Tätigkeitsbericht der Behörde zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG-Behörde/Heimaufsicht) der Stadt Bochum nach 14 WTG.

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Transkript:

Tätigkeitsbericht der Behörde zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG-Behörde/Heimaufsicht) der Stadt Bochum nach 14 WTG für 2015 / 2016

1. Allgemeines/Einleitung Nach Inkrafttreten des GEPA NRW am 16.10.2014 hat sich die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der zuständigen Behörde insbesondere durch die Reformen des Wohnund Teilhabegesetzes und des Landespflegerechts verändert. Das GEPA als sogenanntes Mantelgesetz beinhaltet im Artikel 1 das Alten- und Pflegegesetz (APG) und im Artikel 2 das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), die jeweils mit einer Durchführungsverordnung (APG-DVO und WTG-DVO) ergänzt werden. Das WTG bildet die ordnungsrechtliche Grundlage der behördlichen Qualitätssicherung in den Angeboten, die im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedarfen und darauf bezogenen Leistungen stehen. Das Gesetz soll dabei die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten sichern. Im reformierten WTG sind die Anforderungen an die verschiedenen Wohn- und Betreuungsangebote differenziert gestaltet. Neben Vorschriften für klassische stationäre Einrichtungen (jetzt: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot) gibt es auch abgestufte für ambulant betreute Wohngemeinschaften und das Service- Wohnen sowie eigene Regelungen für Gasteinrichtungen (Kurzzeitbetreuung, Tagesund Nachtbetreuung und Hospize). Die für die Durchführung des WTG zuständige Behörde (Heimaufsicht) nimmt die Tätigkeit als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr, vorwiegend durch Beratung und behördliche Qualitätssicherung (d.h. Prüfungen) nach den 11, 14 und 15 des Gesetzes. Darüber hinaus hat die Stadt Bochum das Sachgebiet auch weiterhin mit Prüfverfahren bei Neubau, Umbau oder Sanierung von Pflegeeinrichtungen nach dem APG und der APG-DVO betraut. Die Anwendung der ebenfalls erheblich veränderten Rechtsgrundlagen musste in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe erprobt und manifestiert werden, da sich bei der Planung, Förderung und den leistungsrechtlichen Fragen der Pflegeinfrastruktur gravierende Änderungen ergeben haben. Die WTG-Behörde/Heimaufsicht berät Interessenten zu Bedarfen bestimmter Angebote und begleitet die Planung und Umsetzung von Um- oder Neubauten durch bescheinigte Abstimmungsprozesse.

Grundlage des Tätigkeitsberichtes ist der 14 Absatz 11 WTG. Basis der Berichterstattung sind die Daten, die durch das Sachgebiet im Zuge der Aufgabenwahrnehmung gewonnen wurden. Die Daten umfassen den Zeitraum vom 01.01.2015 31.12.2016. 2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten Die WTG-Behörde/Heimaufsicht ist im Amt für Soziales dem Sachgebiet Pflege, Menschen mit Behinderung und Betreuungsstelle zugeordnet. Die Arbeitsgruppe besteht aktuell aus drei Verwaltungsfachkräften (2,1 Stellen) und einem Fachwirt für Alten- und Krankenpflege (1,0 Stellen). Dabei sind jedoch auch Leitungsaufgaben sowie die Geschäftsführung der lokalen Konferenz für Alter und Pflege an eine Person delegiert. 2.2 Fortbildungen Die Beschäftigten der WTG-Behörde/Heimaufsicht nahmen in den Jahren 2015 und 2016 neben persönlichen Fortbildungen zur Kommunikation und Arbeitsorganisation an folgenden externen Fortbildungen bzw. Fachveranstaltungen teil: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (MDK Westfalen-Lippe) Palliativversorgung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (ALPHA) Kommunale Altenberichterstattung in NRW (FFG TU Dortmund) Abstimmungs- und Anerkennungsverfahren nach dem APG (LWL) PfAD.WTG (d-nrw, MGEPA) AnFöVO (MGEPA) 2.3 Qualitätsmanagement Zur Optimierung der Beratungsqualität und Verbesserung der Prüfverfahren erfolgt ein regelmäßiger Austausch in Form von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen. So erfolgte im Berichtszeitraum ein halbjährlicher Informationsaustausch mit dem LWL zu den Angeboten der stationären Eingliederungshilfe, ein Treffen mit dem MDK zum Umgang mit dem Strukturmodell in der Pflegedokumentation, ein fachlicher Austausch mit der Amtsapothekerin, die Teilnahme am Arbeitskreis der WTG-Behörden im Regierungsbezirk Arnsberg mit Beteiligung der Bezirksregierung, sowie der regelmäßige Besuch der Dienstbesprechungen des MGEPA.

