LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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- Alke Ziegler
- vor 5 Jahren
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1 Tarif- und Informationsblatt gültig ab April 2018
2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG PFLEGE Im Auftrag des Kantons Bern bietet die SPITEX Region Emmental pflegebedürftigen Menschen, die in den Gemeinden Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen wohnhaft sind, folgende Pflegeleistungen an: Abklärung und Beratung gemäss KLV1 Art. 7 Abs. 2 Bst. a Untersuchung und Behandlung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Grundpflege gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Die pflegerischen Leistungen können von allen EinwohnerInnen des Vertragsgebiets in Anspruch genommen werden, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wurde. Im Vordergrund der Leistungserbringung stehen das Wohlergehen der Klientinnen und Klienten 2 und das Ziel, diesen möglichst lange ein autonomes Leben zuhause zu ermöglichen. HAUSWIRTSCHAFT Die Spitex Region Emmental bietet in ihrem Einzugsgebiet folgende hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen an: Haushaltführung/Haushaltpflege: Kontrollbesuche Bett frisch beziehen, Bett machen Aufräumen, Ordnung Abwaschen Küche/Bad reinigen Abfall/Altpapier entsorgen Briefkasten leeren Haushalt organisieren Heizen, lüften Wäsche- und Schuhpflege: Bügeln, flicken Kleiderpflege Waschen (Hand/Maschine) Reinigungsarbeiten Tägliche Sichtreinigung (Tageskehr) Wöchentliche oder 14tägliche Sichtreinigung (Wochenkehr) Zwischenreinigung (3-4x pro Jahr) Ernährung Einkaufen mit oder ohne Klient/Klientin Morgen- und Abendessen zubereiten Mittagessen kochen (inkl. Diätküche) Mitessen Menüplan aufstellen Die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen können von allen Einwohner- Innen des Vertragsgebiets in Anspruch genommen werden, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wurde. Im Vordergrund der Leistungserbringung stehen das Wohlergehen der Klienten und das Ziel, diesen möglichst lange ein autonomes Leben zuhause zu ermöglichen. Die Leistungen finden in Anwesenheit des Klienten statt. Die Gemeinden Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach i.e., Rüderswil, Schangnau, Trub und Trubschachen haben die öffentliche Spitex beauftragt, die Versorgungssicherheit mit hauswirtschaftlichen Leistungen im oberen Emmental zu gewähren. Die öffentliche Spitex unterstützt alle Menschen, soweit dies zumutbar ist. Sind die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht, wird die Spitex mit Klienten, Angehörigen und der Wohnortgemeinde individuell eine Lösung suchen. 1 KLV = Krankenpflege-Leistungsverordnung 2 Im Sinne einer einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend von 'Klienten' gesprochen. Seite 2 von 8
3 DIE LEISTUNGEN IN PFLEGE UND HAUSWIRTSCHAFT werden ausgehend von einer anerkannten schriftlichen und ärztlich unterschriebenen Bedarfsabklärung erbracht, basieren auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Klienten (Rahmenvereinbarung), bilden eine Ergänzung zu den Ressourcen des Klienten und seines Umfeldes, fördern bzw. erhalten die Selbständigkeit des Klienten, haben klare, dem Klienten bekannte Grenzen in Bezug auf zeitliche Dauer und Zumutbarkeit. ZUSATZLEISTUNGEN In Ergänzung zu den Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen, welche die SPITEX Region Emmental im Auftrag des Kantons Bern respektive der Gemeinden erbringt, bieten wir Zusatzleistungen an, welche den Bedürfnissen unserer Klientinnen und Klienten entsprechen. Diese Zusatzleistungen sind nicht ärztlich verordnet und werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Mit Ihnen zusammen klären wir Ihre Bedürfnisse und bieten zum Beispiel folgende Leistungen an: Körperpflege Coiffeur-Dienste (Haare schneiden, frisieren, tönen/ färben mit selbstgekauften Mitteln etc.) durch gelernte Coiffeuse Finger- und Zehennägel lackieren Nicht ärztlich verordnete Wickel Nicht ärztlich verordnete Podologie / Fusspflege etc. Betreuung Entlastung Begleitungen ausser Haus (z.b. ins Café, zum Kleider kaufen, an Beerdigungen, Tagestreff, Spitalbesuche, Predigt, Bad/Solbad ) Aktivierung zu Hause (Spielen, Vorlesen, Spaziergang) etc. Entlastung von pflegenden Angehörigen ( Hütedienst ) Hauswirtschaft / Garten Frühlings- und Herbstputzete Grundreinigungen Endreinigungen bei Auszug aus einer Wohnung Entrümpeln, Entsorgen (Glas, Metall ) Gardinen waschen, Fenster (inkl. Rahmen, Storen) putzen Näharbeiten Küchenschränke herausputzen Mit Klienten für Angehörige kochen Geranien einwintern, Gartenarbeiten, gemeinsam Gräber ansetzen etc. Seite 3 von 8
