Datum: 07.11.2017 Bericht zu den Beratungen der Haushalte 2018 und 2019 in den Haushalts- und Finanzausschüssen (Land und Stadt) Produktplan: 07 Inneres Berichterstatter/in Dr. Thomas vom Bruch 1. Volumina, Daten und Ziele der vorgelegten Entwürfe für den Produktplan einschließlich Personal- und Stellenplanung ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Produktplanblatt. 1a. Besondere Erläuterungen zu größeren Ausgabepositionen, einzelnen größeren neuen Investitionsvorhaben: In den Beratungen zur Ermittlung der konsumtiven Eckwerte hat der Senat zunächst Vorabdotierungen für politische Schwerpunksetzungen sowie ressortspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Hierzu gehören im PPL 07 Mittel für die Durchführung der Bürgerschafts- und Beirätewahlen sowie der Wahlen zum Europäischen Parlament in 2019 sowie der vorbereitenden Arbeiten zum Zensus 2021. Die Schwerpunkte der konsumtiven Ausgabeanschläge sind bei der Polizei, der öffentlichen Ordnung, im Brandschutz sowie im Rettungswesen verortet. Die Investitionseckwerte betragen 7.252 TEUR in 2018 sowie 9.271 TEUR in 2019. Mit den beschlossenen Eckwerten können die bestehenden Zahlungsverpflichtungen (Tilgungsleistungen für bis 2010 über Sondervermögen beschaffte Fahrzeuge) sowie die Grundbedarfe befriedigt werden. Schwerpunkte bildet dabei der Bereich technische Ausstattungen bei Polizei und Feuerwehr. Für die Polizei sind Mittel i.h.v. 950 TEUR p.a. in 2018/2019 für die Erneuerung des Fuhrparks einschl. Ausrüstung veranschlagt. Die Mittel für die Erneuerung des Fuhrparks der Feuerwehr i.h.v. 1.601 TEUR in 2018 sowie von 1.701 TEUR in 2019 stehen unter dem Vorbehalt, dass sie bis zur Vorlage eines Beschaffungskonzeptes (2018 bis 2021) auf Basis des Brandschutzkonzeptes gesperrt bleiben. Für die Errichtung einer neuen Feuerwache im Bremer Nordosten sind zur weiteren Planung und für erste Maßnahmen 600 TEUR in 2018 veranschlagt; für 2019 sind 2.600 TEUR vorgesehen. Die weitere Veranschlagung erfolgt im Rahmen der Haushalte 2020/2021. Für die Errichtung eines neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Farge sind im PPL 97 Mittel i.h.v. 670 TEUR in 2018 sowie von 1.360 TEUR in 2019 veranschlagt. Die Mittel für die Baumaßnahmen bleiben bis zur Vorlage der entsprechenden Planungsunterlagen gesperrt. Im Rettungsdienst wurden investive Mittel i.h.v. 1.293 TEUR veranschlagt. Allerdings
Seite 2 ist ein investiver Ausgabeanteil im Umfang von 1.557 TEUR nicht berücksichtigt worden (vgl. dazu Nr. 6.). IT-Mittel (PPL 96) Im zentralen PPL 96 werden alle konsumtiven und investiven IT-Mittel der Ressorts haushaltsmäßig dargestellt. Mit Verstärkungsmitteln unterlegte Handlungskonzepte Der Senat hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 Verstärkungsmittel i.h.v. 35 Mio. EUR p.a. in 2018/2019 beschlossen, die global im Haushalt Allgemeine Finanzen eingestellt und mit einer Sperre versehen wurden. Hiervon sind 15 Mio. EUR p.a. für das Handlungskonzept Sichere und Saubere Stadt und 20 Mio. EUR p.a. für die Handlungskonzepte Bürgerservice und Digitalisierung vorgesehen. Auf das Ressort entfallen davon