Standesamt Eisenberg/Thüringen. Bereich: Personenstandswesen

Ähnliche Dokumente
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Bundesland Thüringen. Stadt Saalburg-Ebersdorf Standesamt

Stadtverwaltung Tambach-Dietharz

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Verarbeitungstätigkeit: Durchführung des Personenstandsgesetzes

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nicht bei der betroffenen Person, Art. 14 DSGVO

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Information gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für das Personenstandswesen. Vorwort

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Antrag auf freiwillige Leistungen aus dem Projekt Kleine Hilfen für Alleinstehende, Senioren und alleinerziehende Frauen und Männer der Stadt Augsburg

Ihr Firmenname MITTEILUNG

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO:

Mitteilung über Änderung der Registerdaten

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte)

» Finanzämter» Personenstandsgerichte und Landesjustizverwaltung. » Statistische Landesämter. » Kommunale Kassenprogramme (für die Gebührenerhebung)

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 14 DS-GVO - keine Direkterhebung beim Betroffenen)

Antrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück

Landratsamt Neu-Ulm Finanzmanagement Kantstraße Neu-Ulm

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO)

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

1. Name und Kontaktangaben des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. -Adresse Fax-Nr. Telefon-Nr.

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Art. 12 und 13 DSGVO

Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft)

Absender: Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen): Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Meldebogen für Heilpraktiker/Erklärung

Antrag zur Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzhinweis. Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr. Verfahren: OK.Vorfahrt. Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen

Teilnehmer_in. Teilnehmer_in. Teilnehmer_in

Anmeldung zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Erklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen

Anmeldung für die Aktion: am:

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)

Hinweise zur Datenverarbeitung

I. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV)

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung

IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr Lahr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Handakte. Dr. Roland Müller-Jena. Rechtsanwalt. Angaben des Auftraggebers

Nachname, Vorname. Geburtstag und -ort... in*... Staatsangehörigkeit * Straße. PLZ und Wohnort. Aufnahme am. Abmeldung zum

Fragebogen und Datenschutzverordnung

Firma. - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) -

Betreuungsarbeit heißt Hilfe zur Selbsthilfe.

Personenbezogene Daten

Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler. Änderung der Daten im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum

SIEGEN UNIVERSITÄTSSTADT. Sterbefallanzeige ( PStG, 38 PStV) Standesamt. Standesamt Siegen»Sterberegister«Rathaus/Markt Siegen.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand

A n t w o r t an Fax:

Hinweise zur Datenverarbeitung/Einverständniserklärung. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO

(Betreiber der Anlage)

Einwilligung zur Erhebung Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und Information bei Datenerhebung nach Art. 13 bzw.

Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN

1. Angaben Teilnehmer/in

Telefon. Bearbeiter Zimmer. Telefon

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden

Benutzung der Personenstandsregister aus Sicht der Familiengeschichtsforschung

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)

Antrag auf Eintragung als Immobiliardarlehensvermittler in das Vermittlerregister nach 34i Absatz 8 i. V. m. 11a Absatz 1 GewO

Erhaltungssatzungsantrag

Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz

VVR-Formular 13 für angestellte verantwortliche Person/-en in leitender Position

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für unsere Kunden

Gesetz- und Verordnungsblatt

Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit

Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster

Datenschutzerklärung für Bewerbungen

TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, Hameln. Datenschutzhinweise

Pflichtinformation gemäß Art. 12 ff DSGVO

Datenschutzerklärung für Bewerber

Datenschutzhinweise für Kunden und Lieferanten

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Beiblatt für mitwirkende Arbeitnehmer/-innen/verantwortliche Person/-en in leitender Position

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen

Transkript:

Standesamt Eisenberg/Thüringen Bereich: Personenstandswesen Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen personenstandsrelevanter Angelegenheiten oder dem Personenstandswesen (Standesamt) zugewiesener Aufgaben. Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Explizite zu benennende Vorgänge hierzu sind öffentliche Beurkundungen, amtliche Beglaubigungen, Mutter- und Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustrittserklärungen, Namensänderungen und erklärungen, Mitteilungen im Rahmen personenstandrechtlicher Beurkundungen und Erklärungen, allgemeine Prüfungen im Rahmen eines Personenstandsfalles und die Führung von Personenstandsregistern. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Standesamt Eisenberg/Thür. Markt 27 07607 Eisenberg Tel. :036691/73-488 oder -491 E-Mail: s.neumann@rathaus-eisenberg.de oder: r.schober@rathaus-eisenberg.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen Datenschutzbeauftragter Herr Schober Markt 27 07607 Eisenberg Tel.: 036691/73491 datenschutzbeauftragter@rathaus-eisenberg.de 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4 a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden erhoben, um -Personenstandsfälle zu dokumentieren, d.h. Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen zu beurkunden, -Personenstandregister, d.h. Geburten-, Ehe-, (Lebenspartnerschafts-) und Sterberegister zu erstellen und fortzuführen, -beglaubigte Registerausdrucke (aus allen vorstehend genannten Registern), Auszüge und Abschriften aus Personenstandsbüchern zu fertigen, Zeugnisse (insbesondere Ehefähigkeitszeugnisse) als auch Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden Auszustellen,

