Verkündungsblatt Nr. 2/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

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Verkündungsblatt Nr. 2/22.02.206 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 2 Verkündungsblatt Nr. 2/22.02.206 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Prüfungsordnungen: Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206...3 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206...4 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206... 0 Sonstiges: Ordnung zur Änderung der Beitragsordnung des Studierendenwerks Kaiserslautern vom 20. Januar 206... 2 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663 Kaiserslautern Das Verkündungsblatt liegt für jedermann in der Zentrale der Universitätsbibliothek zur Ansicht aus. Dieses erscheint bei Bedarf. Zudem ist es als PDF-Datei auf der Homepage der TU Kaiserslautern zu finden: www.uni-kl.de/verkuendungsblatt/

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 3 Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Satz Nr. 3 iv.m. 76 Abs. 2 Nr. 6 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. November 200 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 204 (GVBl. S. 25), BS 223-4, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern am 3.0.206 die nachfolgende Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management an der Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom 28.0.206, Az.: 4/MF-Och-206-0-0, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. Januar 2009 (Staatsanzeiger Nr. 4 vom 02.02.2009, S. 68), zuletzt geändert durch Ordnung vom 03.02.205 (Verkündungsblatt v. 28.02.205, Nr. 2, S.6), wird wie folgt geändert:. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: Ausgenommen sind solche Studierenden, die die Voraussetzungen des 3 Abs. 5 Satz erfüllen und den Antrag zur Bestätigung des Themas, gemäß 3 Abs. 3, bis 30.03.206 gestellt haben. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung der Antragsfrist der Bestätigung des Themas, gemäß 3 Abs. 3, auf spätestens den 30. September 206 gestellt werden. Artikel 2 Diese Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management an der Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der TU Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den 0. Februar 206 Der Dekan des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. Michael H a s s e m e r

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 4 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Satz Nr. 3 iv.m. 76 Abs. 2 Nr. 6 des Hochschulgesetz in der Fassung vom 9. November 200 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 204 (GVBl. S. 25), BS 223-4, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern am 3.0.206 die nachfolgende Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtbezogenen Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom 28.0.206, Az.: 4/MF-Och-206-02-20, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtbezogenen Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 24.0.2007 (Staatsanzeiger Nr. 4 vom 2..2007, S. 74), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27. Juli 205 (Verkündungsblatt Nr. 4 vom5.09.205, S. 03), wird wie folgt geändert:. Der fachspezifische Anhang des Faches Bildungswissenschaften erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang für die Prüfung des Faches Bildungswissenschaften im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang () Das Lehrangebot im Fach Bildungswissenschaften ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich ist. (2) An der TU Kaiserslautern werden im Fach Bildungswissenschaften die folgenden verpflichtenden Module für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang angeboten: - Sozialisation, Erziehung, Bildung - Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien - Diagnostik, Differenzierung, Integration (3) Die für das jeweilige Modul vorgesehenen Pflicht- bzw. lehrveranstaltungen, die zugeordneten Leistungspunkte sowie die zu erbringenden können folgender Aufstellung entnommen werden: Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art der Pflicht/ SWS LP Studienleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul : Sozialisation, Erziehung, Bildung 8 8 Allgemeine Pädagogik/ KOMET / Training Pflicht 2 2 Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitsentwicklung Berufs- und Wirtschaftspädagogik für Gym und RS+ (für BBS Pflicht) 2 2 90minütige Klausur bestehend aus zwei Teilklausuren Soziologie Handlungs- und Entscheidungstheorie 2 2

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 5 Psychologie Pflicht 2 2 Stellenwert der Note /3 Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art der Pflicht/ SWS LP Studienleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 2: Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien 8 2 Allgemeine Didaktik Allgemeine Didaktik: Gestaltung von Lernumgebungen in Schule und Unterricht 2 3 Visualisieren und Präsentieren Pflicht 2 2 Psychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens Pädagogische Interaktion aus systemischkonstruktivistischer Sicht Führung und Intervention in pädagogischen Prozessen & Skill- Training/Systemik der Erziehung Medienpädagogik 2 3 Portfolio- Prüfung Digitale Gesellschaft Digitale Gesellschaft: Medienpsychologie Medienpädagogik: Medienbildung 2 4 Medienpädagogik: Lernprogramme im Schulunterricht Stellenwert der Note /3

