Dienstleistungskatalog Spitex Niesen 2018

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Transkript:

Dienstleistungskatalog Spitex Niesen 2018 Die SPITEX Niesen erbringt in öffentlichem Auftrag Leistungen in der Pflege und Hauswirtschaft. Spitex Niesen Adelbodenstrasse 27 3714 Frutigen 033 672 22 37 033 672 22 39

Häufig gestellte Fragen... 3 Wer ist die SPITEX Niesen?... 3 Wer kann die SPITEX in Anspruch nehmen?... 3 Wer bezahlt die SPITEX?... 3 Was muss ich tun, wenn ich die SPITEX möchte?... 3 Kann ich Mitglied des Vereins SPITEX Niesen werden?... 4 Kann die SPITEX Niesen mit Spenden unterstützt werden?... 4 Unser Angebot:... 5 Abklärung und Beratung... 5 Situationsabklärung vor Ort... 5 Beratung Pflegende Angehörige... 5 Hilfsmittel und Pflegematerial... 5 Ergänzende Dienste und Institutionen... 5 Behandlungspflege... 6 Grundpflege... 6 Palliative Care... 7 Hauswirtschaft... 8 Ergänzende Dienstleistungen... 9 Mahlzeitendienst... 9 Vermietung von Hilfsmitteln und Krankenmobilien... 9 Entlastung Angehöriger und Begleitung Schwerkranker durch Freiwillige... 9 Tarifübersicht... 10 Tarife der kassenpflichtigen Leistungen (KLV-Leistungen)... 10 Tarife der Hauswirtschaft (Nicht-KLV-Leistungen)... 11 Tarife der ergänzenden Dienstleistungen... 12 Mahlzeitendienst... 12 Tarife Begleitung Schwerkranker durch Freiwillige... 12 2

Häufig gestellte Fragen Wer ist die SPITEX Niesen? Die SPITEX Niesen ist eine nicht profitorientierte Organisation mit öffentlichem Leistungsauftrag des Kantons Bern. Die SPITEX Niesen versorgt die Gemeinden Adelboden, Aeschi, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg, Krattigen und Wimmis mit Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen. Die SPITEX Niesen hat das Ziel, ihre Kunden so lange wie möglich und sinnvoll, zuhause in der gewohnten Umgebung zu pflegen und zu betreuen. Wer kann die SPITEX in Anspruch nehmen? Grundsätzlich kann die SPITEX von allen im Einzugsgebiet wohnenden Personen in Anspruch genommen werden. Wir pflegen und betreuen auch Feriengäste. Nach der Bedarfsabklärung durch die SPITEX Niesen, holt sich die SPITEX Niesen die ärztliche Verordnung beim zuständigen Arzt ein. Diese Verordnung ist die Voraussetzung, dass die Krankenkassen die Leistungen übernehmen. Wer bezahlt die SPITEX? Ärztlich verordnete Pflegeleistungen gehören in den Leistungskatalog der Grundversicherung und werden daher, abzüglich Selbstbehalt und Franchise von den Krankenkassen übernommen. Den im Kanton Bern wohnhaften Klienten ab vollendetem 65. Altersjahr wird zusätzlich eine leistungsbezogene Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt. (Siehe Kapitel Tarifübersicht) Hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht in den Leistungskatalog der Grundversicherung und werden von den Kunden oder aus der Krankenkassen-Zusatzversicherung finanziert. Bezüger / Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen der AHV können die Rechnungen bei der AHV-Zweigstelle einreichen, wenn eine entsprechende Arztverordnung besteht. Ergänzende Dienstleistungen werden, wenn überhaupt, nur von Krankenkassen-Zusatzversicherungen übernommen. Oft in Zusatzversicherungen enthalten sind Beiträge an Hilfsmittel und Krankenmobilien. Andere Dienstleistungen wie beispielsweise der Mahlzeitendienst werden von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! Was muss ich tun, wenn ich die SPITEX möchte? Am Besten besprechen Sie Ihre Situation mit dem Hausarzt oder melden sich direkt bei der SPITEX Niesen. Tel. 033 672 22 37 3

