Bewerbung und Zulassung

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Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Vom 15. September 2014

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Transkript:

Seite 1 Bewerbung und Zulassung Für die Zulassung zum Studium wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkten bzw. 6 Semestern an einer deutschen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule vorausgesetzt. Auch Absolventen mit einem vergleichbaren BA- oder FH-Abschluss können zugelassen werden. Zusätzlich muss eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden. Über den beiliegenden Zulassungsantrag können Sie sich jeweils bis zum 15. März für das darauffolgende Sommersemester und bis zum 15. September für das darauffolgende Wintersemester bewerben. Der Zulassungsausschuss entscheidet anhand des Antrags über Ihre Bewerbung und kann in einem Auswahlgespräch die fachliche Qualifikation prüfen. Zugelassene Bewerber können sich an der Universität Stuttgart einschreiben. (Näheres regelt die Zulassungsordnung, die Sie auf unserer Website downloaden können). Termine und Unterlagen Der Studiengang nimmt zweimal jährlich Studierende auf: Zum Wintersemester (WS) und zum Sommersemester (SS). Der Bewerbungsschluss ist der 15. September zum folgenden WS und der 15. März zum folgenden SS. Der Zulassungsantrag muss bis zu diesem Datum mit allen erforderlichen Unterlagen eingegangen sein (es gilt das Datum des Poststempels). Anschrift für Ihre Bewerbungsunterlagen: MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie Studiengangsmanagement - Frau Katrin Nachbar - c/o Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Allmandring 28 D-70569 Stuttgart

Seite 2 Ihre Fragen unsere Antworten Ich möchte mich gerne bewerben. Was muss ich dabei beachten? Die Bewerbung erfolgt über einen Zulassungsantrag. Dieser muss schriftlich beim Studiensekretariat des Studiengangs eingereicht werden. Das Formular für den Antrag auf Zulassung mit entsprechenden Ausfüllhinweisen ist der Mappe beigelegt. Diese Formulare finden Sie auch als Downloads (pdf-files) auf unserer Homepage unter www.mastergerontologie.de. Bitte beachten Sie: Ohne den Nachweis Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie den Nachweis Ihrer mindestens zweijährigen Berufspraxis kann Ihr Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet werden. Gerne nehmen wir Ihre Unterlagen schon frühzeitig entgegen. Nach erfolgter Bewerbung nehmen wir Ihre Unterlagen in ein zweistufiges Auswahlverfahren. Dieses beinhaltet neben der Prüfung des formalen Nachweises der Voraussetzungen (Studienabschluss und zweijährige praktische Erfahrung) im zweiten Schritt ein persönliches Auswahlgespräch, in dem wir einen Eindruck für Ihre Eignung für den Studiengang gewinnen wollen. Grundlage des Gesprächs sind die eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Entscheidung über die Empfehlung zur Zulassung erfolgt durch den Zulassungsausschuss. Die Zulassung selbst spricht der Rektor der Universität Stuttgart aus. Ich bringe Vorkenntnisse mit, die mit den Inhalten einzelner Module deckungsgleich sind. Kann ich mir einzelne Module anrechnen lassen? Bei der Anrechnung von Kompetenzen wird zwischen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und der Anrechnung von beruflichen Kompetenzen unterschieden. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang an einer Hochschule können angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denen des betreffenden Faches im Wesentlichen entsprechen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus. Das Formular finden Sie als Download auf unserer Homepage unter www.master-gerontologie.de. 1. Es können maximal 60 Credit-Points anerkannt werden.

Seite 3 2. Es können nur Vorleistungen angerechnet werden, die aus schriftlichen oder mündlichen Präsenzprüfungen stammen. Noten, die sich lediglich aus dem Besuch einer Veranstaltung ergeben, können bei Anrechnung nicht übernommen werden. 3. Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus Studiengängen ohne Alter(n)sbezug (z.b. Diplomstudiengang Architektur; Betriebwirtschaftslehre; Ingenieurwissenschaften) ist nicht möglich. 4. Eine nachträgliche Anrechnung nach Modulstart ist nicht mehr möglich. Die Anrechnung muss im Vorfeld beantragt werden 5. Der Antrag auf Anrechnung kann auch während des Studiums gestellt werden. Er muss jedoch jeweils bis zum 15. März bzw. 15. September im Vorfeld des Semesterstarts eingereicht werden. Anrechnung von beruflichen Kompetenzen Berufliche Kompetenzen können anerkannt werden, sofern sie einschlägig und nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus. Das Formular finden Sie als Download auf unserer Homepage unter www.master-gerontologie.de. 1. Es können maximal 60 Credits anerkannt werden. 2. Es können nur Vorleistungen angerechnet werden, die in schriftlicher Form nachgewiesen werden können. 3. Nach Annahme des Bescheids über die Anrechnung Ihrer Vorleistungen ist eine Rücknahme der Anrechnung nicht mehr möglich. 4. Eine nachträgliche Anrechnung nach Modulstart ist nicht mehr möglich. Die Anrechnung muss im Vorfeld beantragt werden 5. Der Antrag auf Anrechnung kann auch während des Studiums gestellt werden. Er muss jedoch jeweils bis zum 15. März bzw. 15. September im Vorfeld des Semesterstarts eingereicht werden. Die Rechtsgrundlage für den Antrag auf Anrechnung ist die Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Studiengang Integrierte Gerontologie. Die Prüfungsordnung finden Sie auf unserer Homepage unter www.master-gerontologie.de.

