Barmenia Krankenversicherung a. G. Barmenia Spezialtarife für BARMER- MitarbeiterInnen Sichern Sie sich jetzt einen gesunden Vorsprung!
BARMER und Barmenia. Eine Beziehung mit Vorgeschichte. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Barmenia Ihnen als MitarbeiterInnen der BARMER Tarife zur Ergänzung Ihres Krankenversicherungsschutzes bietet. Beide Unternehmen haben eine historische Verbindung. So ist auch die Namensverwandtschaft kein Zufall: Die heutige Barmenia Krankenversicherung a. G. ging 1922 aus der Abteilung Barmenia der BARMER Ersatzkasse hervor. Heute haben beide Unternehmen den Sitz ihrer Hauptverwaltungen in fast unmittelbarer Nachbarschaft in Wuppertal. Die Barmenia Versicherungen gehören zu den bedeutenden unabhängigen Versicherungsgruppen. Neben der Krankenversicherung Barmenia Die haben sich auch die Lebens- und Sachversicherungszweige gute Marktpositionen erarbeitet. Im Fokus der Aktivitäten stehen die Zielgruppen Familien und Privathaushalte, für die ein komplettes, zeitgemäßes Rundum-Angebot bereitgehalten wird. heute! Auf dem Weg zum Serviceversicherer! Neben einer bedarfsgerechten und innovativen Produktpolitik nimmt unser Kundenservice einen besonderen Stellenwert ein. Service soll für unsere Kunden erlebbar sein. Die ersten Schritte hierzu sind bereits getan. So bedeutet z. B. unser 24-Stunden-Service grundsätzlich, auf jedes Anliegen unserer Kunden binnen 24 Stunden zu reagieren. Gleichschnell reagieren wir bei der Angebotserstellung und der Antragsbearbeitung. Bei der Leistungsauszahlung in der Krankenversicherung streben wir die Abwicklung der Erstattung innerhalb von zwei Werktagen an. Das Barmenia-Motto Wir sind Ihre Versicherung bedeutet für rund 3.100 MitarbeiterInnen des Innen- und Außendienstes davon rund 1.200 in den Wuppertaler Hauptverwaltungen Ansporn und Verpflichtung zugleich.
Das gesunde Plus zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung genießen Sie im Krankheitsfall eine solide und ausreichende Grundversorgung. Als BARMER-MitarbeiterIn profitieren Sie darüber hinaus nicht nur davon, bei der Nr. 1 unter Deutschlands Kassen versichert zu sein; je nach Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit erhalten Sie über den gesetzlichen Schutz hinaus von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Doch Gesundheitsreformen und Sparpakete machen sich auch für Sie durch Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen im Krankheitsfall bemerkbar. Wir bieten Ihnen die ideale Ergänzung. Ideal! Reduzieren Sie Ihre Eigenbeteiligungen im Krankheitsfall spürbar. Individuell! Die gemeinsam entwickelten Tarife berücksichtigen Ihre Beihilfesituation. Sichern Sie sich jetzt einen gesunden Vorsprung. Günstig! Die Barmenia bietet Ihnen und Ihrer Familie mehr Sicherheit im Krankheitsfall zu günstigen Vorteile Konditionen. Ihre Umfangreicher, auf Ihre Gegebenheiten abgestimmter Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie. Entscheiden Sie sich noch heute!
BARMER Top - für MitarbeiterInnen und Familienangehörige mit Beihilfeanspruch. BARMER Top die umfangreiche Ergänzung (Tarif BBB). Krankenhaus: Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung: Absicherung des Differenzbetrages Einbett- zu Zweibettzimmer sowie 100 % der Kosten der gesondert berechneten ärztlichen Leistungen, die über den beihilfefähigen Höchstbetrag hinausgehen. Landtransporte zur Verlegung in ein Krankenhaus am Wohnort bis zu 1.560 EUR pro Jahr. Zahnersatz: 100 % des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (= GKV- Anteil von 65 % im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) zuzüglich Beihilfe und 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Wählen Sie den Arzt Ihres Vertrauens. Brillen und Kontaktlinsen: 100 % der Kosten für Sehhilfen bis zu 156 EUR je Kalenderjahr (nach Vorleistung von GKV und Beihilfe). Ausland: 100 % der verbleibenden Kosten für die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen im Ausland; 100 % der Mehrkosten für einen Rettungsflug. Medikamente: 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln. Wesentlich: Wenn Sie in Ihrer Wohnung keiner anderen Person Unterkunft und Unterhalt gewähren, haben Sie bei einem Krankenhausaufenthalt nur einen eingeschränkten Beihilfeanspruch: Die Kosten der Unterbringung sind dann lediglich zu 90 % beihilfefähig. Schließen Sie diese Lücke mit unserem Ergänzungsbaustein A (Tarif BBBA); dann erhalten Sie zusätzlich 10 % der Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen und den Zweibettzimmerzuschlag. Wichtig: Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als fünf Jahren haben Sie noch keinen Beihilfeanspruch bei Krankenhausbehandlung. Schließen Sie diese zeitlich begrenzte Lücke unbedingt mit unserem speziellen Tarifbaustein Z (Tarif BBBZ); dann haben Sie insgesamt den gleichen Versicherungsschutz, als wenn Sie bereits vollen Beihilfeanspruch hätten. Wenn Sie den vollen Beihilfeanspruch genießen, endet der Tarif BBBZ, also spätestens nach fünf Jahren. Krankenhaus: 100 % der Kosten des Zweibettzimmers sowie 100 % der Kosten der gesondert berechneten ärztlichen Leistungen bis zum beihilfefähigen Höchstbetrag. Zahnersatz: 100 % der sonst von der Beihilfe übernommenen Leistungen.