an konsumtiven und investiven Mitteln auf das Handlungskonzept Sichere und Saubere Stadt Mittel i.h.v. 2.597 TEUR in 2018 sowie von 2.466 TEUR in 2019, auf die Handlungskonzepte Digitalisierung und Bürgerservice i.h.v. 3.999 TEUR in 2018 sowie von 3.592 TEUR in 2019. Das Handlungskonzept Bürgerservice zielt u.a. darauf ab, die personelle Grundausstattung in publikumsintensiven Bereichen zu stabilisieren. Die Nachfolgeorganisationen des ehemaligen Stadtamtes (Migrationsamt, Bürgeramt, Ordnungsamt, Standesämter, Querschnittseinheiten) werden in 2018 um 70,7 VZE (3.535 TEUR) und in 2019 um 83,7 VZE (4.185 TEUR) verstärkt. Aus dem Handlungskonzept Sichere und Saubere Stadt werden die Personalressourcen des Ressorts in 2018 um 71 VZE (3.780 TEUR) und in 2019 um 74 VZE (3.930 TEUR) verstärkt. Die Vollzeiteinheiten (VZE) verteilen sich, wie folgt: Dienststelle Maßnahme VZE 2018 / 2019 Polizei Bremen Verstärkung Videoüberwachung 8
Seite 3 Polizei Bremen Telekommunikationsüberwachung 12 und elektronische Aufenthaltsüberwachung OPB Bremerhaven Maßnahmen s.o. 5 LfV zusätzliche Observationseinheiten 16 Senator für Inneres Expertenzentrum 1 Ordnungsamt Kommunaler Ordnungsdienst 23 Ordnungsamt Neuausrichtung Waffenkonzept 2 Senator für Inneres Senator für Inneres Task Force zur Rückführung straffällig gewordener Ausländer Landeskoordinierungsstelle Islamismusprävention und Deradikalisierung 3 / 6 1 1b. Besondere Erläuterungen zur Personal- und Stellenplanung: Die Polizeien, das LfV, die Feuerwehr und die Nachfolgeorganisationen des ehemaligen Stadtamtes sind als Sicherheitsbehörden bzw. als bürgernahe Verwaltung durch gezielte Schwerpunktsetzungen von Einsparungen ausgenommen. Im Bereich der Polizei Bremen wird der Personalbestand entsprechend der personalpolitischen Schwerpunktsetzung mit 2.600 VZE fortgeschrieben. 2.494 VZE sind über den Kernbereich finanziert, 86 VZE über temporäre Personalmittel bzw. Flexibilisierungsmittel. Die Finanzierung weiterer 20 VZE wird im Haushaltsvollzug aus dem PPL 07 zu realisieren sein. Für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurde die bisherige Zielzahl von 474 VZE fortgeschrieben. Zur Erreichung der Zielzahlen werden in 2017 insgesamt 160 Anwärter_innen ausgebildet (125 in Bremen, 35 in Bremerhaven), außerdem wird nach entsprechender Aufgabenneuordnung eine verstärkte Einstellung in den Nichtvollzug erfolgen. Bei der Feuerwehr Bremen wurde die Zielzahl des Brandschutzes lediglich aufgrund des Malus im Zusammenhang mit Stellenhebungen um 2,4 VZE reduziert, im Rettungsdienst sind weiterhin 120,5 VZE refinanziert. In der Ausbildungsplanung wurde bereits durch erhöhte Ausbildungszahlen auf die steigenden Personalbedarfe reagiert, in 2017 werden 21 Anwärter_innen ausgebildet. Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefährdungslage durch die islamistischterroristische Gefahr behält das LfV eine konstante Zielzahl in Höhe von 49 VZE, die aufgrund einer Sollverlagerung um 0,1 VZE reduziert wurde. Daneben werden weiterhin zusätzlich 5 Polizeivollzugskräfte refinanziert. Der Personalbedarf der Nachfolgeorganisationen des ehemaligen Stadtamtes stellt sich unter Einbeziehung der refinanziert Beschäftigten und der zugewiesenen Kräfte folgendermaßen dar: Einheit Bedarf Kern + sonst. Finanzierung Refinanzierte Bedarf NWK Bedarf Migrationsamt 112,0 2,0 8,0 122,0 Ordnungsamt 36,5 59,0 3,0 98,5 Bürgeramt 153,0 8,9 15,0 176,9 Standesämter 45,0 0,0 2,0 47,0 Querschnitt 44,0 0,0 2,0 46,0 Gesamt 390,5 69,9 30,0 490,4 NWK = Nachwuchskräfte