4 TARIFE TARIFE FÜR PFLEGELEISTUNGEN Die folgende Tabelle zeigt die vom Bundesrat resp. der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) festgelegten Pflegekosten und deren Abgeltung in Schweizer Franken (CHF) pro Stunde: Pflegeleistung Aufteilung der Kosten für Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern Klient / Krankenversicherung 3 Klient / GEF* Tarife für ausserkantonale Personen Klient / Krankenversicherung Abklärung und Beratung * Behandlungspflege * Grundpflege * *Patientenbeteiligung Der Grosse Rat und der Regierungsrat haben entschieden, bei der Pflege die Patientenbeteiligung zu verlangen. Die Patientenbeteiligung betrifft alle Spitex-Klienten ab dem 65. Geburtstag. Die Spitex-Organisationen sind durch diesen Entscheid verpflichtet, ab 1. April 2018 allen Pflegeleistungsempfängern ab 65 Jahren die Patientenbeteiligung in der Höhe von max. Fr pro Tag zu verrechnen. Bei Pflegeleistungen kürzer als 60 Minuten pro Tag erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Bei Pflegeleistungen ab 60 Minuten pro Tag wird der gesetzlich maximal mögliche Betrag von Fr verrechnet. Kantonale Subventionen Der Kanton beauftragt private und öffentliche Spitex-Organisationen mit der Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen. Er subventioniert beide Leistungserbringer mit Beiträgen. Im Gegensatz zur privaten Spitex gewährleistet die öffentliche Spitex die Versorgungssicherheit im Kanton Bern. Sie pflegt und unterstützt alle Menschen. Damit diese Versorgung sichergestellt werden kann, unterstützt der Kanton die Versorgungspflicht. Details zu allen Leistungen des Kantons an die ambulante Grundversorgung sind im Leistungsvertrag zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und den Spitexorganisationen ersichtlich. Ausserkantonale Klienten Klienten mit offiziellem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern werden die Kosten für Krankenkasse sowie die Vollkosten in Rechnung gestellt (siehe Tabelle auf Seite 3). Die Klienten sind selber dafür besorgt, eine allfällige Rückvergütung von ihrem Wohnkanton einzufordern. Wegzeiten und Zuschläge In den oben angeführten Ansätzen sind die Wegkosten inbegriffen. Es werden den Klienten keine Zuschläge für Pflegeverrichtungen nachts, an den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen in Rechnung gestellt. 3 siehe auch Selbstbehalt auf Pflegeleistungen Seite 4 von 8
5 Speziell für oder mit den Klienten gefahrene Kilometer (z.b. Begleitung zum Arzt) werden mit CHF 0.70 pro km verrechnet. Kostenübernahme durch die Krankenkassen Die Kosten für die oben genannten Pflegeleistungen und für medizinisches Verbrauchsmaterial gemäss Mittel- und Gegenständeliste MiGeL werden gemäss Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) von den Krankenkassen übernommen. Material, das nicht auf der MiGeL steht, wird durch die Krankenkassen nicht übernommen. Sie erhalten dafür eine separate Rechnung. Die Krankenkassen übernehmen die ärztlich verordneten Pflegestunden gemäss einer von der Spitex-Organisation durchgeführten Bedarfsabklärung. Die Leistungen müssen wirtschaftlich, zweckmässig und effizient sein, damit sie von der Krankenkasse übernommen werden. Die Bedarfsabklärung und die ärztliche Anordnung können auf Verlangen durch die Kontrollstelle der Tarifpartner überprüft werden. Selbstbehalt auf Pflegeleistungen Der Selbstbehalt für die Klienten beträgt 10%. Der Selbstbehalt entfällt, sobald der Klient zusätzlich zur individuell wählbaren ordentlichen Jahresfranchise Selbstbehalte im Gesamtbetrag von CHF pro Jahr für sämtliche Rechnungen (Arzt, Spital, Spitex etc.) bezahlt hat. Danach übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten für die von ihnen bewilligten Stunden. Die Patientenbeteiligung wird weder dem Selbstbehalt noch der Franchise angerechnet. TARIF FÜR HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN/BEDARFSABKLÄRUNG Leistung Kosten CHF Hauswirtschaft, pro Stunde Wegentschädigung pro Besuch, jedoch maximal 1x pro Tag 5.