65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten"

Transkript

1 Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten (Kapitel 6001 Titel und ) 65.0 Das BMF hat die Besteuerung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nicht ausreichend koordiniert. Es ließ zu, dass die Zeiträume und Intervalle der Betriebsprüfungen bei den Rundfunkanstalten stark voneinander abwichen. Dadurch erkannten die Prüfungsdienste steuerrelevante Sachverhalte häufig zu spät und konnten diese nicht mehr berücksichtigen. In der Folge wurden die Rundfunkanstalten uneinheitlich besteuert und es kam zu Steuerausfällen. Dem BMF ist dies seit Jahren bekannt. Es hat seine rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, die Besteuerung der Anstalten besser zu koordinieren. Es sollte die Bundesbetriebsprüfung anweisen, die Prüfungszeiträume anzugleichen und eine einheitliche Besteuerung sicherzustellen Hoheitlicher Auftrag und Finanzierung Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Rundfunkanstalten) stellen die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung der Bevölkerung mit Hörfunk und Fernsehen sicher. Dabei sind sie hoheitlich tätig. Größtenteils finanzieren sie sich über den Rundfunkbeitrag. Hierüber erhalten sie jährlich 7,3 Mrd. Euro. Daneben sind die Rundfunkanstalten auch wirtschaftlich tätig. Dabei erzielen sie Erträge von jährlich 960 Mio. Euro, etwa durch Werbeerlöse, durch die Verwertung von Programmrechten oder aus Sponsoring.

2 2 Besteuerung wirtschaftlicher Tätigkeiten Die hoheitliche Tätigkeit der Rundfunkanstalten wird nicht besteuert. Soweit sie sich jedoch wirtschaftlich betätigen und damit in den Markt eingreifen, sind ihre Erträge zu besteuern. Hierunter fallen insbesondere Werbesendungen sowie die Verwertung des Programms. Für ihre wirtschaftlichen Bereiche müssen die Rundfunkanstalten jährlich Steuererklärungen abgeben. Die Besteuerungsgrundlagen wie Einkünfte, Aufwendungen, Umsatzsteuern oder die Vorsteuern werden durch verschiedene Pauschalierungen ermittelt, weil bei allen Rundfunkanstalten hoheitliche und wirtschaftliche Bereiche schwer voneinander abzugrenzen sind. Gemeinschaftliche Bereiche Die Rundfunkanstalten gingen in den vergangenen Jahren zunehmend dazu über, gemeinschaftliche Bereiche zu bilden. Dabei traten sie unter Federführung einer Anstalt gemeinschaftlich als Vertragspartner gegenüber Dritten auf. Die federführende Rundfunkanstalt teilte die Aufwendungen und die Erlöse anschließend auf die beteiligten Anstalten auf. Hieraus ergaben sich die Besteuerungsgrundlagen der einzelnen Rundfunkanstalten. Steuerkontrolle durch regelmäßige Betriebsprüfungen Die Rundfunkanstalten sind steuerlich als Großbetriebe eingestuft und unterliegen damit einer regelmäßigen und lückenlosen Betriebsprüfung durch die Prüfungsdienste der Länder. Der Bund hat beim Bundeszentralamt für Steuern eine eigene Bundesbetriebsprüfung eingerichtet. Diese hat nach dem Finanzverwaltungsgesetz die Möglichkeit, sich an den Betriebsprüfungen der Länder zu beteiligen. Hiervon machte sie bei allen Prüfungen der Rundfunkanstalten Gebrauch. Sie übernahm regelmäßig in sich abgeschlossene Prüfungsfelder von übergreifender Bedeutung, um eine sachgerechte und einheitliche Besteuerung sicherzustellen. Daneben stimmten sich die Prüferinnen und Prüfer des Bundes und der Länder zu aktuellen Besteuerungsfragen in einem jährlichen Erfahrungsaustausch ab.

