55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen
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- Hilke Brodbeck
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1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes sein Personal wirtschaftlich einsetzen (Kapitel 3004) 55.0 Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie musste den Betrieb eines Großgerätes zwischen Herbst 2010 und Frühjahr 2015 für insgesamt 32 Monate unterbrechen. Das Helmholtz- Zentrum Berlin hatte nicht geplant, wie es die davon betroffenen Beschäftigten während solcher langen Zeiträume wirtschaftlich einsetzen kann. Für künftige Fälle muss es besser vorsorgen. Das BMBF sollte auch bei den anderen Helmholtz-Zentren darauf hinwirken Wissenschaftliche Großgeräte im Helmholtz-Zentrum Berlin Die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (Helmholtz-Gemeinschaft) unterhält in Deutschland 18 Forschungszentren mit Beschäftigten. Den überwiegenden Teil ihres Jahresbudgets von über 4 Mrd. Euro finanziert der Bund durch Zuwendungen. Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) betreibt zwei Großgeräte für die Wissenschaft, u. a. eine Neutronenquelle. Ein großer Teil seiner über Beschäftigten arbeitet forschend oder in der technischen Unterstützung mit diesen Großgeräten. Die jährlichen Zuwendungen an das HZB, 124 Mio. Euro im Jahr 2016, stammen zu 90 % aus Mitteln des BMBF.
2 2 Risikomanagementsystem des Helmholtz-Zentrums Berlin Der Bundesrechnungshof prüfte die Organisation des HZB als Zuwendungsempfänger des BMBF. Dabei untersuchte er auch das Risikomanagement des HZB. Das Risikomanagementsystem des HZB sah nicht vor, wie die Beschäftigten des HZB bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes wirtschaftlich eingesetzt werden sollen. Betrieb der Neutronenquelle mehrfach für Monate unterbrochen Das HZB wollte im Oktober 2010 planmäßig technische Komponenten der Neutronenquelle austauschen. Dies verzögerte sich erheblich, so dass es ihren Betrieb ungeplant bis März 2012 unterbrechen musste. Nach Auskunft des BMBF sei diese Betriebsunterbrechung ein Einzelfall gewesen. Sie erfordere keine Maßnahmen über das bestehende Risikomanagement hinaus. Von November 2013 bis Februar 2015 wurde der Betrieb erneut unterbrochen. Das BMBF begründete diese Unterbrechung mit unvorhergesehen verzögerten Reparaturarbeiten. Aus einer Übersicht des BMBF ergab sich, dass es in den Jahren 2004 und 2009 ebenfalls mehrmonatige Betriebsunterbrechungen gegeben hatte. Auch für die Zukunft können nach Angaben des HZB längere Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen für das wissenschaftliche Personal Die beiden Betriebsunterbrechungen der Neutronenquelle seit dem Jahr 2010 betrafen rund 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) wissenschaftliches Personal. Nach Angabe des HZB hätten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler während der ersten Betriebsunterbrechung intensiver publiziert. Während der zweiten Betriebsunterbrechung hätten sie Experimente an anderen Neutronenquellen, auch im Ausland, durchgeführt. Nach einem Jahresbericht des HZB gingen die wissenschaftlich besonders anerkannten Publikationen der von den Betriebsunterbrechungen be-
3 3 troffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2013 deutlich zurück. Auswirkungen für das technische Personal Die beiden Betriebsunterbrechungen betrafen rund 60 VZÄ technisches Personal. Etwa die Hälfte dieses Personals war nach Auskünften des HZB zu 80 % ausgelastet, z. B. mit Montage- und Wartungsarbeiten. Die andere Hälfte habe Arbeiten am anderen Großgerät ausgeführt. Insoweit habe es nur geringe Auslastungsdefizite gegeben. Darüber hinaus seien weitere Abteilungen des HZB (u. a. Fertigung, Konstruktion) mittelbar betroffen gewesen Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das HZB für längere Betriebsunterbrechungen seiner Großgeräte nicht hinreichend vorgesorgt hatte. So fehlten insbesondere Pläne für den wirtschaftlichen Einsatz des betroffenen Personals. Der Bundesrechnungshof hat es für wenig plausibel gehalten, dass das wissenschaftliche Personal während der ersten Unterbrechung intensiver publizierte. Die Zahl der besonders anerkannten Publikationen ging in dieser Zeit zurück. Auch hat er beanstandet, dass das HZB nicht hinreichend untersucht hat, ob es sein unausgelastetes technisches Personal während der langen Unterbrechungszeiträume nicht anderweitig hätte einsetzen können. Außerdem hat der Bundesrechnungshof erfragt, welche Maßnahmen das BMBF anderen Helmholtz-Zentren für die Risikovorsorge bei größeren Betriebsunterbrechungen von Großgeräten vorgegeben oder empfohlen hat und wie es die bestehende Risikovorsorge für diese Fälle bewertet.
