KTG Agrar SE Hamburg. ISIN DE000A0DN1J4 Wertpapier-Kenn-Nr. A0DN1J. Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG vom 18.

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1 KTG Agrar SE Hamburg ISIN DE000A0DN1J4 Wertpapier-Kenn-Nr. A0DN1J Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG vom 18. Mai 2015 ergänzt am 12. Juni 2015 und am 24. Juni 2015 (Die Änderungen gegenüber dem Dokument vom 12. Juni 2015 sind markiert.) für die neuen Aktien, die bei der Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Einbringung der Dividendenansprüche gemäß dem von der Hauptversammlung der KTG Agrar SE vom 24. Juni 2015 zu beschließenden Gewinnverwendungsbeschluss ausgegeben werden (Dividenden in Form von Aktien)

2 - 2 - I. Zweck Der ordentlichen Hauptversammlung der KTG Agrar SE (nachfolgend auch Gesellschaft genannt) hat am 24. Juni 2015 wird unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie zu beschließenbeschlossen ( Gewinnverwendungsbeschluss"). Nach diesem Beschluss wird die Dividende nach Wahl der Aktionäre entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der KTG Agrar SE (die Leistung der Dividende in bar und teilweise in Form von Aktien auch die Aktiendividende" genannt) geleistet werden. Vorstand und Aufsichtsrat der KTG Agrar SE beabsichtigen, die dafür benötigten Aktien durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I., über das die ordentliche Hauptversammlung der KTG Agrar SE am 24. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 beschließen wirdbeschlossen hat ( Genehmigtes Kapital ), gegen Sacheinlage zu schaffen. Als Sacheinlage werden durch den Gewinnverwendungsbeschluss entstehende Dividendenansprüche derjenigen Aktionäre eingebracht, die sich für die Aktiendividende entscheiden. Die Wahlmöglichkeit des Aktionärs, die Dividende teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien zu erhalten, entsteht jedoch nur dann, wenn das Genehmigte Kapital 2015/I. bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Dieses Dokument ist zur Erfüllung der Anforderungen des 4 Abs. 1 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG") erstellt, wonach eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von an die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden in Form von Aktien gemäß 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG nicht besteht, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden". Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion

3 - 3 - nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. II. Gründe Gegenstand dieses Dokuments sind die neuen Aktien, welche bei der Bezugsrechts-kapitalerhöhung mittels Einbringung der Dividendenansprüche geschaffen werden. Hierdurch eröffnet die KTG Agrar SE Aktionären, in deren Wertpapierdepots am 24. Juni 2015, abends 23:59 Uhr MESZ, Aktien der KTG Agrar SE eingebucht sind, die Wahl, für diese Aktien die Dividende entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise als Aktiendividende zu erhalten. Den Aktionären stehen damit folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung: (i) Bardividende Der Aktionär entscheidet sich für die Bardividende und teilt dies seiner depotführenden Bank mit oder unternimmt bis zum Ende der Bezugsfrist für die neuen Aktien nichts. In diesem Fall erhält der Aktionär nach Ende der Bezugsfrist und einer technisch bedingten Abwicklungsfrist, voraussichtlich am 28. August 2015, die Bardividende in Höhe von EUR 0,25 pro von ihm gehaltener Stückaktie abzüglich der von der auszahlenden Stelle einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Dividenden unterliegen grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und einem auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt also 26,375 %). Die einzubehaltenden Steuern erhöhen sich im Falle einer Kirchensteuerpflicht (8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den restlichen Bundesländern) auf rund 27,82 % bzw. rund 27,99 %. Der rechnerische Auszahlungsbetrag beläuft sich bei einem der Kirchensteuer unterliegenden Aktionär somit auf rund EUR 0,180 pro von ihm gehaltener Stückaktie, bei einem nicht der Kirchensteuer unterliegenden Aktionär auf rund EUR 0,184 pro von ihm gehaltener Stückaktie. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie unterliegt ein Teilbetrag von 30 %, d.h. in Höhe von EUR 0,075 pro Stückaktie nicht dem Wahlrecht des Aktionärs. Dieser Teilbetrag dient dazu, die Steuerpflicht (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)

