Gemeinde Zumikon Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 gemeinde@zumikon.ch Medieninformation Geschäft Informationen aus der Gemeinde Zumikon. Datum 6. Dezember 2017. Nummer O1.7.2 - V2.4 Fluglärmmessungen 2017 in Zumikon. Die Fluglärmbelastung in Zumikon ist unverändert hoch. Gemeinderat geht davon aus, dass bei Südabflügen geradeaus Belastungsgrenzwerte für Wohngebiete überschritten werden und fordert eine Anpassung der Lärmschutzverordnung. Die vom Gemeinderat Zumikon veranlassten und durch ein spezialisiertes Ingenieurunternehmen durchgeführten Messungen in Zumikon zeigen, dass im Gebiet Chapf der nach geltender Lärmschutzverordnung (LSV) errechnete Fluglärm-Belastungsgrenzwert für Wohngebiete (ESII) im Messzeitraum April/Mai und Juli/August 2017 knapp überschritten wird. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Belastungsgrenzwerte auf dem Gemeindegebiet nach der allfälligen Einführung von Südstarts geradeaus deutlich überschritten werden. Verschärft wird die Situation, wenn der Bundesrat endlich der Aufforderung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2010 nachkommt. Das Bundesgericht verlangt die Anpassung der Leq-Berechnungsmethode für die Zeit am frühen Morgen und am Abend, weil die jetzt verwendete Methode mit über den Tag gemittelten Werten die effektive Lärmbelastung an den sensiblen Randstunden nicht richtig abbildet. Für die Bevölkerung entscheidend ist der Südanflug als einzelnes wiederkehrendes Lärmereignis an den sensiblen Randstunden am frühen Morgen und am Abend. Hier zeigen die Lärmmessungen am Dorfplatz und im Chapf, dass einzelne Südanflüge einen Schallpegel bis zu 84 dba verursachen. Bei den meisten Südanflügen wurden am Dorfplatz 64 bis 65 dba gemessen. Bei der Messstelle Chapf haben mehr als 60 % der Überflüge zu einem Schallpegel von grösser 70 dba geführt. Ab 55 dba Lärm wird es für die Gesundheit gefährlich. Aufgrund von zahlreicher Studien ist bekannt, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum Fluglärm ab 55 dba ausgesetzt sind, mit negativen gesundheitlichen Folgen zu rechnen haben. Die bisher umfassendste Metastudie (World Health Organization WHO, 2011) nennt erhöhtes Herzinfarktrisiko, Bluthochdruck, Auswirkungen auf das Lernverhalten bei Kindern und Schlafstörungen als Folgen. Fluglärm erzeugt beim Schlafverhalten im Vergleich mit anderen Umweltlärmquellen die höchste negative Auswirkung. Bundesrat widersetzt sich Anpassung der Leq-Berechnung, obwohl dies das Bundesgericht seit 2010 verlangt. Die Messung zeigt: Die Fluglärmbelastung in Zumikon ist hoch. Dies kann grundsätzlich für einzelne Betroffene langfristig zu gesundheitlichen Folgen führen. Dem gegenüber steht die geltende Eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV), welche dem Leq-Lärmmass *) eine Mittelung von Einzelergebnissen auf einen