3. Wohn- und Betreuungsangebote 3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten 3.1 Bestand der Angebote Anzahl Vereinbarte Plätze 3.1.1 Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot davon: 48 4159 3.1.1.1 - vollstationäre Pflege mit integrierter Kurzzeitpflege 32 3567 (KZP: 299) 3.1.1.2 - vollstationär für Menschen mit Behinderung 16 592 3.1.2 Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen 7 75 3.1.3 Angebote des Servicewohnens 19 3.1.4 Ambulante Dienste 105 davon: 3.1.4.1 - Pflegedienste 61 3.1.4.2 - Eingliederungshilfe 17 3.1.4.3 - Niedrigschwellige Betreuung 27 3.1.5 Gasteinrichtungen 12 226 davon: 3.1.5.1 - Kurzzeitpflege 1 24 3.1.5.2 - Hospiz 1 11 3.1.5.3 - Tagespflege 10 191 3.1.5.4 - Nachtpflege 0 0 3.1.6 Angebote unter WTG 190

3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht 3.2. Veränderungen bei Angeboten Anzahl Vereinbarte Plätze 3.2.1 Schließungen / Platzzahlreduzierung 3.2.1.1 Schließung von Einrichtungen durch Betreiber 0 0 3.2.1.2 Platzzahlreduzierung durch Betreiber 0 0 3.2.1.3 Betriebsuntersagungen 2 18 3.2.1.4 Teilbetriebsuntersagungen / Belegungsstopps 0 0 3.2.2 Eröffnungen / Platzzahlerhöhung 3.2.2.1 Eröffnete Einrichtungen 7 172 3.2.2.2 Wesentliche Umbauten mit Platzzahlerhöhung 1 8 3.2.3 Geplante Platzzahlveränderungen 3.2.3.1 Konkret geplante Ersatzneubauten 2 44 3.2.3.2 Konkret geplante Neubauten 3 248 3.2.3.3 Konkret geplante Umbauten 2 3.2.3.3 Konkret geplante Reduzierungen mit Ersatz 8 309 3.2.3.3 Konkret geplante Reduzierungen ohne Ersatz 5 155 3.3 Einrichtungen im Bestandsschutz 3.3 Bauliche Anforderungen (geprüft: 62) 3.3.1 Einrichtungen, die die Anforderungen des WTG und der DVO erfüllen 3.3.2 Einrichtungen, die dem Bestandsschutz nach 47 WTG unterliegen 3.3.2.1 davon: Einrichtungen mit Befreiungen nach 11 (3) WTG 2008 3.3.2.2 davon: Einrichtungen mit Befreiungen nach 31 Heim MindBauV Anzahl Bemerkungen 39 27 2 8

