Amtliche Bekanntmachungen

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Transkript:

Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Zentralen Verwaltung Jahrgang 32 Nr. 2 02. Mai 2006 ISSN 0342-8656 Bekanntmachung der Wahlen zum Senat Bekanntmachung der Wahlen zu den Fakultätsräten Inhaltsverzeichnis Seite I. Wahlgrundsätze 12 II. Zeitpunkt der Wahlen 12 III. Wahlrecht und Wählbarkeit 13 IV. Form und Inhalt der Wahlvorschläge 13 V. Amtszeiten 14 VI. Auflegung der Wählerverzeichnisse 15 VII. Wahlräume 15

Bekanntmachung Senat Bekanntmachung der Wahlen zu den Fakultätsräten Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse Gemäß 6 (Hochschulwahlen) Art. 27 (Übergangsbestimmungen) des Zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Zweites Hochschulrechtsänderungsgesetz 2. HRÄG) finden für die im Sommersemester 2006 vorzunehmenden Neuwahlen für den Senat und für die Fakultätsräte die Wahlgrundsätze von 107 UG in Verbindung mit der Verordnung des vormaligen Kultusministeriums zur Durchführung der Wahlen an den Universitäten statt. Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Bekanntmachung in der männlichen oder weiblichen Sprachform verwendet werden, schließen die andere Sprachform ein. I. Wahlgrundsätze 1. Die Wahlmitglieder des Senats, der Fakultätsräte und des AStA, die den Gruppen der Professoren, des Wissenschaftlichen Dienstes, der Studierenden und der Sonstigen Mitarbeiter angehören, werden von den Mitgliedern dieser Gruppen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Verhältniswahl findet statt, wenn von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Mitglieder zu wählen sind. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in ihrer bzw. seiner Gruppe zu wählen sind. (Gesamtstimmenzahl). Er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber der Wahlvorschläge verteilen (panaschieren) und einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu zwei Stimmen geben (kumulieren). 3. Der Wähler soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen, dass er auf dem Stimmzettel die vorgedruckten Namen von Bewerbern ankreuzt oder die dem Bewerberzugedachte Stimmenzahl (höchstens zwei) einträgt. 4. Die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gemäß 65 Abs. 2 Landeshochschulgesetz (LHG) werden bis zum Erlass der erforderlichen Wahlordnung der Universität für die Amtszeit ab 01.10.2006 nach den seitherigen Regeln gewählt. Dem AStA gehören als stimmberechtigte Mitglieder die vier studentischen Senatsmitglieder kraft Amts sowie elf weitere Studierendenvertreter an. Die weiteren Studierendenvertreter sind diejenigen Studierenden, auf die bei der Wahl der Studierendenvertreter für den Senat weitere Sitze entfallen würden. 5. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d`hondtschen Höchstzahlverfahren. Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber findet statt, wenn von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind. Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber kann in der Wahlgruppe der Sonstigen Mitarbeiter bei den Wahlen zu den Fakultätsräten stattfinden. 7. Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber findet statt, wenn von einer Wählergruppe nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht wurde, oder die Zahl der Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder. Der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl); er kann einem Bewerber oder einer anderen wählbaren Person nur eine Stimme geben. II. Zeitpunkt der Wahlen, Briefwahl 1. Die Wahlen finden statt am Mittwoch, Donnerstag, 21. Juni 2006, von 9.00 bis 17.00 Uhr, 22. Juni 2006, von 9.00 bis 15.00 Uhr. 2. Das Wahlrecht kann nur durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum mit amtlichen Stimmzetteln und Wahlumschlägen ausgeübt werden. Wahlberechtigte, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. 3. Wahlberechtigte die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, die Abstimmung im Wahlraum vorzunehmen, erhalten auf schriftlichen Antrag bei der Zentralen Verwaltung, Abteilung Gremienbetreuung und Wahlen, Alte Botanik, Wilhelmstr. 5, Zimmer 106, Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder übersandt.

