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Transkript:

Kurzschulung Ausbildungsentschädigung Passstelle Mai 2018 Folie 1

Ausbildungsentschädigung Junioren / Juniorinnen Passstelle Mai 2018 Folie 2

Folie 3

Wartefristen / Entschädigungszahlungen Wechsel (Abmeldung im Juni) mit Freigabe: Pflichtspiele ab 01.07. Wechsel (Abmeldung im Juni) ohne Freigabe: Pflichtspiele ab 01.11. Nachträgliche Freigabe bis zum Ende der Wartefrist vorlegen (bis jüngerer Jahrgang A-Junior) ab der Altersklasse D-Junioren/innen Beträge in 26/26 a) Jugendordnung festgelegter Höchstbetrag nur im Sommer Ersatz der Zustimmung E-, F- und G-Junioren von der Entschädigungszahlung ausgenommen Freigabe kann nicht verweigert werden Zuordnung der Altersklasse = Zeitpunkt der Abmeldung in Altersklassen F- und G-Junioren/innen nur Freundschaftsspiele Folie 4

Wartefristen / Entschädigungszahlungen Wechsel (Abmeldung außerhalb Juni) mit Freigabe: Pflichtspielerlaubnis drei Monate ab dem Tag der Abmeldung Wechsel (Abmeldung außerhalb Juni) ohne Freigabe: Pflichtspielerlaubnis sechs Monate nach dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes Nachträgliche Freigabe bis zum Ende der Wartefrist vorlegen (bis jüngerer Jahrgang A-Junior) ab der Altersklasse D-Junioren/innen festgelegter Höchstbetrag bei Abmeldung im Juni Ersatz der Zustimmung bei Abmeldung außerhalb Juni frei verhandelbar E-, F- und G-Junioren von der Entschädigungszahlung ausgenommen Freigabe kann nicht verweigert werden Zuordnung der Altersklasse = Zeitpunkt der Abmeldung in Altersklassen F- und G-Junioren/innen nur Freundschaftsspiele Folie 5

Wegfall der Wartefrist 27 Jugendordnung 1. Spieler hat sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen (Pflichtspiele Jugend: Meisterschaft, Pokal und Hallenkreismeisterschaft) 2. Spieler kehrt nach vollzogenem Wechsel in der dafür vorgesehenen Frist, mit Abmeldung bis zum 31.10. des Jahres, zum Stammverein zurück; unabhängig von der Freigabe, keine Wartefrist für Pflichtspiele im Stammverein 3. Neugründung oder Erweiterung einer JSG; Spielrecht ohne Wartefrist nur bei Zustimmung des abgebenden Vereins (Verlagerung Tag der Abmeldung) 4. Fehlende Spielmöglichkeit in der Altersklasse; ohne Freigabe in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. möglich. Vom 01.10. bis zum 31.03. des Folgejahres nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins. 5. Rückkehr nach Wechsel gemäß Nrn. 3+4 innerhalb von zwei Jahren Voraussetzung in Fall 4 Abmeldung nach Einstellung Spielbetrieb, Bestätigung KJW über fehlende Spielmöglichkeit Folie 6

Berechnung Ausbildungsentschädigung Grundsätze: Jugendordnung 26 Höhe der Entschädigung richtet sich nach Spielklasse der ersten Seniorenmannschaft des aufnehmenden Vereins (ab 01.05. neue Saison) Zuordnung der Altersklasse Altersklasse neue Saison (ab 01.05.) 17 Nr. 4 Jugendordnung bleibt wirksam (E-Juniorenwechsel) Nettobeträge (Verweis Homepage LSBH) Rechnungsstellung, wenn Steuerpflicht des abgebenden Vereins Ausbildungsentschädigung ergibt sich aus: Grundbetrag gemäß Spielklasse Ergänzungsbetrag für jedes angefangene Spieljahr Höchstens sechs Spieljahre anrechnungsfähig Unabhängig von der Altersklasse, des Spielers Folie 7