BARMER Top - für Familienangehörige ohne Beihilfeanspruch.* BARMER Top die umfassende Ergänzung (Tarif BBC). Krankenhaus: 100 % der Kosten des Zuschlages für Einbett- oder Zweibettzimmer sowie 100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen. Landtransporte zur Verlegung in ein Krankenhaus am Wohnort bis zu 1.560 EUR pro Jahr. Zahnersatz: 100 % des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (= GKV- Anteil von 65 % im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) und 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Brillen und Kontaktlinsen: 100 % der Kosten für Sehhilfen bis zu 156 EUR je Kalenderjahr (nach Vorleistung der GKV). Ausland: 100 % der verbleibenden Kosten für die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen im Ausland; 100 % der Mehrkosten für einen Rettungsflug. Medikamente: 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln. * LebenspartnerInnen können auf Anfrage versichert werden. Sie wissen Ihre Familie rundum abgesichert. BARMER Stationär - für Familienangehörige ohne Beihilfeanspruch.* BARMER Stationär die sinnvolle Ergänzung (Tarif BBS). Krankenhaus: 100 % der Kosten des Zuschlages für Einbett- oder Zweibettzimmer sowie 100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen. Landtransporte zur Verlegung in ein Kran- kenhaus am Wohnort bis zu 1.560 EUR pro Jahr. Ausland: 100 % der verbleibenden Kosten für die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen im Ausland; 100 % der Mehrkosten für einen Rettungsflug. * LebenspartnerInnen können auf Anfrage versichert werden.
Jetzt ausfüllen und abschicken. 1. Tarifauswahl Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann können Sie den Tarif BBB (BARMER Top) abschließen. Wenn Sie nur einen eingeschränkten Beihilfeanspruch im stationären Bereich haben, weil Sie in Ihrer Wohnung keiner anderen Person Unterkunft und Unterhalt gewähren, schließen Sie zusätzlich zum BARMER Top (Tarif BBB) unseren Tarif BBBA (Ergänzungsbaustein A) ab. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als fünf Jahren schließen Sie zusätzlich zum BARMER Top (Tarif BBB) unseren Tarif BBBZ (Tarifbaustein Z) ab. 2. Beitragsermittlung Nachdem Sie für sich (Person 1) und Ihre Angehörigen den jeweils passenden Tarif gewählt haben, entnehmen Sie Ihren monatlichen Beitrag aus der Beitragstabelle und tragen ihn neben den anderen Angaben in den Antrag ein. 3. Und ab geht die Post Antrag ausfüllen, unterschreiben und heute noch absenden an: Barmenia Krankenversicherung a. G. Abteilung Vertrag 42094 Wuppertal Je eher Ihr Antrag bei der Barmenia eingeht, um so schneller sichern Sie sich und Ihrer Familie umfassenden Versicherungsschutz. Besteht kein Beihilfeanspruch, dann haben Sie die Wahl zwischen Tarif BBC (BARMER Top) und Tarif BBS (BARMER Stationär). Barmenia-Kundenbetreuung Das Team der Barmenia-Kundenbetreuung hilft gerne, montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr. (02 02) 4 38-33 99
Leistungserstattung Unser Ziel ist es, Leistungsanträge innerhalb von 48 Stunden abzuwickeln. Dies setzt voraus, dass von Anfang an aus den eingereichten Erstattungsunterlagen die Leistungen der GKV und der Beihilfe ersichtlich sind. Daher sollten die folgenden vereinbarten Regelungen beachtet werden: 1. Brillen und Kontaktlinsen: Sofern aus der Optikerrechnung der Kassenanteil hervorgeht, ist keine Bestätigung der GKV über die Höhe des Kassenanteils oder der Abt. 0210 über die Höhe der Beihilfe erforderlich. 2. Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmittel: Erstattungsfähig sind die sog. Rezeptgebühren von zz. 4,00/ 4,50 oder 5,00 EUR. a) Nachweis bei Inanspruchnahme der Sachleistung: Bestätigung der Apotheke über die Höhe des Zuzahlungsbetrages, z. B. über das "Nachweisheft" für Zuzahlungen. b) Nachweis bei Inanspruchnahme von Kostenerstattung: Kopien der Arzneimittelverordnung mit Quittungsvermerk der Apotheke. Diese Kostenbelege sind zu sammeln und jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, bei uns einzureichen. Dabei ist eine Leistung der GKV nach 62 Abs. 1 SGB V nachzuweisen. 3. Zahnersatz: Der abgerechnete Kassenanteil geht aus der Zahnarztrechnung hervor. Als Beihilfenachweis gilt die Mitteilung der Abt. 0210 über die Höhe der Beihilfe. Dazu ist erforderlich, dass der Beihilfeantrag sich nur auf den Zahnersatz bezieht. 4. Krankenhausbehandlung: a) Wahlleistung Zwei- oder Einbettzimmer: Bei Beihilfeberechtigung ist zusätzlich vom Krankenhaus der Unterschiedsbetrag zwischen Zweibett- und Einbettzimmerzuschlag zu bestätigen. b) Wahlleistung privatärztliche Behandlung: Bei Beihilfeberechtigung ist von der GKV für die Beihilfestelle ihr Anteil an den Kosten zu bestätigen. Diese Unterlage ist zu kopieren und zusammen mit der Mitteilung der Abt. 0210 über die Höhe der Beihilfe bei der Barmenia einzureichen. Dazu ist erforderlich, dass der Beihilfeantrag sich nur auf die Wahlleistung privatärztliche Behandlung bezieht. Lebens-, Kranken-, Unfall-, Sachversicherungen WK 199 06/03