3 3 Keine einheitlichen Prüfungszeiträume Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Verfahrensstände bei den Betriebsprüfungen erheblich voneinander abwichen. So lagen die geprüften Zeiträume um bis zu acht Jahre auseinander. Während bei einigen Rundfunkanstalten zuletzt das Jahr 1998 geprüft wurde, war es bei anderen das Jahr Ursächlich hierfür waren zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen, häufige Personalwechsel in den Betriebsprüfungsstellen der Länder sowie verspätet eingereichte Steuererklärungen. Die abweichenden Verfahrensstände bei den Betriebsprüfungen führten zu einer ungleichmäßigen Besteuerung und zu Steuerausfällen. So konnten bedeutsame Prüfungsfeststellungen zu einzelnen Rundfunkanstalten nicht bei weiteren Anstalten aufgegriffen werden, weil bei diesen die Steueransprüche bereits verjährt waren. Die unterschiedlichen Prüfungszeiträume führten darüber hinaus zu Problemen bei der Besteuerung der gemeinschaftlichen Bereiche der Rundfunkanstalten. Es konnte nicht sichergestellt werden, dass die Besteuerungsgrundlagen aus diesen Bereichen bei den jeweiligen Rundfunkanstalten korrekt berücksichtigt wurden. Dadurch war es möglich, dass Erträge nicht erfasst oder Ausgaben doppelt berücksichtigt wurden. Zwar versuchte die jeweilige Betriebsprüfung, durch Kontrollmitteilungen eine zutreffende Besteuerung zu erreichen; dies gelang jedoch nicht in allen Fällen. Fehlende Koordinierung durch die Bundesbetriebsprüfung Mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 stärkte der Gesetzgeber die Rechte der Bundesbetriebsprüfung im Finanzverwaltungsgesetz. Dies ermöglicht ihr seither, Prüfungen zu initiieren, die Durchführung von Prüfungen zu regeln und Prüfungsinhalte festzulegen. Die Bundesbetriebsprüfung machte bislang von diesen erweiterten Rechten bei Rundfunkanstalten keinen Gebrauch und verzichtete auf eine Koordinierung von Prüfungszeiträumen.

4 4 Stattdessen versuchte sie, einheitliche Prüfungszeiträume und Verfahren über den jährlichen Erfahrungsaustausch zu erreichen. Auch das BMF erkannte die Notwendigkeit angeglichener Verfahren, machte hierzu jedoch keine verpflichtenden Vorgaben Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die Prüfungszeiträume der Betriebsprüfungen bei Rundfunkanstalten trotz Beteiligung der Bundesbetriebsprüfung stark voneinander abwichen. Er hat es für nicht akzeptabel gehalten, dass die Prüfungsdienste der Länder aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensstände steuerrelevante Sachverhalte zu spät erkannten und diese nicht mehr berücksichtigen konnten. Das BMF sollte deshalb für einheitliche Verfahren und Prüfungszeiträume sorgen. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, der Bundesbetriebsprüfung dabei eine koordinierende Rolle zuzuweisen. Sie sollte ihre erweiterten Rechte nach dem Finanzverwaltungsgesetz konsequent nutzen Das BMF hat mitgeteilt, es halte angeglichene Verfahren und einheitliche Prüfungszeiträume grundsätzlich für sinnvoll und geeignet, Besteuerungsgrundlagen einheitlich und vollständig zu erfassen. Eine Koordinierung durch die Bundesbetriebsprüfung komme allerdings nur für Betriebe in Betracht, bei denen das Land keine Betriebsprüfung beabsichtige. Dies sei bei den Rundfunkanstalten aber nicht der Fall. Zudem bestimme ein derartiges Prüfungsverlangen nicht die zu prüfenden Zeiträume. Darüber hinaus hätten die Länder darauf hingewiesen, dass eine bessere Koordination vielfach schon daran scheitere, dass Rundfunkanstalten unterschiedlich mitwirkten, etwa wenn sie Steuererklärungen verspätet einreichten. Nach Auffassung des BMF könnten angeglichene Verfahren und einheitliche Prüfungszeiträume deshalb nur durch eine

