Das WTG ist da wie geht es weiter?
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- Silvia Peters
- vor 7 Jahren
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1 Das WTG ist da wie geht es weiter? - Ein kurzer Überblick - Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige
2 Die Historie 1995: Einführung der Pflegeversicherung 1996/2003: Bisheriges Landespflegegesetz NRW 2005: Abschlussbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Pflege in NRW 2008: Erstes Wohn- und Teilhabegesetz 2010: Vorlage Evaluation Landespflegegesetz TU Dortmund 2010: Regierungswechsel
3 Die Historie 2011: Entscheidung: neben LPflG auch WTG reformieren; Reform soll gemeinsam erfolgen Ab 2011: umfassender Beteiligungsprozess 02/2012: Kabinettbeschluss Eckpunkte 05/2012: Neuwahl des Landtages 07/2013: 1. Lesung GEPA NRW Ab Sommer 2013: Neuerarbeitung DVO APG Anhörungen 09/2013 und 05/ : Beschluss GEPA : Inkraftreten APG und WTG
4 GEPA NRW heißt: Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aber.
5 Das GEPA NRW ist seit dem Geschichte!
6 GEPA NRW Artikel 1: Alten- und Pflegegesetz (APG) insbesondere Fördervoraussetzungen APG - Verordnung Artikel 2: Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) insbesondere Regelung von Standards WTG Verordnung 6
7 Überblick Alten- und Pflegegesetz Wichtigste Themen Rolle der Kommunen Qualitätsentwicklung und Finanzierung der Heime Pflegende Angehörige Beratung Weitere Ansätze für Quartiersgestaltung Landesförderplan Alter und Pflege Altenberichterstattung
8 Überblick Wohn- und Teilhabegesetz Wesentliche Neuerungen Ausdifferenzierung des Anwendungsbereichs größere Flexibilität kein einheitlicher Begriff der Einrichtung: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot ( 18) Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen ( 24) Angebote des Servicewohnens ( 31) ambulante Dienste ( 33) Gasteinrichtungen ( 36) (Hospize, Kurzzeit-,Tages- /Nachtpflege)
9 Was ändert sich für... Wohngemeinschaften Explizit: Unterscheidung von anbieterverantwortet und selbstverantwortet, Kriterien für Selbstverantwortung legaldefiniert, 24 Abs. 2 WTG Nur wenn anbieterverantwortet: Anforderungen, aber deutlich den Besonderheiten einer WG angepasst: Vereinbarung über Aufgabenverantwortung (bei mehreren LeistungsanbieterInnen) bzw. Konzept (bei einer/einem LeistungsanbieterIn), 26 Abs. 2, 3 WTG Fachkraftpräsenz nicht zwingend Abhängig von den Besonderheiten: Präsenzkraft und Fachkraft in Rufbereitschaft, 28 Abs. 2 WTG
10 Was ändert sich für... Wohngemeinschaften Keine Fachkraftquote Nur Einzelzimmer, 27 Abs. 1 WTG Umfassende Mitwirkung/Mitbestimmung, 29 Abs. 2 WTG Wenn keine wesentlichen Mängel, Verlängerung des Prüfintervalls für die Regelprüfung auf zwei Jahre möglich, 30 Abs. 3 WTG Leistungen ambulanter Dienste in Wohngemeinschaften fließen bei Investkostenpauschale mit ein Derzeit keine weitere finanzielle Förderung (Ergebnis der Anhörung ) Projekt zur Ermittlung von Gelingensbedingungen bei Wohngemeinschaften geplant
11 Was ändert sich für... betreutes Wohnen Klarere Abgrenzung des Servicewohnens: maßgeblich ist, dass Zusatzleistungen (wie z. B. Pflege) frei wählbar sind, Höhe des Entgelts für die Grundleistungen unerheblich (Im Gegensatz zum alten WTG), 31 WTG Anzeigepflicht, 32 Abs. 1 WTG WTG-Behörde ist zur Gefahrenabwehr nach dem OBG zuständig, 32 Abs. 2 WTG
12 Was ändert sich für... ambulante Pflegedienste Anzeigepflicht für alle ambulanten Dienste, 34 Satz 2 WTG Ambulante Dienste in anbieterverantworteten WGs: Regelprüfungen und Anlassprüfungen, 35 Abs. 2 WTG Ambulante Dienste in selbstverantworteten WGs: nur anlassbezogene Prüfungen (Vorrang der MDK-Prüfungen), 35 Abs. 1 WTG Ambulante Dienste außerhalb von Wohngemeinschaften: nur Gefahrenabwehr nach dem OBG durch die WTG-Behörde, 35 Abs. 3 WTG
13 Und nun? Schulungen BR und WTG-Behörden (neues Recht, Rahmenprüfkatalog, Fachthemen) Workshop MDK und WTG-Behörden zur Zusammenarbeit (Vereinbarung bis ) Vereinbarung Zusammenarbeit KSV/BR/MGEPA Broschüre Gesetzestexte Broschüre zur Mitwirkung Neukonstituierung AG 17 Erarbeitung Empfehlungen zu Gewaltschutzkonzepten, Vermeidung von FEM etc.
14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige
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