Briefwahlunterlagen können gemäß 18 Abs. 3 der Wahlordnung nur bis zum Montag, 19. Juni 2006 beantragt und ausgegeben werden. III. Wahlrecht und Wählbarkeit 1. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer am Tage des vorläufigen Abschlusses der Wählerverzeichnisse Mitglied der Universität nach 6 Abs. 1 Grundordnung ist. Studierende sind ausschließlich in der Fakultät wahlberechtigt, welche sie bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung dafür bestimmt haben. Diese Fakultät ist im Datenkontrollblatt genannt. Die Wählerverzeichnisse werden am 22.05.2006 vorläufig abgeschlossen. 2. Weder wahlberechtigt noch wählbar sind a) Professoren die entpflichtet oder im Ruhestand sind, Honorarprofessoren, Gastprofessoren; b) Privatdozenten (ohne ein Dienstverhältnis mit der Universität), Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfskräfte und Tutoren; c) die in einem Ausbildungsverhältnis zur Universität stehenden Personen d) Ehrenbürger und Ehrensenatoren; e) Personen während einer Beurlaubung für die Dauer von mehr als sechs Monaten (Ruhen der Mitgliedschaftsrechte und -pflichten); 3. Bei beurlaubten Studierenden ( 90 Abs. 2 UG) und bei Studierenden, die ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenes Praxissemester ableisten ( 96 Abs. 3 UG), ruht das aktive Wahlrecht; passiv sind sie wahlberechtigt. 4. Für die Vertretung in den Universitätsgremien bilden die Professoren, der Wissenschaftliche Dienst, die Studierenden und die Sonstigen Mitarbeiter je eine Gruppe. 5. Den Wahlberechtigten (mit Ausnahme der Studierenden) werden Wahlbenachrichtigungskarten übersandt, aus denen die Zuordnung zu den einzelnen Wahlgruppen und zu den einzelnen Wahllokalen ersichtlich ist. 6. Ein Wahlberechtigter, der mehreren Gruppen angehört, ist nur in einer Gruppe wahlberechtigt. Seine Wahlberechtigung bestimmt sich nach der Reihenfolge der in Ziffer 4 aufgeführten Gruppen. IV. Form und Inhalt der Wahlvorschläge 1. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten bis spätestens Mittwoch, den 31. Mai 2006, 15.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Zentralen Verwaltung, Abteilung Gremienbetreuung und Wahlen, Wilhelmstr. 5, Alte Botanik, Zimmer 106, einzureichen. Dort sind auch Formulare (Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen) erhältlich. 2. Jeder Wahlvorschlag ist mit einem Kennwort zu versehen. Ein Kennwort darf nicht zugelassen werden, wenn es den Anschein erweckt, als handele es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder wenn das Kennwort beleidigend wirken könnte. Ist ein Kennwort unzulässig, erhält der Wahlvorschlag den Namen des ersten Bewerbers. 3. Ein Wahlvorschlag darf höchstens dreimal so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. 4. Wahlbewerber, Vertreter eines Wahlvorschlages und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder eines Wahlorgans (Wahlausschuss, Abstimmungsausschüsse) sein. 5. In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber mit Familien- und Vornamen, Amts- oder Berufsbezeichnung, bei Studierenden die Matrikelnummer und die Fakultätszugehörigkeit anzugeben. Sofern ein Wahlvorschlag mehrere Bewerber enthält, sind diese in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. 6. Den Wahlvorschlägen sind unterschriebene Zustimmungserklärungen der einzelnen Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen. 7..Ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl aufnehmen lassen; ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Wahl nicht mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. 8. Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, Unterschriften unter einem Wahlvorschlag und Zustimmungserklärungen von Bewerbern ist nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist - 31. Mai 2006, 15.00 Uhr - für die Wahlvorschläge zulässig.

