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Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Technomathematiker/ Diplom-Technomathematikerin (FH/Uni) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Technomathematiker/in setzt ein Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule voraus. Auch das Studium der Technomathematik als Studienrichtung im Rahmen eines Mathematikstudiengangs kann zum Abschluss Diplom- Technomathematiker/in führen. Manche Studiengänge der Technomathematik enden mit dem Abschluss Diplom-Mathematiker/in. Auch die Studiengebiete technische bzw. angewandte Mathematik werden zunehmend auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Technikorientierte Mathematik kann man auch im Rahmen von Lehramtsstudiengängen studieren. Zudem gibt es einen ausbildungsbegleitenden Studiengang Technomathematik, bei dem man parallel zum Vordiplom den Ausbildungsabschluss "Mathematischtechnische/r Assistent/in/Informatik (IHK)" erwirbt. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Mathematik, z.b.: Analysis, Lineare Algebra, Praktische Mathematik Computerorientierte Mathematik, einschließlich theoretischer Grundlagen der Informatik Informatik, einschließlich Rechnerorganisation Anwendungsfach (ein ausgewähltes technisches oder physikalisches Fach, z.b. Elektrotechnik, Regelungstechnik und Systemdynamik, Strukturmechanik, Schwingungslehre, Strömungslehre, Meerestechnische Konstruktionen, Zuverlässigkeitstheorie und Sicherheitstechnik) Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Mathematik (z.b. Gewöhnliche Differentialgleichungen, Numerische Mathematik für Ingenieure, Statistik, Optimierung, Versicherungsmathematik) Informatik (z.b. Rechnerorganisation, Prozessdatenverarbeitung und Robotik, Computer Graphics) Anwendungsfach (z.b. Automationstechnik, Bauinformatik, Baustatik, Biochemie/Biotechnologie, Röntgendiagnostik, Statistische Mechanik, Strömungsmechanik, Thermodynamik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften)

Projekte, Praktika, Praxissemester Projektarbeiten, Praxissemester und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten vor. Dabei erlernen sie die notwendige Vermittlung zwischen mathematischen Kenntnissen und nicht-mathematisch formulierten Problemen. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebs- oder Industriepraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während eventueller Berufspraktika und in Praxissemestern (beim Fachhochschulstudium) arbeiten sie in Betrieben im Bereich ihres gewählten technischen Anwendungsfaches, z.b. in der Elektrotechnik, im Maschinenbau, in der Chemie, in Betrieben der Softwareentwicklung. Einige Universitäten empfehlen Studienaufenthalte an ausländischen Partneruniversitäten. Ausbildungsstätten Hochschulen und zwar: Fachhochschulen Universitäten technische Universitäten bzw. technische Hochschulen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (z.b. Computerräume, Physik- und Chemieräume) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Studiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten mit und im Labor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel genau ausgeführte Studienpläne der Hochschulen, aus denen genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der Studienpraktika (beim universitären Studiengang) bzw. praktischen Studiensemester (beim Fachhochschulstudiengang) erwirbt man praktische Fähigkeiten und setzt das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung in die berufliche Praxis um. Insbesondere beim Fachhochschulstudium nimmt man an begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Hochschule durchführt. Ausbildungsziele und Organisation sind in den Praktikumsordnungen der Hochschulen näher ausgeführt. Die Hochschule bzw. ihr Praktikantenamt bemüht sich auch um die rechtzeitige Bereitstellung von Praktikumsplätzen. Ein Ausbildungsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Beim ausbildungsbegleitenden Fachhochschulstudium Technomathematik wird parallel zum Grundstudium der Abschluss in dem Ausbildungsberuf "Mathematisch-technische/r Assistent/in/Informatik (IHK)" erworben. Den theoretischen Teil der Berufsausbildung absolvieren die Auszubildenden an der Hochschule in Aachen und im Forschungszentrum Jülich. Der praktische Ausbildungsteil findet auch an der Hochschule, im Forschungszentrum oder bei am Ausbildungsverbund beteiligten IT-Firmen statt. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Ist, wie an Fachhochschulen üblich, ein Praxissemester in das Studium integriert, gelten die im Praktikumsbetrieb üblichen Arbeitszeiten. Das gilt auch für andere verpflichtende Berufspraktika, die in der Regel während der Semesterferien durchgeführt werden müssen. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit zusätzliche Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu.

Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt an Fachhochschulen meist 8 Semester, an Universitäten 9 oder 10 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht und Hochschulart auch 9 bis 11 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten im Studienbereich Mathematik an Universitäten tatsächlich durchschnittlich 12,6 Semester. An Fachhochschulen waren es 9,7 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

Ausbildungsform Diese Studiengänge an Universitäten werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Sind dem Studiengang Studienschwerpunkte zugeordnet, muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums für einen Schwerpunkt entscheiden. In anderen Studiengängen setzt man im Hauptstudium inhaltliche Schwerpunkte durch eine Kombination von Wahlpflichtfächern. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In Fachhochschulstudiengängen der Technomathematik wird in der Regel das fünfte Semester als Praxissemester absolviert. Zum Teil sehen die Studienordnungen auch an Universitäten ein verpflichtendes Berufspraktikum außerhalb der Hochschule vor. Andernfalls wird den Studierenden meist empfohlen, während des Studiums Praxiserfahrung zu sammeln. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im universitären Diplomstudiengang Technomathematik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium 1.-4. Semester Studienfächer: 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Analysis 6 6 6 - Lineare Algebra 6 6 - - Experimentalphysik 4 (fakultativ, auch im 3. Sem.) 4 (fakultativ) - - Informatik 6 6 - - Programmieren - 6 (oder im 4. Sem.) - - Numerik - - 6 6 Technische Mechanik - - 3 3 Regelungstechnik - - 2 2 Funktionentheorie - - - 4 Softwarepraktikum - - - 2 Summe 18 + 4 24 + 4 17 17 Hauptstudium 5.-8. Semester Das 9. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit, für Prüfungsvorbereitungen sowie für eine berufskundliche Exkursion vorgesehen. Studienfächer: 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Funktionalanalysis oder Algebra 6 - - - Stochastik 6 - - - Numerik - 6 - -

Compilerbau - 6 - - Wahlpflichtfachveranstaltungen 8 3 3 8 Wahlpflichtfach aus der Stochastik - 6 - - Mathematisches Praktikum mit Seminarvortrag - - 6 - Datenbanken - - 6 - Wahlpflichtvorlesung - - 6 - Operations Research - - - 6 Softwarepraktikum oder CAD-Praktikum - - - 2 Seminar - - - 2 Summe 20 21 21 18 Die Studienpläne werden auf der Basis hochschuleigener Studienordnungen erstellt und unterscheiden sich daher von Universität zu Universität. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Technomathematik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Musterrahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten, der Musterrahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen oder der Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Mathematik an Universitäten bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Technomathematiker/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) ggf. ein Nachweis über das geforderte Berufspraktikum oder Praxissemester Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Die Fachprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend erbracht. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen finden am Ende des Hauptstudiums statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Technomathematik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen an Universitäten in der Regel sechs Monate, an Fachhochschulen drei Monate zur Verfügung.

Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel ein bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität einen der folgenden Diplomgrade: Diplom-Technomathematiker/Diplom-Technomathematikerin Die Abkürzungen sind je nach Universität unterschiedlich: (Dipl.- Math.techn.) oder (Dipl.-Technomath.) Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin (Dipl.-Math.) Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Dipl.-Ing.) Fachhochschulen verleihen die folgenden Diplomgrade: Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin (Fachhochschule) (Dipl.-Math. (FH)) Diplom-Technomathematiker/Diplom-Technomathematikerin (Fachhochschule) (Dipl.-Technomath. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen, Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Technomathematikstudiengänge sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn an Fachhochschulen muss man normalerweise ein mehrwöchiges Vorpraktikum ableisten. Gute Englischkenntnisse werden meist vorausgesetzt. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife, für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Technomathematik ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Ein Fachhochschulstudium ist darüber hinaus auch mit der Fachhochschulreife möglich. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an der Fachhochschule Technomathematik studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum, das für das Fachhochschulstudium Zulassungsvoraussetzung ist, muss 6 Wochen lang sein. Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung z.b. als Fachinformatiker/in oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Beim ausbildungsbegleitenden Fachhochschulstudium der Technomathematik ersetzt die Ausbildung als "Mathematisch-technische/r Assistent/in/Informatik (IHK)" das Praxissemester. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs.

Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich überwiegend Männer ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren rund 73 Prozent der Studierenden der Technomathematik männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Technomathematik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten der Technomathematik wird z.b. überprüft, ob sie die erforderliche Fähigkeit zum Denken in mathematischen Strukturen aufbringen und auf dieser Basis Lösungsmöglichkeiten erarbeiten können. Im Auswahlgespräch wird auch darauf geachtet, ob sie Freude an präzisen und knappen Darstellungen haben und die nötige Hartnäckigkeit besitzen, um komplexe und schwierige Probleme lösen zu können. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An der Fachhochschule und an einigen Universitäten kann das Studium nur im Wintersemester begonnen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Technomathematiker/innen haben nach dem Studium eine Vielzahl an Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten in Unternehmen nahezu aller Industrie- und Wirtschaftsbereiche. Häufig arbeiten sie in der Industrie als Systemanalytiker/in oder Softwareentwickler/in, spezialisieren sich auf Aufgabenbereiche wie Datenverarbeitung und Informatik, Informations- und Kommunikationstechnik, Versicherungsoder Finanzmathematik. Möglich ist auch eine Tätigkeit als Softwareentwickler/in. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Diplom-Technomathematiker/innen jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen in der mathematischen Modellierung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorgängen zu verfügen. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Kontinuierliche Weiterbildung ist für Diplom-Technomathematiker/innen daher unerlässlich. Sie sollten die neueste Fachliteratur kennen und können ihre Kenntnisse durch den Besuch nationaler und internationaler Kolloquien, Tagungen und Konferenzen sowie den Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und -kolleginnen immer aktuell halten. Darüber hinaus gibt es ein breites Weiterbildungsangebot im fachlichen, wie methodischen und organisatorischen Bereich. Das reicht von der innerbetrieblichen Weiterbildung zum Beispiel in Seminaren, Kursen, Workshops über die Weiterbildungsangebote unterschiedlicher Bildungsträger. Themen sind z.b. spezielle Probleme aus der Mathematik, Datenverarbeitung, Informatik oder Informationstechnik, spezielle EDV-Anwendungen oder Qualitätsmanagement in EDV und Informatik. Durch Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengänge, z.b. im Bereich angewandte Mathematik, können Diplom- Technomathematiker/innen ihre Fachkenntnisse vertiefen bzw. Spezialkenntnisse erwerben. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. als Unternehmensberater/in, als freie/r Mitarbeiter/in in einem Softwarehaus bzw. im Bereich Computerdienstleistungen oder durch Gründung bzw. Übernahme eines Dienstleistungs- oder Handelsbetriebes im Bereich Datenverarbeitung. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Technomathematiker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Technomathematiker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Mathematik, Physik Informatik Automatisierungstechnik, Mechatronik,Elektroingenieurwesen,Maschinenbauingenieurwesen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft Lehramtsstudiengänge Eine Gemeinsamkeit all dieser Berufsbereiche besteht entweder in der Umsetzung mathematischer Erkenntnisse und Verfahren in neue und nutzbringende technische Anwendungen, in verbesserte Produkte und leistungsfähigere Fertigungsverfahren und/oder in der Anwendung von Methoden der Mathematik, Physik und Informatik in anderen Bereichen.

Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Technomathematiker/in auf: Bereich Mathematik, Physik Technomathematik ist ein Teil- oder Spezialisierungsgebiet der Mathematik, daher gleichen sich die Grundlagen und Inhalte von Studium und Berufstätigkeit. Ohne Anwendung (techno-)mathematischer Methoden geht auch in der theoretischen, aber auch in der experimentellen und angewandten Physik gar nichts. Deshalb stimmen auch viele Studieninhalte und Fächer der Studiengänge Technomathematik und Physik überein. Alternativberufe: Dipl.-Mathematiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Mathematiker/in (FH) in BERUFENET Computermathematiker/in in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsmathematiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsmathematiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Statistiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Statistiker/in (Uni) in BERUFENET Bereich Informatik Die Mehrheit der Diplom-Technomathematiker/innen (FH/Uni) arbeitet in der Datenverarbeitung. Typisch für Diplom-Technomathematiker/innen und für die Angehörigen dieses Berufsbereichs ist die Arbeit an und mit Computern und DV- Anlagen unterschiedlichster Art und Größe, Rechnernetzen und Systemen sowie die Entwicklung und Betreuung von Computersimulationen, die Anwendung von Programmiertechniken, -methoden, -sprachen und -werkzeugen. Gemeinsam ist eine breite Grundlagenausbildung in Mathematik und Informatik sowie die Ausrichtung auf einen künftigen Anwendungsbereich. Alternativberufe: Dipl.-Informatiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) in BERUFENET Bachelor of Science (FH) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Wirtschaftsinformatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) - Wirtschaftsinformatik in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsinformatiker/in (BA) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Medizinische Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Informatik in BERUFENET Bereich Automatisierungstechnik, Mechatronik, Elektroingenieurwesen, Maschinenbauingenieurwesen Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Studiengänge mit dem Beruf Technomathematiker/in ist durch vergleichbare oder verwandte Studienund Tätigkeitsinhalte (ingenieurtechnische Grundlagen, Mathematik, Physik, Informatik) und durch die Anwendung mathematischer Methoden und Verfahren auf technische Problemstellungen gegeben. Auch Interessen und Vorlieben wie Interesse an technischen Arbeitsabläufen sowie für intellektuell anspruchsvolle technische Tätigkeiten stimmen überein. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Elektrotechnik/Elektroniktechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau in BERUFENET Bereich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft Betriebs- und Volkswirtschaft sind heute stark von der Anwendung mathematischer Methoden sowie vom Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik durchdrungen. Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Studiengänge mit dem Beruf Technomathematiker/in ist deshalb durch einige vergleichbare oder verwandte Studien- und Tätigkeitsinhalte gegeben, wie zum Beispiel das Lösen praktischer Aufgabenstellungen aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Bereichen mittels Methoden und Verfahren der anwendungsorientierten Mathematik und Informatik. Alternativberufe: Dipl.-Kaufmann/-frau (Uni) in BERUFENET Dipl.-Volkswirt/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ökonom/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau(FH) in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (BA) in BERUFENET Bereich Lehramtsstudiengänge Verwandt mit dem Studienziel Diplom-Technomathematiker/in können auch Lehramtstudiengänge sein, insbesondere bei Wahl von Mathematik und/oder Informatik als Haupt- oder Nebenfach. Diese haben ähnliche oder gleiche fachwissenschaftliche Inhalte und berücksichtigen weitgehend übereinstimmende fachliche Vorlieben und Interessen. Nur die Umsetzung gewonnener mathematischer Kenntnisse und Verfahren erfolgt anders, in ihrer Vermittlung an die heranwachsende Generation im Unterricht. Alternativberuf: Lehrer/in - Gymnasien (Sek. I u. II) in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse an Mathematik (Entwicklung und Analyse von mathematischen Modellen und Simulationen für den technischen Bereich)