Seite 4 Die Finanzierung von 460,4 VZE ist über das Handlungskonzept Bürgerservice sichergestellt. 30 Nachwuchskräfte sollen weiterhin im Pool verbleiben und zugewiesen werden, um auch die Ausbildung in den bürgerbezogenen Dienststellen sicherstellen zu können. Zum 01.10.2017 wurden alle Nachwuchskräfte und Quereinsteiger*innen aus den Flüchtlingsprogrammen bzw. dem Integrationskonzept, die bis zum 31.12.2016 den jetzigen Organisationseinheiten zugewiesen wurden, in die Nachfolgeeinheiten versetzt. Im Statistischen Landesamt bestehen für den Zensus 2021 für die in 2018/2019 durchzuführenden Vorbereitungsarbeiten temporäre Personalbedarfe (insgesamt 5 VZE in 2018 und 7 VZE in 2019). Die temporären Personalmittel i.h.v. ca. 350 TEUR in 2018 und 470 TEUR in 2019 wurden daher zentral bei der Senatorin für Finanzen in den Haushalt eingestellt. Für die Durchführung der Bürgerschafts- und Beirätewahlen (BBW) sowie der Europawahl (EU) im Mai 2019 wurden die kalkulierten Personalmittel i.h.v. 900 TEUR ebenfalls zentral in 2019 bei der Senatorin für Finanzen eingestellt; gleichwohl würden laut Fachressort hierfür bereits in 2018 Mittel gebraucht werden. In der Behörde des Senators für Inneres besteht aufgrund der konstant hohen PEP- Quote und ständiger Aufgabenoptimierung weiterhin eine Überziehung des Beschäftigungsvolumens, die u.a. aufgrund der geringen Fluktuation in den nächsten Jahren nicht im notwendigen Maße verringert werden kann. Seit einigen Jahren wird die Aufgabenwahrnehmung durch Abordnungen von der Polizei und der Feuerwehr unterstützt. Auch durch eine Verlagerung des Querschnitts aus dem ehemaligen Stadtamt mit ebenfalls sehr enger Personaldecke konnten die Probleme nicht gelöst werden. 1c. Besondere Anmerkungen zu den Zielen und Kennzahlen des Produktplans: Keine Anmerkungen. 2. Anmerkungen zu den in Verantwortung des Ressorts stehenden Landesgesellschaften, kommunalen Gesellschaften, Eigenbetrieben und Stiftungen: Entfällt. 3. Ergebnis der Recherchen im Fachressort: Die Ergebnisse sind in den Punkten 1a., 1b. sowie 6. enthalten. 4. Ergebnis der Rückkopplung mit dem Finanzressort (Haushalt und Personal): Entfällt. 5. Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit den Ausschussvorsitzenden bzw. Sprechern/innen der Deputationen (ggf. auch Sprecher/innen der Fraktionen): Entfällt. 6. Darstellung von Risiken: Risiken ergeben sich zum einen auf der Einnahmeseite. Die Gebühreneinnahmen auf Basis bundesgesetzlicher Vorschriften sowie der InKostV sind nachfrageabhängig und nicht beeinflussbar. Zum anderen stellen sich Risiken auf der Ausgabenseite u.a. im Personalbereich dar (Stellenfinanzierung und bspw. die Entwicklung sowie der Umgang mit dem Überstundenaufkommen).