Berechnung Ausbildungsentschädigung Jugendordnung 26 Besonderheiten: Übergang Stammverein zum JFV mit Beibehaltung Stammverein (Jahre im Stammverein werden mit angerechnet im Zweifel Nachfrage bei Passstelle) Vereine, die aus dem Seniorenspielbetrieb ausscheiden Einstufung für zwei Jahre Beträge der Kreisliga C danach entsprechend JFV somit KOL Beträge Spiele im Zweitspielrechtsverein zählen als Spieleinsatz Folie 8

Jugendförderverein (JFV) besondere Vorschriften 15a JO KOL als Maßstab zur Berechnung der Entschädigung Wechsel ältere A-Junioren Übergang 01.06.: Rechte und Pflichten liegen beim Stammverein Wechsel nach Herauswachsen (Übergang zu den Senioren) Stammverein kann Zustimmung verweigern Frist zur Umschreibung bis zum 30.06. unbedingt beachten Wechsel des Stammverein stellt einen Vereinswechsel dar und ist fristgebunden Anrechenbare Mannschaft (Entschädigung - Seniorenwechsel) Insgesamt 15 Spieler eines Stammvereins im Altersbereich der A-, B- und C-Junioren gelten als anrechnungsfähige Mannschaft Folie 9

Berechnung anhand der Tabelle Jugendordnung 26 - Junioren Folie 10

Beispiele Wechsel 2007 Jahrgang; Abmeldung im Juni; 24 Monate im Verein 1. Herrenmannschaft neuer Verein HL E-, F- und G-Junioren unterliegen nicht der Freigaberegelung Wechsel Junior Jahrgang 2003; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.03.2015 neuer Verein KOL Grundbetrag 300,00 + Ergänzungsbetrag 150,00 (3 Jahre) = 450,00 Wechsel Junior Jahrgang 2006; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010 neuer Verein JFV Grundbetrag 150,00 + Ergänzungsbetrag 300,00 (6 Jahre) = 450,00 Wechsel 2000er Jahrgang; Abmeldung am 15.06.18; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010; Alter Verein VL neuer Verein HL 2.500,00 + 1.250,00 (+ 50 %) = 3.750,00 (Wechsel nach Seniorenbedingungen) Folie 11

Berechnung anhand der Tabelle Jugendordnung 26a - Juniorinnen Folie 12

Beispiele Wechsel 2007 Jahrgang; Abmeldung im Juni; 24 Monate im Verein 1. Frauenmannschaft neuer Verein HL E-, F- und G-Junioren unterliegen nicht der Freigaberegelung Wechsel Juniorin Jahrgang 2003; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.03.2015 neuer Verein KOL Grundbetrag 100,00 + Ergänzungsbetrag 75,00 (3 Jahre) = 175,00 Wechsel Junior Jahrgang 2006; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010 neuer Verein JFV Grundbetrag 50,00 + Ergänzungsbetrag 150,00 (6 Jahre) = 200,00 Wechsel 2002er Jahrgang; Abmeldung am 15.06.18; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010; Alter Verein VL neuer Verein HL 250 (Wechsel nach Seniorenbedingungen) Folie 13

Ausbildungsentschädigung Senioren Herren Frauen Passstelle Mai 2018 Folie 14

Spielberechtigungen Amateurspieler: Abmeldung bis 30.6. Antragseingang bis 31.8. Abgebender Verein erteilt Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Frühestens 01. Juli Abmeldung bis 30.6. Antragseingang bis 31.8. Abgebender Verein erteilt keine Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Frühestens 01. November Folie 15

Korrektur der Pflichtspielberechtigung der nachträglichen Freigabe durch den abgebenden Verein bis spätestens 31. August (Ende WP I) Nach Vorlage des Nachweises über die Zahlung des Entschädigungsbetrags nach 120 SpO bis spätestens 31. August (Ende WP I) Frist nur mit dem Eingang der Unterlagen beim HFV gewahrt nach Möglichkeit Freigabe per Fax mit Sendebericht an Passstelle Folie 16

