Standards in der Berufswahlvorbereitung der Sekundarstufe I

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Transkript:

Standards in der Berufswahlvorbereitung der Sekundarstufe I 1. Kontaktperson der BIZ für die Schulen der Oberstufen Jeder Schule wird eine Berufsberaterin oder ein Berufsberater als Kontaktperson vom BIZ zu geteilt. 1.1 Ziele: 1. Der Kontakt der Lehrkräfte, Jugendlichen und Eltern mit dem BIZ ist mit einer Person verknüpft -> das BIZ hat ein Gesicht. 2. Für die Zusammenarbeit mit der Schule ist eine längerfristige, vertrauensfördernde Beziehung und damit Kontinuität geschaffen 1.2 Pflichten (Aufgaben): 1. Kontakt und Information: a. Sie ist Ansprechperson seitens des BIZ für die Schule. Sie leitet Fragen und Informationen der Lehrkräfte ans BIZ weiter. b. Sie orientiert die Lehrerschaft über die Angebote des BIZ und überprüft, ob der Informationsfluss von ZBSL und BIZ zu den Schulen funktioniert. c. Sie klärt klassenübergreifende Fragen der BWV mit der Schulleitung oder mit einer speziell bezeichneten Koordinator/in der Schule. 2. Berufswahlkonzept der Schule und der BSLB: a. Sie kennt das Berufswahlkonzept der Schule. b. Sie wirkt in angemessener Form beim Erstellen und Überprüfen des Berufswahlkonzeptes der Schule mit. c. Sie orientiert die Schule über das Rahmenkonzept 3. Berufswahlvorbereitung (BWV) in den Klassen: a. Sie ist verantwortlich, dass mit den Klassenlehrpersonen (oder mit den für die BWV Verantwortlichen) Vereinbarungen zur Zusammenarbeit getroffen werden. b. Sie führt im Rahmen der Berufwahlvorbereitung Klassen- und Elternveranstaltungen durch. 4. Beratungen: Sie berät in der Regel die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schule. Ausnahmen, z.b bei längeren Absenzen, langen Wartezeiten oder wenn die Ratsuchenden ausdrücklich eine andere Beratungsperson wünschen. 5. Standortbestimmungen: Sie unterstützt die Lehrkräfte bei den Standortbestimmungen 1.3 Arbeitsmittel: 1. Handbuch für Berufsberatende zur Berufswahlvorbereitung 2. Checkliste über die Informationsangebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für die Schulen (BIZ-Blitz, BW-Inform, Hilfsmittel für den Berufswahlunterricht, regionale Informationen, wie Flyers zu den regionalen Dienstleistungsangeboten usw. 3. Organisationsabläufe der Regionen zum Informationsfluss zwischen BSLB und Schule (welche Informationen werden direkt von der ZBSL, welche von den BIZ und welche über die Kontaktpersonen vermittelt, welche Informationen kommen von den Schulen auf welchem Weg zur BSLB) 4. Weitere Arbeitsmittel werden in den jeweiligen Standards aufgeführt. 1

2. Jährliche Vereinbarungen mit den Klassenlehrkräften zur Zusammenarbeit in der BWV Mit den Klassenlehrkräften der siebten Klasse werden Vereinbarungen über die Zusammenarbeit während der drei Oberstufenjahre in der BWV getroffen. Bei Wechsel der Lehr- oder Beratungsperson in der 8. und 9. Klasse werden diese überprüft und angepasst. 2.1 Ziele: 1. Die Zusammenarbeit ist verbindlich geregelt. 2. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Berufswahlvorbereitung in den Klassen sind abgestimmt, die Unterstützung durch die Berufsberatenden festgelegt und die Aktivitäten aufeinander abgestimmt. 3. Termine und die Formen für Klassen-, Elternveranstaltungen, Standortbestimmungen und weitere Aktivitäten der BSLB sind festgelegt und bilden die Grundlage für die Arbeitsplanung der Beratenden und der Klassenlehrkräfte. 