Tipps für Gründer Güterkraftverkehr

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1 Tipps für Gründer Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Pkw oder Lkw (= Kraftfahrzeuge), die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen haben. Es wird zwischen Werkverkehr (erlaubnisfrei) und gewerblichem Güterkraftverkehr (erlaubnispflichtig) unterschieden. 1. Welche Verkehre sind freigestellt, d. h. unterliegen nicht den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes? 1. Die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke, 2. die Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben, 3. die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung, 4. die Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in der jeweils geltenden Fassung genehmigt wurden, 5. die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern, 6. die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung, 7. die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen a) für eigene Zwecke, b) für andere Betriebe dieser Art aa) im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder bb) im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luftlinie um den regelmäßigen Standort des Kraftfahrzeugs, den Wohnsitz oder den Sitz des Halters im Sinne des 6 Absatz 4 Nummer 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, 8. die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke sowie 9. die Beförderung von Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister gemäß 1 Absatz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung. 2. Was ist Werkverkehr? Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens. Voraussetzungen sind: Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein. Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt wurde. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

2 2 Als Werkverkehr gilt auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionäre, soweit deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht, die Beförderung der Anlieferung zum Unternehmen, dem Versand vom Unternehmen, der Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens dient, die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist, die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens ist und ein Kraftfahrzeug verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers 4 t nicht überschreitet. Unternehmer, die Werkverkehr betreiben, müssen ihr Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr anmelden, wenn Lkw, Lkw mit Anhänger oder Sattel-Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden. Weitere Informationen sind auf unserer Internetseite P1508 veröffentlicht. 3. Was ist gewerblicher Güterkraftverkehr? Gewerblicher Güterkraftverkehr ist entgeltlicher oder geschäftsmäßiger Güterkraftverkehr für Dritte. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Der Unternehmer muss nach 7a GüKG eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bei innerstaatlichen Güterbeförderungen versichert. Die Mindestversicherungssumme beträgt Euro je Schadensereignis. 3a) Welche Genehmigungen gibt es und wer erteilt sie? Die Güterkraftverkehrserlaubnis kann nur für Transporte innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine Gemeinschaftslizenz ("EU-Lizenz") benötigt. Die EU-Lizenz gilt für Transporte in Deutschland und im EU-/EWR-Raum. Erlaubnis- und Lizenzbehörden sind die von den jeweiligen Landesregierungen der Bundesländer ermächtigten Behörden am Sitz des Antragsstellers. Im Bezirk der IHK Nord Westfalen sind die Straßenverkehrs- oder Ordnungsämter folgender Kreise und kreisfreien Städten zuständig: Kreis Borken, Burloer Str. 93, Borken, Tel Kreis Coesfeld, Kreuzweg 25/27, Dülmen, Tel Kreis Recklinghausen, Stettiner Straße 10, Marl, Tel Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Steinfurt, Tel Kreis Warendorf, Waldenburger Str. 2, Warendorf, Tel o Stadt Bottrop, Händelstraße 9, Bottrop, Tel Stadt Gelsenkirchen, Hochkampstr. 70, Gelsenkirchen, Tel Stadt Münster, Klemensstr. 10, Münster, Tel Darüber hinaus gibt es bilaterale Genehmigungen und CEMT-Genehmigungen, die für den Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb der EU/des EWR erforderlich sind. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). 3b) Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigungen zum Güterkraftverkehr zu erfüllen? Vor Erteilung der Genehmigung sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung des Verkehrsleiters und ein Unternehmenssitz im Inland nachzuweisen. 3c) Wie ist die fachliche Eignung nachzuweisen? Die fachliche Eignung ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen.