Wegfall der Wartefrist gemäß 121 SpO keine Entschädigungssumme erforderlich 1. Rückkehr zum alten Verein mit Zustimmung (ohne Pflichtspieleinsatz) 2. Rückkehr ohne Zustimmung a) ohne Spieleinsatz während Wartefrist b) Rückkehr nach Wohnsitzwechsel zu Studienzwecken c) Zusammenschluss mehrerer Vereine (Verschmelzung nach 16 SpO) d) Auflösung eines Vereins / Einstellung Bedingung: Abmeldung nach offizieller Mitteilung bzgl. Einstellung e) Gründung eines Vereins am Wohnort f) länger als 6 Monate in keinem Pflichtspiel gespielt (Ableistung einer Sperre = Spieleinsatz) g) Asylsuchende und Flüchtlinge nach Zuweisung neuer Wohnung Folie 17

Vereinswechsel Vertragsspieler ohne / mit Statusveränderung Abmeldung bis 31.08. Vertrag und Wechselantrag bis zum 31.08. Sofortige Spielberechtigung ab frühestens 01.07. Spielberechtigung unabhängig von Freigabe nicht vorliegende Zustimmung wird durch Vertrag ersetzt 129 Nr. 3 SpO Folie 18

Spielberechtigung Amateurspieler Abmeldung bis 31.12. Antragseingang bis 31.01. Freigabe vom abgebenden Verein Frei für Freundschaftsspiele: ab Eingang der Unterlagen beim HFV Frei für Pflichtspiele: frühestens ab dem 01. Januar Keine Freigabe vom abgebenden Verein Frei für Freundschaftsspiele: ab Eingang der Unterlagen beim HFV Frei für Pflichtspiele: ab dem 01. November oder sechs Monate nach dem letzten Pflichtspiel Folie 19

Wartefrist aufheben nur nach Vorlage der nachträglichen Freigabe des abgebenden Vereins Nachweis bis spätestens 31. Januar der Passstelle vorlegen Frist nur mit dem Eingang der Unterlagen beim HFV gewahrt Unterlagen per Fax, Post oder E-Mail an Passstelle (Sendenachweis!) Entschädigungssummen im Winter frei verhandelbar!!! Folie 20

Spielberechtigung Vertragsspieler ohne Statusveränderung Abmeldung bis 31.01. Eingang Vertragsauflösung, Vertrag und neuer Antrag bis zum 31.01. Sofortige Spielberechtigung ab 01.01. bis 31.01.; unabhängig von der Freigabe des Vereins A Beispiel: Spieler wechselt innerhalb der WP I als Vertragsspieler von A nach B ohne Freigabe des abgebenden Vereins A. Vertragsauflösung im ersten Vertragsjahr Erneuter Wechsel als Vertragsspieler von B nach C innerhalb der WP II Entschädigungszahlung entfällt Folie 21

Spielberechtigung Vertragsspieler mit Statusveränderung zum Amateur Spieler wechselte in der Wechselperiode I als Vertragsspieler ohne Freigabe von Verein A zu Verein B Vertrag wird beidseitig im ersten Vertragsjahr aufgehoben Spieler möchte in Wechselperiode II zu einem anderen Verein als Amateur (Abmeldung bis zum 31.12.) oder für Verein B als Amateur: Verein A erhält gemäß 129 Nr. 8 Spielordnung eine Entschädigung, die, sofern die Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgte, gemäß 120 Spielordnung festgeschrieben ist. Abmeldung nach dem 30. Juni = Entschädigung frei verhandelbar Folie 22

Berechnung Ausbildungsentschädigung Spielordnung 120 Nr. 3 - Wechsel Wechselperiode I Herren Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaften beider Vereine maßgeblich Nettobeträge (Verweis Homepage LSBH) Rechnungsstellung, wenn Steuerpflicht des abgebenden Vereins Übergebietlicher Vereinswechsel Berechnung anhand der Spielklassenebene Berechnung anhand der Tabelle Folie 23