2.2 Umsetzungsrichtlinien: 1. Die Vereinbarungen werden in der Regel im zweiten Semester der siebten Klasse getroffen, rechtzeitig vor den ersten Einführungs- und Elternveranstaltungen. 2. Die Vereinbarungen werden von den Beratenden schriftlich festgehalten. Ein Musterbogen steht zur Verfügung, der auf die Bedürfnisse der BIZ angepasst werden kann. 3. Ein Exemplar der Vereinbarungen bleibt in der Hand der Beratenden, ein zweites Exemplar geht an die Klassenlehrkraft. 4. Können trotz intensiven Bemühungen keine Vereinbarungen getroffen werden, wird die Situation durch die BIZ-Leitenden geklärt. 2.3 Arbeitsmittel: Musterformular für die Vereinbarungen 3. Forum Ausbildungsnews für Oberstufenlehrkräfte Die BIZ bieten jährlich in Zusammenarbeit mit den Schulinspektoraten in Form eines Forums eine Veranstaltung für Oberstufenlehrkräfte zur Berufswahl an. 3.1 Ziele: 1. Die Kontakte zwischen BIZ und Lehrkräften sind vertieft. 2. Die Lehrkräfte sind über die Angebote des BIZ und über allfällige Änderungen informiert. 3. Die BIZ sind über wichtige Veränderungen der Sekundarstufe I informiert. 4. Die Lehrkräfte sind über wichtige Neuerungen in der Berufsbildung und bezüglich Brückenangebote orientiert und können als Multiplikatorinnen und - Multiplikatoren die Informationen an die Schülerschaft und Eltern weiter geben. 3.2 Umsetzungsrichtlinien 2

1. Die Foren beinhalten kantonal abgesprochene Themen. Sie können ergänzt werden mit Themen, die von der Region bestimmt werden. 2. Die Schulinspektorate und das Institut für Weiterbildung der PH werden bei der Planung miteinbezogen. 3. Die Foren finden im 2. Schulsemester statt. 4. Anzahl der Durchführungen und Form werden den regionalen Bedürfnissen angepasst. 3.3 Arbeitsmittel 1. Unterlagen für die kantonal abgesprochenen Themen werden zentral erarbeitet. 2. Unterlagen für regional festgelegte Themen werden von den Regionen ausgearbeitet. 4. Einführungsveranstaltungen für Jugendliche und Eltern Ende siebtes Schuljahr/anfangs achtes Schuljahr informieren die Beratenden in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Jugendlichen und Eltern über die Angebote des BIZ und über die Berufswahl allgemein. 4.1 Ziele Für Jugendliche 1. Die Jugendlichen haben einen Anstoss für den Berufswahlprozess erhalten. 2. Sie kennen die Vorteile einer Öffnung des Berufswahlhorizontes beider Geschlechter. Jugendliche mit Migrationshintergrund kennen zudem die Chancen zur Integration durch eine Berufswahl, die ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. 3. Sie kennen die zuständige Beratungsperson. 4. Sie kennen die Angebote des BIZ und wissen wie sie genutzt werden können. 5. Sie kennen insbesondere Angebote und Aufbau der Infothek. 6. Sie kennen den Berufswahlfahrplan. 7. Sie kennen weitere wichtige Instrumente der Berufswahl (wichtige Internetadressen, Informationsveranstaltungen, Schnupperlehre usw.). 8. Sie kennen das Bildungssystem. Für Eltern 1. Die Eltern haben einen Anstoss erhalten, um ihre Verantwortung im Berufswahlprozess ihrer Jugendlichen wahrzunehmen. 2. Sie kennen die Vorteile einer Öffnung des Berufswahlhorizontes beider Geschlechter. Die Eltern mit Migrationshintergrund kennen zudem die Chancen zur Integration der Jugendlichen durch eine Berufswahl, die deren individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. 3. Sie kennen ihre Rolle als Partner im Berufswahlprozess. 4. Sie kennen das Berufswahlkonzept der Schule, welche ihre Kinder besuchen. 5. Sie kennen die zuständige Beratungsperson. 6. Sie kennen die Angebote des BIZ und können beurteilen, zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Fragestellung diese sinnvoll einsetzbar sind. 7. Sie kennen den Berufswahlfahrplan. 8. Sie kennen das Bildungssystem. 3

