An die Mitglieder der LAG Mittlere Altmark. Stadt Bismark (Altmark), 16. Oktober 2017 E I N L A D U N G. LEADER CLLD Mitgliederversammlung

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Transkript:

An die Mitglieder der LAG Mittlere Altmark Stadt Bismark (Altmark), 16. Oktober 2017 E I N L A D U N G LEADER CLLD 2014-2020 Mitgliederversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, anknüpfend an die bereits erfolgte Vorinformation lade ich Sie hiermit sehr herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung am 3. November 2017, 13:00 Uhr, nach Arneburg (Treffpunkt: Bahnhofstraße 14, Parkplatz vor der Stadthalle Arneburg) ein. Vor Beginn der Mitgliederversammlung wollen wir ein LEADER-Projekt der Stadt Arneburg (Ärztehaus) besuchen und im Anschluss die Mitgliederversammlung in der Burggaststätte Arneburg (Burgstraße 14 A) durchführen. Im Mittelpunkt der Tagung wird die Entscheidungsfindung zu den Prioritätenlisten für das Jahr 2018 stehen. Der LAG-Vorstand hat sich am 13.10.2017 mit der Bewertung der bis zum 15.9.2017 eingereichten Projektvorschläge befasst. Auf dieser Grundlage sind die diesbezüglichen Entwürfe der Beschlussvorlagen für die Mitgliederversammlung vorbereitet worden. Als Anlage sende ich Ihnen die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die Mitgliederversammlung. Mit Blick auf die Organisation der Veranstaltung wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Teilnahme mit dem beigefügten Antwort-Fax signalisieren würden. Für den Fall, dass Sie Ihre Stimme an ein anderes LAG-Mitglied übertragen möchten, muss das als weitere Anlage beigefügte Formular zur Stimmrechtübertragung ausgefüllt bei der Anmeldung zur Tagung vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Tagesordnung (Vorschlag) Antwort-Fax Beschlussvorlagen

Mitgliederversammlung der LAG Mittlere Altmark 3. November 2017, 13:00 Uhr in Arneburg Tagesordnung 13:00 Uhr Besuch des LEADER-Projektes Ärztehaus der Stadt Arneburg (Treffpunkt: Parkplatz der Stadthalle Arneburg, Bahnhofstraße 14) 14:00 Uhr Mitgliederversammlung (Burggaststätte Arneburg, Burgstraße 14 A) TOP 1 TOP 2 TOP 3 Begrüßung, Protokollkontrolle, Beschlussfähigkeit Präsentation Geschichte der Erdgasproduktion in der Altmark (LEADER-Projekt, Prioritätenliste 2016) Referent: Wolfram Ringleb Traditionsverein Erdöl-Erdgas e.v., 2. r Prioritätenlisten 2016 und 2017: Stand der Umsetzung TOP 4 Prioritätenlisten für die Förderbereiche ELER, ESF und EFRE für 2018 TOP 5 Sonstiges

Lokale Aktionsgruppe Mittlere Altmark Mitgliederversammlung vom 03.11.2017 Vollmacht* für Vertreter innerhalb der gleichen Gruppe (Behörde, WiSo-Partner) Die Vollmacht erteilt Frau / Herr. Institution. Mit meiner Unterschrift erteile ich dem Mitglied der LAG Frau / Herrn. die Vollmacht, für mich auf der Mitgliederversammlung am 03.11.2017 in Arneburg teilzunehmen und für mich abzustimmen... Ort/Datum Unterschrift *) Ein stimmberechtigtes Mitglied kann nur eine Vollmacht übernehmen.

ANTWORT-FAX an Fax-Nr: 0345 686 7054 oder per email an: info@bock-consult.com An der Mitgliederversammlung der LAG Mittlere Altmark am 3. November 2017, 13:00 Uhr (Besuch Ärztehaus ) bzw. 14:00 Uhr (Mitgliederversammlung, Burggaststätte) in der Stadt Arneburg nehme ich teil kann ich leider nicht teilnehmen nimmt an meiner Stelle meine Stellvertretung Frau/Herr... teil Absender / Unterschrift:...