Berechnung Ausbildungsentschädigung Herren Spielordnung 120 Nr. 3 Sondervorschriften, die den Grundbetrag verändern können: Anrechenbare Jugendmannschaft Erhöhung bei Mangel von A-, B- und C-Junioren Beteiligung an einer Jugendspielgemeinschaft reicht Jugendförderverein entspricht Spielklasse KOL 15 a) JO Berechnung der Jahre Unter 18 Monate Maßstab Freundschaftsspielrecht Mehr als 3 Jahre Stichtagsberechnung Stichtag 01.07. Folie 24

Herren Berechnung anhand der Tabelle Spielordnung 120 Nr. 3 Spalte liest sich von links nach rechts zunächst wird Spielklasse des abgebenden Vereins aufgeführt dann die des aufnehmenden Vereins Beispiel: Wechsel vom SV Wehen Wiesbaden (3. Liga) zum KSV Baunatal (Hessenliga) 3.L HL = Grundbetrag 3.750,- Folie 25

Beispiele Wechsel 2000er Jahrgang; 24 Monate im Verein alter Verein GL - neuer Verein HL 2.500,00 (es greifen keine Erhöhungs- oder Reduzierungsvorschriften) Wechsel Senior; aufnehmender Verein hatte in der Saison der Abmeldung weder A-, B- noch C-Junioren - alter Verein KOL neuer Verein KOL 500,00 + 250,00 (+ 50 %) = 750,00 Wechsel Senior; Spielrecht für Freundschaftsspiele seit 6 Monaten; alter Verein KL A-D neuer Verein KOL 500,00 250,00 (- 50 %) = 250,00 Wechsel 2000er Jahrgang, 38 Monate im Verein Alter Verein VL neuer Verein HL 2.500,00 + 1.250,00 (+ 50 %) = 3.750,00 Folie 26

Beispiele Wechsel Senior geboren am 02.07.1997; Freundschaftsspielrecht im alten Verein ab dem 02.01.2015; alter Verein GL - neuer Verein HL 2.500,00 (es greifen keine Erhöhungs- oder Reduzierungs-vorschriften, weil der Spieler bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat) Wechsel Senior Jahrgang 1995; Spielrecht seit 2014; aufnehmender Verein war in der Saison der Abmeldung im C-Juniorenbereich an einer SG beteiligt; alter Verein VL neuer Verein KOL 1.000,00 (Mittelwert der Grundbeträge - keine Erhöhungs- oder Reduzierungsvorschriften, weil die SG-Beteiligung angerechnet wird) Wechsel 2000er Jahrgang, 38 Monate im Verein; alter Verein ist zur neuen Saison eine neue Spielgemeinschaft eingegangen; Genehmigung durch KFW 17.06. Abmeldung am 25.06.; Alter Verein KOL neuer Verein GL 750,00 + 250,00 (+ 50 %) = 1.000,00 (SG-Gründung kein Grund für Wegfall der Wartefrist) Folie 27

Berechnung Ausbildungsentschädigung Frauen Grundsätze: Spielordnung 120 Nr. 3 d) Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaften beider Vereine maßgeblich Nettobeträge (Verweis Homepage LSBH) Rechnungsstellung, wenn Steuerpflicht des abgebenden Vereins Übergebietlicher Vereinswechsel Berechnung anhand der Spielklassenebene Sondervorschriften aus 120 greifen nur bedingt (Bildung Mittelwert ja / andere prozentuale Änderungen nein) Berechnung anhand der Tabelle (nächste Folie) Folie 28

Frauen Berechnung anhand der Tabelle Spielordnung 120 Nr. 3 d) Folie 29

Beispiele Frauen Wechsel Seniorin; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010; Alter 19 Jahre - Alter Verein 2.BL neuer Verein HL 625 (Mittelwert der Liga-Grundbeträge) Wechsel 2002er Jahrgang; Abmeldung am 15.06.18; Spielrecht im abgebenden Verein seit 01.07.2010; Alter Verein VL neuer Verein HL 250 (Wechsel nach Seniorenbedingungen) Folie 30

Ihr Passstellen Team Folie 31