5 5 Abstimmung zwischen den zuständigen Prüfungsstellen erreicht werden. Allein aufgrund des Initiativrechts der Bundesbetriebsprüfung sei dies nicht möglich Der Bundesrechnungshof erkennt das Bemühen der Bundesbetriebsprüfung an, durch den jährlichen Erfahrungsaustausch auf angeglichene Prüfungszeiträume hinzuwirken. Dies reicht jedoch nicht aus. Die Abstimmung zwischen den Prüfungsstellen hat zu keiner Annäherung der Prüfungszeiträume geführt. So läuft derzeit bei einigen Rundfunkanstalten die Prüfung für das Jahr 2005, während bei anderen Anstalten bereits das Jahr 2014 geprüft wird. Der Bundesrechnungshof teilt die Bedenken der Länder nicht, dass verspätet eingereichte Steuererklärungen eine Angleichung der Prüfungszeiträume verhindern. Der Finanzverwaltung stehen ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, die Rundfunkanstalten zu einer zeitgerechten Erklärung ihrer Steuern anzuhalten. Um die Spanne zwischen den Prüfungszeiträumen zu verringern, sollte die Bundesbetriebsprüfung diese stärker koordinieren. Auf diese Weise können wie bei einer Konzernprüfung Prüfungszeiträume und Prüfungsfelder abgestimmt und eine unterschiedliche Beurteilung gleichartiger Sachverhalte vermieden werden. Hierzu ist die Bundesbetriebsprüfung durch ihre erweiterten Mitwirkungsrechte nach dem Finanzverwaltungsgesetz ermächtigt. So kann sie Prüfungszeiträume angleichen und eine einheitliche Besteuerung sicherstellen.

32 Qualität und Wirksamkeit von Präventionskursen der Krankenkassen auf den Prüfstand stellen (Kapitel 1502 Titel 636 06)

32 Qualität und Wirksamkeit von Präventionskursen der Krankenkassen auf den Prüfstand stellen (Kapitel 1502 Titel 636 06) Bundesministerium für Gesundheit (Einzelplan 15) 32 Qualität und Wirksamkeit von Präventionskursen der Krankenkassen auf den Prüfstand stellen (Kapitel 1502 Titel 636 06) 32.0 Die Krankenkassen der Gesetzlichen

Mehr

VIII 1. Bonn, 4. Mai 2016

VIII 1. Bonn, 4. Mai 2016 VIII 1 Bonn, 4. Mai 2016 Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zur Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2016 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Auszug aus Denkschrift 2015. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Auszug aus Denkschrift 2015. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 14 Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Mitteilungen über Beiträge zur privaten

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4281 28.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch

Mehr

Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine

Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine Policy Briefing Series [PB/16/2011] Aufbau des deutschen Besteuerungssystem sowie deren Überwachungs- und Sanktionsmethoden Empfehlungen für die Ukraine Daniela Heitele / Thomas Otten Präsentation im Finanzministerium

Mehr

des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter

des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes

Mehr

Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung in der Unternehmensbesteuerung

Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung in der Unternehmensbesteuerung Deutscher Bundestag Drucksache 17/4653 17. Wahlperiode 03. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Harald Koch, weiterer Abgeordneter

Mehr

StBdirekt-Nr. 006120 Mandanteninfo: Die steuerliche Betriebsprüfung

StBdirekt-Nr. 006120 Mandanteninfo: Die steuerliche Betriebsprüfung StBdirekt-Nr. 006120 Mandanteninfo: Die steuerliche Betriebsprüfung 1. Was wird geprüft? Die steuerliche Betriebsprüfung hat die Aufgabe, die erklärten Einkünfte des Unternehmers zu überprüfen. Der Prüfer

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Pentz (CDU) vom 30.04.2013 betreffend Erlöse aus Steuer-CDs und Antwort. des Ministers der Finanzen

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Pentz (CDU) vom 30.04.2013 betreffend Erlöse aus Steuer-CDs und Antwort. des Ministers der Finanzen 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7322 12. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Pentz (CDU) vom 30.04.2013 betreffend Erlöse aus Steuer-CDs und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 250 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 32. Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Das Sozialministerium hat die Ausbildung in der Altenpflege fehlerhaft und nicht bedarfsgerecht