Beschlussvorlage Nr.: 008/2017 für die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark am 03.11.2017 Gegenstand: Einbringerin der Vorlage: Beschlussvorschlag: Steuerung des Einsatzes von ELER-Mitteln aus dem Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) der LAG LAG- Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Altmark beschließen folgende Verfahrensweise zur Steuerung des Einsatzes der Mittel aus dem vom Ministerium der Finanzen (MF) des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER): 1. Mit Blick auf die begrenzten finanziellen Mittel der LAG wird in die Prioritätenliste ELER je Antragsteller u n d Förderfonds (ELER, ESF, EFRE) u n d Vorhabenort nur e i n Projekt aufgenommen. 2. Projektvorschläge aus dem Kreis der Kirchen werden für die Prioritätenliste ELER nur dann berücksichtigt, wenn deren Durchführung (Förderung) ausschließlich im Rahmen der Richtlinie LEADER/CLLD des Landes Sachsen-Anhalt (sogenannte LaM-Projekte) möglich ist. Für alle weiteren Vorschläge aus dem Kreis der Kirchen wird die Beantragung von Zuwendungen - außerhalb des LEADER/CLLD-Prozesses - über die Richtlinien RELE empfohlen. 3. Studie und Machbarkeitsuntersuchungen werden in der Prioritätenliste ELER v o r den übrigen Projekten eingeordnet. 4. Vorhaben, die auf der Prioritätenliste ELER auf einem Rangplatz eingeordnet sind, für den das verfügbare Finanzbudget der LAG (Finanzieller Orientierungsrahmen) n i c h t ausreicht, können (soweit die betreffenden Vorhaben im Rahmen der Richtlinien RELE förderfähig sind) Anträge auf Förderung (außerhalb von LEA- DER/CLLD) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einreichen. Projektträger, die einen Antrag auf Zuerkennung des sog. ILE-Bonus stellen wollen, müssen diesen bis spätestens 31.1.2018 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark beantragen. Begründung: Die Landesregierung hat den Finanziellen Orientierungsrahmen (FOR) für die LAG für das Jahr 2018 stark eingegrenzt. Im Interesse der regionalen Solidarität sollen Projektträger nur mit maximal einem Vorhaben um einen Rangplatz auf der Prioritätenliste ELER antreten. Machbarkeitsstudien und Studien bilden die Voraussetzung für künftige LEADER/CLLD-Projekte. Vor diesem Hintergrund werden sie allen übrigen Vorhaben vorangestellt. Die Landesregierung hat für 2018 angekündigt, dass die Förderkonditionen der beiden Richtlinien RELE und LEADER / CLLD harmonisiert werden. Demnach erhöhen sich die Förder-

quoten für Vorhaben gemeinnütziger Einrichtungen und Vereine sowie von Religionsgemeinschaften in der Richtlinie RELE von bisher 35 % auf 65 %. Der Förderhöchstsatz beträgt dann in der betreffenden Richtlinie 350.000 EUR. Die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe ist das Entscheidungsgremium für die Verwendung des von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Finanzrahmens aus Mitteln der EU und des Landes. Die Mitglieder können sich auf Steuerungsmechanismen verständigen, um den höchstmöglichen Effekt für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis Stimmberechtigte Mitglieder der LAG: Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Stimmberechtigte Mitglieder, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben: Zahl der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Ja Nein Enthaltung...

Beschlussvorlage Nr.: 009/2017 für die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark am 03.11.2017 Gegenstand: Einbringerin der Vorlage: Beschlussvorschlag: Begründung: Rang- und Reihenfolge der Vorhaben auf den Prioritätenlisten: Verfahren bei Punktgleichheit LAG- Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Altmark beschließen, dass zur Bestimmung der Rang- und Reihenfolge von Projekten auf den Prioritätenlisten bei Punktgleichheit im Ergebnis der Bewertung wie folgt verfahren wird: Dort, wo Vorhaben eine gleiche Punktzahl erreichen, werden Vorhaben von WiSo-Partnern (Vereine, Unternehmen, Kirchen, Private, Interessengruppen) v o r jenen aus Kommunen eingeordnet. Besteht innerhalb der Gruppe der WiSo-Partner bzw. der Kommunen immer noch eine Punktgleichheit, dann werden kleinere Vorhaben (nach der Höhe der benötigten Fördermittel) v o r größeren Vorhaben eingeordnet. Die LEADER-Philosophie der Europäischen Union ist darauf ausgerichtet, Initiativen aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialpartner (WiSo) besonders zu unterstützen; der Anteil der WiSo-Partner muss folgerichtig auch in der LAG stets über dem der vertretenen Akteure aus Verwaltungen/Kommunen liegen. Zudem sollen kleine Projekte eine besondere Würdigung erfahren. Abstimmungsergebnis Stimmberechtigte Mitglieder der LAG: Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Stimmberechtigte Mitglieder, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben: Zahl der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Ja Nein Enthaltung...

