Jahrgang 3 Ausgabe 4-2017 POSTAKTUELL -Alle-
Zeit für Heizungswartung Gerade in der Heizperiode von Oktober bis April ist die Heizungsanlage rund um die Uhr im Einsatz. Hier werden die Heizgeräte nahezu dauerhaft belastet und müssen doch gerade jetzt besonders zuverlässig sein. Viele Verbraucher lassen jedoch trotz dieser Dauerbelastung keine regelmäßigen Wartungsarbeiten durchführen. Der Schornsteinfeger kommt zwar, um Ihre Anlage einzumessen, jedoch liegt die Aufgabe der Reinigung und Wartung nicht in seiner Verantwortung. Es ist erforderlich eine regelmäßige Reinigung des Gerätes, eine Überprüfung der regelungstechnischen Einrichtungen sowie der Brennereinstellung durchführen zu lassen. Dadurch wird ein möglichst störungsfreier und zuverlässiger Betrieb gewährleistet. Dies lässt sich mit der jährlichen Inspektion Ihres PKW vergleichen, hierbei werden auch die sicherheitsrelevanten Teile überprüft und ggf. erneuert, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Heizungswartung durchführen zu lassen, sodass wir Ihre Anlage auf Betriebsbreitschaft und Sicherheit hin überprüfen können. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie noch weitere Fragen haben, fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne. Ihr Bernd Thies, eingetragener Sachverständiger in der Expertenliste. Hier ein Beispiel für vernachlässigte Wartung. Es musste der Wärmetauscher demontiert und mit Hochdruck gereinigt werden. Das kann schon bis zu 4 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen: Helmut Roggensack Inh.: Bernd Thies e.k., Bramberg 7a, 24357 Fleckeby Tel.: 04354/466 - www.h-roggensack.de
Was ändert 2018 sich für Autofahrer Im Februar 2018 wird das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheiden, ob es zu Diesel-Fahrverbote in unseren Großstädten kommen wird. Auch die endgültige Einführung einer Pkw-Maut steht an. Beschlossen ist bereits das neue Abgas-Meßverfahren, der WLTP-Zyklus. Dieser Testzyklus wird große Auswirkungen auf die Kfz-Steuer haben, denn das Verfahren soll ab 01. September 2018 für die Berechnung der Kfz- Steuer zugrunde gelegt werden. Die neue Steuer gilt aber nur für Neuwagen, die erstmals zugelassen werden. Für die Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der TÜV-Untersuchung gelten ebenfalls neue Regeln: Ab 2018 ist die Abgasmessung am Endrohr vorgeschrieben. Ab 01. Januar 2018 dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) verkauft werden. Die bisherige Kennzeichnung mit M+S genügt dann nicht mehr. Vor 2018 angeschaffte Reifen dürfen aber bis 30. September 2024 weiter gefahren werden. Und wer künftig bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, muss mit 75,-- Bußgeld rechnen, statt bisher 60,--. Ebenfalls am 01. Januar 2018 treten in der Kfz-Versicherung neue Typ- und Regionalklassen in Kraft. Die Versicherungen haben darüber bereits informiert, bei einer Erhöhung kann der Versicherer gewechselt werden. Die EU will ab 2018 eine wichtige Einrichtung im Auto einführen, das System ecall. Dieses Notrufsystem übermittelt bei einem Unfall automatisch Standortdaten, Unfallzeitpunkt, Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs des verunfallten Fahrzeugs an die nächsterreichbare Rettungsleitstelle.
Weihnachtliche Klänge mit dem Original Schleiblasorchester Fleckeby e.v. Das Original Schleiblasorcheser Fleckeby e.v. freut sich mit den Veranstaltern des Fleckebyer Handwerker- und Gewerbekreis e.v. auf das traditionelle Punschtrinken am Samstag, den 9.12.17. Ab 12.00 Uhr erklingen Weihnachtslieder von unserem Orchester. Bereits am 2. und 3. Dez. kann man das Orchester ab 14.00 Uhr auf dem Louisenlunder Weihnachtsmarkt hören. Als Abschluss findet am Samstag, den 16.12. ab 17.00 Uhr ein Weihnachtskonzert gemeinsam mit dem Frauenchor Fleckeby und dem Männergesangverein Fleckeby in der Fleckebyer Kirche statt. Voller Begeisterung nehmen wir wahr, dass immer mehr jüngere Musiker und Musikerinnen Spaß an volkstümlicher Musik haben. Wer Interesse hat, ein Instrument zu spielen, kann sich gerne bei dem 1. Vorsitzenden Bernd Nöhren unter der Tel.-Nr. 04354-8090 903 melden. Wir freuen uns auf Sie. Impressum: Herausgeber: Fleckebyer Handwerker- und Gewerbekreis e.v. Vorsitzender Frank Großkopf, Hauptstr. 6 24357 Fleckeby, Tel.: 04354-996 4710 E-Mail: kontakt@fleckebyer-handwerkerkreis.de Internet: www.fleckebyer-handwerkerkreis.de Realisierung: Schleiblatt Verlag, Langheide 4, 24354 Rieseby 04355-989 989, E-Mail: info@schleiblatt.de - www.schleiblatt.de Redaktion: Hartmut Schmidt Auflage: 6.000 Exemplare Erscheinung: 4 Ausgaben jährlich Druck: Druckerei Lohmeier, 24340 Eckernförde Titelbild: Hartmut Schmidt, Rieseby Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fleckebyer Handwerkerkreises. Keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte oder Irrtum.
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