Kann ich Mitglied des Vereins SPITEX Niesen werden? Alle können Mitglied des Vereins SPITEX Niesen werden, jede Mitgliedschaft stärkt unseren Verein. Um auch in Zukunft als öffentliche SPITEX gut positioniert zu sein, ist ein starker Verein sehr wichtig. Mit der Überweisung des Mitgliederbeitrages (Einzelmitglieder: 20.-; Familien: 30.-) werden Sie Vereinsmitglied. Unser Mitgliederkonto lautet: 60-307296-6 (IBAN: CH67 0900 0000 6030 7296 6) Sie können uns auch anrufen, Tel. 033 672 22 37 oder ein E-Mail schreiben info@spitexniesen.ch Als Mitglied der SPITEX Niesen werden Sie jährlich zu unserer Mitgliederversammlung eingeladen und erhalten den Jahresbericht unserer Organisation. Kann die SPITEX Niesen mit Spenden unterstützt werden? Wir sind froh um Spenden, wir finanzieren damit beispielsweise Krankenmobiliar, Mahlzeitengeschirr oder unterstützen Kunden in Härtefällen. Unser Spendenkonto PC 60-710857-8 (IBAN: CH98 0900 0000 6071 0857 8) Danke für Ihre Unterstützung! 4

Unser Angebot: Abklärung und Beratung Situationsabklärung vor Ort Auf Wunsch unserer Kunden oder auf Anordnung des Arztes klärt die SPITEX Niesen den Bedarf an Pflegeleistungen oder Hauswirtschaftsleistungen ab. Diese Bedarfsabklärung für Pflege wird durch eine diplomierte Pflegefachperson durchgeführt. Die Bedarfsabklärung für Hauswirtschaft wird durch eine Hauswirtschafts-Fachperson (Fachfrau Gesundheit, Hauspflegerin) durchgeführt. Je nach Situation ist es sinnvoll, wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen bei diesem Gespräch dabei sind. Nach der Bedarfsabklärung werden die SPITEX-Dienstleistungen entsprechend den Abmachungen eingeplant. SPITEX-Einsätze können bei Bedarf auch schon vor der Abklärung erfolgen. Beratung Pflegende Angehörige Pflegen und betreuen Sie jemand zuhause? Wir beraten pflegende Angehörige, um sie bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen. Die Beratung kann telefonisch, auf Anfrage im SPITEX-Stützpunkt oder auch bei Ihnen zuhause erfolgen. Hilfsmittel und Pflegematerial Mit dem Gebrauch von Hilfsmitteln oder Pflegeprodukten kann die Sicherheit und das Wohlbefinden von pflegebedürftigen Personen unterstützt werden wir beraten Sie gerne. Ergänzende Dienste und Institutionen Die Angebote im Gesundheitsbereich sind sehr vielfältig. Die SPITEX Niesen berät Sie gerne über die vielen hilfreichen Angebote und hilft Ihnen das Richtig zu finden. 5