9. Ein Wahlvorschlag muss von mind. 3 Mitgliedern der betreffenden Gruppe unterzeichnet sein, bei den Mitgliedern der Gruppe der Studierenden für die Wahl zum Senat von 20 Mitgliedern, für die Fakultätsratswahlen von 10 Mitgliedern. Bewerber können gleichzeitig Unterzeichner eines Wahlvorschlags sein. V. Amtszeiten, Zahl der zu wählenden Mitglieder 1. Amtszeiten Die Amtszeit der zu wählenden Wahlmitglieder zum Senat und zu den Fakultätsräten beginnt am 01. Oktober 2006. 2. Senat Gemäß 3 Abs. 1 der Grundordnung gehören dem Senat 20 Wahlmitglieder an. Davon entfallen auf die Gruppe a) Professoren b) Wiss. Dienst c) Studierende d) Sonstige Mitarbeiter 8 Mitglieder 4 Mitglieder 4 Mitglieder 4 Mitglieder Die Amtszeit beträgt vier Jahre, bei den Studierenden ein Jahr. 4. Fakultätsräte - ohne Medizinische Fakultät (Amtszeit vier Jahre, Studierende ein Jahr) Den Fakultätsräten gehören folgende Wahlmitglieder an: a) Wiss. Dienst b) Studierende c) Sonstige Mitarbeiter 4 Mitglieder 6 Mitglieder 2 Mitglieder Unbeschadet der Regelungen nach 27 LHG bezüglich der Medizinischen Fakultät gehören dem Fakultätsrat ohne Wahl alle hauptamtlichen Professoren der Fakultät an (Großer Fakultätsrat). 4. Fakultätsrat Medizinische Fakultät (Amtszeit vier Jahre, Studierende ein Jahr) Gemäß 27 Abs. 5 Landeshochschulgesetz (LHG) gehören dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät 23 Wahlmitglieder an. Diese entfallen auf folgende Gruppen a) zwölf Professoren, die hauptberuflich an der Universität tätig sind. Davon müssen jeweils mindestens zwei einem operativen und einem konservativen sowie einem klinisch-theoretischen und einem nichtklinischen Fach sowie der Zahnmedizin angehören. Mindestens sechs Professoren müssen Abteilungsleiter sein. b) vier Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, c) ein sonstiger Mitarbeiter (aus dem Bereich der nichtklinischen Fächer), d) sechs Studierende. Die Zuordnung zu den Kategorien innerhalb der Medizinischen Fakultät erfolgt nach folgender Einteilung: Operative Kliniken Konservative Kliniken Zahnmedizin Klinisch-Theoretische Institute Universitätsklinik für Anaesthesiologie und Transfusionsmedizin Universitäts-Augenklinik Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Universitäts-Frauenklinik Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Orthopädische Universitätsklinik Universitätsklinik für Neurochirurgie Universitätsklinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie Universitätsklinik für Urologie Universitäts-Hautklinik Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Medizinische Universitätsklinik Neurologische Universitätsklinik Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Radiologische Universitätsklinik Universitätsklinik für Radioonkologie Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Institut für Arbeits- und Sozialmedizin

