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Transkript:

Überwachungsprogramm gemäß 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung für den Landkreis Sömmerda (Stand: 9..8) Gemäß 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden die im Geltungsbereich der Überwachungsbehörde liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt, Dazu gehören die im Anhang der 4. BImSchV, in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichneten Anlagen und eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan des Freistaats Thüringen entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz einsehbar.. Zuständigkeit und Geltungsbereich Der Landkreis Sömmerda ist nach Absatz der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels zuständige Überwachungsbehörde für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen. Er ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Überwachung nach 5 und 5a BImSchG. Er ist nach 5 Absatz Thüringer Wassergesetz auch zuständige Überwachungsbehörde für Gewässerbenutzungen und nach Wasserrecht genehmigte Abwasserbehandlungsanlagen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms umfasst die Gebietsgrenzen des Landkreises Sömmerda. Das Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Anlagen ist als Anlage beigefügt.

Die Anlage 4 enthält eine Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL anderer Überwachungsbehörden im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Sömmerda.. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der Anlagen nach der IE-RL ist der Anlage a zu entnehmen. 5a BImSchG sieht für Anlagen nach der IE-RL eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage a beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien bewertet, wobei mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt berücksichtigt werden. Insgesamt können danach max. Punkte vergeben werden. Ab 6 Punkte wird die Anlage als Zwischenergebnis einem einjährigen Turnus und zwischen und 5 Punkte einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im zweijährigen Turnus (Risikostufe ) zu überwachen ist. Darüber hinausgehende Kenntnisse der Überwachungsbehörde können in begründeten Ausnahmefällen zu einer Änderung des rechnerisch ermittelten empfohlenen Überwachungsturnus führen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist von maximal drei Jahren zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen. Die erstmalige Überwachung der Vorhabensrealisierung nach Neu- oder Änderungsgenehmigung einer Anlage ist eine routinemäßige Überwachung. In Fortsetzung der bisher durchgeführten integrierten Überwachung von Anlagen sind die Überwachungen von Anlagen nach der IE-RL medienübergreifend durchzuführen.

. Nicht routinemäßige Überwachung Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen und kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein: - Anzeige nach 5 BImSchG - Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen (z. B. Mitteilungen nach BImSchG) - besondere Vorkommnisse wie z.b. Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen und bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen - Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage: - unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen - Vor-Ort-Besichtigungen - Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen - Information anderer betroffener Behörden. 4. Überwachung nach IZÜV Für die Festlegung der routinemäßigen Überwachung von eigenständig betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen gilt das Bewertungsschema nach Anlage b. 9 IZÜV sieht ebenfalls eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken der Abwasserbehandlungsanlagen und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage b beigefügte Bewertungsschema wird für jede eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke Allgemeines, Abfall, Wasser und Immissionsschutz. Der Beurteilungszeitraum ist immer der Zeitraum seit der letzten Vor-Ort-Besichtigung, Mengenangaben beziehen sich auf die genehmigten und damit maximal zulässigen Werte. Insgesamt können danach max. Punkte vergeben werden. Ab 6 Punkten wird die Anlage einem einjährigen Turnus und zwischen und Punkten einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Bei Anlagen, die Bestandteil einer EMAS Zertifizierung sind, wird der Turnus für eine Vor-Ort-Kontrolle um ein Jahr verlängert (mindestens aber alle drei Jahre).

4 Für wasserrechtliche Erlaubnisse, die unter den Anwendungsbereich des Absatz IZÜV fallen, gilt in der Regel die Festlegung der Überwachungshäufigkeit, die auch für die Anlage nach der IE-RL getroffen wurde. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen hiervon sind entsprechend zu begründen. Für Indirekteinleitungen aus Anlagen nach der IE-RL bedarf es keiner gesonderten Festlegung zur Überwachungshäufigkeit durch die Wasserbehörden. Nicht routinemäßige Überwachungen sind bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften sowie bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen durchzuführen. 5. Überwachungsbericht Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung ist das in Anlage aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort -Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln. 6. Geltungsdauer Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt und ist ggf. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann insbesondere erforderlich sein bei: - einer Änderung des Anlagenbestands, - neuer Gesetzeslage oder - neuen Erkenntnissen durch durchgeführte Überwachungen. 7. Veröffentlichung Das Überwachungsprogramm für Anlagen nach der IE-RL ist schreibgeschützt im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sind der Datenschutz allgemein und insbesondere Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen. Der Überwachungsbericht nach Anlage für die Überwachungsmaßnahme ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen in-nerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung zugänglich zu machen.