Beschlussvorlage Nr.: 010/2017 für die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark am 03.11.2017 Gegenstand: Einbringerin der Vorlage: Beschlussvorschlag: Steuerung der Verwendung des Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) für die Umsetzung der Prioritätenlisten 2018 LAG- Die LAG-Vorstand wird autorisiert, im Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung alle erforderlichen Entscheidungen herbeizuführen, um die Auslastung des verfügbaren Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) zu gewährleisten. Die Prioritätenlisten (PL) bildet die verbindliche Grundlage für die zuständigen Bewilligungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zur Prüfung der bis zum offiziellen Einreichungsschluss (01.03.2018) vorgelegten Anträge auf Zuwendung (Förderung). Für alle auf den PL 2018 aufgeführten Vorhaben sind die Antragsunterlagen bis zum 30.01.2018 beim LEADER- Management der LAG zur Vorprüfung vorzulegen. Das LEADER-Management reicht die Unterlagen für die betreffenden Projekte bis spätestens 01.03.2018 zur Prüfung der Förderfähigkeit bei den zuständigen Bewilligungsbehörden ein. Projektträger, die für ihre auf der PL 2018 aufgeführten Vorhaben die vollständigen Projektunterlagen n i c h t bis zum o.g. Termin (30.01.2018) beim LEADER-Management vorgelegt haben, werden auf den PL 2018 gestrichen. Der LAG-Vorstand übergibt bis spätestens 28.02.2018 die endgültigen PL 2018 dem Landesveraltungsamt. Die endgültigen PL 2018 enthalten dann nur jene Projekte, für die die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. Projektträger, deren Vorhaben von der Mitgliederversammlung für eine Aufnahme auf den PL abgelehnt werden, können unabhängig von dieser Ablehnung einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde stellen, um so den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg eröffnet zu bekommen. Die endgültigen PL 2018, die Projektauswahlkriterien und alle bewilligten Projekte werden auf der Internetplattform der LAG (www.mittlere-altmark.de) unter Wahrung des Datenschutzes veröffentlicht. Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Altmark beschließen, dass von den Bewilligungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt für den LEADER/CLLD-Prozess ein bewilligungsreifer Antrag, der auf den aktuellen Prioritätenlisten 2018 geführt wird, sich aber außerhalb des verfügbaren Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) befindet, bewilligt werden kann, wenn sämtliche Vorhaben, die sich vor diesem bewilligungsreifen Vorhaben (innerhalb und außerhalb des FOR) befinden, nicht bewilligungsreif sind ( Nachrücker-Regelung ).

Abstimmungsergebnis Stimmberechtigte Mitglieder der LAG: Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Stimmberechtigte Mitglieder, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben: Zahl der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Ja Nein Enthaltung...

Beschlussvorlage Nr.: 011/2017 für die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark am 03.11.2017 Gegenstand: Projekte für die Prioritätenlisten 2018 Einbringerin der Vorlage: Beschlussvorschlag: Begründung: Abstimmungsergebnis LAG- Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark entscheiden über jedes einzelne Projekt, das Eingang auf die Prioritätenlisten 2018 der LAG zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) finden soll. Die Abstimmung erfolgt zu jedem Vorhaben gesondert. Die Abstimmung schließt die Punktzahl aus der Bewertung des Vorhabens ein. Vorhaben, die eine Zustimmung von über 50 Prozent erhalten, sind Bestandteil der Prioritätenliste. Mit der Zustimmung von über 50 Prozent der abgegebenen beschlussfähigen Stimmen wird den jeweiligen Projektträgern die Zustimmung der LAG erteilt, einen Antrag auf Zuschuss (Fördermittelantrag) bei den zuständigen Bewilligungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über jedes für die Prioritätenliste vorgeschlagene Projekt. Akteure, die befangen sind, nehmen an der Abstimmung nicht teil. Bei jeder einzelnen Beschlussfassung ist das Verhältnis aus Wirtschafts- und Sozialpartnern (WiSo) und kommunalen Akteuren gesondert auszuweisen. Stimmberechtigte Mitglieder der LAG: Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Stimmberechtigte Mitglieder, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben: Zahl der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Ja Nein Enthaltung...

Beschlussvorlage Nr.: 012/2017 für die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Altmark am 03.11.2017 Gegenstand: Prioritätenlisten (PL) 2018 Einbringerin der Vorlage: Beschlussvorschlag: Begründung: LAG- Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Altmark beschließen die Prioritätenlisten (Rang- und Reihenfolge) zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in den Förderbereichen ELER, ESF und EFRE für das Jahr 2018. Die Prioritätenlisten (PL) sind dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bis spätestens 10.11.2017 zur Prüfung vorzulegen; sie werden auf der Internetplattform der LAG unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes veröffentlicht. Im Rahmen des Finanziellen Orientierungsrahmens (FOR) können Vorhaben aus den PL mit Mitteln der Europäischen Union aus den drei Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ELER, ESF und EFRE unterstützt werden; die zuständigen Bewilligungsbehörden erhalten die PL als Grundlage für die Prüfung der Förderfähigkeit der betreffenden Projekte. Bis 15.09.2017 konnten auf der Grundlage des entsprechenden öffentlichen Aufrufes der LAG Vorschläge für Vorhaben zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) bei der LAG eingereicht werden. Der LAG-Vorstand und das LEADER-Management haben alle fristgerecht eingereichten Unterlagen geprüft und auf der Grundlage der in der LES verankerten Bewertungskriterien bewertet. Projektvorschläge, die keinen Eingang in die PL gefunden haben, können von den jeweiligen Projektträgern - außerhalb des CLLD/LEADER-Prozesses - bei den zuständigen Bewilligungsbehörden zur Prüfung der Förderfähigkeit eingereicht werden. Abstimmungsergebnis Stimmberechtigte Mitglieder der LAG: Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Stimmberechtigte Mitglieder, die sich an der Abstimmung nicht beteiligt haben: Zahl der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder der LAG: ( %) Ja Nein Enthaltung...