4 - 4 - hinsichtlich des Dividendenanspruchs zu begleichen. Dies hat den Hintergrund, dass neben der Möglichkeit, die Dividende vollständig in bar zu erhalten, die Möglichkeit besteht, die Dividende als Aktiendividende zu erhalten. Die Abwicklung der Auszahlung der ausschließlichen Bardividende weist daher die folgende Besonderheit auf: Damit auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine neuen Barmittel aufbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht hinsichtlich der Dividende zu erfüllen, erhält der Aktionär, der seine Dividende ausschließlich in bar erlangen möchte, diese abwicklungstechnisch in Form von zwei Geldbuchungen. Im Rahmen der ersten Buchung erhält er einen Betrag in Höhe von EUR 0,075 pro von ihm gehaltener Stückaktie abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,25 pro von ihm gehaltener Stückaktie. Ein der Kirchensteuer unterliegender Aktionär erhält demnach im Rahmen der ersten Buchung einen Betrag in Höhe von rund EUR 0,005 pro von ihm gehaltener Stückaktie, ein nicht der Kirchensteuer unterliegender Aktionär einen Betrag in Höhe von rund EUR 0,009 pro von ihm gehaltener Stückaktie (der Steuerliche Restausgleich") 1. Im Rahmen der zweiten Buchung, die wie die erste Buchung voraussichtlich am 28. August 2015 erfolgen wird, erhält der Aktionär einen Betrag in Höhe von EUR 0,175 netto, also ohne weitere Abzüge, pro von ihm gehaltener Stückaktie ausbezahlt, da die Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie bereits im Rahmen der ersten Buchung einbehalten wurde. (ii) Aktiendividende Der Aktionär entscheidet sich für die Aktiendividende. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Aktionär dies unter Verwendung des ihm hierfür von seiner depotführenden Bank zur Verfügung gestellten Vordrucks dieser rechtzeitig mitteilt und seine anteiligen, im von der Gesellschaft ausgegebenen Inhaberglobalgewinnanteilschein verbrieften Dividendenansprüche in Höhe von EUR 0,175 pro von ihm gehaltener Stückaktie ( Anteilige Dividendenansprüche ) an die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen überträgt. Nach Ende der Bezugsfrist und einer technisch bedingten Abwicklungsfrist, voraussichtlich am 2. September 2015, 1 Wir weisen darauf hin, dass der Steuerliche Restausgleich ein gerundeter Wert pro Stückaktie ist. Da die einzubehaltenden Steuern jedoch nicht pro Stückaktie, sondern auf den gesamten Dividendenanspruch eines Aktionärs berechnet werden, kann es je nach Anzahl der gehaltenen Stückaktien zu entsprechenden Rundungsunterschieden kommen.

5 - 5 - wird der Aktionär dann neue Aktien unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses in dem Umfang erhalten, in dem seine übertragenen Anteiligen Dividendenansprüche (in Summe) den festgesetzten Bezugspreis je Aktie (in Summe bezogen auf die Anzahl der zu gewährenden ganzen Aktien) decken. Soweit übertragene Anteilige Dividendenansprüche oder Teile davon den auf die bezogenen Aktien entfallenden Bezugspreis (in Summe) nicht erreichen bzw. übersteigen, wird der Aktionär diese voraussichtlich am 28. August 2015 in bar ausgezahlt erhalten (der Restbetrag"). Zusätzlich erhält der Aktionär ebenfalls den Steuerlichen Restausgleich pro von ihm gehaltener Stückaktie, d.h. der Aktionär erhält einen Betrag in Höhe von EUR 0,075 pro von ihm gehaltener Stückaktie abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,25 pro von ihm gehaltener Stückaktie. (iii) Kombination von Bar- und Aktiendividende Der Aktionär entscheidet sich für einen Teil seiner Aktien für die ausschließliche Bardividende und für den anderen Teil für die Aktiendividende. In diesem Fall gelten beide vorbeschriebenen Verfahren jeweils für die jeweiligen Aktien, für die der Aktionär seine Entscheidung entsprechend getroffen hat. Die Möglichkeit, zwischen einer ausschließlichen Bardividende und einer Aktiendividende zu wählen, ist international verbreitet. Sie ermöglicht dem Aktionär eine einfache Reinvestition von Teilen seiner Dividende. Soweit ein Aktionär der KTG Agrar SE die Aktiendividende wählt, kann er vermeiden, dass sich sein prozentualer Anteil an der KTG Agrar SE in Folge der Bezugsrechtskapitalerhöhung verringert. Für die KTG Agrar SE verringert sich der Barmittelabfluss durch die Dividendenzahlung in dem Umfang, in dem die Anteiligen Dividendenansprüche in die KTG Agrar SE reinvestiert und anstelle der Anteiligen Dividendenansprüche neue Aktien geliefert werden.