-Erklärungen zu eidesstattlichen Versicherungen, Kirchenaustritten, Namensführungen, -änderungen, -angleichungen, Neubestimmungen und Einbenennungen entgegenzunehmen und öffentlich zu beglaubigen, -Mitteilungen (zu nachstehenden Rechtsgrundlagen) zu verarbeiten und zu erzeugen, -Hinweise in eines der vorstehend genannten Register zu fertigen, -Personenstandregister zu berichtigen, und Statistiken für das Thüringer Landesamt für Statistik TLS- zu erstellen 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) in Verbindung mit Abs. 3 Buchstabe b) DSGVO und weiteren spezialgesetzlichen Rechtsgrundlagen verarbeitet: als spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen sind im Vorliegenden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Einführungsgesetzt in das Bürgerliche Gesetzbuch (EGBGB), das Personenstandsgesetz (PStG), die Personenstandsverordnung (PStV), Verordnung über die Einrichtung eines zentralen elektronischen Personenstands- und Sicherungsregisters und zur Änderung der Thüringer Personenstandsverordnung (ThürVOePSR), Zivilprozessordnung (ZPO), Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), Thüringer Verwaltungszustellung- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG), Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellung- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO), Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG), Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums, Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Strafgesetzbuch (StGB), Thüringer Kirchensteuergesetz, die Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (ThürReWeAusDVO), das Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis- Überführungsgesetz - TVÜG), das Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen v. 24.04.1963, das Schwangerschaftskonfliktgesetzes, als auch das Bevölkerungsstatistikgesetz zu benennen. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 5.1. Weitergabe an andere Organisationseinheiten (innerhalb, außerhalb, Drittländer) 5.1.1 Inländische Standesämter und auch Standesamt I in Berlin ( 56, 57, 58, 59 und 60 PStV) 5.1.2 Meldebehörden ( 57, 58, 59 und 60 PStV) 5.1.3 Kirchenbuchführer ( 4 ThürReWeAusDVO i.v.m 13 ThürKiStG) 5.1. 5.1.4 Jugendamt ( 57 und 60 PStV) 5.1.5 Betreuungsgericht ( 57, 58, 59 und 60 PStV) 5.1.6 Familiengericht ( 57 PStV) 5.1.7 Oberlandesgericht ( 1309 BGB, Art. 13 EGBGB, 12 Abs. 3 PStG) 5.1.8 Konsulat ( 65 PStG, 54 PStV, 68.568.6 PStGVwV i.v.m. Art. 37 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen v. 24.04.1963, des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten v. 04.09.1958, des Übereinkommens betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern v. 10.09.64, des Haager Eheschließungsabkommens v. 12.06.1902, der deutsch-italienischen Vereinbarung über die gegenseitige Mitteilung von Geburtsurkunden v. 31.05.1937 u. 23.12.1952, der mit der Schweiz, Luxemburg und Österreich getroffenen