Seite 4 Mit welchen Studiengebühren muss ich rechnen? Die Studiengebühren werden semesterweise erhoben und erstmals mit der Einschreibung zum Studiengang fällig. Die Höhe der Gebühren pro Semester hängt von der Anzahl der von Ihnen belegten Module ab. Wie empfehlen zwei bis max. drei Module berufsbegleitend zu belegen (siehe Tabelle als Beispiel bei der Belegung von zwei Modulen). Semester ECTS- Punkte Modulgebühren Prüfungs- und Verwaltungsgebühren Studentenwerksund Verwaltungskostenbeitrag Summe Erstes Semester 12 1.380,00 250,00 116,85 1.747,00 (Stand 2011). Die Gebührenordnung für den Masterstudiengang sieht für den Regelbetrieb eine Gebühr von 690,- Euro pro Modul vor (6 ECTS-Punkte) sowie eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,- Euro pro Semester. Für die abschließende Masterarbeit wird eine Gebühr in Höhe von 2.000,- Euro erhoben. [Details regelt die Gebührenordnung, die auf den Internetseiten des Studiengangs zum Download unter Informationsmaterial zur Verfügung steht.] Darüber hinaus wird pro Semester der Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag der Universität Stuttgart in Höhe von (zurzeit) 116,85 Euro erhoben. Die folgende Tabelle enthält die derzeit gültigen Gebühren für Studierende, die 120 ECTS- Punkte für das Erreichen des Mastergrades (300 ECTS) benötigen. Für Studierende, denen Module anerkannt werden und die damit bereits mehr als die mindestens erforderlichen 180 ECTS mitbringen, reduzieren sich die Studiengebühren entsprechend. Semester ECTS- Punkte Modulgebühren Prüfungs- und Verwaltungsgebühren Studentenwerksbeitrag* Summe 1 12 1380,00 250,00 116,85 1746,85 2 18 2070,00 250,00 116,85 2436,85 3 12 1380,00 250,00 116,85 1746,85 4 12 1380,00 250,00 116,85 1746,85 5 12 1380,00 250,00 116,85 1746,85 6 12 1380,00 250,00 116,85 1746,85 7 18 2070,00 250,00 116,85 2436,85 8 24 Masterarbeit 1310,00 116,85 1496,85 Summe 120 15.034,80 * Stand Juli 2011. Der Studentenwerksbeitrag wird von der Universität Stuttgart unabhängig von den Studiengebühren erhoben und unterliegt Schwankungen. Damit können Sie als ordentlicher Studenten der Universität Stuttgart verschiedene Dienstleistungen (Online-Bibliothek etc.) in Anspruch nehmen.

Seite 5 Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Infos zur Finanzierung von Studiengebühren finden Sie auf unserer Homepage www.mastergerontologie.de unter FAQ. Ich will im Wintersemester 2011/12 starten! Wie kann ich das Zulassungsverfahren einleiten? Bitte lassen Sie uns bis zum 15. September 2011 Ihren Antrag auf Zulassung (Formular der Universität) und Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen zukommen: Anschreiben Zulassungsantrag Lebenslauf mit beruflichem Werdegang Zeugnisse (Hochschulzugangsberechtigung und erster Hochschulabschluss) Nachweis der zweijährigen Berufstätigkeit Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss, der Sie bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen zu einem persönlichen Gespräch einladen wird. Hier noch einmal die Anschrift für Ihre Bewerbungsunterlagen: MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie Studiengangsmanagement - Frau Katrin Nachbar - c/o Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Allmandring 28 D-70569 Stuttgart Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!