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Diese Informationen stellen kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar und die Aktien dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht den Vorschriften der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika entspricht. Die Zapf Creation AG hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten. These materials shall not be considered an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the shares in the United States and the shares may not be offered, delivered or otherwise transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1993, as amended (the "Securities Act") and in compliance with the laws of any state within the United States. Zapf Creation AG has not registered and does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities Act or the laws of any state within the United States or to conduct a public offering of shares in the United States. Zapf Creation AG Rödental International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QU78 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QU7 Börsenkürzel: ZPFK Information der Zapf Creation AG an ihre Aktionäre zur Wahlmöglichkeit, die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Zapf Creation AG zu erhalten Vorstand und Aufsichtsrat der Zapf Creation AG ("Zapf Creation" oder "Gesellschaft") werden der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2018 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017) vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2017 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 4,65 je dividendenberechtigter Stückaktie zu beschließen.

- 2 - Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Zapf Creation (die"aktiendividende") geleistet. Auf einen Teil der Dividende haben die Aktionäre ggfs. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Diese Beträge sind von der Ausschüttung vorab einzubehalten. Um allen etwaigen Steuerpflichten der Aktionäre genügen zu können, hat die Gesellschaft einen Sockeldividendenanteil in Höhe von EUR 0,55 festgesetzt ("Sockeldividendenanteil"), der in jedem Fall in bar ausgeschüttet wird und aus dem etwaige Steuerforderungen bedient werden. Die Aktiendividende kann hinsichtlich des über den Sockeldividendenanteil je Aktie hinausgehenden Betrags in Höhe von EUR 4,10 ("Anteiliger Dividendenanspruch") gewählt werden. Das Dokument, das Informationen über Art und Anzahl der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden und das nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot und die Zulassung befreit, ist auf der Internetseite der Zapf Creation AG (www.zapf-creation.com) veröffentlicht. Die nachfolgenden Informationen ersetzen dieses Dokument nicht, sondern beantworten ergänzend mögliche Fragen unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Dividende teilweise in Form von Aktien zu erhalten. Vor einer möglichen Anlageentscheidung sollte jeder potenzielle Interessent das vorgenannte Dokument sowie die darin genannten weiteren Unterlagen sorgfältig lesen. Da sich die hier angegebenen Daten und Termine ändern können, möchten wir Sie darum bitten, sich über den aktuellen Stand über die oben genannte Internetseite der Zapf Creation und über Veröffentlichungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger zu informieren. Was bedeutet die Wahlmöglichkeit? Sie können eine reine Bardividende erhalten. Diese beträgt EUR 4,65 brutto, ggfs. abzüglich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sie können jedoch Ihre Anteiligen Dividendenansprüche also die Dividende in Höhe von EUR 4,65 abzüglich der oben beschriebenen Sockeldividende in Höhe von EUR 0,55 auch ganz oder teilweise gegen neue Aktien der Gesellschaft tauschen.

- 3 - Was muss ich tun, um meine Dividende vollständig in bar zu erhalten? Was muss ich tun, um meine Dividende ganz oder teilweise in Aktien zu erhalten? Gibt es bei der Wahl der Bardividende Besonderheiten? Wo bekomme ich das Formblatt (Vordruck) und wo muss ich es abgeben? Muss ich mein Wahlrecht in Bezug auf meinen gesamten Aktienbestand einheitlich ausüben? Welchen Preis muss ich bei Tausch der Dividende gegen Aktien zahlen? In diesem Fall brauchen Sie nichts zu tun. Sie erhalten die Bardividende voraussichtlich am 31. Juli 2018. In diesem Fall müssen Sie dies bis voraussichtlich spätestens 24. Juli 2018 während der üblichen Geschäftszeiten Ihrer depotführenden Bank mitteilen. Dazu verwenden Sie bitte den Ihnen hierfür von Ihrer depotführenden Bank zur Verfügung gestellten Vordruck. Damit übertragen Sie Ihre jeweiligen Anteiligen Dividendenansprüche an die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, als Abwicklungsstelle, die im Gegenzug über Ihre depotführende Bank neue Aktien an Sie überträgt. Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung der ausschließlichen Bardividende in Form von zwei Geldbuchungen: Im Rahmen der ersten Buchung erhält der Aktionär den Sockeldividendenanteil in Höhe von EUR 0,55 pro von ihm gehaltener Stückaktie abzüglich der von der Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den steuerpflichtigen Dividendenanteil (siehe hierzu "Wie werden die Bar- und Aktiendividende bei mir steuerlich behandelt?"). Im Rahmen der zweiten Buchung erhalten Sie einen Betrag in Höhe von EUR 4,10 netto, also ohne weitere Abzüge, der sich aus dem restlichen steuerpflichtigen Anteil der Dividende und dem steuerfreien Dividendenanteil zusammensetzt. Die Barauszahlung wird voraussichtlich am 31. Juli 2018 über die Depotbanken erfolgen. Das Formblatt werden Sie ab Beginn der Bezugsfrist, voraussichtlich ab 9. Juli 2018, von Ihrer depotführenden Bank erhalten und müssen es Ihrer depotführenden Bank gemäß deren Vorgaben wieder übermitteln. Nein, Sie müssen das Wahlrecht nicht für Ihren gesamten Aktienbestand einheitlich ausüben. Vielmehr können Sie Ihr Wahlrecht für die Dividende jeder einzelnen Aktie frei treffen. Dies gilt selbst dann, wenn sich Ihr gesamter Aktienbestand in einem Depot befindet. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis der neuen Aktien, die über die Aktiendividende bezogen werden können, auf EUR 19,68 festgelegt.