4 Das BMBF hat angegeben, das wissenschaftliche Personal habe die erste Unterbrechung mit Publikationen höherer Qualität kompensiert. Für die zweite Unterbrechung hat das BMBF erneut auf Arbeiten an anderen Neutronenquellen verwiesen. Das HZB wisse allerdings nicht, ob und in welchem Umfang sein wissenschaftliches Personal tatsächlich an diesen Quellen geforscht hat. Das BMBF hat zugesichert, den Personaleinsatz bei Betriebsunterbrechungen der Großgeräte künftig besonders zu beobachten. Das HZB habe die Unterbeschäftigung bei unplanmäßigen Betriebsunterbrechungen inzwischen als Risikofolge in seinen Risikokatalog aufgenommen. Es sehe nun den Einsatz dieses Personals in anderen technischen Bereichen vor. Nach dem Katalog trete das Risiko einer Betriebsunterbrechung der Neutronenquelle mit einer Wahrscheinlichkeit zwischen 10 und 25 % pro Jahr ein. Inzwischen habe das HZB das Schadenspotenzial dieses Risikos im Risikokatalog von größer als 6 Mio. Euro auf größer als 11 Mio. Euro erhöht. Nach Auffassung des BMBF sind in den Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft deren Geschäftsführungen selbst für die Risikovorsorge beim Ausfall von Großgeräten verantwortlich Der Bundesrechnungshof hält an seiner Kritik fest. Die Neutronenquelle des HZB war von Oktober 2010 bis Februar 2015 in 32 von 52 Monaten, d. h. in über 60 % der Zeit, nicht betriebsbereit. BMBF und HZB haben nicht nachgewiesen, dass das von der Betriebsunterbrechung betroffene Personal in dieser Zeit sachgerecht und wirtschaftlich eingesetzt worden ist.
5 5 So blieb offen, in welchem Umfang die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler andere Neutronenquellen nutzten. Die Hinweise, sie hätten intensiver publiziert, sind wenig belastbar. Auch das technische Personal war nicht ausgelastet. Bei sachgerechter Vorsorge hätte das HZB dieses Personal anderweitig wirtschaftlich einsetzen können. Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass das HZB die Unterbeschäftigung seines Personals bei längeren unplanmäßigen Betriebsunterbrechungen aufgrund der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in seinen Risikokatalog aufgenommen und Maßnahmen vorgesehen hat, die einen Schaden vermeiden oder minimieren sollen. Mit Blick auf das sehr ungünstige Verhältnis von Nutzungs- und Ausfallzeiten eines Großgerätes im HZB ist das BMBF aber auch gefordert, darauf hinzuwirken, dass alle Helmholtz-Zentren für längere Betriebsunterbrechungen von Großgeräten vorsorgen. Insbesondere müssen sie Konzepte entwickeln, die bei längeren Betriebsunterbrechungen einen wirtschaftlichen Personaleinsatz sicherstellen.
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