Seite 5 Die Feuerwehrkostenordnung wird hinsichtlich der Rettungsdienstgebühren jährlich angepasst. Für den Bereich der Hilfeleistungen ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung eine umfangreiche Novelle in Vorbereitung. Dabei ist zu beachten, dass künftig der Vorhalt nicht mehr in die Gebührenberechnung einbezogen werden darf, so dass von einem verringerten Gebührenaufkommen auszugehen ist. Die Gebühreneinnahmen bei der Feuerwehr sind trotz der zu erwartenden Novelle der Feuerwehrkostenordnung deutlich höher veranschlagt worden. Hintergrund ist, dass bei der Beschlussfassung der Eckwerte im Rettungsdienst ein investiver Ausgabeanteil im Umfang von 1.557 TEUR unberücksichtigt geblieben ist. Da der gebührenfinanzierte Rettungsdienst in Einnahme und Ausgabe gleich zu veranschlagen ist, war in der Folge dort der Einnahmeanschlag entsprechend zu reduzieren und an anderer Stelle nachzuweisen. Im Personalhaushalt sind die erforderlichen Personalbudgets und Beschäftigungsvolumina für die Polizeibehörden, die Feuerwehr Bremen, das Statistische Landesamt und die Nachfolgeorganisationen des ehemaligen Stadtamtes bereitgestellt. Lediglich in der Dienststelle des Senators für Inneres wird weiterhin von einer Überziehung des Beschäftigungsvolumens und Personalbudgets auszugehen sein; ein Ausgleich werde im Haushaltsvollzug aus dem PPL 07 sichergestellt. Ein verbleibendes, nicht kalkulierbares Haushaltsrisiko werden auch künftig die sich aus unplanbaren Sonderlagen in der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ergebenden Kosten bleiben. 7. Fazit / Bewertung: Die Finanzierung des Personalkorpus setzt sich aus mehreren Teilen zusammen (Kernbereich, temporäre Personalmittel, Flexibilisierungsmittel), die sowohl beim Senator für Inneres als auch bei der Senatorin für Finanzen veranschlagt sind. Diese mehrgliedrige Finanzierung erweckt den Eindruck einer instabilen und intransparenten Haushaltsaufstellung und -führung. Dies betrifft sowohl die Nachfolgeorganisationen des ehemaligen Stadtamtes, insbesondere das Migrationsamt, als auch die Polizei. Der offensichtliche Finanzierungsbedarf benötigt eine Verstetigung im Kern; bestimmte Formen der Refinanzierung von Regelaufgaben durch bspw. den Flüchtlingsfonds und Einnahmen aus Verkehrsüberwachung sind nach hiesiger Auffassung am Rande der Seriosität und wirken behelfsmäßig. Insgesamt wirkt der Haushalt des Ressorts neben der Grundfinanzierung aus vielerlei Bereichen zusammengesammelt. Eine auch haushalterisch unterlegte Schwerpunktsetzung, eine transparente Gestaltung und Kontinuität der sachlichen und personellen Strukturen sind nicht durchgängig erkennbar. Angesichts der Tatsache, dass die innere Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe ist, bereitet insbesondere ein personell und finanziell schwach unterlegter Haushalt auch im Verhältnis zu anderen Haushaltsund Produktbereichen Sorgen. Im Rahmen der Polizeireform 2.600 ist ferner zu kritisieren, dass investive Ausgabeanschläge nicht auskömmlich erscheinen. Unbeachtet etwaiger turnusmäßiger Beschaffungszyklen, die sich entsprechend in den Haushalten niederschlagen, verbleiben die Investitionsanschläge, bspw. in der Fahrzeugbeschaffung, auf zu niedrigem Niveau. Grds. steht eine finanzielle Unterlegung der Polizeireform aus. Den steigenden Personalbedarfen bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst wird in der Ausbildungsplanung mit erhöhten Ausbildungszahlen begegnet. Grds. spiegelt diese Entwicklung die Wahrnehmung wider, dass eine strukturelle Sensibilisierung dahingehend notwendig ist, wo und inwieweit die Bürger*innen alternativ den notärztlichen Bereitschaftsdienst nutzen können. Bislang ungelöst ist der Umgang mit der außerordentlichen Mehrarbeit in besonders