- 4 - Wie viele Anteilige Dividendenansprüche muss ich "eintauschen", um eine Aktie zu bekommen? Das Bezugsverhältnis wurde mit 4,8:1 festgelegt. Das bedeutet, dass 4,8 mit den bestehenden Aktien der Gesellschaft verknüpfte Anteilige Dividendenansprüche zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft berechtigen. Soweit Dividendenansprüche nicht für den Erwerb einer Aktie ausreichen, werden sie in bar ausgezahlt. Berechnungsbeispiel: Wann erhalte ich einen etwaigen Restbetrag? Bekomme ich bei Wahl der Aktiendividende für alle meine Aktien überhaupt keine Bardividende? Woher stammen die Aktien, die ich erhalten kann? Fallen beim Tausch der Dividende gegen Aktien Kosten an? Ab wann kann ich mich für neue Aktien statt der Bardividende entscheiden? Wann erhalte ich die neuen Aktien? Hat ein Aktionär 5 bestehende Aktien, kann er 1 neue Aktie beziehen. Für den verbleibenden 0,2 Anteiligen Dividendenanspruch wird dem Aktionär ein Ausgleich in Höhe von EUR 0,82 in bar ausgezahlt. Demnach erhält der Aktionär in diesem Beispiel für 5 Anteilige Dividendenansprüche eine neue Aktie und EUR 0,82 in bar. Einen etwaigen Restbetrag werden Sie voraussichtlich am 31. Juli 2018 erhalten. Ein Teil der Aktiendividende unterliegt grundsätzlich der Besteuerung, weshalb der Sockeldividendenanteil stets in bar ausgeschüttet wird. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie auch dann, wenn Sie sich in Bezug auf alle Ihre Aktien für die Aktiendividende entscheiden, keine Zuzahlung in bar erbringen müssen, um Ihre mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Soweit der Sockeldividendenanteil die von Ihnen zu zahlenden Steuern übersteigt, wird Ihnen der darüber hinausgehende Betrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn bei der Berechnung des Umtauschverhältnisses ein Restbetrag zwischen dem Wert der Anteiligen Dividendenansprüche und dem Bezugspreis übrig bleibt, wird Ihnen auch dieser Restbetrag ausgezahlt (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Wie viele Anteilige Dividendenansprüche muss ich "eintauschen", um eine neue Aktie zu bekommen?"). Die erforderlichen Aktien werden aus dem Genehmigten Kapital 2017 gemäß 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft stammen. Bitte erkundigen Sie sich über etwa Ihnen entstehende Kosten bei Ihrer Depotbank. Zapf Creation wird Ihnen für die Abwicklung der Aktiendividende keine Kosten in Rechnung stellen. Etwa von Ihrer Depotbank Ihnen in Rechnung gestellte Kosten werden weder von der Gesellschaft noch vom Bankhaus Neelmeyer erstattet. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 9. Juli 2018. Aufgrund der technischen Abwicklung werden Sie die neuen Aktien voraussichtlich am 20. August 2018 erhalten.

