Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
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- Carl Messner
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1 Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2015
2 Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr
3 Jahresbericht 2017 Seite: 69 Finanzministerium 3. Gelingt die geplante Rückführung der Personalzuwächse seit 2014? Seit dem Jahr 2014 kam es zu erheblichen Zuwächsen im Personalbereich. Dies erschwert die nachhaltige Konsolidierung auf dem Weg zur Schuldenbremse, deren Einhaltung nach Auffassung des LRH ohne durchgreifende Maßnahmen auf der Ausgabenseite im Personalbereich nicht erreichbar ist. Obwohl die Landesregierung zur Gegensteuerung bereits Mitte 2014 beschloss, Personalaufwüchse der Haushaltsjahre ab 2014 mittelfristig zurückzuführen, muss das Land ab dem Jahr 2018 einen Personalmehrbestand von 700 Stellen 60 gegenüber Anfang 2014 finanzieren. 61 Vorbemerkung Die Personalausgaben stellen als Folge der besonderen Aufgabenstruktur der Länder seit jeher den größten Ausgabenblock dar. Diesem kommt daher unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung besondere Bedeutung zu. Der LRH mahnt deshalb seit Jahren Sparmaßnahmen im Personalhaushalt an, insbesondere damit das Gebot der Schuldenbremse nach Artikel 109 Grundgesetz eingehalten werden kann. So wies er in seinem Jahresbericht darauf hin, dass die Personalausgaben stärker gestiegen seien als die Gesamtausgaben, obwohl das Land in den Jahren zuvor wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Personalausgaben ergriffen hatte (z. B. weitgehende Abschaffung der Jahressonderzahlungen; Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre; Einschränkung der Altersteilzeit; Verwaltungsmodernisierung mit dem Abbau von 60 Im Kontext dieses Beitrags ist unerheblich, dass haushaltsrechtlich und haushaltswirtschaftlich zwischen Stellen, Stellenäquivalenten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Vollzeiteinheiten zu unterscheiden ist. Deshalb wird einheitlich der Begriff Stellen verwendet. 61 Das Mehrpersonal infolge des zusätzlichen Bedarfs für Flüchtlingsaufgaben blieb dabei unberücksichtigt. Hierfür bewilligte der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für weitere Bedienstete. Unter Einbeziehung dieses Personalzuwachses ergäbe sich ein höherer Wert. 62 Jahresbericht 2014, S. 8 IV. Konsolidierung des Personalhaushalts als notwendige Folge der Schuldenbremse.
4 Jahresbericht 2017 Seite: 70 insgesamt ca Stellen durch die Zielvereinbarungen I bis III, insbesondere im Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung). Ein Grund für den Anstieg der Personalausgaben waren zusätzliche Stellen: So führte der Abbau der Stellen 63 nicht zu einer dauerhaften Entlastung des Landeshaushalts, weil neue Stellen in anderen Bereichen die Erfolge der Verwaltungsmodernisierung in großen Teilen aufzehrten. Auffällig war insbesondere der hohe Stellenzugang durch den Haushaltsplan Einsparprogramm ab dem Haushaltsjahr 2016 Die Notwendigkeit, Einsparungen im Personalbereich als Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts generieren zu müssen, sah auch die Landesregierung. In der Mittelfristigen Finanzplanung Niedersachsen 2014 bis führte sie dazu aus: In Fortsetzung vorausgegangener Einsparprogramme wird zurzeit im Landeshaushalt die 2010 beschlossene Zielvorgabe III zum Abbau von Stellen und Stellenäquivalenten (ZV III) vollzogen. Nachdem mit dem Haushalt 2015 die letzte Rate der ZV III abgebaut sein wird, hat die Landesregierung das Finanzministerium beauftragt, zum Haushaltsplanentwurf 2016 ein Konzept zur Kontrolle und Begrenzung des Personalaufwuchses in der Landesverwaltung vorzubereiten. Dieses Einsparkonzept soll sicherstellen, dass Personalzuwächse künftig grundsätzlich in einem mittelfristigen Zeitraum wieder zurückgeführt werden. Die Ergebnisse der Aufgabenanalyse werden hierbei einbezogen. Der Landtag und die Landesregierung haben dieses Einsparprogramm durch Minderung des Beschäftigungsvolumens um 806 Vollzeiteinheiten, verteilt auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2018, umgesetzt Jahresbericht 2014, S. 11/ Jahresbericht 2014, S. 12, Tabelle Entwicklung neue Stellen und Stellenabbau Mittelfristige Finanzplanung Niedersachsen 2014 bis 2018, S. 39. Grundlage ist ein Beschluss der Landesregierung vom anlässlich der Haushaltsklausurtagung zum Haushaltsplanentwurf Vgl. Mittelfristige Finanzplanung Niedersachsen 2016 bis 2020, S. 41.
5 Jahresbericht 2017 Seite: 71 Feststellungen des LRH Der LRH prüfte im Jahr 2016, ob die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung ihrem Anspruch genügen, dass nach Aufgabenanalyse Personalzuwächse künftig grundsätzlich in einem mittelfristigen Zeitraum wieder zurückgeführt werden. Erfasst wurden dafür die Personalzugänge der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 sowie die Personalabgänge der Haushaltsjahre 2014 bis Personalzuwächse infolge der Aufstockung für Flüchtlingsaufgaben blieben dabei unberücksichtigt. 68 Als Ergebnis stellte der LRH fest: Gegenüber dem Personalbestand Anfang 2014 ist der Personalbestand bis zum Haushaltsjahr 2016 um rd. 700 Vollzeiteinheiten angewachsen. Deren Abbau ist bisher offen. 69 Eine Aufgabenanalyse steht aus. Fazit Wenn die Landesregierung einen dauerhaften Personalzuwachs vermeiden will, um die langfristige Konsolidierung des Landeshaushalts abzusichern, muss sie die dazu erforderlichen Beschlüsse kurzfristig umsetzen. Davon unberührt bleibt die Notwendigkeit, weitere Einsparpotenziale durch eine Aufgabenanalyse zu erheben. 67 Zu- und Abgänge sind ermittelt aus Haushaltsplänen, für die Jahre 2017 und 2018 aus der Mittelfristigen Finanzplanung. 68 Personalzuwachs für Flüchtlinge in den Haushaltsjahren 2015 und 2016: Weitere Vollzeiteinheiten (vgl. Fußnote 61). 69 Hierfür ist weder in den Haushaltsplänen 2017/18 noch in der Mittelfristigen Finanzplanung Niedersachsen 2016 bis 2020 ein Abbaupfad festgelegt.
Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
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