Interesse an Technik, an komplexen mechanisch-technischen Abläufen (z.b. mathematische Beschreibung naturwissenschaftlichtechnischer Systeme und Vorgänge, wie beispielsweise Turbinenschaufeln oder chemische Reaktoren) Interesse an Datenverarbeitung (z.b. Programmierung von komplexen Rechenprozessen) Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (z.b. geometrische Modellierungen für den Fahrzeugbau) Neigung zu systematischer, planvoller Arbeit (z.b. Auswertung von Modellen; Berechnung von Simulationen) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur (Aneignen der Studieninhalte durch die Lektüre von Fachbüchern oder -zeitschriften) Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten verfassen) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Vortragen von Referaten) Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (Schreibtisch- bzw. Computerarbeit) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit sowie - bei Universitätsstudium/Studium an Technischer Hochschule - Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. Umsetzung von technisch-naturwissenschaftlichen Fragestellungen in mathematische Modelle) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. bei der Eingabe von Befehlen im Rahmen der Programmierung) Förderlich: Kontakt- und Anpassungsfähigkeit (Teamarbeit in Seminaren bzw. im Praktikum) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.b. im Umgang mit Datenbanken oder Gleichungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (z.b. bei der Erstellung von Gleichungssystemen oder Integralgleichungen im Rahmen einer Modellbildung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. Entwicklung mathematischer Modelle, die auf spezielle technisch-naturwissenschaftliche Aspekte hin zugeschnitten sind und häufig eine Vielzahl von Parametern beinhalten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (Erstellen von Seminararbeiten und Referaten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Merkfähigkeit und Gedächtnis (geistige Präsenz der verschiedenen Befehle der Programmiersprachen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Technomathematik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Mathematik: Ein Leistungskurs in Mathematik ist nicht vorausgesetzt, da mathematisches Wissen an der Hochschule auf wissenschaftlichem Niveau vermittelt wird. Gute Kenntnisse in diesem Fach erleichtern jedoch das Grundstudium. Hier sind z.b. lineare Algebra und Analysis wichtig. Naturwissenschaftliche Fächer, besonders Physik: Sicheres Basiswissen muss vorhanden sein: Technik bzw. Technomathematik kann man sonst nur schwer verstehen! Anwendungsbeispiele sind z.b. Strömungsmechanik/Thermodynamik, Geoökologie oder Verfahrenstechnik. In der Hochschulausbildung wird auf naturwissenschaftliche Grundlagen meist nicht mehr ausführlich eingegangen. Informationstechnische Grundausbildung: Die Studierenden müssen ein Basiswissen in mindestens einer Programmiersprache sowie in den Internetanwendungen besitzen. Auch mit Datenbanken muss man arbeiten können. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Mathematikstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die mathematische Fachliteratur ist zu einem großen Teil in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (http://www.genius-studienberatung.de) Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26.01.1976 (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 06.07.1998 (Fassung v. 04.07.2000) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 16.10.1998 (Fassung v. 13.10.2000) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/17.02.1998 (in der Fassung vom 04.07.2000) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 18.09.1998 (in der Fassung vom 13.10.2000) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Mathematik - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Kultusministerkonferenz am 13.12.2002 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 61kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom 01.03.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.f. vom 22.10.2004) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz,

Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium der Technomathematik Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Technomathematik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. 24.05.2007