3 3 1. Durch eine Fachkundeprüfung Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Hinweis: Die IHK Nord Westfalen hat Prüfungsausschüsse in Münster und Gelsenkirchen. Sie prüfen Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf. 2. Durch leitende Tätigkeit Durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit/en in einem Güterkraftverkehrsunternehmen. Die Tätigkeit muss ununterbrochen vor dem 4. Dezember 2009 in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Der Nachweis kann bei der IHK beantragt werden. 3. Durch eine Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition, der Berufsakademien Lörrach und Mannheim als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr, Fachhochschule Heilbronn Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim (VkBl S. 715) Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn (VkBl S. 715). Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig (30 ). 3d) Welche Inhalte hat die Prüfung und wie läuft sie ab? Die Themen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen behandeln: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens, Zugang zum Markt, Technische Normen und technischer Betrieb, Sicherheit im Straßenverkehr. Einen Orientierungsrahmen mit Inhalten der Fachkundeprüfung finden Sie auf unserer Internetseite: Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Teil 1: schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice): 40 % der Gesamtpunktzahl (120 Punkte), Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 % der Gesamtpunktzahl (105 Punkte), Mündliche Prüfung: 25 % der Gesamtpunktzahl (75 Punkte). Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 % ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden. 3e) Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung? Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit dem Formular der IHK Nord Westfalen. Sie prüft nach Bedarf mindestens einmal im Vierteljahr. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. In der Regel wird fünf Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin eine Einladung mit Gebührenbescheid zugesandt. Gemäß 3 der Gebührenordnung der IHK Nord Westfalen sind Prüfungsgebühren zu entrichten. Die Prüfungsgebühr beträgt 230. Sie ist bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe zu überweisen.

4 4 3f) Welche Gebühren werden bei Abmeldung oder Rücktritt von der Prüfung erhoben? Gemäß 7 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs ist ein Rücktritt von der Prüfung nur aus wichtigem Grund möglich. Er ist der IHK sofort zu erklären. Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens vierzehn Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als vierzehn Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung - ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin - wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. In Einzelfällen kann ein amtsärztliches Zeugnis notwendig werden. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 3g) Welche Vorbereitungsmöglichkeiten gibt es? Fachliteratur Die Prüfungsvorbereitung kann durch Fachliteratur oder einen Lehrgang erfolgen. Die Bücher behandeln teilweise gleiche Inhalte. Wegen möglicher Rechtsänderungen ist nur aktuelles Material zu verwenden. Folgende Lehrmaterialien sind uns bekannt (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer?, Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Tel , vvf@verkehrsverlag-fischer.de Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr, Verkehrsverlag HeMa, Bottrop, Tel , info@verkehrsverlag-hema.de Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrsunternehmer, HUSS-VERLAG, München, Tel , buchversand@huss-verlag.de Der Güterkraftverkehrsunternehmer, Verlag Heinrich Vogel, München, Tel , vertriebsservice@springer.com Online-Lernplattform Folgende Online-Lehrplattform ist uns bekannt (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): AVB-Seminare, Lübbecke, Tel , Lehrgangsveranstalter Folgende Lehrgangsveranstalter im Bezirk der IHK Nord Westfalen sind uns bekannt (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik Nordrhein-Westfalen e. V., Münster, Tel Fahrschule Hövener, Bocholt, Tel Verkehrsverlag HeMa, Bottrop, Tel Wolfgang Sommerbauer, Herten, Tel Reinhold Karnowka e. Kfm., Bottrop, Tel Verkehrsausbildungszentrum Ibbenbüren GmbH, Ibbenbüren, Tel VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH, Ibbenbüren, Tel KAZ Kraftfahrer-Ausbildungszentrum in NRW GmbH, Zweigniederlassung Gelsenkirchen, Gelsenkirchen, Tel TransFit GbR, Steinfurt, Tel TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Datteln, Tel Die Durchführung der Lehrgänge erfolgt durch die Veranstalter ohne Beteiligung der IHK. 4. Welche Rechtsgrundlagen gelten? Nur in Deutschland: Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)/Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und EU-Verordnung 1071/2009

5 5 5. Gibt es weitere Informationsmöglichkeiten für Existenzgründer? Eine Gründung bedarf gründlicher Vorbereitung. So können Chancen genutzt, Risiken richtig eingeschätzt und reduziert werden. Um den Einstieg in die Gründungsplanung zu erleichtern, bietet die IHK Nord Westfalen einen umfangreichen Service als Start- und Aufbauhilfe an. Die Informationen sind auf der Internetseite IHK-Service ( zu finden: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Nord Westfalen für ihre Mitgliedsunternehmen. Die Merkblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema können sich Unternehmen, die Mitglied der IHK Nord Westfalen sind, wenden an: Christiane Leißing Moritz Husmann Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg Münster Sentmaringer Weg Münster Telefon Telefax Telefon Telefax Stand: November 2017

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