Mehr

Steuerberechnung/vereinnahmtes Entgelt (Istversteuerung)

Steuerberechnung/vereinnahmtes Entgelt (Istversteuerung) Steuerberechnung/vereinnahmtes Gruppe 2 /S 391 Seite 1 Istversteuerung ist unter den Voraussetzungen des 20 Abs. 1 UStG möglich. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240 An den 0376 Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über

Mehr

2006 - ein erfolgreiches Jahr für die sächsische Betriebsprüfung

2006 - ein erfolgreiches Jahr für die sächsische Betriebsprüfung Pressemitteilung SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN DER PRESSESPRECHER 38/2007 Dresden, 23. März 2007 2006 - ein erfolgreiches Jahr für die sächsische Betriebsprüfung In Sachsen wurden im vergangenen

Mehr

1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65

1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65 Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse

Mehr

Qualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Brustkrebs

Qualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Brustkrebs Qualitätsbericht der IKK classic in der Region Sachsen für das Behandlungsprogramm IKK Promed Brustkrebs Vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Präambel Patienten können in Deutschland auf eine leistungsfähige

Mehr

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens. Frankfurter Wertpapierbörse Sanktionsausschuss Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Frankfurt, 10. Oktober 2011 Postanschrift 60313 Frankfurt am Main In dem Sanktionsverfahren Emittent A Beschluss Telefon

Mehr

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

Der Einfluß von Existenzgründerseminaren

Der Einfluß von Existenzgründerseminaren Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung Wilfried Tönnis Dr. Gerd Uwe Becher Dipl.-Ökonomin Gudrun Dehnhardt Wilfried Tönnis, M.A. Der Einfluß von Existenzgründerseminaren auf den Erfolg

Mehr

Ingentis in.sight. Ingentis Softwareentwicklung GmbH Raudtener Str. 7-90475 Nürnberg +49 (0) 911 989759-0 mail@ingentis.de. www.ingentis.

Ingentis in.sight. Ingentis Softwareentwicklung GmbH Raudtener Str. 7-90475 Nürnberg +49 (0) 911 989759-0 mail@ingentis.de. www.ingentis. Ingentis in.sight Ingentis Softwareentwicklung GmbH Raudtener Str. 7-90475 Nürnberg +49 (0) 911 989759-0 mail@ingentis.de EO comfort DATEV-Programm zur Eigenorganisation von Kanzleien Das DATEV Programm

Mehr

Ein schmaler Grat? Häufige Fälle im FinSTRG

Ein schmaler Grat? Häufige Fälle im FinSTRG Ein schmaler Grat? Häufige Fälle im FinSTRG StB Dr. Thomas Röster Donnerstag 05.03.2015 Raiffeisenbank Krems Überblick Strafen im Steuerrecht Überblick Häufige Praxisfälle* Was ist strafbar? Was ist nicht

Mehr

Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement

Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg. Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Folgende Rechts-

Mehr

Die steuerliche Betriebsprüfung

Die steuerliche Betriebsprüfung Marktplatz 12 * 65824 SCHWALBACH a. Ts. Postfach 25 44 * 65818 SCHWALBACH a. Ts. Telefon (06196) 30 33 oder 50 38 20 Telefax (06196) 8 26 78 Email info@steuerberater-reimann.de August 2005 Die steuerliche

Mehr

5 Ausgestaltungder Taxonomie

5 Ausgestaltungder Taxonomie 5 Ausgestaltungder Taxonomie Das Datenschema, das für steuerliche Zwecke verwendet werden muss,basiert auf der aktuellen HGB-Taxonomie und enthält sowohl die Bilanzpositionen als auch die Positionen der

Mehr

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand: 22.04.2013)

Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand: 22.04.2013) FAQ (Jahresbeitragserhebung 2013) Nr. Frage Antwort 1. Wer ist beitragspflichtig? Beitragspflichtige Unternehmen sind alle Kreditinstitute im Sinne des 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), für die am