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 6 Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art der Pflicht/ SWS LP Studienleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 3: Diagnostik, Differenzierung, Integration 6 0 Psychodiagnostik / Übung Pflicht 2 4 Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten Heterogene Lerngruppen 2 3 Interkulturelle Pädagogik/Berufspädagogik Pädagogische Beratung/ Lernberatung Psychologische Beratungskonzepte 2 3 Mündliche Prüfung (5min.) Stellenwert der Note /3 Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Teilnahme sowie der Vor- und Nachbereitungen der Veranstaltungen obliegt der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter und erfolgt in der Regel durch mündliche Präsentationen und/oder schriftliche Hausarbeiten (vgl. 5 Abs. 4). Eine mindestens ausreichende Leistung kann durch eine Note von 4,0 oder besser gemäß 6 Abs. oder durch den Vermerk erfolgreiche Teilnahme bestätigt werden. (4) Zu jedem Modul ist eine Modulprüfung abzulegen. Dabei werden den Modulen folgende Prüfungen zugeordnet: Modul wird durch eine 90-minütige Klausur geprüft. Die Klausur besteht aus zwei Teilklausuren. Die Note der Klausur wird durch das arithmetische Mittel der beiden Teilnoten errechnet. Modul 2 wird durch eine Portfolio-Prüfung geprüft. Modul 3 wird durch eine mündliche Einzelprüfung von 5 Minuten geprüft. Die Prüfungen werden jeweils vor einer Prüferin oder einem Prüfer eines der an den Bildungswissenschaften beteiligten Fachgebiete erbracht, die Modulprüfung in Modul und 2 kann vor zwei Prüferinnen oder Prüfern erbracht werden. (5) Studien- und Prüfungsleistungen aus den en vor dem WS 205/206 werden für die Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 205/206 begonnen haben, angeboten.

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 7 2. Der fachspezifische Anhang des Faches Sozialkunde erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang für die Prüfung im Fach Sozialkunde im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit den Schwerpunkten Lehramt an Gymnasien, Realschulen plus und berufsbildenden Schulen () Das Fach Sozialkunde kann an der TU Kaiserslautern mit den lehramtsspezifischen Schwerpunkten Lehramt an Gymnasien (Gym), Lehramt an Realschulen plus (RS) oder Lehramt an berufsbildenden Schulen (BBS, Fach 2) studiert werden. Die Wahl des Schwerpunktes BBS erfolgt durch die gewählte Fächerkombination bereits zu Beginn des Studiums im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang. Die Wahl eines der anderen beiden Schwerpunkte erfolgt in der Regel zu Beginn des dritten Studienjahres. (2) Das Lehrangebot im Fach Sozialkunde ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich ist. (3) An der TU Kaiserslautern werden im Fach Sozialkunde die folgenden verpflichtenden Module für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang angeboten: Modul Titel Gym RS BBS Grundlagen der Politikwissenschaft und ihre Nachbardisziplinen 6 6 6 2 Demokratie und Gesellschaft in Deutschland 2 2 6 Bachelor 3 Politische Theorie 6 6 6 4 Vergleich politischer Systeme 2 2 6 5 Fachdidaktik Sozialkunde 8 8 4 6 Internationale Beziehungen/ Außenpolitik 2 2 6 7 Wirtschaft und Gesellschaft 9 9 6 Zwischenpunktzahl: 65 65 40 (4) Die Summe der Semesterwochenstunden (SWS) der Pflicht- und veranstaltungen beträgt bei Wahl der lehramtsbezogenen Schwerpunkte Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Realschulen plus jeweils ca. 32 SWS, bei Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes Lehramt an berufsbildenden Schulen ca. 8 SWS. Die für das jeweilige Modul vorgesehene Pflicht- bzw. veranstaltung können folgender Tabelle entnommen werden: Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Pflicht/ SWS LP Studienleistung Art der Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung : Grundlagen der Politikwissenschaft und ihre Nachbardisziplinen 6 Politikwissenschaft, Übung Pflicht 4 RS, BBS) Klausur über die Inhalte aller im Modul zu belegenden en 2: Demokratie und Gesellschaft in Deutschland 2 (Gym, RS), 6 Politisches System der BRD I: Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und institutionelle Grundlagen 2 RS, BBS) 2,3 Modulhausarbeit im Vertiefung (Gym, RS)