4.2 Umsetzungsrichtlinien 1. Die Einführungsveranstaltungen für Jugendliche finden in der Regel im BIZ statt, um die Hemmschwelle zu senken. An Schulen, wo die Berufsberatung mit dezentralen Kurzgesprächen präsent ist, können die Einführungsveranstaltungen auch an den Schulen stattfinden und mit Infotheksbesuchen ergänzt werden. 2. Einführungsveranstaltungen für Eltern finden je nach örtlichen Gegebenheiten an den Schulen oder im BIZ statt. 3. Die Einführungsveranstaltungen für Jugendliche und deren Eltern finden zum gleichen Zeitpunkt statt, das heisst in der Regel innerhalb zwei bis drei Wochen. 4. Die Einführungsveranstaltungen für Jugendliche und diejenigen für Eltern können zusammengelegt werden. Den Entscheid trifft die Beratungsperson mit den Lehrkräften. 5. Die BIZ sind frei innerhalb ihrer Kapazitäten, zu den Einführungsveranstaltungen zusätzliche Angebote zur Vertiefung einzelner Berufswahlthemen anzubieten. 4.3 Arbeitsmittel Eine Mustersammlung von Lektionenskizzen und Hilfsmitteln (Arbeitsblätter, Folien, Powerpoint-Präsentationen u.ä.) zu den Einführungsveranstaltungen stehen zur Verfügung. Eine kantonale Arbeitsgruppe aktualisiert diese. 5. Berufswahldossier In einem Berufswahldossier sammeln die Jugendlichen wichtige Ergebnisse ihrer Berufswahlschritte. Die gesammelten Unterlagen dienen zur Orientierung der Partner in der Berufswahl (Eltern, Schule, BIZ, Lehrbetriebe usw.). 5.1. Ziele 1. Die Lehrpersonen haben die Jugendlichen bis spätestens anfangs achtes Schuljahr instruiert, wie sie ein Berufswahldossier führen, aus dem der aktuelle Stand der Berufswahl ersichtlich ist, und haben sie bei der Führung des Dossier begleitet. 2. Die Jugendlichen sind instruiert, wie sie zweckmässig die im Berufswahldossier gesammelten Unterlagen für Gespräche mit der Beratungsperson, für den Kontakt mit Schnupperlehrbetrieben und für die Bewerbungen verwenden können. 3. Die Berufswahldossiers sind regelmässig von den Eltern eingesehen worden. 5.2. Umsetzungsrichtlinien 1. Der Einsatz der kantonalen Vorlage des Berufswahldossiers ist für die Schulen verbindlich, sofern in ihrem BWV-Konzept nicht eine gleichwertige Alternative vorgesehen ist 2. Die Führung der Berufswahldossiers wird von der Klassenlehrperson bzw. von der mit der BWV beauftragten Lehrperson regelmässig kontrolliert. 5.3. Arbeitsmittel kantonale Vorlage für Berufswahldossier wird erarbeitet. 4

6. Standortbestimmung anfangs 9. Klasse Durch die Erfassung der individuellen Berufswahlsituation anfangs 9. Klasse sind die Beteiligten frühzeitig über den aktuellen Stand und über einen allfälligen Unterstützungsbedarf informiert. Jugendliche mit gefährdetem Übergang werden rechtzeitig dem Case Management Berufsbildung zur Triage gemeldet, damit die vorhandenen Unterstützungsangebote genutzt werden können. 6.1. Ziele 1. Die Jugendlichen und deren Eltern haben den Stand des Berufswahlprozesses und die Realisierungschancen eingeschätzt und die weiteren Schritte der Berufswahl geplant. 