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Transkript:

Merkblatt Risikolebensversicherung Die Risikolebensversicherung (RL) bietet eine günstige Möglichkeit, Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Außerdem eignet sie sich bei einer Finanzierung als Restschuldversicherung. Sie können sie auch auf zwei Leben abschließen, wenn Sie sich gegenseitig versichern wollen. 1. Welche Risikolebensversicherungen gibt es 2. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen 3. Versichererwechsel - wann und wie? 4. Geeignete Tarife Dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen geben. Die Erläuterungen ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den Bund der Versicherten e. V. dar. Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren jedermann über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen. Seite 1 von 5

1. Welche Risikolebensversicherungen gibt es Für die Risikolebensversicherung vereinbaren Sie mit der Gesellschaft eine Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit. Die Auszahlung wird ausschließlich im Todesfall fällig. Begünstigen können Sie jeden: Angehörige, Freunde oder Partner. Sie können die Versicherungssumme aber auch für karitative Zwecke einsetzen, sie etwa einem Kinderhilfswerk spenden. Es gibt die Risikolebensversicherung in drei Varianten, die jeweils für bestimmte Lebensumstände geeignet sind: Sie können sie in der herkömmlichen Form wählen, in der die Versicherungssumme über die Laufzeit unverändert bleibt. Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Bei ihr reduziert sich die Versicherungssumme laufend und zum Ende der Laufzeit auf null. Damit eignet sie sich zur Absicherung von Krediten. Manche Banken schreiben sie bei Baufinanzierungen sogar vor. Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen: linear fallend, bei der sich die Summe periodisch um einen festen Betrag reduziert. Nachteil: Es kann vorübergehend zu einer Differenz zwischen Restschuld und Versicherungssumme kommen. Als weitere Variante gibt es die Lösung angepasst an die Restschuld, hier orientiert sich die Assekuranz an Zins- und Tilgungssatz des Kredites. Bei der Risikolebensversicherung auf zwei Leben werden zwei Personen versichert. Das können z. B. Sie und Ihr Lebens- oder Geschäftspartner sein. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn einer von Ihnen beiden stirbt. Achtung: Der überlebende Partner hat danach keinen Versicherungsschutz mehr. Meist ist diese Variante nicht erheblich günstiger und deshalb die schlechtere Lösung gegenüber zwei isolierten Verträgen. Bei Festlegung der Versicherungssumme sollten Sie Ihre wirtschaftliche und familiäre Lage beachten. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, sollte die Versicherungssumme höher liegen. Berücksichtigen sollten Sie auch die Inflationsrate. Um die richtige Höhe zu finden, können Sie unsere Vorlage zur Bedarfsermittlung im Anhang nutzen. Um einen Eindruck zu vermitteln wie der Kapitalbedarf gedeckt werden kann ein Beispiel: Seite 2 von 5

Ohne Kapitalverzehr stehen bei Anlage einer Todesfallsumme in Höhe von 200.000 Euro bei 3 Prozent Verzinsung dauerhaft monatliche Zinseinkünfte in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit Kapitalverzehr würde der gleiche Betrag mit monatlicher Entnahme in Höhe von 1.000 Euro gut 22 Jahre lang reichen. Für eine monatliche Dauerrente in Höhe von 1.000 Euro, also ohne Kapitalverzehr, bedürfte es bei 3 Prozent Verzinsung einer Geldanlage in Höhe von 400.000 Euro. Eine so hohe Absicherung mittels Risikolebensversicherung erfordert in der Regel eine erweiterte Gesundheitsprüfung der Versicherer schickt Sie zur Untersuchung zu einem Vertrauensarzt. Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist. Stehen Ihre Kinder früher als Sie dachten auf eigenen Beinen oder hat sich Ihr Bedarf aus anderen Gründen reduziert, dann können Sie die Versicherungssumme senken oder den Vertrag kündigen. Tipp: Sparen Sie Erbschaftssteuer. Besonders interessant ist das für eheähnliche Gemeinschaften, weil diese nur einen geringen Freibetrag haben. So lösen Sie das Problem: Er ist versicherte Person, sie ist Versicherungsnehmerin mit Bezugsberechtigung. Stirbt er, bekommt sie das Geld. Fazit: In diesem Fall geht der Fiskus leer aus, weil der Versicherungsnehmer zugleich Bezugsberechtigter ist. Wenn Sie sich für einen Versicherer entschieden haben, sollten Sie dessen Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Korrektheit Ihrer Antworten ist wichtig für die Frage, ob der Versicherer im Leistungsfall komplett, teilweise oder womöglich gar nicht zahlt. Der Versicherer prüft, ob alle Angaben zum Gesundheitszustand bei Vertragsschluss korrekt und vollständig waren. Füllen Sie deshalb den Versicherungsantrag mit den Gesundheitsfragen am besten selbst aus. Überprüfen Sie die Angaben genau, bevor Sie unterschreiben. Wenn Ihnen ein Vermittler rät, gewisse Erkrankungen nicht anzugeben, sollten Sie dennoch wahrheitsgemäß antworten. Reicht der Platz im Antrag für Ihre Fragen nicht aus, fügen Sie ein Zusatzblatt bei. Weil es nicht immer einfach ist, Antworten auf solche Fragen zu geben, sollten Sie sich bei Ihren Ärzten nach Diagnosen und Behandlungen erkundigen. Fragen Sie, ob Ihr Arzt Sie beim Ausfüllen unterstützt. Seite 3 von 5

Sie haben schon gesundheitliche Einschränkungen und befürchten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird? Dann sollten Sie die anonyme Risikovoranfrage nutzen. Die kann aber nur eine andere Person für Sie stellen. Das können beispielsweise Versicherungsberater (www.bvvb.de) oder Versicherungsmakler sein. Auch bei der anonymen Risikovoranfrage müssen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Angaben, die Ihre persönliche Identifizierung zulassen (zum Beispiel: Anschrift), werden geschwärzt. Ihren Antrag (auch eventuelle Selbstauskünfte) und ärztliche Befundberichte oder Atteste leiten die von Ihnen beauftragten Personen in anonymisierter Form an die Versicherer weiter. Die bekommen auch die Antwort der Gesellschaft. Die meisten Versicherer akzeptieren anonyme Risikovoranfragen. Aber erfahrungsgemäß bieten nur einige Versicherungsmakler einen solchen Service. Beispielsweise können Sie die Internetplattform www.buforum24.de eines Versicherungsmaklers für Ihre anonymen Risikovoranfragen zu Risikolebensversicherungen nutzen. Schalten Sie einen Versicherungsberater ein, verlangt er von Ihnen ein Honorar für seine Leistungen. 2. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen Die Bedingungen der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich kaum. Sie können sich also vor allem an der Beitragshöhe orientieren. Sinnvoll ist allerdings der Einschluss einer Erhöhungsoption. Dann können Sie nach bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung erhöhen. 3. Versichererwechsel - wann und wie? Sie können Ihren Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das ist nach einem Jahr möglich. Ihr Kündigungsschreiben muss meist einen Monat vorher beim Versicherer eintreffen. Falls Sie Ihre Beiträge nicht jährlich zahlen, können Sie zum Schluss jedes Ratenzahlungsabschnittes kündigen. Tipp: Das sollten Sie am besten per Einschreiben-Rückschein erledigen. Aber Achtung: Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie den Altvertrag erst kündigen, wenn Sie eine Zusage des neuen Versicherers haben. Dieser Neuvertrag hängt von einer erfolgreichen Gesundheitsprüfung ab. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, könnte Ihnen der Versicherungsschutz nur gegen Zahlung eines Risikozuschlages und/oder eines Leistungsausschlusses gewährt oder sogar abgelehnt werden. Das würde für Sie bedeuten, Sie stünden ohne Versicherungsschutz da. Seite 4 von 5

Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp 2 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193-94222 (für Nichtmitglieder) Telefon: 04193-9904-0 (für Mitglieder) Fax: 04193-94221 E-Mail: info@bundderversicherten.de Internet: www.bundderversicherten.de Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner Lieber Interessent, die Liste der geeigneten Tarife steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Seite 5 von 5