Behandlungspflege Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen, sie sind Teil der obligatorischen Grundversicherung. Hier einige Beispiele für die Behandlungspflege: Wir messen Ihnen den Blutdruck und Puls oder unterstützen sie bei der regelmässigen Gewichtskontrolle. Leiden sie unter Diabetes? Wir messen ihnen regelmässig den Blutzucker, wenn nötig helfen wir Ihnen Insulin zu spritzen. Wir unterstützen und beraten Menschen mit Atemproblemen im Umgang mit Inhaliergeräten oder bei der Verabreichung von Sauerstoff. Müssen Sie so viele Medikamente nehmen, dass Sie kaum noch den Überblick behalten? Wir richten Ihnen Ihre Medikamente regelmäßig in einem Wochendosett. Wir pflegen und versorgen Wunden aller Art nach neusten Erkenntnissen. Bei Bedarf kann eine Wundexpertin beigezogen werden. Wir beraten Sie bei Blasenschwäche über Einlagen und Inkontinenzhosen. Grundpflege Leistungen der Grundpflege werden von den Krankenkassen übernommen, sie sind Teil der obligatorischen Grundversicherung. Hier einige Beispiele für die Grundpflege: Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden. Wir helfen Ihnen die Beine einzubinden oder Kompressionsstrümpfe (Stützstrümpfe) anzuziehen. Die SPITEX Niesen kann Sie beraten, bei Gleichgewichtsstörungen und Sturzgefahr. Zum Beispiel über Gehhilfen, Hüftschutzhosen oder über einen Alarmknopf am Handgelenk (Telealarm) Haben Sie Angst in der Dusche auszurutschen, oder kommen Sie kaum noch über den Badewannenrand? Eine Fachperson der SPITEX kann Ihnen beim Duschen oder Baden beistehen. Zur Grundpflege gehört auch die Vorbeugung von Hautschäden bei bettlägerigen Patienten, wie beispielsweise Lagerungstipps oder Spezialmatratzen. Häufig wird die SPITEX um Hilfe angefragt nach Spitalaufenthalten oder Operationen. Oft kann die SPITEX in diesen Situationen sehr gute Dienste leisten, sei es zum Beispiel bei der Unterstützung zur Körperpflege oder Mobilisation (Hilfe beim Aufstehen). Oft sind auch kurze Kontrollbesuche sinnvoll und beruhigend, um den Spitex-Kunden die Selbständigkeit zu erhalten und trotzdem eine gewisse Sicherheit zu bieten. 6

Palliative Care Unser Angebot in Palliativer Betreuung stützt auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden ab, und soll sich ständig weiterentwickeln. Bitte teilen Sie uns ihre Bedürfnisse mit! Umfassende Abklärung Auf Wunsch unserer Kunden oder auf Anordnung des Arztes klärt die SPITEX Niesen den Bedarf an Pflegeleistungen oder Hauswirtschaftsleistungen ab. Diese Bedarfsabklärung wird durch eine diplomierte Pflegefachperson durchgeführt. Oft ist es sinnvoll wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen bei diesem Gespräch dabei sein können. Bezugspersonenpflege Es ist uns ein Anliegen, gerade bei schwierigen Situationen, eine optimale Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Damit uns das gelingt, teilen wir Betroffenen eine Bezugsperson zu, die die Anliegen und Bedürfnisse koordiniert. Die Bezugsperson ist, wenn möglich, bei Gesprächen (zum Beispiel "runder Tisch") dabei. Im Laufe der Zeit kann die Bezugsperson wechseln, unsere Kundinnnen und Kunden werden jedoch bei einem Wechsel informiert. Entlastung Angehöriger durch Freiwillige Um Angehörige zu entlasten, haben wir ein Team von freiwilligen MitarbeiterInnen. Erreichbarkeit 24 Std am Tag wenn es die Situation erfordert In besonderen Situationen, beispielsweise wenn ein Patient im Sterben liegt, bieten wir einen Pikettdienst an. Diese werden individuell geplant, und die Notfalltelefonnummer wird bekannt gegeben. Was wir nicht anbieten Die Spitex Niesen grenzt sich klar ab von der Beihilfe zum Suizid. Dabei stützt die Spitex Niesen sich auf die Haltung des Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, die im Ethikstandpunkt Beihilfe zum Suizid ist nicht Teil des pflegerischen Auftrags konkret beschrieben wird. Die Details dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen / Palliative Care auf www.spitexniesen.ch Die Spitex Niesen sieht in der Palliative Care eine sinnvolle, menschenwürdige Alternative. Wir setzen uns ein, dass für die Patienten alles was möglich ist getan wird, um seine körperlichen und seelischen Leiden zu lindern. 7

