Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg

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Transkript:

J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im II. Quartal 2017

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg - 4 - Einwohner im Landkreis Schaumburg - 5 - Arbeitslose, Arbeitslosenquote - 5 - Entwicklung der Arbeitslosigkeit - 6 - Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg - 7 - Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg - 7 - Leistungen für Hilfebedürftige Aktive Leistungen zur Eingliederung - 8 - Passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - 9 - Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt - 10 - Entwicklung der Integrationen Alleinerziehender - 11 - Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen - 12 - - 2 -

V o r w o r t Der Landkreis Schaumburg ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das JobCenter des Landkreises ist Teil der engen Verzahnung von SGB II, SGB VIII, VIII und SGB XII, was die Grundlage einer integrierten kommunalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist. Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist das JobCenter im Landkreis die zentrale Anlaufstelle mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben einer Vielzahl von Qualifizierungsund Unterstützungsangeboten zur Eingliederung in Arbeit auch die Sicherung des Lebensunterhaltes in Form der Regelleistung, einmaliger Beihilfen und Leistungen für Unterkunft und Heizung. Das JobCenter hat Dienststellen an zwei Standorten im Landkreis. Sowohl in Stadthagen als auch in Rinteln stehen Fallmanager und Leistungssachbearbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen zum lokalen Arbeitsmarkt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten zur Verfügung. In verschiedenen vom JobCenter selbst durchgeführten Projekten werden spezifisch Personengruppen betreut, um effizienter unterstützen zu können. Mit Wirkung zum 01.01.2017 gab es einen Zuständigkeitswechsel für Arbeitslosengeld I- Bezieher, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. Dieser Personenkreis befand sich in der Vergangenheit in der Betreuung des JobCenters. Nun hat der Gesetzgeber eine neue Schnittstelle geschaffen und die Arbeitsagenturen für die Arbeitsmarktintegration verantwortlich gemacht. Alle übrigen Anliegen werden weiter mit dem JobCenter geklärt. Bernd Dittmer Geschäftsführer - 3 -

Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg Abb. 1 Im Bereich der Dienststelle Stadthagen wurden 6.050 erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in 4.458 Regelleistungsbedarfsgemeinschaften betreut. Stadthagen Rinteln Im Bereich der Dienststelle Rinteln wurden 1.921 erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in 1.461 Regelleistungsbedarfsgemeinschaften betreut. Insgesamt betreute das JobCenter Schaumburg 7.971 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 5.919 Regelleistungsbedarfsgemeinschaften. (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) - 4 -

Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Einwohner im Landkreis Schaumburg (Stand 30.06.2016) (Basis: Zensus 2011) Städte: Zuständige Dienststelle des JobCenters Bückeburg 19.398 Stadthagen Obernkirchen 9.302 Stadthagen Rinteln 25.517 Rinteln Stadthagen 21.990 Stadthagen Gemeinde: Auetal 6.353 Rinteln Samtgemeinden: Eilsen 6.731 Rinteln Lindhorst 7.839 Stadthagen Nenndorf 17.179 Stadthagen Niedernwöhren 8.153 Stadthagen Nienstädt 10.107 Stadthagen Rodenberg 15.645 Stadthagen Sachsenhagen 9.357 Stadthagen Der Landkreis Schaumburg erreicht mit ca. 157.600 Einwohnern auf 676 qkm nach wie vor eine relativ hohe Bevölkerungsdichte von 233 Einwohnern pro qkm. Zum Vergleich: Landkreis Hameln Pyrmont: Landkreis Nienburg: Land Niedersachsen: ca. 186 Einwohner pro qkm (148.300 / 796 qkm) ca. 86 Einwohner pro qkm (120.600 / 1.399 qkm) ca. 166 Einwohner pro qkm (7.926.600 / 47.618 qkm) Arbeitslose und Arbeitslosenquote im Landkreis Schaumburg insgesamt (Rechtskreise SGB II und III) Juni 2017 Juni 2016 4.536 4.933 5,6 % 6,2 % - 5 -

Arbeitslosenquote Arbeitslose im Landkreis Schaumburg (Stand: 30.06.2017) Abb. 2 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Landkreis SGB II 3.421 3.462 3.546 3.269 3.199 3.126 3.123 3.176 3.209 3.153 3.147 3.126 2.998 Landkreis SGB III 1.512 1.620 1.619 1.567 1.573 1.612 1.647 1.975 1.969 1.729 1.571 1.523 1.538 Landkreis gesamt 4.933 5.082 5.165 4.836 4.772 4.738 4.770 5.151 5.178 4.882 4.718 4.649 4.536 8,0 Arbeitslosenquote Abb. 3 7,0 6,0 6,2 6,3 6,4 6,0 6,0 5,9 6,0 6,4 6,5 6,1 5,9 5,8 5,6 5,0 4,0 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Schaumburg war mit 4.536 im Juni 2017 um 397 niedriger als im Vorjahresmonat. Dabei ging die Arbeitslosenquote in diesem Zeitraum um 0,6%-Punkte auf 5,6% zurück. - 6 -