Mehr

Lenkung von Dokumenten

Lenkung von Dokumenten Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 1.8.2 Lenkung von Dokumenten Revision 0 erstellt am 11.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: In den betrieblichen Vorgabedokumenten werden Handlungs- oder Verhaltensweisen

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

B-51.1 Allgemeine Angaben der Klinikumsverwaltung Bereich III

B-51.1 Allgemeine Angaben der Klinikumsverwaltung Bereich III B-51.1 Allgemeine Angaben der Klinikumsverwaltung Bereich III Fachabteilung: Art: Klinikumsverwaltung - Bereich III nicht Betten führend Bereichsleiter: Dipl.-Kaufmann Albert Müller Ansprechpartner: Inka

Mehr

Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen -

Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen - Es weihnachtet! - pünktlich zur Weihnachtsfestsaison : Neues zu Betriebsveranstaltungen - Die unendliche Geschichte kann man erleben, wenn bei steuerlichen Außenprüfungen Feststellungen zu Betriebsveranstaltungen

Mehr

Für Veranlagungszeiträume ab 2011 müssen Unternehmenssteuererklärungen in

Für Veranlagungszeiträume ab 2011 müssen Unternehmenssteuererklärungen in g NAU Steuerberatungssozietät Querstraße 8-10 D-60322 Frankfurt am Main Rundschreiben I/2012 Michael Nau StB Joachim Schlott StB Jochen Kampfmann StB Gregor Nau StB Querstraße 8-10 D-60322 Frankfurt am

Mehr

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen

Durchsetzung von Sekundärzielen Neues Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Durchsetzung von Sekundärzielen Rechtsanwalt Dr. Stefan Gesterkamp Baumeister, Münster Einführung Ziele des EU-Vergaberechts ( 97 ff. GWB): freier Verkehr von Waren

Mehr

Spitzenausgleich SpaEfV

Spitzenausgleich SpaEfV Spitzenausgleich SpaEfV Jetzt Energie- und Stromsteuerrückerstattung sichern! Energiekosten dauerhaft senken, Energieeffizienz kontinuierlich steigern und dabei noch Steuern sparen der Spitzenausgleich

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009

Mehr

DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003

DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 Anlage zum KGNW-Rundschreiben Nr. 123/2006 vom 06.04.2006 DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung Einleituna Mit dem neuen Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz

Mehr

Strategische Ausrichtung der Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW

Strategische Ausrichtung der Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW Strategische Ausrichtung der Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW Finanzpräsident Andreas Schmitz von Hülst Nordkirchen 17. März 2015 Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen I n h a l t I. Überblick

Mehr

TCS Technisches Zentrum Thun-Allmendingen Managementreview 2014

TCS Technisches Zentrum Thun-Allmendingen Managementreview 2014 TCS Technisches Zentrum Thun-Allmendingen Managementreview 2014 1. Angebotene Dienstleistungen Auszug aus dem Leitbild Unsere Dienstleistungen erfüllen die Bedürfnisse unserer Mitglieder und tragen gleichzeitig

Mehr

Stand: 15 08 2014. Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. DEMOGRAFIE UND ÖFFENTLICHE HAUSHALTE

Stand: 15 08 2014. Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. DEMOGRAFIE UND ÖFFENTLICHE HAUSHALTE Stand: 15 08 2014 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. DEMOGRAFIE UND ÖFFENTLICHE HAUSHALTE EDITORIAL Die Einhaltung der Schuldenbremse ist von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Schwarz-gelbe Landesregierungen betreiben laxen Steuervollzug - und nehmen Ungerechtigkeit und höhere Schulden in Kauf

Schwarz-gelbe Landesregierungen betreiben laxen Steuervollzug - und nehmen Ungerechtigkeit und höhere Schulden in Kauf März 2011 Schwarz-gelbe Landesregierungen betreiben laxen Steuervollzug - und nehmen Ungerechtigkeit und höhere Schulden in Kauf Steuervollzug ist Ländersache. Doch manche Länder nutzen ihre Kompetenz