- 5 - Welche Gewinnanteilsberechtigung werden die neuen Aktien haben? Werden die neuen Aktien börsenmäßig gehandelt werden? Wie werden die Bar- und Aktiendividende bei mir steuerlich behandelt? Der nebenstehende Abschnitt enthält eine allgemeine Erläuterung bestimmter deutscher Steuerfolgen im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft avisierten Ausschüttungen. Der Abschnitt stellt keine umfassende, abschließende oder vollständige Beschreibung deutscher Besteuerungsaspekte dar, die für den Aktionär relevant sein können. Diese überblickhafte Zusammenfassung ersetzt daher nicht den individuellen Rat eines Steuerberaters. Die steuerlichen Ausführungen umfassen den Standardfall, dass eine natürliche, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen hält, die Dividende bezieht und von ihr keine Freistellungs- oder Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wurde. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2018 ausgestattet sein. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Aktien. Die neuen Aktien werden wie die bestehenden Aktien - im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart notiert. Die Notierung der neuen Aktien wird voraussichtlich am 2016. August 2018 aufgenommen werden, indem die neuen Aktien in den Handel der bestehenden Aktien einbezogen werden. Steuerliche Behandlung der Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagenkonto Unabhängig davon, ob der Aktionär für das Geschäftsjahr 2017 die Dividende in bar oder die Aktiendividende wählt, erfolgt die Dividendenzahlung teilweise aus dem steuerlichen Einlagenkonto gemäß 27 KStG. Sie wird steuerlich wie eine Einlagenrückgewähr behandelt. Es erfolgt daher für einen prozentualen Anteil in Höhe von 60 %(entspre- chend EUR 2,79 je Aktie, "Steuerfreier Dividendenanteil") kein Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. von Kirchensteuer. Die Ausschüttung an einen in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Aktionär ist daher grundsätzlich nicht zu versteuern, sondern mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien, soweit die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto erfolgt. Eine Besteuerung bei dem Aktionär erfolgt nur dann, wenn die Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagenkonto die Anschaffungskosten der Aktien übersteigt. Diese Besteuerung erfolgt jedoch nicht im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs. Steuerliche Behandlung der Dividendenzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn Der steuerpflichtige Dividendenanteil beträgt 40 % (entsprechend EUR 1,86 je Aktie, "Steuerpflichtiger Dividendenanteil"). Die Kapitalertragsteuer wird einbehalten (i) von dem inländischen Kreditinstitut, dem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut, dem inländischen Wertpapierhandelsunternehmen oder der inländischen Wertpapierhandelsbank, welche die Aktien verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge an eine ausländische Zahlstelle auszahlt oder (ii) von der Wertpapiersammelbank, welcher die Aktien zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, wenn sie die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt. Die Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag zuzüglich ggf. Kirchensteuer ist durch die Auszahlung des stets in bar ausgeschütteten Sockeldividendenanteils in Höhe von EUR 0,55 je Aktie abgedeckt. Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status des jeweiligen Aktionärs zur Abdeckung der abzuführenden

- 6 - Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,375% auf den Steuerpflichtigen Dividendenanteil (Aktiendividende und/oder Bardividende). Soweit die Aktionäre kirchensteuerpflichtig sind, erhöht sich die Steuerlast. Die maximale Steuerbelastung auf den Steuerpflichtigen Teil beträgt dann 27,995 %. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben oder der Sockeldividendenanteil wird vollständig (z.b. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung) an den Aktionär ausgezahlt. Kann ich meine bereits vorhandenen Aktien zwischen dem 9. Juli 2018 und dem Tag der Auszahlung der Dividende (voraussichtlich 31. Juli 2018) verkaufen? Was passiert dann mit der Dividende? Kann ich meine einmal getroffene Entscheidung auch widerrufen? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe? Die Ausübung der Bezugsrechte durch die Aktionäre führt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, so dass hierdurch keine weiteren Kapitalertragsteuerpflichten seitens der Banken oder der Aktionäre entstehen. Ja, Sie können auch im genannten Zeitraum Ihre bereits vorhandenen Aktien der Zapf Creation veräußern. Ihre Dividendenansprüche werden bereits am 9. Juli 2018 durch die Depotbanken für die in Ihrem Depot am Abend des 6. Juli 2018 ("Record-Date") verbuchten Aktien unter Berücksichtigung offener Handelsgeschäfte bei den Depotbanken mit einer eigenen, von der Aktie abweichenden Kennung automatisch eingebucht. Sie erhalten für jede dividendenberechtigte Aktie einen Anteiligen Dividendenanspruch eingebucht. Aktien, die mit einem ausgewiesenen Handelstag (Schlusstag) vor dem 9. Juli 2018 verkauft werden, bleiben jeweils unberücksichtigt. Voraussichtlich am 5. Juli 2018 werden die bestehenden Aktien "ex Dividende" notiert. Sie können die Aktien damit ohne Dividendenansprüche veräußern. Sie erhalten trotzdem die Dividende und ihr Wahlrecht bleibt bestehen. Nein, dies würde zu einem erheblichen Zusatzaufwand bei den Depotbanken im Rahmen der Abwicklung führen und den Gesamtprozess beeinträchtigen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Sie können sich auf unserer Internetseite informieren (www.zapf-creation.com) und sich an unsere IR-Abteilung wenden (E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de). Sollten Sie Fragen betreffend Ihre Depotbank haben, so wenden Sie sich bitte direkt an diese. Dieses Dokument stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Zapf Creation AG dar. Das Dokument, das gemäß 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts befreit (das " 4-Dokument"), wird auf der Internetseite der Zapf Creation AG (www.zapfcreation.com) bereitgehalten werden. Die Aktien werden ausschließlich in Deutschland auf Grundlage des 4-Dokumentes angeboten werden. This document is neither a prospectus nor does it constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to purchase the shares or other securities of Zapf Creation AG. The document which according to Sec. 4 para. 1 no. 4 German Securities Prospectus Act (Wertpapierprospektgesetz WpPG) releases from the obligation to publish a prospectus (the "Sec. 4-Document", will be

- 7 - available on the website of Zapf Creation AG (www.zapf-creation.com). The shares will be offered exclusively in Germany on the basis of the Sec. 4-Document.