Hauswirtschaft Leistungen der Hauswirtschaft werden von den Krankenkassen nur aus der Zusatzversicherung übernommen. Wir empfehlen, sich im Zweifelsfall bei der Krankenkasse zu erkundigen. Auch bei hauswirtschaftlichen Leistungen wird vorher der Bedarf gemeinsam mit den Kunden und allenfalls anderen Bezugspersonen besprochen. Wann werden hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch genommen? Nach Spitalaufenthalten, Operationen Nach Geburten Bei körperlichen Beschwerden, die im Alltag einschränken usw. Häufig täglich beansprucht: Frühstück oder Nachtessen zubereiten Lüften, betten, Zimmer machen Abwaschen, Boden wischen Briefkasten leeren Heizen Häufig ein- oder mehrmals pro Woche: Wochenkehr (Küche, Toilette/ Bad, Wohn- und Schlafräume reinigen) Abfall entsorgen Waschen, bügeln Einkaufen Betten frisch beziehen Nicht im Angebot: Einkauf von schweren Gütern Arbeiten ausserhalb des Haushaltes, wie beispielsweise Gartenarbeiten (ausser die Ernte von Früchten und Gemüse für den Tagesbedarf) Versorgung von Tieren Grossreinigungen, wie beispielsweise der Frühlingsputz Aufwändige Flick- oder Bügelarbeiten Für die Dienstleistungen, die wir nicht anbieten, gibt es verschiedene andere Möglichkeiten. Die SPITEX hilft Ihnen gerne weiter! 8

Ergänzende Dienstleistungen Mahlzeitendienst Die SPITEX Niesen bringt Ihnen das Mittagessen gerne nach Hause. Einmal täglich eine ausgewogene, warme Mahlzeit ist wichtig für die Gesundheit. Die Mahlzeit wird frisch zubereitet in einer Warmhaltebox von unseren Mitarbeiterinnen an ihren Tisch gebracht. Bestellung: Je nach Stützpunkt und Küche unterschiedlich. Erkundigen sie sich telefonisch zu unseren Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 033 672 22 37) Vermietung von Hilfsmitteln und Krankenmobilien Die SPITEX Niesen hat nur die wichtigsten Hilfsmittel und Krankenmobilien vor Ort im Sortiment. Sie können bei uns beispielsweise einen Rollator (Gehhilfe auf Rädern) oder einen Rollstuhl mieten. Für eine umfassende Hilfsmittelberatung verweisen wir Sie gerne an unsere Partner-Organisationen. Entlastung Angehöriger und Begleitung Schwerkranker durch Freiwillige Die SPITEX Niesen bietet neben der Spitex-Pflege einen Betreuungsdienst für Sterbende und deren Angehörigen an. Diese Dienstleistung wird durch geschulte, freiwillige Helfer/ Helferinnen erbracht. Nach einer Bedarfsabklärung durch die Spitex können Betroffene diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Einsatzziele Die freiwilligen Begleiterinnen unterstützen und begleiten Sterbende und ihre Angehörigen und tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu deren Wohlbefinden bei. Sie werden als Ergänzung der Spitex, der Hausärzte und der Seelsorger eingesetzt. Sie entlasten in erster Linie die Angehörigen zu Hause. Begleiterinnen Die BegleiterInnen arbeiten auf freiwilliger Basis mit der Spitex Niesen zusammen. Die Helfer/ Helferinnen haben alle einen Grundkurs für die Begleitung Sterbender und deren Angehörigen besucht. Sie werden zudem professionell unterstützt und treffen sich regelmäßig mit Fachpersonen. Alle Begleiter/innen unterstehen der Schweigepflicht analog einer Pflegefachfrau/-mann. Einsatzdauer Mindestens 3 Stunden Nachtwachen dauern 9 Stunden, von 22.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr 9

