AUSTAUSCH DEUTSCHLAND - CHILE Angaben über die für den Aufenthalt in Chile und Schulbesuch nötigen Dokumente, Kosten, Formulare und zusätzliche Informationen Dokumentation: Gültiger Reise-Pass (Den Personalausweis sollten sie in Deutschland lassen, da nur in der Europäischen Gemeinschaft gültig.) Reisegenehmigung REISEGENEHMIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE DEUTSCHE AUSTAUSCH- SCHÜLER: Minderjährige deutsche Austauschschüler die nach Chile kommen, brauchen eine Reisegenehmigung (Pflicht), damit sie am Ende ihres Chile-Aufenthaltes wieder ausreisen dürfen: Vom chilenischen Konsulat in Hamburg, Berlin, Frankfurt oder München oder vom Honorarkonsulat in Bremen ( www.embajadaconsuladoschile.de ) kann man sich ein Muster zuschicken lassen, wie der Text in spanischer Sprache aussehen soll. Dieses Schreiben muss dann von den Eltern ausgefüllt werden und danach von einem entsprechenden Notar und Landgerichtspräsidenten (Amtsgericht) beglaubigt werden. Mit den Beglaubigungen versehen muss dieses Schreiben (mit beigefügtem frankierten Rückumschlag an Sie) an die chilenische Botschaft oder Konsulat, das für Ihr Bundesland zuständig ist, geschickt werden. Es muss außerdem eine Gebühr von ca. 13 Euro gezahlt werden. Die Kopie vom Überweisungsträger muss man ebenfalls mitschicken. Die chilenische Botschaft siegelt dann das Schreiben, quittiert den Zahlungseingang und schickt Ihnen die Genehmigung wieder zurück. Eine andere Alternative ist: Beide Eltern müssen persönlich auf der chilenischen Botschaft vorsprechen und dort dann die Genehmigung beglaubigen und siegeln lassen. Auf der Internet-Seite der chilenischen Botschaft wird man über die einzelnen Schritte dieser nötigen Dienstwege informiert. Die besten Informationen bietet das Auswärtige Amt über die Ein reisebestimmungen, die unter der Webseite: www.auswaertiges-amt.de / Reise & Sicherheitshinweise anklicken / danach: Länder A-Z / Chile angeben / Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Dort ist extra etwas über Minderjährige - die nach Chile ohne Begleitung reisen - angegeben. Für den Aufenthalt auch wichtig sind die Daten unter Allgemeine Reiseinformationen in dem selben link. 1/7
Es ist eher eine Aus reisegenehmigung. Diese Reisegenehmigung wird nicht bei der Einreise nach Chile, sondern bei der Ausreise verlangt, damit die minderjährigen Schüler ohne Begleitung ihrer Eltern aus Chile ausreisen dürfen! Diese Ausreisegenehmigung muss dann hier in Chile, in der Abteilung für Beglaubigung des chilenischen Außenministeriums (Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores) legalisiert werden. Dies ist kostenlos und sofort. Es werden NUR ORIGINALE legalisiert! DEPARTAMENTO DE LEGALIZACIONES DEL MINISTERIO DE RELACIONES EXTERIORES Agustinas 1320, 1. Stock (Deutschland Parterre) (Ecke Teatinos / Agustinas / Metro Haltestelle: Moneda) Öffnungszeiten: Mo. Fr. von 09:00 14:00 Uhr Tel: 22872 46 14 / 22872 46 15 www.auswaertiges-amt.de Unter Reise und Sicherheit : Reise und Sicherheitshinweise Länder A-Z Land: Chile eingeben..chile: Reiseinformationen anklicken Chile: Reise- und Sicherheitshinweise / Stand 24.06.2013 (Unverändert gültig seit: 06.06.2013) Einreisebedingungen für deutsche Staatsangehörige :..Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 6809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 6901781) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Hinweise für die Reise mit Minderjährigen Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bcn.cl Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vorschriften besagen, dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nach Einreise in Chile muss die bei einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung vom chilenischen Außenministerium legalisiert werden. 2/7