Tageszeitraum zugrunde legt. Das Fluglärmforum Süd (FLFS), in dem Zumikon Mitglied ist und auch im Steuerungsausschuss mitwirkt, hat mit anderen Fluglärmorganisationen bewirkt, dass das Bundesgericht bereits im Jahr 2010 die Praxis der Leq-Berechnung für die Zeit am frühen Morgen und am Abend ausdrücklich in Frage gestellt hat. Bis jetzt weigert sich der Bundesrat, bei der Fluglärmberechnung eine Neuregelung in Auftrag zu geben. Im luftfahrtpolitischen Bericht schreibt der Bundesrat: "Bei der bundesgerichtlich angeordneten Überprüfung der Lärmgrenzwerte in den Tagesrandstunden sind auf die anderen Verkehrsträger abgestimmte Lösungen anzustreben." *) Leq = Äquivalenter Dauerschallpegel Die Fakten (vgl auch die beiliegenden Grafiken): Fluglärmmessungen Die Gemeinde Zumikon liegt im Anflugsektor der Piste 34 (Su danflugkonzept). Generell erfolgen regelmässige Landeanflu ge auf die Piste 34 von 6 bis 7 Uhr bzw. bis 9 Uhr. Abends erfolgen Landungen, wenn Ostanflu ge nicht möglich sind wie z. B. bei Bise oder schlechter Sicht (gema ss Pistenbenutzungskonzept 2013). Im Auftrag der Gemeinde Zumikon wurden durch ein spezialisiertes Ingenieurunternehmen im Frühling und Sommer 2017 Messungen der Lärmbelastung durch den Fluglärm an zwei Standorten durchgeführt. Der eine Standort (653 m.ü.m.) befand sich mitten im Dorf Nähe Dorfplatz. Der andere Standort (725 m.ü.m) befand sich an einer erhöhten, exponierteren Lage mitten im Wohngebiet Chapf. Häufige Südanflüge Messwerte wurden über zwei Monate an total 58 Tagen erhoben (29 aufeinanderfolgende Tage im Frühling, 29 aufeinanderfolgende Tage im Sommer). Nur an einem einzigen Tag wurde Zumikon überhaupt nicht überflogen. An insgesamt 15 Tagen (an 26 % der Tage) wurde Zumikon in den Nachtstunden (22 bis 24 Uhr) mit Fluglärm belastet. In der zweiten Nachtstunde (23 bis 24 Uhr) wurden insgesamt 49 Überflüge festgestellt. Sollte das gleiche Bild der zwei Beobachtungsmonate auch auf die restlichen Monate des Jahres zutreffen, so ist von einer sehr hohen Überflugshäufigkeit zu sprechen. Hohe Lärmbelastung Die lautesten Überflüge wiesen einen Schallpegel über 80 dba auf. Bei der Messstelle Chapf haben mehr als 60 % der Überflüge zu einem Schallpegel von grösser 70 dba geführt. Bei den meisten Südanflügen wurden am Dorfplatz 64 bis 65 dba gemessen. Bei einem Maximal-Pegel einzelner Landeanflu ge in diesem Lärmpegelbereich fühlen sich einzelne Betroffene bereits stark belästigt. Negative gesundheitliche Folgen sind nachweisbar. Ungenügende Lärmschutzverordnung Die heutige LSV ist nicht geeignet, um die effektive Lärmbelastung zu beurteilen. Die angestellten Messungen zeigen deutlich auf, dass gemittelte Lärmschutzwerte, welche die Fluglärmbelastung über den Tag mitteln, wenig über die effektive Lärmbelastung aussagen. So liegen die gemittelten Lärmbelastungen über den Tag (6 bis 22 Uhr) unter den geltenden Grenzwerten. Dies darum weil die Lärmbelastung, die hauptsächlich in den frühen Morgenstunden stattfindet, über den Tag gemittelt ein geringe Belastung vortäuscht. Tatsächlich aber sind gerade die ersten Überflüge ab 6 Uhr in der Frühe für viele Menschen in der Region Pfannenstiel zum ungewollten Wecker geworden. 2 / 2
Grafik 1: Fluglärmbelastung 2016 (EMPA, FLULA, V. 004) 3 / 3
Grafik 2: Häufigkeitsverteilung Einzelereignisse Dorfplatz (Bericht Fluglärmüberwachung in Zumikon, 2017). Grafik 3: Häufigkeitsverteilung Einzelereignisse Chapf (Bericht Fluglärmüberwachung in Zumikon, 2017) 4 / 4
Für die Richtigkeit: Thomas Kauflin Gemeindeschreiber 5 / 5