Im Berichtszeitraum wurde zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften von der Bauaufsichtsbehörde der Weiterbetrieb wegen baulicher Mängel im Brandschutz untersagt. Dagegen haben zwei Wohngemeinschaften eröffnet, die schon bei der Planung die Bau- und Heimaufsicht miteinbezogen haben. Neben einer Platzzahlerhöhung in einer Tagespflege haben 3 neue Einrichtungen in diesem Segment eröffnet, die das Leistungsangebot entsprechend der verbesserten gesetzlichen Leistungsansprüche erweitert haben (insgesamt +69). Ebenfalls neu eröffnet hat eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit eingestreuter Kurzzeitpflege (+89). Die zwei geplanten Ersatzneubauten in der Eingliederungshilfe haben sich verzögert, zumindest einer davon wird aber 2017 eröffnet, wie auch ein weiteres stationäres Pflegeheim. Im Hinblick auf die verpflichtenden Anpassungen der baulichen Anforderungen zum 01.08.2018 befassen sich derzeit 9 Einrichtungen mit Platzzahlreduzierungen, die durch Um- oder Ersatzneubauten kompensiert werden sollen. In 5 Einrichtungen ist ein Abbau von insgesamt 155 Plätzen ohne Ersatz geplant, die jedoch von zwei konkret geplanten Neubauten (+160) ausgeglichen werden, sodass nach jetzigem Stand nicht mit Versorgungsengpässen zu rechnen ist. Die durchschnittliche Auslastung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen lag etwa bei 97 %, für teilstationäre oder ambulant betreute Einrichtungen liegen keine Angaben vor. Hinweise auf ein Defizit oder zusätzlichen Bedarf in der Versorgungsstruktur der vollund teilstationären Pflege sind allenfalls in der temporären Verfügbarkeit von Kurzzeitpflege erkennbar und werden ggf. in der kommunalen Pflegeplanung nach 7 APG thematisiert. 4. Tätigkeiten der WTG-Behörde 4.1. Beratung und Information Beratungen und Informationen nach 11 WTG erfolgten üblicherweise telefonisch oder durch persönlichen Kontakt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bei Beratungen von Bewohner/innen, deren Vertretern oder externen Personen lagen weiterhin bei Fragen zur Leistungspflicht und der Gestaltung der Mitwirkung in den Einrichtungen. Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum war verhältnismäßig eine deutliche Zunahme an Beratungen der Einrichtungen und Betreiber zu verzeichnen, was sich insbesondere 2016 mit der Umsetzung der baulichen Anforderungen ab dem 31.07.2018 erklären lässt. Die Beratung bei Um-, Neu- und Ersatzneubauten von Pflegeangeboten war eindeutig der Schwerpunkt bei den Tätigkeiten nach 11 WTG. Daneben wurden seitens der Leistungsanbieter häufig Informationen zu personellen Anforderungen erfragt und Konzeptunterlagen zur Bewertung außerhalb von Prüfungen eingereicht.

4.1 Beratung und Information nach 11 WTG Anzahl Bemerkungen 4.1.1 Beratungen / Informationen an Bewohner/innen, Angehörige, Beiräte und sonstige Personen 4.1.2 Beratungen / Informationen an Mitarbeiter/innen der Einrichtungen, Träger und möglicher Betreiber 164 200 4.2 Überwachung Die behördliche Qualitätssicherung nach 14 WTG erstreckt sich auf wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen, zu denen auch Feststellungen zählen, ob und in welcher Form ein Leistungsangebot in den Anwendungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes fällt. Im Rahmen des elektronischen Anzeigeverfahrens und der geänderten Rechtslage nach Reform des WTG wurden vermehrt Statusprüfungen durchgeführt, sodass bis auf wenige Ausnahmen alle bekannten Leistungsangebote abschließend klassifiziert werden konnten. 4.2.1 Prüftätigkeit Bei den wiederkehrenden Prüfungen erfolgt eine Jahresplanung gemäß der gesetzlichen Vorgaben für die unterschiedlichen Leistungsangebote, Verschiebungen sind hier jedoch immer wieder nötig, da anlassbezogene Prüfungen, insbesondere nach Beschwerden oder Hinweisen auf Mängel, immer vorrangig durchgeführt werden. 4.2.1 Überwachungen nach 14 WTG Anzahl Bemerkungen (gesamt: 94) 4.2.1.1 Anlassbezogene Überwachungen 46 4.2.1.2 Wiederkehrende Überwachungen 48

