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Transkript:

Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Technische Daten Bitte vollständig ausfüllen! Inbetriebnahmedatum* Zählereinbaudatum Leistung in kw Datum Einsatz mit Biomasse (*Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde, 3 Nr. 30 EEG 2017) 3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw -Einbau funktionstüchtiger Funkrundsteuerungsempfänger (FRSTE) Falls bisher noch nicht eingereicht, bitte die Kopie des Formulars Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern per E-Mail an EISMAN@thueringer-energienetze.com senden! -Einbau funktionstüchtiger Kleinfernwirkanlage (FWA) Falls bisher noch nicht eingereicht, bitte die Kopie des Formulars Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung per E-Mail an EISMAN@thueringer-energienetze.com senden! Datenschutz-Hinweis: verarbeitet und ggf. übermittelt die personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck und gemäß dem im Internet unter www.thueringer-energienetze.com/datenschutz.aspx bereitgestellten Dokument Datenschutzinformation nach Art. 13 und 14 DSGVO. Hiermit bestätigen wir die unter Punkt 3 gemachten Angaben. Ort, Datum Unterschrift Elektrofachbetrieb/ Anlagenerrichter 1 I 6

Bitte vollständig ausfüllen! TEIL 1 Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit 4. Verbindliche Erklärung 4.1 Wird der Strom ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung (in ihrer jeweils geltenden Fassung) erzeugt? ( 42 EEG 2017) weiter mit Nr. 4.4 Wenn nein: weiter mit Nr. 4.2 ja nein 4.2 Welcher Energieträger wird eingesetzt? gasförmig fest (inkl. flüssig (Biogas, Biomethan) biogenem Müll 4.3 Werden Sie durch die Vorlage eines Einsatzstoff-Tagebuches nachweisen können, dass die eingesetzte flüssige Biomasse ausschließlich zur Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung eingesetzt werden wird? ( 44c Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. 44c Abs. 2 EEG 2017) 4.4 Wird der Strom voraussichtlich aus Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird (Biogas), erzeugt werden? ( 3 Nr. 11 EEG 2017) weiter mit Nr. 4.5 Wenn nein: weiter mit Nr. 4.8 4.5 Werden Sie durch das Führen eines Einsatzstoff-Tagebuches mit Angaben und Belegen über Art, Menge und Einheit sowie Herkunft der Einsatzstoffe nachweisen können, welche Biomasse eingesetzt wird? ( 44c Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017) 4.6 Wird das Gärrestelager am Standort der Biogaserzeugung technisch gasdicht abgedeckt sein und die hydraulische Verweilzeit in dem gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System mindestens 150 Tage betragen? ( 9 Abs. 5 Nr. 1 EEG 2017) 4.7 Werden zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung der Freisetzung von Biogas verwendet werden? ( 9 Abs. 5 Nr. 2 EEG 2017) 4.8 Wird der Strom voraussichtlich in Anlagen erzeugt, die Biomethan einsetzen? ( 3 Nr. 13 i. V. m. 44b EEG 2017) Bitte Erklärung KWK-Nutzung (Anlage 1) ausfüllen! 2 I 6

Bitte vollständig ausfüllen! 4.9 Wird der Strom voraussichtlich durch Vergärung von Bioabfällen ( 43 Abs. 1 EEG 2017) oder Vergärung von Gülle ( 44 EEG 2017) oder aus Biomethan ( 3 Nr. 13 i. V. m. 44b EEG 2017) erzeugt werden? Bitte Erklärung Besondere Vergütung (Anlage 2) ausfüllen! 4.10 Bei einer Anlagengröße bis 100 kw bitte folgende Auswahl der gewünschten Vergütungsform treffen: Einspeisevergütung für kleine Anlagen ( 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017) Geförderte Direktvermarktung (Marktprämie, 20 EEG 2017)* Sonstige Direktvermarktung ( 21a EEG 2017)* *Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer Direktvermarktung entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur erfolgen muss ( Marktprozesse für Einspeiser ). 4.11 Bei einer Anlagengröße über 100 kw bitte folgende Auswahl der gewünschten Vergütungsform treffen: Geförderte Direktvermarktung (Marktprämie, 20 EEG 2017)* Sonstige Direktvermarktung ( 21a EEG 2017)* Ausfallvergütung ( 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017) ja nein *Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer Direktvermarktung entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur erfolgen muss ( Marktprozesse für Einspeiser ). 4.12 Wurden nach 5 MaStRV alle relevanten Daten an das Marktstammdatenregister (MaStR) übermittelt? Bitte beachten: Bis das MaStR produktiv gesetzt wird, sind die Daten übergangsweise weiterhin an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur zu melden. Bitte Kopie der Registrierbestätigung einreichen! 3 I 6