Seite 6 belasteten Bereichen (Sonderlagen, Spezialeinheiten). Inwieweit die Abgeltung monetär oder über Freizeitausgleich ausgestaltet werden kann, ist offen. Ein konkretes Beispiel sind die sog. Risikospiele in der Fußball-Bundesliga. Diese Spiele ziehen einen polizeilich hohen Kräfteansatz nach sich, der wiederum außerordentliche Mehrarbeit für die Polizeikräfte bedeutet. In diesem Zusammenhang wurden Gebührenbescheide an die Deutsche Fußball Liga (DFL) adressiert, die bereits das VG Bremen beschäftigten. Unbeachtet bisheriger und weiterer Rechtsprechung und ohne Vorgriff auf etwaige bremische Erfolgsaussichten scheint es unangebracht, die etwaige Erstattung außerordentlicher polizeilicher Einsatzkosten als Eigenanstrengung im Rahmen der Fortschreibung des Sanierungsprogramms zu titulieren; wenngleich der Doppelhaushalt 2018/2019 nur mittelbar betroffen ist. Die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes ist zu begrüßen. Bislang unbenannt sind die notwendigen Qualifikationsstandards der geplanten 23 VZE. Da die Finanzierung in 2018/2019 über die befristeten Verstärkungsmittel geplant ist, ist auf eine grundsätzliche organisatorische und haushalterische Strategie zu insistieren. Mit Verweis auf die Ausführungen unter Nr. 1b. ist darauf hinzuweisen, dass die PEP- Quote in den benannten Bereichen nicht akzeptabel ist. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung bedarf einer behördlich auskömmlichen Organisationsstruktur z.b. auch im Führungsbereich der Innenbehörde, die finanziell und personell bedarfsgerecht ausgestattet sein muss. Kritisch zu würdigen ist das Handlungskonzept Digitalisierung im Bereich der Polizei. Der Senat befasste sich bereits Anfang 2015 mit der Einführung des sog. Polizei- PC nach dem Modell Basis.bremen. Hierbei drängt sich der Eindruck eines neuen Labels für altbekannte Bedarfe auf. Es bleibt abzuwarten, inwieweit innovative und nicht etwa bestehende und andauernde Projekte initiiert bzw. finanziert werden. 8. Vorschlag für eine Beschlussfassung der Haushalts- und Finanzausschüsse: 1. Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss lehnt den Entwurf des Haushalts zum PPL 07 inkl. den dazugehörigen Einzelplänen ab. 3. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt im Sinne einer nachhaltigen organisatorischen und haushalterischen Struktur, den mehrgliedrig finanzierten Personalkorpus mittelfristig in den Kernbereich zu verlagern und dort auskömmlich zu veranschlagen. 4. Investive Anschläge sind nach Auffassung des Haushalts- und Finanzausschusses am Bedarf zu orientieren und sollten zumindest so bemessen werden, dass eine weitere Anhäufung von Investitionsbedarfen verhindert wird. 5. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, die vorgesehene PEP-Quote zurückzunehmen. 6. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Personalhaushalt vollständig und auskömmlich (einschließlich der außerordentlichen Überstunden durch Mehrarbeit) zu finanzieren. 7. Der Haushalts- und Finanzausschuss fordert, dass der Finanzierungsbedarf im Rahmen der Polizeireform konzeptionell sowie monetär konkretisiert, den entsprechenden Gremien vorgelegt und haushalterisch realistisch und zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.