6 - 6 - III. Einzelheiten 1. Derzeitiges Grundkapital und Aktien der KTG Agrar SE Das aktuelle Grundkapital der KTG Agrar SE beträgt EUR ,00 und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien ohne Nennbetrag) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Die bestehenden Aktien der KTG Agrar SE sind im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Entry Standard) unter der Wertpapierkennummer A0DN1J und der ISIN DE000A0DN1J4 gelistet. Die bestehenden Aktien der KTG Agrar SE sind in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn, hinterlegt ist. Gemäß 4.5 der Satzung der KTG Agrar SE ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Sämtliche von der KTG Agrar SE ausgegebenen Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Die Aktien der KTG Agrar SE sind frei übertragbar. Die Aktien der Gesellschaft betreffende Mitteilungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die börsenrechtlichen Veröffentlichungen erfolgen ebenfalls im Bundesanzeiger. Zahl- und Abwicklungsstelle der Dividende der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 wird voraussichtlichist die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen sein.

7 Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung a) Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Sacheinlage aus Genehmigtem Kapital Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, die neuen Aktien, die Gegenstand dieses Dokuments sind und die bei der Bezugsrechtskapitalerhöhung mittels Einbringung der Anteiligen Dividendenansprüche ausgegeben werden, durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I., über das die ordentliche Hauptversammlung der KTG Agrar SE am 24. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 beschließen wirdbeschlossen hat, gegen Sacheinlage zu schaffen. Die Wahlmöglichkeit des Aktionärs, die Dividende teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien zu erhalten, entsteht jedoch nur dann, wenn das Genehmigte Kapital 2015/I. bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. b) Maximale/minimale Zahl der angebotenen Aktien Die maximale Anzahl der neu zu schaffenden Aktien steht derzeit noch nicht fest. Sie hängt ab vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre, ihre Dividende als Aktiendividende zu erhalten, sowie von dem noch festzulegenden Bezugsverhältnis und den Bezugspreis der neuen Aktien. Würde sich kein Aktionär für die Aktiendividende entscheiden, würden keine neuen Aktien ausgegeben werden, so dass die minimale Anzahl 0 ( null") Stück neue Aktien betragen würde. c) Ausstattung der neuen Aktien Die neuen Aktien, die Gegenstand dieses Dokuments sind, werden nach der Hauptversammlung vom 24. Juni 2015 nach deutschem Recht geschaffen werden. Sie werden dann mit den gleichen Rechten ausgestattet sein wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft und

