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(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Texten in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten A. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Software & Content Marketing & Service GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. 2. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Software & Content Marketing & Service GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Software & Content Marketing & Service GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt. B. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte 1. Jeder Software & Content Marketing & Service GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Software & Content Marketing & Service GmbH. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Software & Content Marketing & Service GmbH. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich. 2. Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.b. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus 97 ff. UrhG zu. 3. Die Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Software & Content Marketing & Service GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. 4. Die Software & Content Marketing & Service GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine

Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 6. Die Software & Content Marketing & Service GmbH ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. 7. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 8. Die Texte dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet. 9. In Fällen der Verletzung von Urheberrechten behält sich die Software & Content Marketing & Service GmbH das Recht vor, die Nutzungsrechte nachträglch zu entziehen und nach marktüblichen Kriterien Entschädigung für entstandenen Schaden einzufordern. Ferner erlischt das Recht, die Software & Content Marketing & Service GmbH im Zusammenhang mit den veränderten Werken zu erwähnen C. Honorar 1. Texte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Texte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 3. Die Konzeption von Texten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Software & Content Marketing & Service GmbH für den Auftraggeber erbringt, ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. D. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug 1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Software & Content Marketing & Service GmbH finanzielle Vorleistungen, die 1/3 der Gesamtvergütung überschreiten, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 2. Die Abnahme darf nicht aus inhaltlichen, stilistischen oder konzeptuellen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 3. Bei Zahlungsverzug kann die Software & Content Marketing & Service GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der

Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. E. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 1. Sonderleistungen wie Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert nach einem vorher vereinbarten Stundensatz gemäß der aktuellen Software & Content Marketing & Service GmbH Kostenstruktur berechnet. 2. Die Software & Content Marketing & Service GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Software & Content Marketing & Service GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. 3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Software & Content Marketing & Service GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Software & Content Marketing & Service GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. F. Eigentum an Texten und Daten 1. An Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. 2. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Software & Content Marketing & Service GmbH. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 3. Hat die Software & Content Marketing & Service GmbH dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Software & Content Marketing & Service GmbH geändert werden. 4. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

G. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung 1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Software & Content Marketing & Service GmbH Korrekturmuster vorzulegen. 2. Die Produktionsüberwachung durch die Software & Content Marketing & Service GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Software & Content Marketing & Service GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. 3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Software & Content Marketing & Service GmbH 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die Software & Content Marketing & Service GmbH ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen. H. Haftung 1. Die Software & Content Marketing & Service GmbH haftet für entstandene Schäden z.b. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Software & Content Marketing & Service GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet die Software & Content Marketing & Service GmbH für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Software & Content Marketing & Service GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, die Software & Content Marketing & Service GmbH trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Die Software & Content Marketing & Service GmbH trittt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 3. Mit der Freigabe von Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt und Text. 4. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung der Software & Content Marketing & Service GmbH. 5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Software & Content Marketing & Service GmbH geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

I. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen 1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der inhaltlichen, stilistischen oder konzeptuellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. 2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Software & Content Marketing & Service GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüc geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Software & Content Marketing & Service GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Software & Content Marketing & Service GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. J. Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Software & Content Marketing & Service GmbH die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen ( 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. K. Schlussbestimmungen 1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.