9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und )
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1 21 9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und ) 9.0 Die Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit Dienstkleidung und persönlicher Ausrüstung ist dezentral organisiert, zeitaufwendig und unwirtschaftlich. Das Bundesministerium des Innern hat die von ihm geplante Neuorganisation des Bekleidungswesens bislang nicht konsequent umgesetzt und Optimierungsvorschläge des Bundesrechnungshofes nicht ausreichend berücksichtigt. Allein die Personalkosten können gegenüber den Planungen des Bundesministeriums des Innern um 2 Mio. Euro jährlich gesenkt werden Die Bekleidungswirtschaft in der Bundespolizei hat die Aufgabe, die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (Polizeikräfte) mit erforderlicher Dienstkleidung und persönlicher Ausrüstung sowie die Zivilbediensteten mit Arbeitsschutzbekleidung auszustatten. Derzeit hat die Bundespolizei bundesweit Polizeikräfte und Zivilbedienstete zu versorgen. Dafür hält sie Einzelartikel verfügbar. Im Bundeshaushalt werden jährlich 10 bis 12 Mio. Euro für die Erst- und Ersatzbeschaffung veranschlagt. Die Bundespolizei versorgt die Polizeikräfte über ein dezentrales Versorgungssystem mit Bekleidung. In den 25 Bekleidungskammern, 24 Bekleidungswerkstätten und vier Bekleidungsbussen sind rund 240 Beschäftigte eingesetzt. Der Bundesrechnungshof untersuchte mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Magdeburg die Bekleidungswirtschaft in der Bundespolizei. Er stellte fest, dass das Bundesministerium des Innern (Bundesministerium) bereits Mitte der 90er-Jahre die dezentrale Versorgung der Polizeikräfte mit Dienstkleidung und persönlicher Ausrüstung für zeitaufwendig und unwirtschaftlich hielt. Nach einem Erprobungsprojekt und der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragte das Bundesministerium die Bundespolizeidirektion im Dezember 2004, ein Realisierungskonzept für eine zentrale Versorgung der gesamten Bundespolizei zu erstellen. Das Realisierungskonzept aus dem Jahre 2005 sieht eine zeitnahe Versorgung der Polizeikräfte
2 vor und zeigt erhebliche Einsparungsmöglichkeiten bei der Lagerhaltung auf. Die Zahl der Beschäftigten soll auf rund 100 zurückgeführt werden. Das Bundesministerium setzte das Realisierungskonzept zur Neuorganisation der Bekleidungswirtschaft in der Bundespolizei bislang nicht um. Der Personalplanung lag keine nach anerkannten Methoden durchgeführte Personalbedarfsermittlung zugrunde Der Bund und die meisten Länder entwickeln und beschaffen die Dienstkleidung für ihre Polizeien weitgehend unabhängig voneinander. In Folge dessen ist die Ausstattung der Polizeien mit Dienstkleidung trotz vergleichbarer Aufgaben quantitativ und qualitativ unterschiedlich. Einzelne Länder sind länderübergreifende Kooperationen eingegangen und versorgen ihre Polizeikräfte zentral über Logistikzentren. Dies führte zu günstigeren Einkaufspreisen, zum Abbau von Lagerkapazitäten und zu Personaleinsparungen. Soweit die Kooperationen auch eine gemeinsame Entwicklung einer modular konzipierten Dienstkleidung vorsahen, hat dies zu weiteren erheblichen finanziellen Einsparungen geführt Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das Bundesministerium das Realisierungskonzept bislang nicht umgesetzt und die darin aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale nicht genutzt hat. Er hat daher gefordert, das Konzept kurzfristig umzusetzen. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium aufgefordert, zu dem Realisierungskonzept ein personalwirtschaftliches Umsetzungskonzept zu erstellen und den künftigen Personalbedarf nach anerkannten Methoden zu ermitteln. Er hält es für möglich, den vom Bundesministerium für notwendig erachteten Personalbedarf weiter zu senken. In diesem Zusammenhang hat er auf vergleichbare Logistikzentren der Länder verwiesen. Diese versorgen die Polizeien mehrerer Länder und Andere mit weniger als der Hälfte der bei der Bundespolizei geplanten Beschäftigten. Dabei haben sie eine mit der Bundespolizei vergleichbare Größenordnung und vergleichbare Aufgaben. Alleine durch eine weitere Straffung des künftigen Personalbestandes von 100 auf 50 Beschäftigte könnten 2 Mio. Euro jährlich an Personalausgaben eingespart werden.