2. Die Klassenlehrpersonen und die mit der BWV beauftragten Lehrpersonen kennen den Stand des Berufswahlprozesses der Jugendlichen und haben aus ihrer Sicht die Chancen für das Erreichen einer Anschlusslösung beurteilt. 3. Wo nötig hat ein Gespräch zwischen Lehrpersonen, Jugendlichen und Eltern zur Berufswahlsituation und zu treffenden Umsetzungsmassnahmen stattgefunden. 4. Die Lehrpersonen haben nach Rücksprache mit den Eltern die Jugendlichen mit gefährdetem Übergang dem Case Management Berufsbildung zur Triage angemeldet. 6.2 Umsetzungsrichtlinien 1. Verantwortlich für die Standortbestimmung zu Beginn des neunten Schuljahres ist die Klassenlehrperson. Sie zieht bei Bedarf die andern Lehrpersonen und die der Schule zugeteilte Beratungsperson bei. 2. Zur Chancenbeurteilung für das Erreichen einer Anschlusslösung werden ausserdem die Schulleistungen sowie das Lern- und Sozialverhalten mit einbezogen. 3. Zur Standortbestimmung können in geeigneter Form folgende Instrumente eingesetzt werden: a. Einschätzungshilfe zur Beurteilung des Standes des Berufswahlprozesses b. Berufswahldossier c. Fragebogen zur Standortbestimmung für Jugendliche und Eltern d. Austausch Lehrpersonen mit den Beratungspersonen des BIZ e. Schüler-Elterngespräche f. Einbezug weiterer unterstützender Institutionen (bereits bestehendes Case Management, Sozialarbeit, Erziehungsberatung, Jugendgericht usw.) Der Ablauf der Standortbestimmung wird im Leitfaden zu den Standortbestimmungen Sekundarstufe I dargestellt. 4. Aufgrund der Standortbestimmung werden Jugendliche, deren Anschluss an die Sekundarstufe II gefährdet ist, von der Schule dem Case Management Berufsbildung angemeldet. Dieses leitet geeignete Unterstützungsmassnahmen (z.b. Coaching) ein. 5. Die Standortbestimmungen erfolgen anfangs 9. Schuljahr und sind in der Regel vor Jahresende abgeschlossen. 6. Nach der Standortbestimmung verfolgen die Klassenlehrpersonen die Entwicklung der Berufswahl weiter. Nimmt diese einen ungünstigen Verlauf, wird das Case-Management Berufsbildung beigezogen. Zur Beurteilung dieser Entwick- 5

lung kann immer auch die zugeteilte Beratungsperson des BIZ konsultiert werden. 6.3. Arbeitsmittel 1. Berufswahldossier (siehe Standard 5) 2. Leitfaden zu den Standortbestimmungen Beginn 9. Schuljahr (www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung) 3. Einschätzungshilfe zur Beurteilung des Berufswahlprozesses Fragebogen zur Standortbestimmung für Jugendliche und Eltern, 4. Die Arbeitsmittel stehen unter www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung zur Verfügung. 7. Realisierungswerkstätten im 9. Schuljahr Die Regionen der BSLB bieten Jugendlichen im 9. Schuljahr, die spezielle Unterstützung bei der Realisierung ihrer Entscheide brauchen oder die noch keine Anschlusslösung haben, verschiedene Werkstätten an. Diese sind subsidiär zu den eigenen Aktivitäten, der Familienunterstützung und zur Berufswahlvorbereitung durch die Schulen zu verstehen. Der Modus der Zuweisung wird in den Beschreibungen der Angebote geregelt.. 7.1. Ziele 1. Die Jugendlich finden dank der Realisierungswerkstätten eine Anschlusslösung an die Sekundarstufe I oder an die Brückenlösung. 2. Sie setzen sich mit ihrer persönlichen Situation auseinander, erkennen den Handlungsbedarf und sind fähig, aktiv Realisierungsschritte umzusetzen. 