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen mit/von minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen. Die deutschen Austauschschüler müssen das Original der Reisegenehmigung mitbringen! Die Internationale Ausreis-/Einreisekarte muss mit dem Pass aufbewahrt werden, man braucht sie beim Rückflug. Hier in Santiago immer nur eine Fotokopie des Passes dabei haben, nicht das Original. (Nur bei einem Aufenthalt über 90 Tage in Chile braucht man ein Visum. (Beim Chilenischen Konsulat in Deutschland zu erhalten: http://www.embajadaconsuladoschile.de/deutsch/index_deutsch.htm ) Kosten: Flugpassage In Deutschland abgeschlossene Auslandsversicherung (Kranken-, Unfallund Haftpflichtversicherung), 80,- Betreuungs- und Verwaltungsgebühr : Diese beinhaltet: a. Unfallversicherung der Deutschen Klinik (*) in Santiago b. Generelle Betreuung vor Ort (Chile) Eventuell das Geld für die Norden-Tour (**), falls Interesse daran besteht. Taschengeld (*) Vor Ort muss eine Unfallversicherung an der Deutschen Klinik abgeschlossen werden (ca. 40 Euro) die sofort die erste Untersuchung, Behandlung und alle Kosten nach einem Unfall an der Schule oder auch außerhalb dieser (z.b. beim Skilaufen) übernimmt. Es ist dieselbe Versicherung, die alle unsere Schüler und auch die Angestellten unserer Schule haben. Die Unfallversicherung an unserer Clinica Alemana, die Deutsche Klinik, ist eine Zusatzversicherung die den hiesigen Eltern erspart, im Notfall, einen Blanko-Scheck zu hinterlassen (so ist das leider hier in Chile) oder auch erstmal, bevor Sie in Deutschland die Kosten von Ihrer Versicherung zurückerstattet bekommen, die meist sehr hohe Rechnung bezahlen zu müssen. Leider funktionieren die Auslandversicherungen nicht direkt und automatisch, sondern auf der Basis der Rückerstattung der Kosten, sonst könnte man sich diese zusätzliche Unfallversicherung sparen. Versicherung: Viele deutsche Krankenversicherungen geben auch Versicherungsschutz im Ausland. Falls das bei Ihrer Versicherung nicht möglich ist, müssen Sie bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Auslandsversicherung abschließen (Kranken-, Unfallund Haftpflichtversicherung). Wichtig ist, dass jeder Schüler genaue Anweisungen, wie man bei einem Schadensfall vorgehen muss, mitbringt: Wie bei einem Arztbesuch oder Unfall verfahren werden muss. Im Falle, dass die hiesigen Gasteltern erst bezahlen müssen und die Rückerstattung der Kosten später in Deutschland beantragt wird (Rückerstattung der Kosten an die hiesigen Gasteltern), an wen man sich in Deutschland wenden kann, Telefonnummer oder Mailadresse der Versicherung,... etc... 3/7
Wie kann man am besten Geld herbringen?: Zu empfehlen ist: A. EC-Karte (muss Cirrus und/oder Maestro draufstehen): Damit kann man hier an den Geldautomaten Geld ziehen. Man kann eine 2. Karte verlangen (wenn die Eltern eine haben). Die EC-Karte hat ja eine Geheimnummer und ist daher sicher. B. Kreditkarten: Am ehesten werden Visa, MasterCard und Diner s akzeptiert. Entweder den Kindern ein eigenes Girokonto einrichten oder eine 2. Elternkarte verlangen. Wichtig ist bei der Bank nachzufragen, wie die Karte genau funktioniert und darum bitten, dass sie aus Sicherheitsgründen hoffentlich keinen Überziehungskredit einräumt. Kreditkarten oder Girokarten von der Postbank oder Sparkassenbank haben öfter Probleme mit den chilenischen Geldautomaten, manchmal ist es nicht möglich, Geld vom Geldautomaten zu ziehen. C. Travellerschecks (z.b. um die Norden-Tour zu bezahlen)* D. Etwas Bargeld (EURO) sollte man immer für den Anfang mitbringen * *Wenn man Bargeld, Travellerschecks oder Euroschecks wechseln möchte, gibt es hier viele Wechselstuben und auch Privatleute, die wechseln. Diese Daten gebe ich dann vor Ort gerne weiter, wenn die Schüler Interesse daran haben. Es ist nicht ratsam gleich auf dem Flughafen umzuwechseln, da der Wechselkurs dort sehr ungünstig ist. 5. Nord-Touren (**): Diese Touren in den Norden Chiles, werden jedes Jahr speziell für die deutschen Austauschschüler organisiert. Die Information über diese Nord-Touren werden wir Ihnen, falls Sie Interesse daran