Mehr

Einzelplan 08: Sächsisches Staatsministerium für Soziales. Rechtsaufsicht über gesetzliche Rentenversicherungsträger 20

Einzelplan 08: Sächsisches Staatsministerium für Soziales. Rechtsaufsicht über gesetzliche Rentenversicherungsträger 20 Einzelplan 08: Sächsisches Staatsministerium für Soziales Rechtsaufsicht über gesetzliche Rentenversicherungsträger 20 Das SMS veranlasste in rd. 15 Jahren lediglich vier Aufsichtsprüfungen. Schwerwiegende

Mehr

Buchungsleitfaden Jahresabschluss nach 4 Abs.3 EStG

Buchungsleitfaden Jahresabschluss nach 4 Abs.3 EStG Buchungsleitfaden Jahresabschluss nach 4 Abs.3 EStG Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten Inhaltsverzeichnis Buchungsleitfaden... 1 1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen... 1 1.1 Ist

Mehr

PB Lebensversicherung AG

PB Lebensversicherung AG PB Lebensversicherung AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

(Unterrichtung des Landtags) Vorblatt

(Unterrichtung des Landtags) Vorblatt (Unterrichtung des Landtags) Vorblatt zum Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag 16. RÄStV) (Stand: 19. Mai

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

Managementhandbuch des Handbuchkapitel 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05

Managementhandbuch des Handbuchkapitel 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05 5. QM/UM-Systembewertung 5.1 Umgang mit Fehlern In diesem Abschnitt sind Verfahren beschrieben, die beim Auftreten von Fehlern anzuwenden sind. Hierdurch wird

Mehr

Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v.

Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v. Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v. Ein Land, 2 Küsten und 35.000 Kleingärtner und in Deutschland ganz oben News für Verbände und Vereine Aufgaben der Revisoren Landesverband Schleswig-Holstein

Mehr

Prüfschema Erteilung des Datenschutz-Siegels Datenschutzkonform. durch die Prüfstelle. greeneagle certification GmbH Frankenstraße 18a 20097 Hamburg

Prüfschema Erteilung des Datenschutz-Siegels Datenschutzkonform. durch die Prüfstelle. greeneagle certification GmbH Frankenstraße 18a 20097 Hamburg Prüfschema Erteilung des Datenschutz-Siegels Datenschutzkonform durch die Prüfstelle greeneagle certification GmbH Frankenstraße 18a 20097 Hamburg Dokumententitel: Erteilung des Datenschutz-Siegels Datenschutzkonform

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprüfung. Prüfungsplanung. 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut

Vorlesung Wirtschaftsprüfung. Prüfungsplanung. 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut Vorlesung Wirtschaftsprüfung Prüfungsplanung 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut Definition: Unter Planung ist der Entwurf einer Ordnung zu verstehen, nach der die eigentliche

Mehr

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 14949/14 FISC 181 ECOFIN 1001 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 14576/14

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

b) zum dringlichen Postulat KR-Nr. 259/2007 betreffend Verrechnung der Reserven von Zürcher Prämienzahlenden bei den Krankenversicherungen

b) zum dringlichen Postulat KR-Nr. 259/2007 betreffend Verrechnung der Reserven von Zürcher Prämienzahlenden bei den Krankenversicherungen 4556 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat a) zum dringlichen Postulat KR-Nr. 251/2007 betreffend Reservebildung der Krankenversicherungen b) zum dringlichen Postulat KR-Nr. 259/2007

Mehr

Sponsoring und Steuern

Sponsoring und Steuern Sponsoring und Steuern, Hagen Dr. Jörg Alvermann Verdeckte Gewinnausschüttung Profisport-GmbH Sponsoring = Betriebsausgabe Sponsor-GmbH Gewinnausschüttung Gesellschafter FinVerw kann Betriebsausgaben-

Mehr

E Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

E Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 E Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) E Fund Management (Hong Kong) Co.,

Mehr

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG Verhaltenskodex Messe Bozen AG Inhalt 1. Verhaltenskodex... 3 1.1. Zweck und Geltungsbereich... 3 1.2. Aufbau des Verhaltenskodex... 3 1.3. Allgemeine Grundsätze... 3 1.4. Verhaltensrichtlinien... 5 1.5.

