BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR

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1 BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, Nürnberg

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes 3. Persönliche Zuverlässigkeit 4. Fachliche Eignung 5. Befreiung von der fachlichen Eignung 6. Anmeldung zur Prüfung 7. Fachliteratur 8. Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge 9. Anmeldeformular 2

3 1. Allgemeine Informationen Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Verkehr mit Kraftomnibussen und dem Taxi- und Mietwagenverkehr. Zuständig für die Erteilung der Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen ist die untere Verkehrsbehörde; d.h. in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (Amt für öffentliche Ordnung) und in den Landkreisgemeinden das jeweilige Landratsamt (Abteilung Verkehrswesen). In 13 Abs. 1 PBefG wird vorgeschrieben, dass eine Genehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn der Antragsteller (bzw. der Geschäftsführer) die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt: 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes Diese liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für die Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden (Mindestbetrag 2.250,-- für das erste Fahrzeug und 1.250,-- für jedes weitere Fahrzeug). Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Vermögensverhältnisse gegenüber der Genehmigungsbehörde in beglaubigter Form (Steuerberater) offen zu legen. 3. Persönliche Zuverlässigkeit Eine Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Genehmigungsbehörde erfolgt anhand des Führungszeugnisses, das bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes zu beantragen ist. Ferner wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Sofern eine selbständige Tätigkeit bereits ausgeübt wird (wurde), ist zudem die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich. 3

4 4. Fachliche Eignung Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens im Taxi- und Mietwagenverkehr erforderlichen Kenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr festgestellt. Die Prüfung erstreckt sich über folgende fünf Bereiche: - Berufsbezogenes Recht - Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes - Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung - Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge - Grenzüberschreitende Beförderungen 5. Befreiung von der Eignungsprüfung Personen, die durch schriftliche Zeugnisse und Bestätigungen nachweisen können, dass sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufgrund einer mindestens dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs erworben haben. Diese Tätigkeit muss die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten gem. Anlage 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Anerkennung der Fachkunde ist bei der IHK zu beantragen. Eventuell wird ergänzend noch ein Beurteilungsgespräch in der IHK geführt. Gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) 6 Abs. 1 und 2 vom 15. Juni 2000 sind Antragsteller vom Nachweis der fachlichen Eignung befreit, wenn eine der nachfolgend aufgeführten Abschlussprüfungen vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr, - Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, - Abschlussprüfungen als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, 4

5 - Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, - Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden, - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn. 6. Anmeldung zur Prüfung Zur Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken verwenden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid (Erstprüfung 130,-- / Wiederholungsprüfung 110,-- ) zugesendet. Erst nach der Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr kann der Antragsteller zur Prüfung eingeladen werden. Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Weitere Einzelheiten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Fachkundeprüfungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr finden in der Regel vierteljährlich statt. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen mit jeweils 60 min. Dauer, die sich auf alle Sachgebiete gem. Anlage 3 der Berufszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erstrecken. Eine mündliche Prüfung von ca. 30 min. erfolgt nur bei hinreichender schriftlicher Leistung. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt also 2,5 Stunden. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung aus. Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung kann ein entsprechender Lehrgang (v.a. für branchenfremde empfehlenswert) besucht werden oder auf eine Reihe geeigneter Fachbücher zum Selbststudium zurückgegriffen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Stefan Zwiener, Telefon , Fax: gerne zur Verfügung. 5

6 7. Fachliteratur (Auszug aus einem vielfältigen Literaturangebot) Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer Thomas Grätz (Bestell-Nr.: 24033) BO Kraft Kommentar Dr. Gerhard Hole ISBN Verlag Heinrich Vogel, Verkaufsniederlassung Nürnberg, Zweigstraße 5, Nürnberg Tel.: Sach- und Fachkunde Fachrichtung Taxi- und Mietwagenverkehr Christiane Helf-Marx ISBN (Lehrbuch & Fragenkatalog) ISBN (Lösungsbuch) Verkehrsverlag - HeMa Reiffsr. 2a, Recklinghausen Tel Taxi-Handbuch Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer Herwig Kollar / Ufuk Gergin (Artikel-Nr.: ) Huss-Verlag GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 5, München Tel

7 8. Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge: Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen. Im IHK-Bezirk sind folgende ansässige Veranstalter von Kursen zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr uns gemeldet. Abendkurse Landesverband Auskunft über Taxi-Zentrale Nürnberg eg Andernacher Straße Nürnberg (Monika Simcic) Verkehrsakademie e.v. Verkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg Rotterdamer Straße Nürnberg Verkehrsinstitut VI-Franken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Vordere Cramergasse Nürnberg Verkehrsseminare-HEMA Schulungsort: Schmetterling Reisen Johann - Zumpe - Straße Fürth Verkehrsseminare Rothländer Schulungsort: Schmetterling Reisen Johann - Zumpe - Straße Fürth

8 Weitere / überregionale Anbieter finden Sie z.b. im Internet unter: Sämtliche Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Daher bietet auch die Nennung der Namen von Lehrgangsveranstaltern und Fachliteratur grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit Bezüglich näherer Einzelheiten über Kosten, Inhalte, eingesetzter Fachliteratur, Kursdauer und Termine bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Veranstalter. Hinweis Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit Ansprechpartner Stefan Zwiener Stand : September 2015 IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, Nürnberg Tel. +49 (0) Fax : +49 (0) stefan.zwiener@nuernberg.ihk.de. 8

9 9. Anmeldeformular VERBINDLICHE ANMELDUNG FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR Vor- und Zuname: Staatsangehörigkeit: Geburtsort-/Land: Geburtsdatum: Postleitzahl und Wohnort: Straße: : Erstprüfung: 130,-- Wiederholungsprüfung: 110,-- Prüfungstermin ab: Bisherige Tätigkeit im Personenbeförderungsgewerbe: a) unselbständig bei Verkehrsunternehmer: b) selbständig als: Gegenwärtige Tätigkeit: Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fachkundeprüfung für den Taxi-/Mietwagenverkehr an. Nach Erhalt des Gebührenbescheides werde ich die Prüfungsgebühr von 130,-- bzw. 110,-- umgehend überweisen. Eine Vormerkung als Prüfungsbewerber wird erst nach Eingang der Gebührenzahlung vorgenommen. Die Einladung zur Prüfung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die postalische Erreichbarkeit unter oben angegebener Adresse ist sicherzustellen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder nicht rechtzeitiger Entschuldigung verfällt die Prüfungsgebühr gemäß PrüfOV. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass sich der Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wie folgt zusammensetzt: Vorsitzender: Beisitzer: Willibald Bittner Ramona Deska, Fürth Donald Dickau, Bubenreuth Bernward Finck, Erlangen Reinhold Gast, Lauf a.d. Pegnitz Horst Lager, Fürth Wegen Befangenheit lehne ich mit beigefügter Begründung ab: Ich bin damit einverstanden, dass nach bestandener Prüfung mein Name und meine Anschrift interessierten Verbänden des Verkehrsgewerbes mitgeteilt wird. (Zutreffendes bitte ankreuzen) JA NEIN Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 9

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