Tarifübersicht Tarife der kassenpflichtigen Leistungen (KLV-Leistungen) Gegenüber der Krankenversicherung verrechnen wir folgende Tarife: Abklärung und Beratung 79.80 Behandlungspflege 65.40 Grundpflege 54.60 Die Krankenversicherung verrechnet Ihnen einen Anteil an diese Kosten gemäss Jahresfranchise und Selbstbehalt. Den im Kanton Bern wohnhaften Klienten ab vollendetem 65. Altersjahr verrechnen wir direkt: Bis 31.03.2018: Patientenbeteiligung abgestuft nach Einkommen und Vermögen (bei Einsätzen unter einer Stunde wird ein anteilmässiger Betrag verrechnet). Ab 01.04.2018: Patientenbeteiligung (bei Einsätzen unter einer Stunde wird ein anteilmässiger Betrag verrechnet). bis max. 15.95 pro Tag bis max. 15.95 pro Tag Die Patientenbeteiligung wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Bezüger von AHV- oder IV-Renten, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, das Recht auf Ergänzungsleistungen haben. Bei der Abklärung der Anspruchsberechtigung unterstützt Sie: die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde die Beratungsstelle der Pro Senectute, 033 226 60 60 http://www.pro-senectute.ch/ergaenzungsleistungsberechnung Für ausserkantonale und ausländische Klienten gelten folgende Tarifansätze: Abklärung und Beratung 143.90 Behandlungspflege 123.35 Grundpflege 98.70 10

Tarife der Hauswirtschaft (Nicht-KLV-Leistungen) Der Stundenansatz für hauswirtschaftliche Leistungen wird nach dem steuerbaren Einkommen der KlientInnen (zuzüglich einem Vermögensanteil) abgestuft. Tarife 2018 bei einem steuerbaren Einkommen (Vermögensanteil eingerechnet): bis 32 500 46.00 zwischen 32 501 und 40 000 51.00 zwischen 40 001 und 50 000 56.00 ab 50 001 59.00 bei ausserkantonalen und ausländischen Klienten werden die Vollkosten verrechnet von 60.50 Bezüger von Ergänzungsleistungen der AHV 46.00 Klientinnen / Klienten mit Arztzeugnis gemäss Leistungsvertrag für Hilfe und Pflege zu Hause mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Wegpauschale für hauswirtschaftliche Leistungen Pro Einsatztag wird für hauswirtschaftliche Leistungen eine Wegpauschale von 5.00 verrechnet. Berechnung des steuerbaren Einkommens zuzüglich Vermögensanteil Steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss letzter definitiver Veranlagung. 46.00 Vermögensanteil: AHV-Rentner: 1/10 des steuerbaren Vermögens über der Freigrenze übrige Klienten: 1/15 des steuerbaren Vermögens über der Freigrenze Die Freigrenzen betragen: für Alleinstehende 37'500 für Verheiratete 60'000 Kinderrente der AHV oder IV begründet 15'000 Ergänzungsleistungen der AHV Ergänzungsleistungen für hauswirtschaftliche Spitex-Dienstleistungen werden an Bezüger von AHV- oder IV- Renten ausgerichtet, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei der Abklärung der Anspruchsberechtigung unterstützt Sie: AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder Beratungsstelle Pro Senectute, 033 226 60 60 http://www.pro-senectute.ch/ergaenzungsleistungsberechnung. 11

Tarife der ergänzenden Dienstleistungen Mahlzeitendienst Im Mahlzeitenpreis der SPITEX sind die Lieferung nach Hause sowie der Abwasch inbegriffen. Mahlzeit Fr. 16.- (inkl. Lieferung, Abwasch) In den Gemeinden Kandergrund, Kandersteg und Wimmis werden die Mahlzeiten von einem Restaurant zubereitet und von diesem in Rechnung gestellt. In diesem Fall verlangt die SPITEX Niesen einen Tarif von Fr. 6.- für die Lieferung der Mahlzeit nach Hause. Tarife Begleitung Schwerkranker durch Freiwillige Pro Stunde Fr. 8. -- (mindestens 3 Stunden pro Einsatz) Pro Nacht Fr. 80.-- (von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr) 12