminare werden bundesweit angeboten Steffen Schröder Moorweg 22 21382 Brietlingen Tel.: 04133/4008574 Fax: 04133/4008573 Mobil: 0172/9348044 E.-Mail spc01@t-online.de Einzelseminare sind nach Absprache möglich Wir weisen darauf hin, dass diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Benennung beinhaltet auch keine Aussage über die fachliche und pädagogische Qualität der Veranstalter.

10 Die IHK empfiehlt ausdrücklich, an einem solchen Vorbereitungslehrgang teilzunehmen. Seminare auf Anfrage im IHK-Bezirk Lüneburg-Wolfsburg Bitte melden Sie sich frühzeitig zur IHK-Prüfung an. Die Prüfungstermine und das Anmeldeformular finden Sie unter www.ihk-lueneburg.de Dok.-Nr. 5555. Die Prüfungsgebühr beträgt 190 EURO. C. Betriebswirtschaftliche Tipps zur Existenzgründung Bitte prüfen Sie unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften eingehend, ob sich Ihr persönliches Engagement und Ihr Kapitaleinsatz lohnen werden. Hierzu einige Anhaltspunkte: Marktsituation Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolges ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird u.a. beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch von Ihrem Können und Einsatz. Die Ertragslage ist zur Zeit gekennzeichnet durch gleich bleibend niedrige Transportpreise bei steigenden Kosten. Die Gefahr, für das wirtschaftliche Überleben zu geringe Umsätze zu erzielen, ist um so größer, je höher der Anteil der Transportaufträge ist, den Sie täglich neu akquirieren müssen. Leichter ist es, wenn Sie bereits Aussicht auf feste Auftraggeber (Industrie, Handel, Spedition) und möglichst auch Umsatzzusagen haben. Prüfen Sie die Ihnen angebotenen Verträge eingehend. Fahrzeugauswahl Wählen Sie den "richtigen" Lkw erst aus, wenn Sie Klarheit über Ihre zukünftigen Aufträge haben. Bedenken Sie, dass die Kosten je Fabrikat, Typ, Größe, Aufbau etc. variieren. Bedenken Sie dabei auch, dass in zunehmendem Maße umweltfreundlichere Abgasund geräuscharme Fahrzeuge steuerbegünstigt werden; gegebenenfalls kann sich ein in der Regel höherer Anschaffungspreis deshalb lohnen. Denken Sie auch an notwendige Zusatzaggregate (z.b. Ladebordwand, Kühlaggregat etc.). Machen Sie in jedem Fall eine vergleichende Kostenrechnung auf. Berücksichtigen Sie den unterschiedlichen Kostenverlauf bei neuen und gebrauchten Fahrzeugen Betriebskosten Stellen Sie den erwartenden oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Das sind z.b. Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen (Reparaturen/Ersatzteile/Wartung, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reifen, Kfz-Steuer, Kfz- Versicherung). Hinzu kommen die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Aufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung usw. Steuern Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig sind. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig. Sorgen Sie rechtzeitig für Rücklagen, damit Sie dann nicht finanziell überfordert sind. Lebensunterhalt Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt; auch als Unternehmer/in müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen wie Miete für Privatwohnung / Hypothekenablösung für Privathaus, Nebenkosten (u.a. Heizung, Strom, Müllabfuhr), Ratenkredite und allgemeine Lebenshaltungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unterneh-

11 mer/in aber ebenso wie den Solidaritätszuschlag allein zu tragen. Hinzu kommen z.b. Unfall- und Krankenhaustagegeldversicherung. Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb ermitteln Sie sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei einem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allen: Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung gesichert ist. Weitere Angebote der IHK Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg berät Existenzgründer auf Wunsch individuell und selbstverständlich kostenlos. Als Hilfestellung für Ihr Existenzgründungsvorhaben bietet die Kammer eine umfangreiche Literaturliste für Existenzgründer an, die Sie kostenlos bei uns anfordern können. Zudem informieren wir unsere Unternehmen und Existenzgründer auch gern anhand nachfolgend aufgeführter Broschüren über unsere Leistungen, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können. Die IHK stellt sich vor Seminare und Lehrgänge IHK-Gründerservice Die Broschüren können unter Telefon 04131-742 -10 0 oder direkt bei dem jeweiligen Ansprechpartner nachgefragt werden. Sie können auch im Internet unter abgerufen werden. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben, www.ihk-lueneburg.de Ihre INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG