TOP 3: Reform der Psychotherapeutenausbildung. 32. DPT 20. April 2018

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Transkript:

TOP 3: Reform der Psychotherapeutenausbildung 32. DPT 20. April 2018

Teil 1 Teil 2 Teil 3 Stand der Reform: Zentrale Aspekte im PsychThG Praktische Ausbildung im Studium: Details einer Approbationsordnung Kooperation und Verantwortung in der Versorgung

Teil 1 Stand der Reform: Zentrale Aspekte im PsychThG Dr. Nikolaus Melcop 32. DPT 20. April 2018

Reform auf der Agenda der Bundesregierung Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode Die Novellierungen der Ausbildung der bisherigen psychologischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung und der Approbationsordnung für Zahnärzte werden wir zügig abschließen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 4

Arbeitsentwurf des BMG aus 2017 Stellungnahmen von Kammern und Verbänden nach 31. DPT: strukturierter Dialog zur Frage von Modellstudiengängen Pharmakotherapie Dialog mit der Ärzteschaft TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 5

Arbeitsentwurf des BMG ist beschränkt auf berufsrechtliche Regelungen des Psychotherapeutengesetzes Wesentliche Änderungen: Öffnung der Legaldefinition und breite Ausbildungsziele Erteilung der Approbation nach 5 jährigem Studium und zwei staatlichen Prüfungen Rahmenvorgaben für das Studium und die in einer Approbationsordnung zu regelnden Details Einführung von Modellstudiengängen Pharmakotherapie lange Übergangszeiträume (mind. 10 Jahre) TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 6

Arbeitsentwurf des BMG lässt offen: die Berufsbezeichnung detaillierte praktische Studieninhalte (Bewertung nach Vorlage einer Approbationsordnung?) sozialrechtliche Regelungen zur Weiterbildung (Arbeitsentwurf verweist nur im Begründungsteil auf die Weiterbildung) TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 7

Legaldefinition 1 Absatz 5 PsychThG neu Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist jede berufs oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 8

Legaldefinition Vorschlag der BPtK 1 Absatz 5 PsychThG neu Ausübung von Psychotherapie Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 9

Wissenschaftlicher Beirat 7 Absatz 4 PsychThG neu Soweit nach diesem Gesetz die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens Voraussetzung für eine Entscheidung der zuständigen Behörde ist, trifft die Behörde diese Entscheidung in Zweifelsfällen auf der Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, der gemäß 11 des Psychotherapeutengesetzes errichtet worden ist. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 10

Modellstudiengänge Modellstudiengang Pharmakotherapie 26 PsychThG neu Die zuständige Landesbehörde kann einen Modellstudiengang zulassen, der das Ausbildungsziel nach 7 um den Erwerb der Kompetenzen erweitert, die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil einer psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 11

Berufsbezeichnung Psychotherapeut/in setzt auf bestehendem Heilberuf und seiner Verwendung im Sozialrecht auf schließt begrifflich keine Herkunftsdisziplin der Psychotherapie aus bietet eine Grundlage für trennscharfe Fachgebietsbezeichnungen ( Fachpsychotherapeut/in ) landesrechtliche Bestimmungen für ärztliche Bezeichnung Psychotherapeut/in aufgrund einer Weiterbildung bleiben hiervon unberührt TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 12

Gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung Ein Novum: Obligatorische Weiterbildung in der ambulanten Versorgung Der Anspruch: Heutige Qualität durch Ausbildungsinstitute mit Institutsambulanzen für die Weiterbildung sichern Die rechtliche Voraussetzung: Weiterbildung in hauptberuflicher Anstellung Entwicklung und Diskussion eigener Vorschläge TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 13

Teil 2 Praktische Ausbildung im Studium: Details einer Approbationsordnung Peter Lehndorfer 32. DPT 20. April 2018

Arbeitsentwurf legt breites Qualifikationsprofil fest Kennzeichen der Ausbildungsziele im Arbeitsentwurf: Verbindung von Wissenschaft und Praxis breites wissenschaftliches Grundlagenprofil Qualifizierung für Patienten aller Altersstufen Verankerung der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 15

Arbeitsentwurf mit rudimentären Vorgaben zur praktischen Ausbildung 21 Absatz 2 PsychThG neu (BMG Arbeitsentwurf) 570 Stunden (Bachelor) und 750 Stunden (Master) praktische Ausbildungseinsätze in Grundlagen und Anwendungsforschung der Psychologie/Psychotherapie, in allgemeinen Bereichen des Gesundheitswesens, in kurativen, präventiven oder rehabilitativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. BPtK Stellungnahme zum Arbeitsentwurf Vorschlag zur Festlegung der Details der Praktischen Ausbildung im PsychThG als Anforderungen an die ApprO, u. a. Qualifikationsanforderungen an Lehrpersonal Strukturmerkmale von Lehreinrichtungen wie Hochschulambulanzen BPtK Entwurf zu Mindestanforderungen in der praktischen Ausbildung TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 16

Kenntnisse am Ende des Studiums (Approbation) Kenntnisse psychische und psychosomatische Erkrankungen, körperliche Erkrankungen mit psychischen Faktoren (Entstehung, Prävention, Behandlung, Rehabilitation) psychotherapeutische Grundorientierungen sowie andere Behandlungsansätze Versorgungsstrukturen, Settings, sozialrechtliche und sozialmedizinische Grundlagen, berufsrechtlicher Rahmen über alle Altersbereiche TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 17

Praktische Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Approbation Fähigkeiten Kern: Diagnostik sowie Indikationsstellung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, Beratung Durchführen grundlegender psychotherapeutischer Interventionen, Psychoedukation, supportive Maßnahmen, Entspannungsverfahren wissenschaftliche Arbeiten kritisch rezipieren, planen, durchführen, auswerten, dokumentieren und vermitteln TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 18

Regelung von Praxisphasen in der ApprO Die eigene Durchführung praktischer Tätigkeiten findet unter Anleitung teilweise in Fallseminaren und gezielt im Rahmen von praktischen Ausbildungseinsätzen (praxisorientierte Lehre und Praktika) statt. Die Hochschulen verfügen über Hochschulambulanzen mit mindestens zwei wissenschaftlich anerkannten Verfahren und den beiden Altersschwerpunkten sowie Personal mit der jeweiligen Fachkunde. Durch praktische Ausbildungseinsätze sollen Studierende einen Einblick in die Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen erhalten. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 19

Praktische Ausbildungseinsätze Praktische Ausbildungseinsätze sind klinisch praktische Tätigkeiten (interne und externe Praktika und praxisorientierte Lehrveranstaltungen) mit praktischen Einblicken in den Versorgungs und Forschungsalltag sowie Beteiligung an Diagnostik und Behandlung unter Anleitung und Aufsicht. Für die Fähigkeit, die Grenzen der eigenen heilkundlichen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen, sind kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum gesammelte praktische Erfahrungen in Einrichtungen mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen erforderlich. Das Studium umfasst Praktika nach Anlage 3 im Umfang von mindestens 900 Stunden, davon 150 Stunden im Bachelorstudium. Das Studium umfasst praktische Ausbildungseinsätze im Umfang von mindestens X Stunden, davon X Stunden im Bachelorstudium. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 20

Tabellarische Darstellung von Mindestanforderungen Ausgangspunkt der BPtK: Papier Erwerb von Handlungskompetenzen im psychotherapeutischen Approbationsstudium (siehe Reformgesamtkonzept vom 30. DPT) Differenzierung nach Bachelor und Masterstudium Zuordnung zu Kompetenzen, Lernzielen Festlegung auf Leistungsanforderungen und umfang, mögliche Veranstaltungsformate und Ausbildungsstätten TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 21

Zugrunde liegende Maximen Patientensicherheit Versorgungsbezug und Zukunftsorientierung Weiterbildungsfähigkeit Studierbarkeit Mindestanforderungen sind Mindestanforderungen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 22

Ausblick Mit den Mindestanforderungen an die Praxisphasen des Approbationsstudiums: Anker für die Approbationsordnung setzen den Entwurf einer Approbationsordnung systematisch prüfen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 23

Teil 3 Kooperation und Verantwortung in der Versorgung Dr. Dietrich Munz 32. DPT 20. April 2018

Ziele der Reform der Psychotherapeutenausbildung für den Berufszugang bundeseinheitlich geltende Qualifikationsstandards auf Masterniveau für die jahrelange zweite Qualifizierungsphase ein geregeltes Einkommen und eine hinreichende soziale und rechtliche Absicherung in einer Weiterbildung in Berufstätigkeit Psychotherapeuten noch besser für die Anforderungen der Versorgung qualifizieren TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 25

Für die Anforderungen der Versorgung qualifizieren Psychotherapeuten heilen oder lindern psychische und psychisch bedingte körperliche Erkrankungen mit überwiegend psychischen Mitteln. Eine leitlinienorientierte Versorgung psychisch kranker Menschen erfordert die Kooperation von Psychotherapeuten, Ärzten, Pflegenden, Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und anderen. TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 26

Kooperation und Verantwortung Status quo ambulante Versorgung: Sprechstunde und Weiterbehandlung stationäre Versorgung: Teamleistung und Fallführung Versorgung in institutionellen Bereichen: Vernetzte Strukturen mit unterschiedlichen Hilfesystemen Kooperation ist Grundlage einer guten Versorgung TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 27

Kooperation und Verantwortung Kombinationsbehandlung Psychotherapie und Pharmakotherapie Abstimmung zwischen behandelnden Psychotherapeuten und Ärzten Beratung von mitbehandelnden Ärzte und Patienten durch Psychotherapeuten zur möglichen Indikation von Psychotherapie? Beobachtung der Wirkungen der Pharmakotherapie bzw. deren Wechselwirkungen mit der Psychotherapie durch Psychotherapeuten (Monitoring) Alle Psychotherapeuten brauchen mit der Approbation fundierte Kenntnisse der Anwendung und Wirkung von Psychotherapie und Psychopharmaka inklusive ihrer Wechsel und Nebenwirkungen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 28

Für ein zukunftsfähiges Berufsgesetz der wissenschaftliche Fortschritt führt bei allen Gesundheits und Heilberufen zu einem differenzierteren und breiteren Kompetenzprofil die Nachfrage nach und das Angebot von Versorgungsleistungen und Qualifikationsprofilen können sich ändern: regional, sektoral, berufsspezifisch Andere stellen schon heute die Weichen für veränderte neue Aufgabenteilungen Ein Berufsgesetz mit einer Laufzeit von mehren Jahrzehnten sollte das berücksichtigen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 29

Für die Zukunft die Türen offen halten! Den künftigen Handlungsbedarf nicht ignorieren Signalisieren, dass sich Psychotherapeuten den für die Sicherstellung der Versorgung notwenigen Aufgaben gemeinsam mit anderen stellen werden Loyalität und Solidarität zwischen Kammermitgliedern TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 30

Die Reform ist ein Angebot für eine bessere Kooperation und eine Chance für eine bessere Versorgung Unter Beibehaltung der psychotherapeutischen Kernkompetenz qualifizieren entsprechend des medizinisch wissenschaftlichen Fortschritts für die Anforderungen in der ambulanten, stationären und institutionellen Versorgung für Kooperationsstrukturen, die breitere und differenziertere Kompetenzprofile der Gesundheitsberufe für die Versorgung nutzbar machen TOP 3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Seite 31