4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Den Regelprüfungen wurde der jeweils zugeordnete Rahmenprüfkatalog zugrunde gelegt, ohne dass jedoch alle Sondierungs- und Prüfungsfragen explizit thematisiert werden und im Prüfbericht Berücksichtigung finden. Die soziale und pflegerische Betreuung wurde nach Würdigung der MDK-Berichte ggf. nur eingeschränkt miteinbezogen. Im Berichtszeitraum wurden alle Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot einer Regelprüfung unterzogen, die übrigen Angebote liegen weitestgehend im gesetzlich definierten Prüfintervall. Im Vergleich zum letzten Bericht werden die Prüfungen, die nur anhand von Dokumenten durchgeführt werden (z.b. Berichte anderer Prüfinstanzen), hier nicht mehr erfasst. 4.2.1.2 Anlassprüfungen/sonstige Prüfungen Anlassprüfungen wurden überwiegend nach Beschwerden oder Hinweisen auf Mängel durch dritte Personen oder Berichte anderer Instanzen veranlasst. In seltenen Fällen erforderte die Anzeigepflicht von Veränderungen oder neuen Angeboten eine anlassbezogene Prüfung vor Ort. Auch hier sind keine Prüfungen mehr erfasst, die ausschließlich nach Auswertung von Dokumenten erfolgt sind. 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Bei den Regelüberwachungen wurden fast ausschließlich geringfügige Mängel festgestellt, bei denen entsprechende Beratungen nach 15 Absatz 1 ausreichten, um diese abzustellen. Häufig wurde dabei zu den seit 2014 neu erforderlichen konzeptionellen Unterlagen beraten. In vier Fällen wurde nach vorheriger Anhörung eine Anordnung gemäß 15 Absatz 2 zur Erfüllung von Anforderungen nach dem WTG ausgesprochen, Belegungstopp oder Untersagungen waren nicht erforderlich. 4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem MDK Die Steigerung der Prüffrequenz des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der die stationären Pflegeeinrichtungen nahezu jährlich überwachte, führte dazu, dass eine Teilnahme an den Prüfungen des MDK aus zeitlichen Gründen nur noch bei besonderen Bedarfslagen erfolgte. Dieses war im Berichtszeitraum nur einmal der Fall, jedoch wurde in einzelnen Einrichtungen aufgrund der MDK-Berichte eine anlassbezogene Prüfung bzw. Nachkontrolle eingeleitet.

4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände / Mitteilungen Insgesamt war das Jahr 2016 geprägt von der Einführung der Datenbank PfAD-WTG, in der neue Leistungsanbieter ihrer Anzeigepflicht für Angebote nachkommen und vorhandene sich noch einmal registrieren mussten. Bis Ende 2016 waren trotz erheblicher technischer Probleme des Datenbankbetreibers bis auf wenige Ausnahmen alle Angebote zumindest mit den wesentlichen Grunddaten erhoben. Eine gesonderte Erfassung von anzeigepflichtigen Tatbeständen erfolgte im Berichtszeitraum nicht. 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Betrugsfälle sind im Berichtszeitraum nicht bekannt geworden. 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung Schwerpunkt bei den Beschwerden waren weiterhin Mängel in der Pflege und sozialen Betreuung, häufig im Zusammenhang mit hygienischen Defiziten und Personalmangel. Mehrfach wurden wieder Probleme bei der Abrechnung und der Barbetragsverwaltung genannt, ansteigend waren auch subjektiv empfundene Einschränkungen in der Mitbzw. Selbstbestimmung. Einem großen Teil der Beschwerden konnte erneut auch ohne eine anlassbezogene Prüfung, z.b. durch telefonische Beratung, abgeholfen werden. 4.2.1.7 Beschwerden Anzahl 7.1 Gesamt* 68 nach den Kategorien: 7.1.1 - Beratung, Information und Vertrag 4 7.1.2 - Wohnqualität und Hygiene 12 7.1.3 - Essen und Trinken 2 7.1.4 - Selbstbestimmung und Privatsphäre 6 7.1.5 - Personal 15 7.1.6 - Pflegerische und soziale Betreuung 39 7.1.7 - Mitbestimmung, Recht und Finanzen 11 *Die Gesamtsumme entspricht nicht der der einzelnen Kategorien, da bei Beschwerden von einer Person häufiger mehrere Bereiche thematisiert wurden.

4.2.1.8 Befreiungen ( 13 Abs. 1/Abs. 2 oder 22 Abs. 6 WTG) Abweichungen nach 13 Absatz 1 wurden in vier Fällen von den personellen Anforderungen des WTG in kleinen Einrichtungen genehmigt. 4.2.2 Gebührenerhebung Im Berichtszeitraum wurden 65.312 durch Gebühren aus den Tarifstellen 10a.1-10a.6 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vereinnahmt. 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen Ordnungswidrigkeitsverfahren nach 42 WTG wurden nicht initiiert. 4.3 Zusammenarbeit und Kooperation Neben den unter 2.3 genannten Interaktionen erfolgt im Bedarfsfall ein fachlicher Austausch mit anderen Prüfinstitutionen wie MDK, PKV, Gesundheits- und Veterinäramt, Amtsapothekerin oder Bauaufsicht oder Feuerwehr. Die vom MDK übermittelten Prüftermine werden von der WTG-Behörde/Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelprüfungen berücksichtigt. Die gegenseitige Zusendung von Prüfberichten stationärer Einrichtungen erfolgt uneingeschränkt, eine Erweiterung der Vereinbarung auf Berichte ambulanter Dienste scheiterte am Widerstand der Pflegekassen, sodass lediglich die zum Jahresende 2016 veröffentlichte Mustervereinbarung zur Koordination von Prüftätigkeiten nach 44 Absatz 3 WTG abgeschlossen werden konnte. 4.4 Sonstiges Keine Besonderheiten. 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Erwartungsgemäß haben die geänderten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Umstellungen bei den Prüfberichten, und die Einführung des elektronischen Anzeigeverfahrens zu einem erheblichen Aufwand geführt, der eine vollständige Einhaltung der Prüfintervalle bei allen Leistungsangeboten noch nicht ermöglicht hat. Dennoch konnte eine hohe Quote an Regelüberwachungen erreicht werden, vermutlich auch, weil sich die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum aktuell verringert hat. Daneben konnte von der WTG- Behörde/Heimaufsicht aufgrund der thematischen Nähe und vorhandenen Datenlage erstmalig eine kommunale Pflegeplanung für die Stadt Bochum erstellt werden.

Anlassprüfungen und Regelüberwachungen werden weiterhin den Mittelpunkt der Tätigkeit bilden, wobei anlassbezogene Prüfungen nach Beschwerden immer vorrangig behandelt werden. Mit Einführung der Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur (AnFöVO) wurde zum 01.01.2017 die Zuständigkeit für niedrigschwellige Betreuungsangebote von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Kommunen übertragen. Da die Stadt Bochum auch dieses Tätigkeitsfeld der WTG- Behörde/Heimaufsicht übertragen hat und künftig mit einem erheblich erhöhten Beratungs- und Prüfungsbedarf bei der Anpassung der Einrichtungen an die baulichen Anforderungen 2018 zu rechnen ist, benötigt das Sachgebiet eine Anpassung der personellen Ressourcen. 6. Kontakt Stadt Bochum Amt für Soziales WTG-Behörde/Heimaufsicht Gustav-Heinemann-Platz 2-6 44777 Bochum Heimaufsicht@bochum.de Herr Lichtleitner Tel: 0234-910-3568 JLichtleitner@bochum.de Frau Meurer Tel: 0234-910-2447 AMeurer@bochum.de Frau Rutkowski Tel: 0234-910-2948 GRutkowski@bochum.de Herr Witte Tel: 0234-910-2752 SWitte@bochum.de 7. Anlagen, Links: Ansprechpartner, Ergebnisberichte und weiterführende Informationen zur kommunalen Pflegeplanung sind auf der Homepage der Stadt Bochum www.bochum.de unter dem Suchbegriff WTG verfügbar: https://www.bochum.de/c125708500379a31/vwcontentbykey/w2a6bjqf770boc MDE?open&searchresult=yes&x=wtg Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW nebst Verordnung ist mit den Suchkriterien WTG bzw. WTG-DVO) unter https://recht.nrw.de einsehbar.