8 - 8 - vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. Jede Aktie der Gesellschaft, auch jede neue Aktie, gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen außer in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen nicht. Es gibt keine unterschiedlichen Stimmrechte für bestimmte Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet sein. An einem etwaigen Liquidationserlös nehmen die neuen Aktien entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital teil. Die neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn, hinterlegt werden. Die Lieferung der neuen Aktien wird durch Girosammelgutschrift erfolgen. Die neuen Aktien werden frei übertragbar sein. d) Bezugsrechtskapitalerhöhung Bei der Kapitalerhöhung zur Schaffung der neuen Aktien wird es sich um eine Bezugsrechtskapitalerhöhung handeln. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann jeder Aktionär sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er innerhalb der Bezugsfrist Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen als fremdnützige Treuhänderin nach näheren Bestimmungen des Bezugsangebots unter Übertragung seiner Anteiligen Dividendenansprüche beauftragt und ermächtigt, die neuen Aktien, die der Aktionär aufgrund seiner Wahl zum Erhalt der Dividende als Aktiendividende in dem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zu dem ebenfalls noch festzulegenden Bezugspreis beziehen möchte, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Aktionärs zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister die so bezogenen neuen Aktien dem Aktionär zu übertragen. Die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen ist auch gegenüber der KTG Agrar SE verpflichtet, die an die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen treuhänderisch übertragenen Anteiligen Dividendenansprüche als Sacheinlage einzubringen und die von ihr nach Maßgabe des noch festzulegenden Bezugsverhältnisses und des ebenfalls noch festzulegenden Bezugspreises treuhänderisch gezeichneten Aktien entsprechend der von den Aktionären jeweils getroffenen Wahl auf diese

9 - 9 - zu übertragen sowie eventuell zum Bezug von Aktien nicht benötige Anteilige Dividendenansprüche oder Teile davon mit Hilfe der Depotbanken an diese zurück zu übertragen. Der Bezugspreis wird drei Börsentage vor Ablauf der Bezugsfrist, voraussichtlich am 17. August 2015, festgesetzt und im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der KTG Agrar SE (ISIN DE000A0DN1J4unter veröffentlicht werden. Der Bezugspreis entspricht dem Referenzpreis abzüglich eines Abschlags von voraussichtlich 5 %, sodann abgerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma. Dabei ist der Referenzpreis der volumengewichtete Durchschnittskurs der KTG Agrar SE-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Festsetzung des Bezugspreises (der Referenzpreis"). Die Anzahl der für den Bezug einer neuen Aktie zu übertragenden und einzubringenden Anteiligen Dividendenansprüche entspricht dem so ermittelten Bezugspreis dividiert durch EUR 0,175. Das Bezugsverhältnis ermittelt sich aus dem Bezugspreis dividiert durch EUR 0,175, abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma (das Bezugsverhältnis"). Das Bezugsverhältnis wird ebenfalls drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist, voraussichtlich am 17. August 2015, im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der KTG Agrar SE (unter vestor_relations/aktiendividende) veröffentlicht werden. Beispiel: Referenzpreis: z.b. EUR 14,85 (3-Tages-Durchschnittskurs) Bezugspreis: EUR 14,10; Berechnung: EUR 14,85 abzüglich 5 % Abschlag Bezugsverhältnis: 80,5: 1. Rechnung: 14,10 geteilt durch 0,175 = EUR 80, , abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma. Restbetrag: Hat ein Aktionär Anteilige Dividendenansprüche aus 100 Aktien übertragen, ergibt sich bei diesem Beispiel, dass er 19,5 Anteiligen Dividendenanspruch zu viel übertragen hat. Dieser entspricht EUR 3,41.

10 Dieser Betrag wird dem Aktionär in bar ausgezahlt. Steuerlicher Restausgleich: Zusätzlich erhält der Aktionär pro von ihm gehaltener Stückaktie einen Betrag von EUR 0,075 abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Im vorliegenden Beispiel erhält der Aktionär, der sich für 100 Aktien der Gesellschaft für die Aktiendividende entschieden hat, folgende Leistungen: Ein der Kirchensteuer unterliegender Aktionär erhält eine neue Aktie und EUR 0,50 und ein nicht der Kirchensteuer unterliegender Aktionär erhält eine neue Aktie und EUR 0,90. Die Bezugsrechte werden zwar übertragbar sein, jedoch nur gemeinsam mit anteiligenanteiligen Dividendenansprüchen in entsprechender Höhe, weil das Bezugsrecht nur bei Übertragung des Anteiligen Dividendenanspruchs ausgeübt werden kann. Ein börsenmäßiger Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Die Dividendenansprüche und die mit den anteiligenanteiligen Dividendenansprüchen untrennbar verbundenen Bezugsrechte aus den Aktien der Gesellschaft, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden nach dem Stand vom 24. Juni 2015, abends, durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn, den Depotbanken automatisch zugebucht. Die Buchung der Anteiligen Dividendenansprüche verkörpert zugleich die entsprechenden Bezugsrechte. Vom 25. Juni 2015] an werden die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Entry Standard) ex Dividende" und folglich auch ex Bezugsrecht" notiert. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich vom 7. August 2015 bis 20. August 2015 (jeweils einschließlich) laufen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. In diesem Fall erhält der Aktionär die Dividende ausschließlich in bar. Bezugsstelle wird die Bankhaus Neelmeyer AG, BremenseinBremen sein.