7.2. Umsetzungsrichtlinien 1. In Werkstätten, wie Bewerbungswerkstatt, Werkstatt Plan B usw. werden Jugendliche befähigt, Anschlusslösungen zu realisieren. Werkstätten sind Gruppenangebote. 3. Für die Werkstätten werden kantonale Produktebeschreibungen erstellt. 4. Die Umsetzung erfolgt in den Regionen. Sie berücksichtigt die speziellen Bedingungen einer Region. 5. Die Orientierung der Lehrpersonen über die Realisierungswerkstätten erfolgt durch die BIZ. 6. Auf Grund der Standortbestimmungen können die Schulen Jugendliche für die Aufnahme in die Realisierungsangebote der BSLB vorschlagen. Die BIZ klären in Beratungen und Kurzgesprächen ab, ob die Berufsziele realistisch sind und weisen die Jugendlichen zu. 7. Die Realisierungsangebote werden laufend evaluiert und weiter entwickelt. 7.3. Arbeitsmittel Die Anbietenden der Realisierungsangebote erarbeiten Informationsmaterialien, Formulare zur Zuweisung sowie Unterrichtshilfen und tauschen diese gegenseitig aus. 8. Case Management Berufsbildung 6

Das Case Management Berufsbildung unterstützt und begleitet Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachschwierigkeiten in schulischen, sprachlichen, persönlichen und integrativen Bereichen. Ziel ist die nachhaltige Integration in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Das setzt einen Abschluss auf Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschule) voraus. Jugendliche und junge Erwachsene werden im Sinne eines umfassenden Fallmanagements begleitet. Die Unterstützung erfolgt individuell und stufenübergreifend. Je nach Bedarf kann diese bereits in der 7. Klasse einsetzen und sich über die berufliche Grundbildung bis zum 24. Altersjahr erstrecken. 7.1. Ziele 1. Der Bedarf für ein Case Management Berufsbildung ist rechtzeitig geklärt. 2. Erfolgt ein Case Management Berufsbildung während der Sekundarstufe I so ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Case Management Berufsbildung sichergestellt. 7.2. Umsetzungsrichtlinien 1. Die Anmeldung für ein Case Management Berufsbildung erfolgt durch die Klassenlehrperson mittels Formular (www.erz.be.ch/case-management). 2. Die Anmeldungen erfolgen in der Regel nach den Standortgesprächen in der 9. Klasse. Sie sind aber auch nach der Standortbestimmung in der siebten Klasse möglich oder jederzeit sobald auf Grund der Entwicklung der Schülerin, des Schülers eine solche Massnahme als gerechtfertigt erscheint. 3. Schülerinnen, Schüler, die bei Schulaustritt keine Anschlusslösungen haben werden zwingend ans Case Management Berufsbildung gemeldet. 4. Nach der Anmeldung überprüft das Case Management Berufsbildung den Bedarf. Es nimmt in jedem Fall innert nützlicher Frist mit der anmeldenden Lehrperson Kontakt auf und klärt das weitere Vorgehen. 5. Sollte sich eine andere Massnahme als geeigneter erweisen, als ein Case Management wird diese nach Rücksprache mit der anmeldenden Lehrperson eingeleitet. Es wird abgesprochen, wer dafür zuständig ist. 6. Schülerinnen und Schülern, für welche die Unterstützung der Eltern und Schule bei der Lehrstellensuche nicht ausreicht, können vom Case Management Berufsbildung zu einem Coaching durch ehrenamtlich wirkende Personen (Junior Coaching) vermittelt werden. Die Anmeldung setzt eine abgeklärte Berufswahl voraus. 7.3. Arbeitsmittel 1. Unterlagen zu den Standortbestimmungen. Siehe Punkt 6 2. Anmeldeformular für das Case Management: www.erz.be.ch/casemanagement 7