haben, zusammen mit einem Anmeldeformular ab Ende April des betreffenden Austauschjahres (in diesem Falle 2015) zusenden. Genaue Route und Informationen über die Kosten (ca. zwischen 500,- und 750,- / Gegenwert in chilenischen Pesos / je nach Wechselkurs) sind ab Ende April 2015 erhältlich. Die Höhe der Kosten steht in direkter Relation zur Anzahl der Teilnehmer und hängen auch vom Wechselkurs ab. Chile ist leider kein billiges Urlaubsland, selbst für uns Chilenen ist es teuer. Man darf allerdings nicht vergessen, dass allein die Hinfahrt der Nord-Tour (Santiago de Chile / Calama (nördlich von Antofagasta, im Landesinneren) der Strecke Bremen / Nizza entspricht. Eventuelle Termine: Ca. zwischen dem 26.06. und dem 03.09.2015 werden 3-4 verschiedene Nord-Touren angeboten (8 10 Tage). Bezahlung : Die Nord-Tour muss bar und in "pesos chilenos", also in lokaler Währung hier vor Ort bezahlt werden. Anzahlung: 30% / 30 Tage vor Abreisetermin Restbetrag: 5 Tage vor Abreisetermin 4/7
Auf dem Anmeldeformular für die Nord-Touren, akzeptieren Sie mit Ihrer Unterschrift, dass die das nötige Geld für die Anzahlung der 30% erstmal vorzahlt, und verpflichten sich gleichzeitig, nach der Ankunft Ihres/Ihrer Sohnes/Tochter in Chile, diesen Betrag der DEUTSCHEN SCHULE SANTIAGO umgehend zurückzuerstatten und die Restzahlung bis spätestens 5 Tage vor dem Abreisetermin zu begleichen. Die Schüler müssen auch innerhalb Chiles mit ihrem Reisepass reisen. Der Austausch Deutschland Chile läuft im Allgemeinen folgendermaßen ab: Wir haben in Deutschland leider kein Pendant zu unserer hiesigen Organisation. Da unsere Gasteltern aus ganz Deutschland kommen, haben auch die Schüler in jedem Bundesland zu verschiedenen Zeiten Ferien und somit könnten sowieso nicht alle zu einem gemeinsamen Zeitpunkt nach Chile kommen. Daher reisen die Schüler individuell an. Oft ergibt sich, dass mehrere Schüler aus derselben Gegend oder von derselben Schule sich zusammentun. A. Der deutsche Austauschschüler meldet sich hier an der Schule für den Schüleraustausch an. Wenn die Zuteilung eines chilenischen Austauschschülers erfolgreich war, erhalten die deutschen Gastfamilien bis Ende November mit der offiziellen Zusage der Teilnahme den Lebenslauf des chilenischen Austauschkindes mit seinen Daten und die seiner Familie. Danach muss innerhalb der nächsten 10 Tage die Betreuungs- und Verwaltungsgebühr ( 80,-) an das deutsche Konto unserer Schule überwiesen werden (siehe Punkt 2. Kosten). Nachdem wir den Überweisungsbeleg erhalten haben, erhalten die deutschen Gastfamilien folgende Formulare, deren Daten (Flugtermine/ Versicherungsdaten / Spanischkenntnisse / etc.) dann für unsere chilenischen Gastfamilien und die Aufnahme an unserer Schule wichtig sind: Reisedaten DEUTSCHLAND - CHILE Formular, dass alle, für den Austausch wichtigen Informationen enthält: Persönliche Daten; Passnummer; Bestätigung und Angaben der Versicherung; Spanischkenntnisse; Flugdaten; Erlaubnis allein in Chile, außerhalb Santiagos, zu reisen; etc., und uns erlaubt den Aufenthalt des deutschen Schülers in Chile zu organisieren. Antrag auf Aufnahme als Austauschschüler, mit den Bestimmungen für die Aufnahme von Austauschschülern. Der Aufenthalt an der Schule ist für die Austauschschüler auf 2 Monate begrenzt (Ferien nicht mit inbegriffen). (Ein zusätzlicher und anschließender Schulbesuch kann nur als Gastschüler, mit Genehmigung der Schulleitung und den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen des monatlichen Schulgeldes, erfolgen.) Klassenzuteilung: In jeder Klassenstufe hat die Deutsche Schule Santiago 3 deutsche Sprachniveaus: F- und G- Klassen: Deutsch als Muttersprache, bzw. Abiturklassen / D - Klasse: Deutsch als Ergänzungssprache / A-, B- und C- Klassen: Deutsch als Fremdsprache. 5/7