Vereinbarungen v. 04.11.1985, 03.06.1982 und 18.11.1980) 5.1.9 Presse (nur mit Einwilligung der Betroffenen) 5.1.10 Verwaltungsbehörde ( 3 NamÄndG, NamÄndVwV und PStGVwV) 5.1.11 Zentrales Testamentsregister/Hauptkartei für Testamente ( 58, 59 und 60 PStV i.v.m. der Thüringer Verordnung zu Mitteilungen in Nachlasssachen an die Testamentsverzeichnisse führenden Stellen) 5.1.12 Amtsgericht ( 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 65 und 68 PStG) 5.1.13 Nachlassgericht ( 65 PStG, 57 PStV i.v.m. der Thüringer Verordnung zu Mitteilungen in Nachlasssachen an die Testamentsverzeichnisse führenden Stellen) 5.1.14 Finanzamt /Erbschaftssteuerstelle ( 58, 59 und 60 PStV) 5.1.15 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ( 61 PStV i.v.m. 2 Bevölkerungsstatistikgesetz) 5.1.16 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ( 25 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetzes) 5.1.17 Kasse/Kämmerei ( 21 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes i.v.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geltungsbereich des Innenministeriums und deren Anlage Nummer 12 Personenstandswesen, 5 ThürReWeAusDVO) 5.2. Auftragsdatenverarbeiter: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) Ekhofplatz 2a 99867 Gotha 5.3. Rechtsgrundlagen der Übermittlungen: PStG, PStV, PStGVwV, BGB, EGBGB, 4 ThürReWeAusDVO, 13 ThürKiStG, Art. 37 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen v. 24.04.1963, des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten v. 04.09.1958, des Übereinkommens betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern v. 10.09.64, des Haager Eheschließungsabkommens v. 12.06.1902, der deutsch-italienischen Vereinbarung über die gegenseitige Mitteilung von Geburtsurkunden v. 31.05.1937 u. 23.12.1952, der mit der Schweiz, Luxemburg und Österreich getroffenen Vereinbarungen v. 04.11.1985, 03.06.1982 und 18.11.1980, Thüringer Verordnung zu Mitteilungen in Nachlasssachen an die Testamentsverzeichnisse führenden Stellen, 2 Bevölkerungsstatistikgesetz und 25 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetzes genaueres siehe 5.1.1 bis 5.1.17 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Sollte es im Rahmen der Beurkundung eines Personenstandsfalles oder durch Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses Bezug zu einem Drittland geben, können Ihre personenbezogenen Daten, an ausländische Behörden nur auf diplomatischem oder konsularischem Wege übermittelt werden. Hierfür vorgesehen sind konkret Übermittlungen von Personenstandsurkunden und von Ehefähigkeitszeugnissen im Rahmen staatlicher bzw. internationaler Vereinbarungen. Diese Übermittlungen finden auf dem Postweg statt. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Grundsätzlich werden Ihre Daten nach der Erhebung beim Standesamt Eisenberg/Thür. so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ihre Daten unterliegen im Speziellen folgenden Löschfristen:

-allgemeine Anfragen -nach 2 Jahren -Angelegenheiten mit der Standesamtsaufsicht nach 30 Jahren -Belege zu Beurkundungen, die nicht in einer Sammelakte geführt werden nach 30 Jahren -Sammelakten zu Geburten nach 110 Jahren -Sammelakten zu Eheschließungen nach 80 Jahren -Sammelakten zu Lebenspartnerschaften nach 80 Jahren -Sammelakten zu Sterbefällen nach 30 Jahren -Sicherungsregister zum Geburtenregister nach 110 Jahren -Sicherungsregister zum Eheregister nach 80 Jahren -Sicherungsregister zum Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren -Sicherungsregister zum Sterberegister nach 30 Jahren -Geburtenregister keine/ dauernde Aufbewahrung -Eheregister keine/ dauernde Aufbewahrung -Lebenspartnerschaftsregister keine/ dauernde Aufbewahrung -Sterberegister keine/ dauernde Aufbewahrung -Vater- /Mutterschaftsanerkennungen siehe Geburtenregister -Adoptionen/Annahmen an Kindes statt siehe Geburtenregister -Eheauflösungen nach 50 Jahren -Namensänderungen siehe jeweiliges Register -Prozessakten -10 Jahre nach Verfahrensabschluss -Widerspruchsbescheide nach 10 Jahren -Löschfristen im automatisierten Verfahren für Postausgang nach 120 Tagen für Posteingang nach 120 Tagen für Protokolldaten nach 120 Tagen für Vorgänge nach 120 Tagen 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt, Telefon: 0361/5731129-00 oder per E-mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Standesamt Eisenberg/Thür. durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den 10 Personenstandgesetz (PStG), 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz als auch nach den privatrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten des BGB, die dem Bereich Personenstandswesen zugeordnet sind. Das Standesamt Eisenberg/Thür. benötigt Ihre Daten, um Personenstandsfälle zu beurkunden, öffentliche Beurkundungen und amtliche Beglaubigungen vorzunehmen, Erklärungen entgegenzunehmen und Bescheinigungen, Abschriften, Ausdrucke, Auszüge und Urkunden zu erstellen. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang angeben, kann - Ihr Antrag nicht bearbeitet, - Ihre Erklärung nicht wirksam entgegengenommen, - eine Beurkundung nicht vollzogen oder abgeschlossen, - ein Zwangsgeld nach 69 PStG festgesetzt oder ein Bußgeld nach 70 PStG verhängt werden.