Mehr

5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert?

5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert? Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7325 10. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Situation der Steuerfahndung Kleine Anfrage

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

Allgemeine Regelungen 0-1

Allgemeine Regelungen 0-1 AR 0-1 Allgemeine Regelungen 0-1 Richtlinien für die Interne Revision der Deutschen Bundesbank (Revisionsrichtlinien) Inhaltsübersicht 1 Grundlagen 2 Verantwortung und Ziele 3 Stellung 4 Befugnisse 5 Grundsätze

Mehr

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der

Mehr

1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten

1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten 1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten Um das Verfahren HBCI/FinTS mit Chipkarte einzusetzen, benötigen Sie einen Chipkartenleser und eine Chipkarte. Die Chipkarte erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut.

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S

Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER

Mehr

3758/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

3758/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage 3758/J XXV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 3758/J XXV. GP Eingelangt am 20.02.2015 Anfrage der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

Mehr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 23.09.2014 Seite 1 von 6

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 23.09.2014 Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 Schwerpunktbericht 15-01 Einleitung Erfrischungsgetränke mit Zusatz von Mineralstoffen und Vitaminen aus loser Abgabe, insbesondere in Fitnessstudios Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit

Mehr

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 159, 19053 Schwerin lt. Verteiler per E-Mail Bearbeiter: Steffen Wirks Telefon: +49 (0) 385 74 12-113

Mehr

Sicher durch die Steuer steuern

Sicher durch die Steuer steuern Sicher durch die Steuer steuern Die private Nutzung des betrieblichen PKWs HLB Ratgeber I/2013 Das (Dienst-)Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Angestellter Firmenwagen

Mehr

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 16: BgA erkennen leicht gemacht

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 16: BgA erkennen leicht gemacht Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 16: BgA erkennen leicht gemacht Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftlichen Betätigungen der juristischen Personen

Mehr

Denkschrift 2013. Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift 2013. Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 14 Der Abzug von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten RECHNUNGSHOF

Mehr

Dienstleistungskatalog Finanzbuchführung - klassisch

Dienstleistungskatalog Finanzbuchführung - klassisch Finanzbuchführung - klassisch Comfort Classic Compact und handelsrechtlicher Vorschriften durch die Kanzlei 1 Erstellung und Zustellung einer Qualitäts-BWA unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Zinsen,

Mehr

Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten.

Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten. AT 9 der MaRisk Hinweise zur Umsetzung und den Obliegenheiten im Rahmen von Outsourcing in Kreditinstituten. MC-Bankrevision, www.mc-bankrevision.de Stand 18.04.2013 1 Outsourcing nach AT 9 der MaRisk

Mehr

Information für BKK zum Maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen

Information für BKK zum Maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen Information für BKK zum Maschinellen Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Krankenkassen Stand: 15. Oktober 2008 BKK Bundesverband Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren

Mehr

Prof. Dr. Ludewig + Sozien

Prof. Dr. Ludewig + Sozien A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG für das am 23. April 2015 endende Geschäftsjahr (Verschmelzungsstichtag) Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Verfahrensanweisung. Bedingungen für den Verkehr zwischen Auftraggeber/Betreiber und Messstelle. Beauftragte Messstelle:

Verfahrensanweisung. Bedingungen für den Verkehr zwischen Auftraggeber/Betreiber und Messstelle. Beauftragte Messstelle: Verfahrensanweisung Messtechnische Kontrolle mittels Vergleichsmessung mit Referenzdosimeter an Therapiedosimetern für Photonenstrahlung im Energiebereich ab 1,33 MeV und mit Elektronenstrahlung aus Beschleunigern

Mehr

SIMATIC S7-1200 Aktualisierung des S7-1200 Systemhandbuchs, Ausgabe 04/2012 Produktinformation