11 Kosten und Nutzen des Angebots für KTG Agrar SE Der KTG Agrar SE werden durch die Bezugsrechtskapitalerhöhung keine neuen Barmittel zufließen, da die anteiligenanteiligen Dividendenansprüche eingebracht werden. In dem Umfang, in dem Aktionäre sich für die Aktiendividende entscheiden, bringen diese durch Übertragung der anteiligenanteiligen Dividendenansprüche an die Bankhaus Neelmeyer AG durch diese ihre Anteiligen Dividendenansprüche ein, wodurch sich die von der KTG Agrar SE für das Geschäftsjahr 2014 bar zu zahlende Dividende verringert. Wie hoch der eingebrachte Anteilige Dividendenbetrag sein wird, hängt vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre ab, ihre Dividende als Aktiendividende zu erhalten, sowie von dem noch festzulegenden Bezugsverhältnis und Bezugspreis der neuen Aktien. Die Kosten des Angebots für die KTG Agrar SE werden sich voraussichtlich auf rund EUR ,00 belaufen. 4. Einzelheiten zur Ausübung des Wahlrechts a) Berechtigte Aktionäre Das Wahlrecht bezüglich der Auszahlung der Dividende ausschließlich in bar oder als Aktiendividende besteht für alle Inhaber von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der KTG Agrar SE, die am 24. Juni 2015, abends, Inhaber von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der KTG Agrar SE sind. Aktionäre, die am 24. Juni 2015, abends, Inhaber von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der KTG Agrar SE sind, erhalten pro Stückaktie einen Dividendenanspruch in Höhe von insgesamt EUR 0,25. Von diesem Dividendenanspruch unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,075 nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird mithin an alle Aktionäre unabhängig davon, ob sie sich für die ausschließliche Bardividende oder für die Aktiendividende entschieden haben nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) in jedem Fall in bar ausgezahlt. Dieser Teilbetrag in Höhe von EUR 0,075 dient dazu, die mögliche Steuerpflicht des Aktionärs (Kapitalertragsteuer

12 zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie zu begleichen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine Zuzahlung in bar erbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Im Hinblick auf den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 0,175, in diesem Dokument als Anteiliger Dividendenanspruch definiert, kann der Aktionär frei wählen, ob er diesen in bar erhalten oder ihn zum Bezug von neuen Aktien einbringen möchte. Dieser Anteilige Dividendenanspruch ist mit dem Bezugsrecht untrennbar verbunden. Entscheidend für den Erhalt der Dividendenansprüche und der Bezugsrechte ist, dass die Aktien am 24. Juni 2015, abends, im Depot des jeweiligen Aktionärs verbucht sind. Spätere Depoteingänge oder Depotabgänge ändern nichts mehr an der Inhaberschaft der Dividendenansprüche und der Bezugsrechte. b) Terminplan 24. Juni 2015 Hauptversammlung 24. Juni 2015 Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen 25. Juni 2015 Einbuchung der Dividendenansprüche bei den Depotkunden zusammen mit den Anteiligen Dividendenansprüchen untrennbar verbundenen Bezugsrechten per Depotbestand 24. Juni 2015 abends 25. Juni 2015 Handel der KTG Agrar SE-Aktie ex Dividende voraussichtlich 6. August 2015 Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger voraussichtlich 7. August Beginn der Bezugsfrist 2015 voraussichtlich 12. August bis 14. August 2015 Tage für die Ermittlung des Referenzpreises für das Bezugsverhältnis voraussichtlich 17. August Festlegung und Bekanntgabe des 2015 Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses im Bundesanzeiger und auf der Website der KTG Agrar SE (