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 8 Politisches System der BRD II: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland Grundlagen und Probleme des Politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 2 2 RS, BBS) 2,3 RS, BBS) 2 Klausur Politisches System der BRD I oder Politisches System der BRD II Vertiefung von Grundlagen und Problemen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Pflicht (Gymn, RS), Wahlfplicht 2 RS) bzw. 3 3: Politische Theorie RS, BBS) Politische Theorie und Ideengeschichte 4: Vergleich politischer Systeme Pflicht 2 RS, BBS) 2 (Gym, RS), 6 Modulhausarbeit im Politische Theorie RS) Einführung in den Vergleich politischer Systeme I Pflicht 2 3 BBS Klausur Einführung in den Vergleich politischer Systeme I Einführung in den Vergleich politischer Systeme II Pflicht 2 RS,) Regierungssysteme und Demokratietypen im Vergleich Pflicht 2 RS) Modulhausarbeit im Regierungssysteme und Demokratietypen im Vergleich (Gym, RS) 3 5: Fachdidaktik Sozialkunde 8 (Gym, RS), 4 Planung von Sozialkundeunterricht Fachdidaktische Konzeptionen der Sozialkunde Pflicht (Gym, RS), Pflicht (Gym, RS), 2 2 RS), 4 5 (Gym, RS), 4 Mündliche Prüfung über die im Modul besuchten en Studienle

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 9 6: Internationale Beziehungen/Außenpolitik 2 (Gym, RS), 6 Internationalen Beziehungen/Außenpolitik oder Pflicht 2 RS) Problemfelder der Internationalen Beziehungen Pflicht 2 RS) Modulhausarbeit im Problemfelder der Außenpolitik Problemfelder der Außenpolitik Pflicht 2 RS, BBS) 7: Wirtschaft und Gesellschaft 9 (Gym, RS), 6 Sozialstrukturanalyse Pflicht 2 3 Klausur in Politische Ökonomie Politische Ökonomie oder Pflicht 2 RS) bzw. 3 Die werden durch Referat, Hausarbeit, Essay, Klausur und/oder mündliche Prüfung erworben. Näheres entscheidet die leitung bis zu Beginn der ersten. 2 Die Studierenden des Lehramtes an Gym sowie Studierende des Lehramtes an RS plus wählen hier zwei der drei 3 Lp-Veranstaltungen aus. 3 Studierende des Lehramtes an BBS wählen eine der beiden en im jeweiligen Modul. (5) Der fachspezifische Anhang gilt für Ersteinschreiber, Neueinschreiber und Fachwechsler ab WS 203/204. Studien- und Prüfungsleistungen aus den en vor dem WS 205/206 werden für die Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 205/206 begonnen haben, angeboten. Artikel 2 Diese Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtbezogenen Bachelorstudiengang an der Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der TU Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den 0. Februar 206 Die Dekanin des Fachbereiches Sozialwissenschaften der TU Kaiserslautern Prof. Dr. Shanley A l l e n

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 0 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 0. Februar 206 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Satz Nr. 3 i.v.m. 76 Abs. 2 Nr. 6 des Hochschulgesetz in der Fassung vom 9. November 200 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 204 (GVBl. S. 25), BS 223-4, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie der Technischen Universität Kaiserslautern am 3.0.206 die nachfolgende Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom 28.0.206, Az.: 4/MF-Och-206-03-20, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 02. Februar 202 (Staatsanzeiger Nr. 8 vom 2.03.202, S. 66), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.07.205 (Verkündungsblatt Nr. 4 vom 5.09.205, S. 5), wird wie folgt geändert:. Im fachspezifischen Anhang für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen wird Modul 7 Fachdidaktik 2 Methoden im Chemieunterricht wie folgt geändert: Für das Lehramt an Realschulen Plus und Berufsbildenden Schulen: Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art der Pflicht/ SWS LP Studienleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 7: Fachdidaktik 2 Methoden im Chemieunterricht 6 6 benotete a) Schülergerechtes Experimentieren Praktikum/ Pflicht 5 5 Sicherheitsbelehrung, Modul 3 und Modul 4 Niederschrift oder mündliche Prüfung, Vortrag, Teilnahmenachweis, Portfolio Lehr- b) Lehrpraktische Übung Pflicht praktische Übung, Teilnahme -nachweis, Portfolio Lehrpraktische Übung Sicherheitsbelehrung und Modul 3 2. Im fachspezifischen Anhang für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen wird Modul Organische Chemie Reaktionsmechanismen wie folgt geändert:

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite Für das Lehramt an Gymnasien: Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art der Pflicht/ Modul : Organische Chemie - Reaktionsmechanismen 9 SWS LP Studienleistung Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung a) Organische Chemie Praktikum Pflicht 5 5 Sicherheitsbelehrung und Modul 4 b) Reaktionsmechanismen + Pflicht 4 der Organischen Übung Chemie für 6 Lehramtsstudierende Benotete Protokolle Mündliche Prüfung 3. Im fachspezifischen Anhang für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen wird Modul 2 Anorganische Chemie - Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente wie folgt geändert: Modul 2: Anorganische Chemie - Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente a) Anorganische Chemie Praktikum Pflicht 7 5 Sicherheitsbelehrung und Modul Benotete Protokolle b) Chemie der Hauptgruppenelemente Pflicht 2 6 Mündliche Prüfung c) Koordinationschemie Pflicht 2 4. Im fachspezifischen Anhang für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die Anmerkung zur Notenberechnung wie folgt geändert: Anmerkung zur Notenberechnung: Modul Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus der Praktikumsleistung und zu 40% aus der mündlichen Prüfung zu b). Modul 2 Die Modulnote ergibt sich im Verhältnis der Leistungspunkte. Artikel 2 Diese Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der TU Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den 0. Februar 206 Der Dekan des Fachbereiches Chemie der TU Kaiserslautern Prof. Dr. Christoph van W ü l l e n

Verkündungsblatt 22.02.206 Nr. 2 / Seite 2 Ordnung zur Änderung der Beitragsordnung des Studierendenwerks Kaiserslautern vom 20. Januar 206 Aufgrund des 2 Abs. 2 Satz 2, 3 Abs. Satz 2, Nr. 3 b und 5 a Abs. Satz des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 9. November 200 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 204 (GVBl. S. 25), BS 223-4, hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Kaiserslautern am 4. Dezember 205 die folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Diese Beitragsordnung hat das zuständige Ministerium mit Schreiben vom 6. Januar 206 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Beitragsordnung des Studierendenwerks Kaiserslautern vom 29. November 978 (StAnz. Nr. /979) zuletzt geändert am 4. April 205 (Verkündungsblatt Technische Universität Kaiserslautern Nr. 3/205 S. 55, Hochschulanzeiger Hochschule Kaiserslautern Nr. 8/205/3 S. 2) wird hiermit wie folgt geändert: 3 Höhe des Sozialbeitrages Die Sozialbeiträge werden zum Wintersemester 206/207 wie folgt festgesetzt:. Für die Studierenden der Technischen Universität Kaiserslautern 79,00 + Semesterticket 30,25 2. Für die Studierenden der Hochschule Kaiserslautern, Standort Kaiserslautern 79,00 + Semesterticket 30,25 3. Für die Studierenden der Hochschule Kaiserslautern, Standort Zweibrücken 79,00 4. Für die Studierenden der Hochschule Kaiserslautern, Standort Pirmasens 79,00 + Semesterticket 30,25 5. Für die Fernstudierenden, Studienkollegiaten und Teilnehmer an berufsbezogenen Weiterbildungsstudiengängen 79,00 Artikel 2 Die Änderung der Beitragsordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 206/207 in Kraft. Kaiserslautern, 20. Januar 206 Marlies K o h n l e G r o s Die Vorsitzende des Verwaltungsrates des Studierendenwerks Kaiserslautern