SIMATIC S7-1200 Aktualisierung des S7-1200 Systemhandbuchs, Ausgabe 04/2012 Produktinformation SIMATIC S7-1200 Aktualisierung des S7-1200 Systemhandbuchs, Ausgabe 04/2012 Produktinformation Trotz des Bemühens, die Genauigkeit und Klarheit der Produktdokumentation sicherzustellen, enthalten einige

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Schön(es) genießen. pro Haushaltsartikel. Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v. aus Melamin-Kunststoffen

Schön(es) genießen. pro Haushaltsartikel. Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v. aus Melamin-Kunststoffen Schön(es) genießen pro Haushaltsartikel Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v. aus Melamin-Kunststoffen Inhalt S. 2 Melamin ist nicht gleich Melamin! S. 4 Was wird aus Melamin-Kunststoffen

Mehr

für den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung

für den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung DFV-Empfehlung Fachempfehlung Nr. 1/2000 vom April 2000 Brandschutz in Tunnelanlagen Ausgehend von den Bränden in Straßentunneln der letzten Zeit wurde der Brandschutz in Tunneln ausführlich besprochen

Mehr

5. welche für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen handhabbare Ausgestaltungsmöglichkeiten

5. welche für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen handhabbare Ausgestaltungsmöglichkeiten Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6556 26. 02. 2015 Antrag der Abg. Klaus Maier u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Neuordnung der Erbschaftssteuer

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Prüfung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit

Prüfung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit Prüfung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente im Rahmen der Kredit- und Schuldenverwaltung Gliederung 1. Einleitung 2. Was leisten Finanzderivate

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12 An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen über den Vorsitzenden des

Mehr

Bundeskabinett verabschiedet Reform des Investmentsteuergesetzes

Bundeskabinett verabschiedet Reform des Investmentsteuergesetzes Bundeskabinett verabschiedet Reform des Investmentsteuergesetzes Künftig 4 Daten statt heute 33 sollen ausreichen, um die Anlegerbesteuerung zu ermitteln. Ziel der Reform des Investmentsteuergesetzes ist

Mehr

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.

Mehr

Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz

Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz Seite 1 von 7 13.09.2012 Steuern Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz gesichert

Mehr

EU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen. 1.1. Eigene USt.ID Nummer hinterlegen. 1.2. EU Länderkennzeichnen

EU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen. 1.1. Eigene USt.ID Nummer hinterlegen. 1.2. EU Länderkennzeichnen EU Abwicklung Mit der Apiras BusinessLine-Finanzbuchhaltung können die Buchungen im Rahmen der EU automatisch durchgeführt und die entsprechenden Dokumente automatisch erstellt werden. Auf den folgenden

Mehr

Im zentralen Service Manager (https://internetservices.a1.net) können Sie alle Funktionen Ihres Paketes einrichten und verwalten.

Im zentralen Service Manager (https://internetservices.a1.net) können Sie alle Funktionen Ihres Paketes einrichten und verwalten. Benutzeranleitung A1 Internet Services 1. Service Manager Im zentralen Service Manager (https://internetservices.a1.net) können Sie alle Funktionen Ihres Paketes einrichten und verwalten. Menü Im Menü

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0287-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH,

Mehr

Vereinbarung nach 25 Abs. 1 S. 3 WTPG zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, dem Prüfdienst

Vereinbarung nach 25 Abs. 1 S. 3 WTPG zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, dem Prüfdienst Vereinbarung nach 25 Abs. 1 S. 3 WTPG zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.v.,

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen

Mehr

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status 1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID

Mehr

Umsatzsteuer. November 2014

Umsatzsteuer. November 2014 Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Mehr

Aufgabe 1: Ansatz und Bewertung vom Anlagevermögen

Aufgabe 1: Ansatz und Bewertung vom Anlagevermögen Aufgabe 1: Ansatz und Bewertung vom Anlagevermögen 1) Der Unternehmer Jürgen Meier hat im Januar 2006 ein Geschäftsgebäude zum Kaufpreis von 500.000,00 erworben. Von den 500.000,00 entfallen 40 % auf Grund

Mehr