-- Fahrten für oder mit den Klienten, pro Kilometer 0.70 Kostenübernahme durch die Krankenkassen Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung. Viele Versicherte haben jedoch bei ihrer Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen im ärztlich angeordneten Bedarfsfall abgeschlossen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung. Wichtig: Bezahlen Sie Ihre Krankenkassenprämie termingerecht, sonst wird sich die Kasse weigern, die Leistungen zu bezahlen! ZUSATZLEISTUNGEN Leistung 1. Stunde zusätzliche 15 Minuten Körperpflege Podologie / Fusspflege Betreuung Hauswirtschaft / Garten Seite 5 von 8
6 Entlastung pflegender Angehöriger bestehende Klienten oder Vereinsmitglieder4 2 Stunden 3 Stunden 4 Stunden Dritte Leistung Kosten CHF Wegentschädigung pro Besuch, jedoch maximal 1x pro Tag 5.-- Fahrten für oder mit den Klienten, pro Kilometer 0.70 Für das Entlastungsangebot können bei der SPITEX Region Emmental entsprechende Gutscheine bezogen werden, welche nach Eingang der Bezahlung ausgestellt werden. Spesen und Material werden nach Aufwand verrechnet. Kostenübernahme durch die Krankenkassen Die Kosten für die oben genannten Zusatzleistungen werden durch die Krankenkassen nicht übernommen. MATERIAL Siehe auch Merkblatt Informationen zu den Einsätzen. Preise für Reinigungsmaterial: Name Grösse Preis Held WC-Reiniger 0.75 l 4.90 Held Bad-Reiniger 1.00 l 5.90 Held Allzweckreiniger 1.00 l 6.90 Held Kalkentferner 0.50 l 7.90 Held Bad-Reiniger Spray 0.50 l 7.90 Reinigungstücher Mikrofaser 8 Stk 3.80 Reinigungstücher Allzweck 6 Stk 3.20 Tipp: Der Bad-Reiniger kann in die Flasche des WC-Reinigers gefüllt werden. ÄNDERUNGEN / ABMELDUNGEN Siehe Merkblatt Informationen zu den Einsätzen. Bei Nichtbeachtung der Abmeldefristen wird die geplante Einsatzzeit zum Pflege- respektive Hauswirtschaftstarif direkt an den Klienten verrechnet. 4 Entweder die betreute oder die zu entlastende Person müssen Mitglieder des Vereins SPITEX Region Emmental sein. Seite 6 von 8
7 RECHNUNGSSTELLUNG Die Rechnungen werden monatlich erstellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Spitex- Geschäftsstelle ( ) erfolgen. Die Rechnung für KLV-Pflegeleistungen geht direkt an die Krankenkasse, mit Kopie an den Klienten. Rechnungen für die Patientenbeteiligung und für nicht KLV-pflichtiges Material sowie für Hauswirtschafts- und Zusatzleistungen erhält der Klient. Siehe auch Information zur Rechnungsstellung. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30. pro Mahnung erhoben. MINDESTEINSATZDAUER UND AUFRUNDEN PFLEGE Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. HAUSWIRTSCHAFT Die mindeste Verrechnungsdauer beträgt 15 Minuten; die Einsatzzeiten werden auf die nächsten 15 Minuten aufgerundet. Reine Hauswirtschaftseinsätze dauern in der Regel mindestens eine Stunde, kürzere Einsätze finden normalerweise kombiniert mit Pflegeeinsätzen statt. Über Ausnahmen entscheidet die Spitex Region Emmental. ZUSATZLEISTUNGEN Mindesteinsatzdauer: Kombiniert mit SPITEX-Einsatz im gleichen Haushalt: 15 Minuten Eigener Einsatz für die Zusatzleistung: 1 Stunde Es wird in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet Die Einsatzzeit für das Entlastungsangebot für pflegende Angehörige beträgt 2, 3 oder nach gegenseitiger Absprache 4 Stunden. RUNDEN Es wird auf Einheiten von 5 Rappen gerundet. Seite 7 von 8
8 ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen teilweise die Kosten für ärztlich verordnete hauswirtschaftliche Leistungen sowie für die Patientenbeteiligung in der Pflege durch die Spitex. Klären Sie Ihre EL-Berechtigung ab! Siehe auch: Infoblatt Ergänzungsleistungen zur AHV und IV der Spitex Region Emmental. RAHMENVEREINBARUNG Die SPITEX Region Emmental schliesst mit ihren Klientinnen und Klienten eine Rahmenvereinbarung ab. Dieses Tarif- und Informationsblatt ist ein integrierender Bestandteil davon. ERREICHBAR UNTER Telefon MO-FR 08:00 12:00 und 14:00 17:00 Uhr Spitex Region Emmental Burgdorfstrasse Langnau Seite 8 von 8
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