5 8. Anhänge zum Überwachungsprogramm Anlage : Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit Überwachungsturnus Anlage a: Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen Anlage b: Bewertungsschema für eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen Anlage : Überwachungsbericht Anlage 4: Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL anderer Überwachungsbehörden im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms des Landkreises Sömmerda

Anlage zum Überwachungsprogramm Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit Überwachungsturnus Anlage Nr. 4. BImSchV Nr. IE-Richtlinie Betriebsstätte PLZ Standort Straße Nr. Turnus für Regelüber wachung (Jahre) 7 8 9 Galvanikanlage...6 mbw GmbH Metallveredelung 996 Sömmerda Rheinmetallstraße 6 Niederlassung Sömmerda 4..7.8.9.... Tanklager Altöl 8... 5.5 Karo AS Umweltschutz GmbH Außenstelle 9995 Großrudestedt Kranichborner Str. 5 Tanklager Großrudestedt 6.5.7 5. 5. Tierkörperbeseitigungsa 7... 6.5 SecAnim GmbH Lünen NL Elxleben 9989 Elxleben Riedfeld 7 nlage 9..7.9. Junghennenanlage 7... 6.6.a Junghennenaufzucht Hottelstedt GmbH / 9989 Ollendorf Am Friedhof 4 Ollendorf 5..7 8. 8. Schweineanlage 7..7. 6.6.b Geratal Agrar GmbH & Co. KG / Schweine 9989 Ringleben Haßlebener Straße 5 Ringleben 8..7.8.9.... Schweinemastanlage 7..7. 6.6.b Bürgel GbR / Schloßvippach 9995 Schloßvippach SMA Schloßvippach 6 9..7 9.9 9. 9. Schweinemastanlage 7..7. 6.6.b Stödtener Qualitätsschweine / SMA 996 Sömmerda Leubinger Straße 7 Stödten 6..7.. 8 Sauenzuchtanlage 7..8. 6.6.c Vita BT GmbH / SZA Sömmerda 996 Sömmerda Am Hederfeld 5..7.9. 9 Hennenanlage 7... 6.6.a Geflügelhof Luthersborn GbR 996 Weißensee Luthersborn 7..7.. Hähnchenmastanlage 7... 6.6.a Landwirtschaftsbetrieb Andrea Peter 9968 Guthmannshausen Am Angergraben 6a 4..7.8.9.... Durchgeführte Überwachungen Geplante Überwachungen laut Turnus. AZ: 6. / erstellt am:..8 / Sachbearbeiter: Herr Noth / SSID: 7475

Anlage a zum Überwachungsprogramm des Landkreises Sömmerda Ermittlung des Überwachungsturnus für IED-Anlagen anhand einer Risikobewertung entsprechend 5a Absatz BImSchG Betreiber: Anlage: Nummer 4. BImSchV / IED: A 5a Absatz BImSchG Anlagenbezug Stoffbezug örtliche Umgebung Größenklassifizierung Komplexität Betriebsdauer Anforderungen im Genehmigungsbescheid /-antrag zu Anlagenkriterien Kriterium. BImSchV (im Anwendungsbereich Berichtspflichtig gemäß PRTR-Verordnung Art der Anlage Abgas- /Abluftreinigung Art der Schadstoffüberwachung Anlage mit genehmigungsbedürftiger > h/a TA Luft TA Lärm Störfall Gewässerschut Auswertung Bewertung Punkte Wert A ja nein ja nein Lager Prozess (ohne Lager) Prozess + Lager vorhanden nicht vorhanden kontinuierlich diskontinuierlich ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein < db(a) > db(a) ZB < 6 db(a) > 6 db(a) erweiterte Pflichten Grundpflichten keine Pflichten Verminderte Relevanz Anlagensiche rheit AVV Zuordnungefährliche Abfälle n. gefährliche Abfälle kein Abfall Pflicht zum ja Betriebsbeau nein AbwasserrelevAbw. m. Direkteinl. Abw. m. Indirekteinl. abwasserfrei Anlage zum ja Umgang mit nein Raumbedeutsam UVP (9. BImSchV Abs. X: UVP-pflichtig A: allg. Vorprüfung S: standortbez. Vorpr. keine Abfall staubf. Emissionen krebserzeug ende, geruchsinten sive und/oder TA Lärm Nr... Summe Block A Zwischenergebnis Block A B 5a Absatz BImSc Betreiberbezu bisherige Ergebnisse freiwillige Maßnahmen Betreiberkriterien Verstoß gegen Genehmigungsauflagen (OWIG oder Zwangsgeld) anlassbezogene Inspektion mit berechtigter Beschwerde (Kostenfolge Teilnahme EMAS gravierend (OWIG) - einfach - keine mehrfach - einmalig - keine ja nein Wert B Summe Block B C empfohlener Überwachungsturnus Jahre:

Anlage b zum Überwachungsprogram des Landkreises Sömmerda Überwachungsplanung Umweltinspektionen - eigenständig betriebene Abwasseranlagen nach 6 () Nr. WHG Betreiber: Anlage: Nummer IED: 6. A Allgemein Bereitschaft zur Regeleinhaltung Abwassermenge Anlagenkriterien Kriterium regelkonformer Betrieb Anordnung nicht erforderlich Anordnung erforderlich Anweisungen der Behörde wurden nicht oder zeitlich < m /d - m /d - m /d > m /d MNQ/Q t4 >5 Punkte Auswertung 9 () Nr., IZÜV Wasser Abfall Immissionsschutz Relevanz für das Gewässer Anlagensicherheit Einhaltung der Überwachungswerte Erfüllung der Eigenkontrollanforderungen erzeugte Abfälle Luft, Geruch, Lärm MNQ/Q t4 = - 5 MNQ/Q t4 = - < MNQ/Q t4 < ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden Sicherheitsvorkehrungen vorhanden keine Sicherheitsvorkehrungen vorhanden eingehalten (Überwachungswert nach der 4 aus 5 Regel überwiegend eingehalten (ein Überwachungswert gilt oft nicht eingehalten (Überwachungswert gilt mehr als Umfang, Anzahl und Plausibilität der Eigenkontrollanforderungen werden mit geringen Betreiber erfüllt Plichten nicht oder nicht ausreichend gefährliche Abfälle < t gefährliche Abfälle < t gefährliche Abfälle - 5 t gefährliche Abfälle > 5 t keine immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen geringe immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen erhebliche immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen Zwischensumme: Bewertung: B 9 () Nr. IZÜ EMAS Anlagen, die Bestandteil einer nach ja nein Betreiberkriterien Auswertung EMAS: empfohlener Überwachungsturnus Jahre:

Anlage zum Überwachungsbericht des Landkreises Sömmerda gemäß 5a Abs. 5 BImSchG a Abs. 5 DepV 9 Abs. 5 IZÜV Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung Daten Betreiber Betreiber Betriebsname Betriebsanschrift (Standort) Anlagenbezeichnung IED-Nummer und Anlagentätigkeit Anlagenzuordnung 4. BImSchV Überwachungsintervall bei regelmäßiger Überwachung (Jahre) Daten Überwachungsbehörde Behörde Postanschrift Kontakt

Daten der Vor-Ort-Besichtigung. Allgemeines Datum der Vor-Ort-Besichtigung Datum des Berichtes Übersendung des Berichtes an Betreiber am. Grundlage/Anlass Überwachungsprogramm schwerwiegender Verstoß gegen die Genehmigung Beschwerde wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen Verstoß gegen eine vorliegende Genehmigung Sonstiges Angabe des Genehmigungsbescheides; Art der Beschwerde / des Ereignisses / des Verstoßes; Nähere Erläuterungen. Beteiligte Behörden untere Wasserbehörde untere Abfallbehörde untere Baubehörde untere Naturschutzbehörde untere Bodenschutzbehörde Amt für Brand- und Katastrophenschutz Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Veterinäramt Sonstige ( ) 4. Beteiligte Sachverständige VAwS 6, 8 BImSchG 9b BImSchG Sonstige

5. Überwachungsumfang Gesamtanlage Anlagenteile Nähere Erläuterungen 6. Prüfthemen Luftschadstoffe / Gerüche Lärm Abfall Abwasser wassergefährdende Stoffe Boden Betriebssicherheit Sonstiges Nähere Erläuterungen / Bemerkungen 7. Ergebnisse Relevante Feststellungen hinsichtlich Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und Nebenbestimmungen sowie sonstiger Anforderungen Feststellungen Beschreibung Weitere Maßnahmen keine oder geringfügige Abweichungen nicht notwendig Mitteilung an Betreiber wesentliche Abweichungen keine Maßnahmen, da Abweichung beseitigt Aufforderung an Betreiber zur Einhaltung der Anforderungen mit Fristsetzung Anhörung / Anordnung mit Fristsetzung

relevante Abweichungen schwerwiegende Abweichungen keine Maßnahmen, da Abweichung beseitigt Aufforderung an Betreiber zur Einhaltung der Anforderungen mit Fristsetzung Anhörung / Anordnung mit Fristsetzung Betriebsstilllegung bis zur Einhaltung der Anforderungen Anhörung / Anordnung mit Fristsetzung Betriebsstilllegung bis zur Einhaltung der Anforderungen Widerruf der Genehmigung 4

Anlage 4 zum Überwachungsprogramm i Zusammenstellung von Anlagen anderer Überwachungsbehörden im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der Landratsämter und kreisfreien Städte Name/Firma Standort Anlage Zuständige Überwachungsbehörde Umweltdienst Sömmerda Sömmerda Lagerung gefährlicher Abfälle Elektronikschrott Thüringer Landesverwaltungsamt LRA Sömmerda, Amt für Abfallwirtschaft Sömmerda Zwischenlager MUST Michelshöhe Thüringer Landesverwaltungsamt