7.646 7.643 7.632 7.650 7.660 7.602 7.595 7.657 7.768 7.898 7.933 7.930 7.971 2.956 2.952 2.890 2.869 2.894 2.872 2.851 2.921 2.997 3.106 3.117 3.142 3.175 Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg Abb. 4 7.000 6.000 Absolute Entwicklung der Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) (revidierte Daten) 5.745 5.735 5.723 5.736 5.755 5.709 5.717 5.769 5.817 5.883 5.910 5.902 5.919 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Nachdem sich im Laufe des vergangenen Jahres die Zahl der Regelleistungsbedarfsgemeinschaften erneut rückläufig entwickelte, stieg der Bestand ab Dezember witterungsbedingt wieder leicht an. Der sukzessive Anstieg seit Jahresbeginn ist dagegen auf den verstärkten Übergang von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zurückzuführen. Der Junibestand 2017 lag mit 5.919 RL-BG um 174 bzw. 3,0% über dem Niveau des Vorjahres. Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg Abb. 5 12.000 Auftteilung der Regelleistungsempfänger (RLB) nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) (revidierte Daten) 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 ELB NEF Eine ähnliche, jedoch verstärkte Entwicklung zeigte sich bei den erwerbsfähigen wie auch nicht erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten. Der Bestand der RLB insgesamt lag mit 11.146 im Juni 2017 um 544 (5,1%) über dem Bestand des Vorjahres. - 7 -

Tsd. EURO Aktive Arbeitsmarktleistungen zur Eingliederung Der Planungsansatz für aktive Leistungen zur Verbesserung der Integrationschancen Hilfebedürftiger im JobCenter Schaumburg beläuft sich für das Jahr 2017 auf ca. 6,4 Mio.. Ausgegeben wurden in der ersten Jahreshälfte rund 3,4 Mio.. Abb.6 Eingliederungsleistungen 2017 (Ausgaben in Tsd. EURO) 8.000 7.000 Ausgabenstand: 30.06.17 Planung 2017 6.000 5.000 4.666 4.000 3.000 2.704 2.000 1.000 0 I. Integrationsorientierte instrumente 367 709 II. Besch. schaffende Maßnahmen 68 171 144 240 98 III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere IV. Berufl. Reha + SB- Förderung 581 V. Weitere Förderleistungen Der größte Anteil der Ausgaben entfiel mit 2.704.000 auf die so genannten integrationsorientierten Instrumente. Laut Planung sind für das gesamte Jahr hierfür Kosten i.h.v. 4.666.000 vorgesehen. Zu dem Förderbereich gehören u. a. die Förderung von Berufsausbildungen und Aufwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Eingliederungszuschüsse und befristete Beschäftigungszuschüsse für die verschiedenen Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitgebern und Trägern sind Bestandteile dieses Förderbereiches. Mit dem Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen sowie auch selbständigen Beschäftigung werden ebenfalls hilfebedürftige Personen gefördert. Für Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind Ausgaben i.h.v. 709.000 vorgesehen. Die Förderungen beliefen sich bis einschließlich Juni auf 367.000. Unter diesen Förderbereich fallen u.a. die verschiedenen Formen der Arbeitsgelegenheiten. Mit Speziellen Maßnahmen für Jüngere sollen jüngere Arbeitslose z.b. durch diverse Qualifizierungen, Förderungen zur Aufnahme von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie durch Sonstige Leistungen der Benachteiligtenförderung in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die Ausgaben lagen im I. und II. Quartal für das Förderinstrument bei insgesamt 68.000. Laut Planungsansatz sind bis Jahresende Ausgaben i.h.v. 171.000 veranschlagt. - 8 -

Menschen mit Behinderungen werden durch spezielle Maßnahmen unterstützt. Laut Kalkulation sind bis Jahresende Ausgaben i.h.v. 240.000 vorgesehen. Unterstützt wurde der Personenkreis bis einschließlich Juni mit insgesamt 144.000. Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere Zuschüsse für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, welche diesen benachteiligten Menschen die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglichen. Mit Weiteren Förderleistungen soll den Bedürftigen der Einstieg in die Berufstätigkeit ermöglicht werden. Für dieses Förderinstrument sind Ausgaben i.h.v. insgesamt 581.000 vorgesehen. In der ersten Jahreshälfte belief sich die Unterstützung für den o.g. Personenkreis auf 98.000. Sie beinhaltet v.a. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser im neuen ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter und Eingliederungsleistungen für Schwerbehinderte im Niedersächsischen Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung, welches erneut um ein Jahr verlängert wurde. Da im Rahmen des ESF-Programmes die Auszahlungen quartalsweise im Nachhinein erfolgen, ist die bisherige Auszahlungssumme noch untererfasst. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Passive Leistungen der Grundsicherung (kumulierte Ausgaben in Tsd. EURO ) Abb. 7 14.037; 53,6% 12.144; 46,4% LLU LUH Ausgabenstand: Juni 2017 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die Summe der ausgezahlten passiven Leistungen betrug in der ersten Jahreshälfte rund 26,2 Mio.. Von der Gesamtsumme entfielen ca. 14,0 Mio. auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarfe). Für die Leistungen der Unterkunft und Heizung (LUH) wurden über 12,1 Mio. verausgabt. - 9 -