Praktisch gesehen heißt dies: Ein deutscher Schüler ohne Spanischkenntnisse = F- oder G- Klasse Ein Schüler mit etwas Spanischkenntnissen, der noch dazulernen möchte = D- Klasse oder A-, B- und C- Klassen. Der deutsche Austauschschüler kommt dann erst nach Chile und erhält von der Beauftragten des Schüleraustausches die nötige Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Austausches. Die meisten deutschen Schüler kommen in ihren Sommerferien, d.h.: Juni / Juli August / September. Es kann aber auch zu einem anderen Zeitpunkt sein, muss aber in jedem Falle mit der Beauftragten des Schüleraustausches, Frau Oda Timmermann, und der jeweiligen chilenischen Gastfamilie abgesprochen und koordiniert werden. Die deutschen Austauschschüler müssen sich dann um die Flugpassagen, eine Auslandsversicherung und um die Reisegenehmigung bei einem der chilenischen Konsulate in Deutschland kümmern. Danach erfolgt der Aufenthalt des chilenischen Schülers (Januar / Februar des nächsten Jahres (in diesem Falle Anfang 2016) in der deutschen Gastfamilie und schule. ALLGEMEINES: Der deutsche Austauschschüler wird von seiner chilenischen Gastfamilie vom Flughafen abgeholt. Der Schulbesuch ist Pflicht (07.50 13.35 Uhr) solange der deutsche Austauschschüler hier in Santiago bei seinen Gasteltern verweilt. Die deutschen Schüler haben ab Ende Juni, Anfang Juli und im August 4 Stunden wöchentlich Spanischunterricht, eingeteilt in 3 Gruppen: Anfänger / Grundkenntnisse / Fortgeschrittene. Im Spanischunterricht und im normalen Unterricht wird eine Anwesenheitsliste geführt. Um eine Bescheinigung des Schulbesuchs unserer Schule zu erhalten, müssen die deutschen Schüler mindestens 90 % Anwesenheit an den Unterrichtsstunden aufweisen. Das Schulgebäude darf zwischen 07.50 13.35 Uhr nur mit der Genehmigung der Beauftragten des Schüleraustausches verlassen werden. Der offizielle Ansprechpartner und Betreuer für die deutschen Austauschschüler ist die Beauftragte des Schüleraustausches. Jeder Schüler kann sie morgens hier in der Schule erreichen und bekommt von ihr außerdem ihre private Telefonnummer für den Notfall. 6/7
Uniform und allgemeine Kleidung: Die Schüler werden gebeten, ihre Kleidung soweit wie möglich an die Farben der Schuluniform (grau) der Schüler der Deutschen Schule Santiago anzupassen, bzw. nicht kunterbunte Kleidung zu tragen. Die Schüler sollten warme Wäsche mitbringen! Auch wenn unsere Wintertemperaturen nicht so streng sind wie in Deutschland, muss man bedenken, dass wir kein tropisches Land sind und die Mehrzahl der Häuser nicht so wärmedämmend wie in Deutschland gebaut und gut geheizt sind (Wintertemperaturen: Zwischen -3º - 10º bis 16º). In unserer Schule sind die Klassenzimmer, die Turnhalle, die Toiletten und natürlich die Verwaltungsgebäude geheizt. Die Gänge vor den Klassenräumen liegen aber im Freien. Die chilenischen Heizungsgewohnheiten entsprechen nicht den deutschen und während man in Deutschland in den geheizten Räumen in T-Shirts sein kann, muss man hier in Chile Pullis anziehen. Zusätzlicher TIPP: Bei der Ankunft in Chile, kann man im Flughafen, im Gepäckausgabebereich, bei dem Stand von SERNATUR (unsere nationale Zentrale für Tourismus), einen Stadtplan von Santiago (sehr wichtig!) und auch sonstige Informationen bekommen. Ein Stadtplan ist der erste Schritt, um sich auch mal selbstständig hier in Santiago bewegen zu können! Schuljahreskalender 2014 1. Semester: Mi 05.03. bis Fr 04.07.14 Winterferien: Mo 07.07. bis Fr 25.07.14 2. Semester: Mo 28.07. bis Mi 10.12.14 Septemberferien: Mo 15.09. bis Fr 19.09.14 Schuljahreskalender 2015 1. Semester: Mi 04.03. bis Fr 03.07.15 Winterferien: Mo 06.07. bis Fr 24.07.15 2. Semester: Mo 27.07. bis Mi 09.12.15 Septemberferien: Mo 14.09. bis Fr 18.09.15 Oda Timmermann von Hugo Beauftragte Schüleraustausch / Gastschüler Encargada Intercambio / Alumnos de visita COLEGIO ALEMAN DE SANTIAGO Nuestra Señora del Rosario 850 Las Condes SANTIAGO / CHILE otimmer@dsstgo.cl www.dsstgo.cl Tel: 0056-2 - 2424 61 00 (Zentrale/central) - 2424 61 24 (Durchwahl/directo) Fax: 0056-2 - 2424 61 74 Letzte Aktualisierung: 25.11.2014 7/7