13 ammlunginvestor_relations/aktiendividende) voraussichtlich 20. August 2015 voraussichtlich 27. August 2015 voraussichtlich 27. August 2015 voraussichtlich 28. August 2015 voraussichtlich 28. August 2015 voraussichtlich 1. September 2015 voraussichtlich 2. September 2015 voraussichtlich 2. September 2015 Ende der Bezugsfrist; Ende der Frist zur Ausübung des Wahlrechts Ermittlung der Gesamtzahl der neu auszugebenden Aktien Konkretisierende Beschlussfassung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals Abschluss des Einbringungsvertrags über die übertragendenübertragenen Anteiligen Dividendenansprüche mit der Bankhaus Neelmeyer AG und Zeichnung der neuen Aktien durch die Bankhaus Neelmeyer AG Ausschüttung der (i) Bardividende für diejenigen Aktien, für die eine ausschließliche Bardividende gewählt wurde oder bei denen keine Ausübung des Wahlrechts erfolgte, (ii) der Anteiligen Dividendenansprüche, die auf Aktien entfallen, deren Anzahl nicht den Bezug einer ganzen Aktie ermöglichte (Restbetrag) sowie (iii) des Steuerlichen Restausgleichs Voraussichtliche Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg Buchmäßige Lieferung der bezogenen neuen Aktien Einbeziehung der neuen Aktien in die existierende Notierung c) Teilweise Ausführung des Wahlrechts Die Aktionäre müssen das Wahlrecht nicht für ihren Gesamtbestand an Aktien (auch nicht soweit sich dieser in einem einzigen Depot befindet) einheitlich ausüben, vielmehr können sie ihr Wahlrecht für die Dividende jeder Aktie (i) ausschließlich in bar oder (ii) als Aktiendividende frei treffen.

14 Jedoch kann für je eine Aktie nur insgesamt (i) ausschließliche Barzahlung oder (ii) die Aktiendividende verlangt werden.

15 d) Unwiderruflichkeit der getroffenen Wahl Aktionäre, die ihr Wahlrecht ausgeübt haben, können diese einmal getroffene Wahl nicht widerrufen. e) Einzelheiten zur Wahl der Dividende ausschließlich in bar Der Hauptversammlung der KTG Agrar SE hat am 24. Juni 2015 wird eine Dividende pro Aktie der KTG Agrar SE in Höhe von EUR 0,25 vorgeschlagenbeschlossen. Die Auszahlung der Dividende abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) wird voraussichtlich am 28. August 2015 über die Depotbanken erfolgen. Aufgrund der Möglichkeit, die Dividende als Aktiendividende zu erhalten, weist die Abwicklung der Auszahlung der ausschließlichen Bardividende die folgende Besonderheit auf: Damit auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine neuen Barmittel aufbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht hinsichtlich der Dividende zu erfüllen, erhält der Aktionär, der seine Dividende ausschließlich in bar erlangen möchte, diese abwicklungstechnisch in Form von zwei Geldbuchungen. Im Rahmen der ersten Buchung erhält er einen Betrag in Höhe von EUR 0,075 pro von ihm gehaltener Stückaktie abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,25 pro von ihm gehaltener Stückaktie. Im Rahmen der zweiten Buchung, die wie die erste Buchung voraussichtlich am 28. August 2015 erfolgen wird, erhält er einen Betrag in Höhe von EUR 0,175 netto, also ohne weitere Abzüge, pro von ihm gehaltener Stückaktie ausbezahlt, da die Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie bereits im Rahmen der ersten Buchung einbehalten wurde. Aktionäre, die ihre Dividende ausschließlich in bar erhalten wollen, brauchen nichts zu unternehmen.