Zutreffendes bitte ankreuzen! TEIL 2 - Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht 1. Angaben zum Versorgungskonzept Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung/ kaufm.-bilanzielle Weitergabe) keine weiteren Angaben notwendig 1 Ich betreibe die Anlage in Überschusseinspeisung und versorge ausschließlich mich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 3 Nr. 19 EEG 2017 2 ) in diesem Fall weiter mit Nr. 2 Aus der betreffenden Anlage versorge ich (auch) andere Letztverbraucher mit Strom oder leite Strom auch an eigene Verbrauchsstellen über das öffentliche Netz. Abwicklung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber, weiter mit Nr. 4 2. Angaben zur Anlage Meine Anlage ist eine Biomasseanlage mit maximal 1 kw installierter Leistung. Ihre Anlage fällt nicht unter die EEG-Umlagepflicht. Eine Meldung der selbstverbrauchten Strommengen zum 28.02. des Folgejahres gegenüber der und der Bundesnetzagentur ist somit entbehrlich. Meine Anlage ist eine Biomasseanlage mit einer installierten Leistung über 1 kw aber unter 10 kw. Mein Selbstverbrauch 3 liegt: unter 10.000 kwh pro Kalenderjahr Ihre Anlage fällt nicht unter die EEG-Umlagepflicht. Eine Meldung der selbstverbrauchten Strommengen zum 28.02. des Folgejahres gegenüber der und der Bundesnetzagentur ist somit entbehrlich. 1 In diesem Fall Fragebogen nicht weiter ausfüllen und bitte unterschrieben an GmbH & Co. KG zurück senden. 2 Eigenversorgung wird nach 3 Nr. 19 EEG 2017 wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. 3 Zur Berechnung der 10.000 kwh-grenze: Bei Speichern muss die eingespeicherte und ausgespeicherte Strommenge in Summe betrachtet werden. 4 I 6

über 10.000 kwh pro Kalenderjahr Zutreffendes bitte ankreuzen! Abwicklung der EEG-Umlage durch (siehe Nr. 3) Meine Anlage hat eine installierte Leistung größer 10 kw. Abwicklung der EEG-Umlage durch (siehe Nr. 3) Der eigenverbrauchte Strom aus dieser Anlage wird in der Stromerzeugungsanlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht (Kraftwerkseigenverbrauch gem. 61a Nr. 1 EEG 2017) Ich versorge mich am Standort dieser Anlage vollständig (in jeder Viertelstunde eines Jahres) selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für den nicht selbstverbrauchten Strom der Anlage wird keine finanzielle Förderung nach Teil 3 EEG in Anspruch genommen. Die Eigenversorgungsanlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen (sog. Inselnetz). Wenn einer der letzten 3 Punkte angekreuzt wurde, fällt Ihre Anlage nicht unter die EEG- Umlagepflicht. Eine Meldung der selbstverbrauchten Strommengen zum 28.02. des Folgejahres gegenüber der und der Bundesnetzagentur ist somit entbehrlich. 5 I 6

3. Abwicklung der EEG-Umlage durch Gemäß 61 EEG 2017 sind Betreiber von EEG- oder KWKG-Anlagen, deren Anlage nach dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen ist und eine Leistung von mindestens 10 kw(p) aufweist und/oder durch den Anlagenbetreiber mehr als 10.000 kwh Strom pro Kalenderjahr selbst verbraucht wird, zur Zahlung einer anteiligen EEG-Umlage auf den selbstgenutzten Strom verpflichtet (privilegierte EEG-Umlage). Ebenso betrifft diese Umlagepflicht Bestandsanlagen, welche erstmalig nach dem 01.08.2014 einen Teil ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen bzw. eine Anlagenerweiterung, -erneuerung oder -ersetzung um mehr als 30 % der installierten Leistung am gleichen Standort oder einen Betreiberwechsel vorgenommen haben. Fällt Ihre Anlage unter die EEG-Umlagepflicht oder verbrauchen Sie mehr als 10.000 kwh Strom pro Kalenderjahr selbst, sind Anlagenbetreiber nach 61h EEG verpflichtet, ihren jährlichen selbst verbrauchten Strom durch eine geeichte Messeinrichtung zu ermitteln und diese Menge bis spätestens 28.02. des Folgejahres an den Verteilnetzbetreiber und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Sollten uns bis zum o. g. Stichtag die erforderlichen Informationen zur Ermittlung des selbstverbrauchten Stroms je Kalenderjahr nicht vorliegen, müssen wir eine Schätzung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Pflichtverletzung nach 61g EEG 2017 (fehlende Mitteilung der selbst verbrauchten Mengen) die EEG- Umlage zu 100 Prozent auf den geschätzten selbstverbrauchten Strom gezahlt werden muss. 4. Abwicklung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber In diesen Fällen sind Sie selbst zur direkten Abführung der EEG-Umlage an Ihren zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission GmbH) verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass Sie uns über eine Änderung der Stromnutzung, z. B. von Weiterveräußerung in Selbstverbrauch, umgehend in Kenntnis setzen müssen. Der Betreiber stimmt zu, dass sich als zuständiger Anschlussnetzbetreiber und 50Hertz Transmission GmbH als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber über die für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Angaben gegenseitig informieren dürfen. Datenschutz-Hinweis: verarbeitet und ggf. übermittelt die personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck und gemäß dem im Internet unter www.thueringer-energienetze.com/datenschutz.aspx bereitgestellten Dokument Datenschutzinformation nach Art. 13 und 14 DSGVO. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenname bzw. Firmenstempel Anlagenbetreiber/-in Bitte Rücksendung an: EEG-Abrechnung (AR4) Fax 0361 652-787475 eeg.kwk@thueringer-energienetze.com 6 I 6