Nichtklinische Institute Institut für Hirnforschung Institut für Medizinische Virologie und Epidemiologie der Viruskrankheiten Institut für Mikrobiologie und Hygiene Institut für Medizinische Informationsverarbeitung Institut für Pathologie Institut für Tropenmedizin Institut für Humangenetik Institut für Medizinische Biometrie Institut für Pharmakologie und Toxikologie Anatomisches Institut Institut für Gerichtliche Medizin Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Institut für Physiologie Institut für Medizinische Psychologie Interfakultäres Institut für Zellbiologie/ Abteilung Immunologie Abteilungsleiter nach 27 Abs. 5 Landeshochschulgesetz sind die für diese Funktion bestellten Professoren der klinischen und der klinisch-theoretischen Fächer. VI. Auflegung der Wählerverzeichnisse 1. Die Wählerverzeichnisse werden von 23. Mai 2006 bis 30. Mai 2006 während der Dienststunden im Wahlamt, Wilhelmstr. 5, Alte Botanik, Zimmer 106, zur Einsicht durch die Mitglieder der Universität aufgelegt. 2. Jedes Mitglied der Universität und die Personen, die Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Universität haben, können, wenn sie ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, dessen Berichtigung während der Dauer der Auflegung beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht amtsbekannt oder offenkundig sind. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. VII. Wahlräume Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt i.d.r. in den Wahlräumen. Findet die Auszählung in anderen Räumen statt, wird im Wahllokal auf den Raum für die Auszählung hingewiesen. Für die Wahlen sind folgende Wahlräume vorgesehen: Abstimmungsberechtigte Wahlraum Wahlräume der Professoren, des Wissenschaftlichen Dienstes, der Sonstigen Mitarbeiter Angehörige der Institute und Seminare im Talbereich Medizinische Fakultät, Angehörige der Kliniken und Institute im Talbereich: Evangelisch-theologische Fakultät Katholisch-theologische Fakultät Juristische Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Fakultät für Philosophie und Geschichte Fakultät f. Sozial- und Verhaltenswissenschaften Neuphilologische Fakultät Fakultät für Kulturwissenschaften Geowissenschaftliche Fakultät Fakultät f. Informations- und Kognitionswissenschaften: Psychologisches Institut Universitäts-Augenklinik Universitäts-Frauenklinik Universitäts-Hautklinik Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Institut für Arbeits- und Sozialmedizin Neue Aula, 1. Stock Großer Senat Neue Aula, 1. Stock Großer Senat

Zentrale Universitätseinrichtungen: Angehörige der Institute im Bergbereich: Institut für Hirnforschung Institut für Medizinische Informationsverarbeitung Institut für Pathologie Institut für Tropenmedizin Institut für Humangenetik Institut für Medizinische Biometrie Institut für Pharmakologie und Toxikologie Institut für Gerichtliche Medizin Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin Institut für Physiologie Institut für Medizinische Psychologie Universitätsbibliothek, Zentrum für Datenverarbeitung, Akademisches Beratungszentrum, Zentrale Verwaltung Fakultät für Mathematik und Physik Fakultät für Chemie und Pharmazie Fakultät für Biologie Fakultät für Informations- u. Kognitionswissenschaften: Wilhelm-Schickard-Institut für Informatik Neue Aula, 1. Stock Großer Senat Hörsaalzentrum Morgenstelle Medizinische Fakultät, Angehörige der Kliniken und Institute im Bergbereich: Universitätsklinik für Anaesthesiologie und Transfusionsmedizin Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantations-Chirurgie Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinik für Neurochirurgie Universitätsklinik für Thorax-, Herz und Gefäßchirurgie Orthopädische Universitätsklinik Universitätsklinik für Urologie Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Medizinische Universitätsklinik Neurologische Universitätsklinik Radiologische Universitätsklinik Universitätsklinik für Radioonkologie Anatomisches Institut Institut für Mikrobiologie und Hygiene Institut für Medizinische Virologie und Epidemiologie der Viruskrankheiten Interfakultäres Institut für Zellbiologie/Abt. Immunologie Neuklinikum Schnarrenberg Eingangshalle Wahlräume der Studierenden Die Studierenden wählen in den nachstehend aufgeführten Wahllokalen. Die Zuordnung der Studierenden zu den Fakultäten ergibt sich aus ihrer Entscheidung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung. Diese Fakultät ist im Datenkontrollblatt genannt. Evangelisch-theologische Fakultät (01) Katholisch-theologische Fakultät (02) Juristische Fakultät (03) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (04) Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften (08) Fakultät für Kulturwissenschaften (11) Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften (17): Psychologie Fakultät für Philosophie und Geschichte (07/10) Neuphilologische Fakultät (09) Geowissenschaftliche Fakultät (16) Fakultät für Mathematik und Physik (12/13) Hörsaalgebäude Kupferbau Neuphilologicum Eingangshalle Hörsaalzentrum

Fakultät für Chemie und Pharmazie (14) Fakultät für Biologie (15) Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften (17): Informatik Medizinische Fakultät (05/06): Vorkliniker, Kliniker und Zahnmedizin Morgenstelle Neuklinikum Schnarrenberg Eingangshalle