16 f) Einzelheiten zu Aktiendividende aa) Teilweise Barausschüttung Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,075 nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird mithin an alle Aktionäre unabhängig davon, ob sie sich für die (i) ausschließliche Bardividende oder (ii) für die Aktiendividende entscheiden nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) in jedem Fall in bar ausgezahlt. Dieser Betrag in Höhe von EUR 0,075 dient dazu, die mögliche Steuerpflicht des Aktionärs (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 0,25 pro Stückaktie zu begleichen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine Zuzahlung in bar einbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. bb) Einzelheiten zu den neuen Aktien Zu den neuen Aktien siehe oben III.2. cc) Berechnung und Bekanntgabe des Bezugspreises der neuen Aktien Der Bezugspreis wird drei Börsentage vor Ablauf der Bezugsfrist, voraussichtlich am 17. August 2015, festgesetzt und im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der KTG Agrar SE ( lations/aktiendividende) veröffentlicht werden. Der Bezugspreis entsprichentspricht dem Referenzpreis abzüglich eines Abschlags von voraussichtlich 5 %, sodann abgerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma. Dabei ist der Referenzpreis der volumengewichtete Durchschnittskurs der KTG Agrar SE-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten

17 drei Handelstagen vor dem Tag der Festsetzung des Bezugspreises. dd) Berechnung der zum Bezug erforderlichen Anteiligen Dividendenansprüche und des Bezugsverhältnisses Die Anzahl der für den Bezug einer neuen Aktien einzubringenden Anteiligen Dividendenansprüche entspricht dem Bezugspreis dividiert durch EUR 0,175. Das Bezugsverhältnis entspricht dem Bezugspreis dividiert durch EUR 0,175 und sodann abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma, zu einer neuen Aktie. Anteilige Dividendenansprüche eines Aktionärs, auf die keine volle neue Aktie entfällt, werden durch Zahlung der Dividende in bar ausgeglichen. Dies bedeutet, dass Aktionäre, bei denen die Anzahl der Anteiligen Dividendenansprüche, für die eine Aktiendividende gewählt wurde, nicht für den Erhalt jeweils einer vollen neuen Aktie ausreicht, ihre Dividende insoweit ausschließlich in bar erhalten. Sofern die Anteiligen Dividendenansprüche eines Aktionärs nicht ausreichen, um eine neue Aktie zu beziehen, wird die Dividende ebenfalls ausschließlich in bar ausgezahlt. ee) Gebühren und Kosten der Aktienzeichnung Bei der Wahl der Aktiendividende können Depotbankprovisionen anfallen. Bitte erkundigen Sie sich wegen Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Kosten, die Depotbanken Ihnen als Depotkunden in Rechnung stellen, werden weder von der KTG Agrar SE noch von der Bankhaus Neelmeyer AG erstattet werden. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die Bankhaus Neelmeyer AG den die Aktiendividende wählenden Aktionären keine zusätzliche Provision. ff) Ausübung des Wahlrechts bei Wahl der Aktiendividende Bei Wahl der Aktiendividende müssen die Aktionäre bis zum 20. August 2015 während der üblichen Geschäftszeiten unter

18 Verwendung des dafür von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Vordrucks dieser mitteilen, dass sie ihr Bezugsrecht ausüben möchten und Anteilige Dividendenansprüche entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten durch Ausfüllen und Unterzeichnung des Vordrucks an die Bankhaus Neelmeyer AG übertragen. Die Übertragung der Anteiligen Dividendenansprüche erfolgt an die Bankhaus Neelmeyer AG als fremdnützige Treuhänderin mit der Maßgabe, dass die Bankhaus Neelmeyer AG die übertragenen Anteiligen Dividendenansprüche als Sacheinlage an die KTG Agrar SE überträgt gegen Zeichnung neuer Aktien in dem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zu dem ebenfalls noch festzulegenden Bezugspreis im eigenen Namen für Rechnung der Aktionäre mit der Verpflichtung, die neuen Aktien nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister dem jeweiligen Aktionär zu übertragen. gg) Buchung der neuen Aktien Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 2. September 2015 an die erwerbenden Aktionäre geliefert. 5. Einbeziehung in den Handel an der Börse Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der KTG Agrar SE in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Entry Standard) wird voraussichtlich am 2. September 2015 erfolgen. Die Einbeziehung der neuen Aktien zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Teilbereich Entry Standard wird unter der bestehenden ISIN DE000A0DN1J4 beantragt.