Tsd. EURO Abb.8 Passive Leistungen im Zeitvergleich (kumulierte Ausgaben in Tsd. EURO) 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 4.215 8.478 12.734 16.959 21.129 25.328 29.475 33.590 37.552 41.707 45.862 50.040 2017 4.217 8.488 12.907 17.314 21.720 26.181 Ausgabenstand: Juni 2017 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Durch die Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2017 sowie durch den flüchtlingsbedingten Anstieg der Leistungsberechtigten in 2017 sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Ausgaben für die so genannten passiven Leistungen ebenfalls recht deutlich gestiegen. Wurden bis einschließlich Juni 2016 25.328.000 verausgabt, sind es in diesem Jahr bereits 26.181.000 gewesen. Dies entspricht einem Anstieg um 853.000 bzw. 3,4%. Integration in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt Für die Berechnung der Integrationsquote wird die Zahl der Integrationen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenübergestellt. Bis einschließlich Juni wurden insgesamt 889 der 7.797 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 11,4%. Im Vorjahreszeitraum wurden 908 Personen integriert. Den Integrationen standen 7.743 erwerbsfähige Leistungsberechtigte gegenüber. Die Integrationsquote lag demzufolge bei 11,7%. Damit ging die Integrationsquote um 0,3%-Punkte gegenüber dem Vorjahr zurück. - 10 -

Anteile in Prozent Anteile in Prozent 35,0 30,0 Entwicklung der Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 1. Arbeitsmarkt (kumulierte Integrationsquote) Abb. 9 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 24,0 25,6 21,8 19,5 9,6 11,7 17,5 7,5 13,6 5,2 3,5 9,6 11,4 7,5 1,6 5,0 1,5 3,1 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote (IST 2016) Integrationsquote (IST 2017) Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Entwicklung der Integrationen von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bis einschließlich Juni konnten insgesamt 114 der 1.191 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Die Integrationsquote lag somit bei 9,6%. Im Vorjahr lag die Quote bei 8,0%. Die Integrationsquote der Alleinerziehenden ist demnach um 1,6%-Punkte gestiegen. 25,0 Abb. 10 Entwicklung der Integration von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 1. Arbeitsmarkt (kumulierte Integrationsquote) 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 19,1 17,5 12,8 14,5 16,4 9,6 8,2 6,8 9,3 4,9 8,0 2,8 4,9 6,4 1,2 2,1 3,0 1,3 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Alleinerziehende (IST 2016) Integrationsquote Alleinerziehende (IST 2017) Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - 11 -

Definitionen: Arbeitslosigkeit Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen des JobCenter zur Verfügung stehen sich im JobCenter arbeitslos gemeldet haben. Als nicht arbeitslos gelten Personen, die Teilnehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind zeitlich mehr als geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) nicht arbeiten dürfen oder können dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben arbeitsunfähig erkrankt sind. Eine Regelleistungsbedarfsgemeinschaft umfasst den Personenkreis der Regelleistungsberechtigten. Regelleistungsberechtigte haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Die Regelleistungsberechtigten setzen sich zusammen aus: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Die revidierten Daten stellen statistisch gesicherte Werte dar, die erst nach einer Wartezeit von drei Monaten rückwirkend zum Stichtag erhoben werden. Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) bezeichnen die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die der Bund im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGBII erbringt. Diese Geldleistungen setzen sich zusammen aus: der Regelleistung ( 20 SGB II) ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) dem Sozialgeld ( 23 SGB II) Das Sozialgeld ist die Geldleistung für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) bezeichnen die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die der Landkreis im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGBII erbringt. Sie setzen sich zusammen aus: den Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - 12 -

Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung sowie für die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten ( 23 SGB II) abweichend erbrachten Geld- und Sachleistungen ( 24 SGB II). Als erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und den Bedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken können Als nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten hingegen Personen, die nicht unter den o.g. Personenkreis erwerbsfähige Leistungsberechtigte fallen und einen Anspruch auf Sozialgeld haben. Stadthagen, den 23.11.2017-13 -