3 23 Ungeachtet der geplanten Verbesserung der Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung und Ausrüstung muss sich das Bundesministerium einer weiteren Optimierung der Bekleidungswirtschaft stellen. Es muss dabei auch Möglichkeiten prüfen, ob Aufgaben oder Teilaufgaben ebenso gut oder besser durch Ausgliederung oder Privatisierung erfüllt werden können Der Bundesrechnungshof hat sich für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der Neu- und Weiterentwicklung sowie bei der Beschaffung von Dienstkleidung ausgesprochen. Eine Kooperation lässt erhebliche Einsparpotentiale insbesondere bei Einkaufspreisen, Personalbedarf und Lagerkapazitäten erwarten. Der Bundesrechnungshof hält eine gemeinsam abgestimmte Entwicklung und Beschaffung modular konzipierter Dienstkleidung für Polizeikräfte von Bund und Ländern in vergleichbaren Einsatzbereichen für sinnvoll und aufgrund möglicher Einsparungen auch für angezeigt. Ein modularer Aufbau der Dienstkleidung schließt mit Blick auf die föderalen Strukturen im Polizeibereich eine individuelle Ausgestaltung der jeweiligen Uniformen nicht aus Das Bundesministerium hat die Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestätigt. Es hat zugesagt, die Neuorganisation der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Realisierungskonzeption nach Abschluss des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens sukzessive und sozialverträglich umzusetzen. Es hält die Personalausstattung seiner geplanten zentralen Versorgung mit den Zentren der Länder für nicht vergleichbar, da seine Einrichtung umfangreichere Aufgaben habe. Es will ein personalwirtschaftliches Umsetzungskonzept erstellen, um die erforderlichen Personalmaßnahmen zu realisieren. Zu der Forderung, den künftigen Personalbedarf nach anerkannten Methoden zu ermitteln, äußert es sich nicht. Es hält eine Privatisierung der Bekleidungswirtschaft für nicht praktikabel. Die Entwicklung sowie Bereitstellung von Dienstkleidung und Ausrüstung sei eine wichtige Aufgabe für den Erhalt bzw. die kurzfristige Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der Bundespolizei und somit für deren Handlungsfähigkeit. Die Privatisierung der Bekleidungswirtschaft gefährde die persönliche Sicherheit der Polizeikräfte
4 Das Bundesministerium hat mitgeteilt, es halte eine Initiative zur Vereinheitlichung der Dienstkleidung und zu einem abgestimmten Vorgehen bei der Beschaffung und Bewirtschaftung für nicht zielführend und erfolgversprechend. Alle Versuche zur Vereinheitlichung der Dienstkleidung von Bund und Ländern seien in der Vergangenheit gescheitert. Es werde sich aber weiterhin bemühen, die Länder für eine gemeinsame Entwicklung und Beschaffung zu gewinnen Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass das Bundesministerium das Realisierungskonzept zur zentralen Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung sowie Ausrüstung umsetzen und damit die Versorgung wirtschaftlich gestalten will. Er hält es jedoch für notwendig, die Maßnahmen mit mehr Nachdruck voranzubringen. Der Bundesrechnungshof fordert erneut, den künftigen Personalbedarf im Rahmen des personalwirtschaftlichen Umsetzungskonzeptes nach anerkannten Methoden zu ermitteln. Er hält es für möglich, den Personalbedarf gegenüber den Planungen des Bundesministeriums weiter zu reduzieren. Entgegen der Auffassung des Bundesministeriums sind die Logistikzentren der Länder sowohl von ihrer Größenordnung als auch von ihren Aufgaben durchaus mit der geplanten zentralen Versorgungseinrichtung der Bundespolizei vergleichbar. Zudem verfügen sie über eine große Warenvielfalt für die Länderpolizeien und für andere Landesbehörden. Die allgemeinen Hinweise des Bundesministeriums, eine Privatisierung der Bekleidungswirtschaft der Bundespolizei gefährde die persönliche Sicherheit der Polizeikräfte und damit die Einsatzfähigkeit und polizeiliche Handlungsfähigkeit, überzeugen nicht. Sie sind nicht geeignet, die Forderung, weitere Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen, zu entkräften. Zudem zeigen die Entwicklungen bei den Polizeien der Länder und auch bei der Bundeswehr, dass Ausgliederungen oder eine Privatisierung der Bekleidungswirtschaft oder Teilen davon möglich sind, ohne dass die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist. Der Bundesrechnungshof bleibt daher bei seiner Forderung, bei einer weiteren Optimierung der Bekleidungswirtschaft die Möglichkeiten der Ausgliederung und Privatisierung zu prüfen
5 25 Der Bundesrechnungshof erwartet von dem Bundesministerium, dass es sich trotz seiner bislang negativen Erfahrungen weiterhin mit Nachdruck für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der Neu- und Weiterentwicklung von Dienstkleidung einsetzt. Er hält es darüber hinaus für erforderlich, dass sich das Bundesministerium verstärkt um eine gemeinsame Beschaffung mit den Ländern oder eine Beschaffung über die bestehenden zentralen Logistikzentren bemüht. Hier sieht der Bundesrechnungshof die Möglichkeit, erhebliche Kosten einzusparen. Darum hat sich das Bundesministerium bisher nicht nachdrücklich genug bemüht.
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