19 Steuerliche Behandlung Die nachfolgende überblickartige Darstellung der steuerlichen Behandlung der Dividende erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Steuerberater 2. Bei Dividenden auf girosammelverwahrte Aktien müssen die Depotbanken bzw. bei einer End- oder Zwischenverwahrung im Ausland die inländische Wertpapiersammelbank (sog. Auszahlende Stelle) Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Die Kapitalertragsteuer beträgt einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28 % auf die gesamte Dividende 3. Dieser Betrag ist durch den in jedem Fall als Bardividende ausgezahlten Teil der Gesamtdividende in Höhe von EUR 0,075 abgedeckt. Die Auszahlenden Stellen behalten die Kapitalertragsteuer, die auf den gesamten Dividendenanspruch anfällt, von diesem Betrag ein und führen diesen an das zuständige Finanzamt ab. Der verbleibende Differenzbetrag ist den Aktionären gutzuschreiben. Die Kapitalertragsteuer entsteht mit Zufluss der Dividendenerträge. In diesem Zusammenhang ist der Steuerabzug auf den gesamten Dividendenanspruch durch die Auszahlende Stelle vorzunehmen. Dieser Zeitpunkt fällt steuerlich sowohl für die ausschließliche Bardividende als auch für die Aktiendividende auf den 28. August 2015 an dem die Auszahlung der Bardividende und die Übertragung der Anteiligen Dividendenansprüche an die KTG Agrar SE im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung stattfinden soll. Für die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer sind die Ausübung des Wahlrechts zugunsten einer Aktiendividende und der Zeitpunkt des Zuflusses unbeachtlich, da die Bewertung des Kapitalertrags ausschließlich in Höhe des 2 Die steuerlichen Ausführungen umfassen den Standardfall, dass eine natürliche, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen hält, die Dividende bezieht und von ihr keine Freistellungs- oder Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wurde. 3 Ausgeschüttete Dividenden unterliegen grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 und einem auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt also 26,375 %). Bei bestehender Kirchensteuerpflicht behält die auszahlende Stelle auch Kirchensteuer ein, so dass sich die einzubehaltenden Steuern durch die Kirchensteuer (8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den restlichen Bundesländern) auf rund 27,82 % bzw. rund 27,99 % erhöhen. Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich in vollem Umfang unabhängig davon einzubehalten, ob und in welchem Umfang die Dividende auf Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Aktionär handelt. Ein davon abweichender Kapitalertragsteuerabzug kann sich in b estimmten Fällen (z.b. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags, einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder einer Bescheinigung zur Freistellung oder Reduzierung der Kapitalertragsteuer nach einem Doppelbesteuerungsabkommen etc.) ergeben.

20 Dividendenanspruchs zu erfolgen hat. Der Kapitalertragsteuerabzug für den Aktionär findet bei der Aktiendividende in gleicher Art und Weise statt wie bei ausschließlicher Leistung der Dividende in bar. Eine Bewertung der in Aktien umgewandelten" Dividenden als Sachdividende ist insoweit auch nicht erforderlich. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung der KTG Agrar SE wird nicht durch Umwandlung von Rücklagen durchgeführt, so dass 1 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln ("Kapitalerhöhungsteuergesetz") keine Anwendung findet. 7. Nachreichen von weiteren Informationen Die in diesem Dokument zur Information nach 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG noch offen gelassenen Einzelheiten, wie Bezugspreis und Anzahl der zum Erhalt einer neuen Aktie notwendigen Bezugsrechte, werden im Bundesanzeiger und auf der Website der KTG Agrar SE unter ende veröffentlicht. Hamburg, den Juni 2015 KTG Agrar SE gez. Siegfried Hofreiter gez. Bert Wigger gez. Benedikt Förtig gez. Ulf Hammerich gez. Michael Schirrmacher

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