Exportfinanzierung mit der OeKB.



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Transkript:

Exportfinanzierung mit der OeKB. Exporte und Auslandsinvestitionen optimal finanzieren.

Grundsätzliches. Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) bietet der österreichischen Exportwirtschaft Finanzierungslösungen für ein breites Spektrum an Exportgeschäften und grenzüberschreitenden Investitionstätigkeiten. Unter Mitwirkung der Republik Österreich, von Kreditversicherungen sowie nationaler und internationaler Institutionen, welche Haftungen für Auslandsgeschäfte anbieten, werden entsprechend dem Hausbankenprinzip die Finanzierungsmittel im Wege in- und ausländischer Geschäftsbanken bereitgestellt. Neben der Exportfinanzierung zu kommerziellen, dem Markt entsprechenden Konditionen kann die Exportwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Produkte für gebundene Hilfskredite zurückgreifen, welche mit Zuschüssen der öffentlichen Hand ausgestattet werden. Bank Exportwirtschaft Mit dem Exportfinanzierungsverfahren erschließt sich für Österreichs Exportwirtschaft eine attraktive und flexible Finanzierungsquelle: Die Geschäftsbanken beantragen für ihre Kunden die Finanzierung bei der OeKB. Die Ausreichung der Exportkredite erfolgt durch Refinanzierung der Banken. Diese geben in weiterer Folge die Refinanzierungsmittel an die jeweiligen Exporteure, deren Abnehmer oder Auslandsinvestoren weiter. 2

Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Internationale Ebene: Das OECD-Arrangement Für Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren werden sämtliche Kredite im Rahmen des EFV unter Berücksichtigung des Arrangement on Officially Supported Export Credits (auch OECD-Consensus oder OECD-Arrangement genannt) bereitgestellt. Das OECD-Arrangement ist ein internationales Abkommen zur Verhinderung bzw. Begrenzung internationaler Subventionskonkurrenz im Exportsektor und für Mitgliedsstaaten der EU rechtsverbindlich. Zu den Kernpunkten des OECD-Arrangements, den kommerziellen Bereich betreffend, gehören beispielsweise die Regelungen zu maximalen Kreditlaufzeiten und möglichen Tilgungsmodalitäten. Finanzierungen von Auslandsinvestitionen oder Beteiligungen und kurzfristige Exportkredite mit Laufzeiten von unter zwei Jahren unterliegen nicht dem OECDArrangement. Der Bereich der gebundenen Hilfskredite ist durch das OECD-Arrangement vor allem in den Punkten soft loan-taugliches Empfängerland und Projekt sowie erforderliche Mindestkonzessionalität reglementiert. 3 Nationale Ebene: Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) Das AFFG ermöglicht dem Finanzministerium im Namen des Bundes Haftungen zugunsten von Gläubigern für Kapitalaufnahmen der OeKB (beispielsweise Anleiheemissionen) zu übernehmen. In weiterer Folge refinanziert die OeKB mit derart auf den Geld- und Kapitalmärkten aufgenommenen Finanzmitteln Exportgeschäfte sowie grenzüberschreitende Investitionen. Voraussetzung für solche Refinanzierungskredite der OeKB an Hausbanken ist das Vorliegen einer entsprechenden Absicherung (Garantie, Kreditversicherung) für das zugrundeliegende Export- oder Investitionsgeschäft.

Refinanzierungsvoraussetzungen. Um das EFV nützen zu können, sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen. Diesen Voraussetzungen liegen zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen des EFV und zum anderen risikopolitische Überlegungen zugrunde. E X P ORT F I NA N Z I E RU NG S V E R FA H R E N ( E F V ) Versichertes Geschäft Finanzierbare Transaktion Versichertes Geschäft Haftung Das der Refinanzierung zugrunde liegende Geschäft muss entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch eine Haftung oder Versicherung gedeckt sein. Folgende Instrumente kommen dabei in Frage: Garantie oder Wechselbürgschaft der Republik Österreich (Abwicklung erfolgt durch die OeKB als Bevollmächtigte) Polizze einer von der OeKB überprüften Kreditversicherung Haftung durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh ( aws ) Haftung bestimmter internationaler Organisationen Hausbankenstatus Finanzierbare Transaktion Die der Finanzierung zugrunde liegenden Lieferungen/Leistungen müssen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken oder deren Durchführung muss im besonderen Interesse Österreichs liegen. Hausbankenstatus Die Refinanzierungsmittel aus dem EFV werden, dem Hausbankprinzip folgend, über in- oder ausländische Geschäftsbanken beantragt und ausbezahlt. Für die Erlangung des sogenannten Hausbankenstatus bei der OeKB ist u.a. eine entsprechende Bonitätseinstufung der jeweiligen Bank durch die Ratingagenturen Standard & Poor s oder Moody s entscheidend. Kreditsicherheiten Sicherheiten Im Fall einer Haftung mittels einer Garantie oder Kreditversicherung sind zur Besicherung der Refinanzierungskredite von der Hausbank sowohl die entsprechenden Ansprüche aus den Haftungsinstrumenten als auch die zugrunde liegenden (Export-) Forderungen sicherstellungsweise abzutreten. Im Falle einer Haftung mittels Wechselbürgschaft dient die Verpfändung der bundesverbürgten Wechsel als Besicherung für die Refinanzierungskredite. 4

Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Refinanzierung kommerzieller Geschäfte. Finanzierungsgegenstand Im EFV werden Kredite refinanziert, welche von Geschäftsbanken ihren Kunden, d.h. Exporteuren oder deren Abnehmern bzw. Investoren oder deren Beteiligungsunternehmen, eingeräumt werden. Hierbei kann es sich um die Finanzierung von Liefergeschäften oder Beteiligungen und Auslandsinvestitionen handeln. Die Refinanzierung der Geschäftsbanken durch die OeKB erfolgt höchstens bis zu dem durch die jeweilige Haftung gedeckten Teil. Im Falle kurzfristiger Exportgeschäfte können auch für Rahmenkredite, welche von einer Bank einem Exporteur zur Verfügung gestellt werden, revolvierende Refinanzierungen angeboten werden. Die maximal möglichen Laufzeiten bei Liefergeschäften richten sich nach den Regeln des OECD-Arrangements: Je nach Länderkategorie des Abnehmerlandes können Laufzeiten von bis zu 10 Jahren finanziert werden. Liefergeschäfte Lieferantenkredite Forderungsankäufe Die maximale Kreditlaufzeit wird grundsätzlich durch die Laufzeit der zugrunde liegenden Haftung begrenzt. Darüber hinausgehende Laufzeiten sind beispielsweise für konventionelle Kraftwerke (bis zu 12 Jahre), bei Projektfinanzierungen (bis zu 14 Jahre) oder für erneuerbare Energie- und Wasserprojekte (max.18 Jahre) möglich. Produktionsfinanzierungen Bei Beteiligungen und Auslandsinvestitionen sind im Gegensatz zu Liefergeschäften keine Grenzen für maximale Kreditlaufzeiten definiert. Beteiligungen und Auslandsinvestitionen Üblicherweise werden Laufzeiten von bis zu 10 Jahren vereinbart, im Einzelfall sind jedoch auch längere Rückzahlungszeiträume denkbar. Käuferkredite 5 Kredithöhe und Laufzeiten Tilgungsmodalitäten Bei Geschäften, welche den Regelungen des OECD-Arrangements unterliegen, beginnt die Rückzahlung i.d.r. spätestens sechs Monate nach Starting Point (z.b. Datum der Übernahme oder Verfrachtung) und erfolgt zumindest in gleich hohen, maximal halbjährlichen Kapitaltilgungen. Refinanzierungen von Beteiligungen und Auslandsinvestitionen richten sich nach der Tilgungsstruktur des Haftungsinstrumentes, die flexibel gestaltet sein kann. Im Einzelfall sind beispielsweise auch unregelmäßig tilgende oder endfällige Kredite möglich. Zinssätze Je nach Finanzierungsprodukt werden die Refinanzierungsmittel mit unterschiedlichen Zinssätzen ausgestattet, die über das Internet (www.oekb.at/zinsen) publiziert werden. Die Zinsen sind generell vierteljährlich im Nachhinein fällig.

Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Produktportfolio der kommerziellen Refinanzierung. KOM M E R Z I E L L E R E F I NA N Z I E RU NG SP RODU K T E Einzelfinanzierungen EURO Tranchenfinanzierung (fix/variabel verzinst) EURIBORbasierte Refinanzierung Rahmenfinanzierungen Fremdwährung EURO Einzelquotierungen KontrollbankRefinanzierungsrahmen (KRR) für Großunternehmen (GU) Refinanzierungsmittel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Wege der Österreichischer Exportfonds GmbH (www.exportfonds.at) >>> Hier finden Sie die aktuellen Zinssätze und Konditionen. www.oekb.at/zinsen 6

Refinanzierung von Einzelgeschäften. Tranchenfinanzierung zu fixen und variablen Zinssätzen Diese seit vielen Jahren bekannte Finanzierungsvariante wird für die Refinanzierung von Einzelgeschäften angeboten und in zwei Kredit-Tranchen eingeräumt. Tranche A ist variabel verzinst. Die Höhe des variablen Verfahrenszinssatzes wird von der OeKB jeweils für ein Kalenderquartal festgesetzt. Tranche B ist fest verzinst. Der jeweilige Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit der Finanzierung fixiert. Der prozentuelle Anteil jeder Tranche hängt von der Länge des Rückzahlungszeitraumes ab; der Anteil der fix verzinsten Tranche B erhöht sich mit steigender Kreditlaufzeit. Kapitaltilgungen werden zuerst auf Tranche A und erst danach auf Tranche B angerechnet. Während die im EFV angebotenen Fixzinssätze jeweils monatlich überprüft und bei Bedarf dem aktuellen Marktumfeld angepasst werden, erfolgt die Anpassung des variablen EFV-Zinssatzes zu den Quartalsenden. Variable Finanzierungen auf EURIBOR-Basis Als Alternative zur Tranchenfinanzierung bietet das EFV für Einzelgeschäfte auch die Möglichkeit, sich zur Gänze variabel zum 3- oder 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einer laufzeitabhängigen Marge zu refinanzieren. Auch in diesem Verfahren werden die angebotenen Margen über EURIBOR von Refinanzierung von Rahmenkrediten. Zur Finanzierung von kurzfristigen (unter zwei Jahren) Exportforderungen, Exportaufträgen sowie Markterschließungsaufwendungen steht Großunternehmen (GU)* der Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) zur Verfügung. Basis der Refinanzierung sind ausschließlich bundesverbürgte Exportwechsel. Der KRR-Zinssatz wird von der OeKB quartalsweise festgesetzt. 7 Mit dem KRR vergleichbare Finanzierungen für exportierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden von der Österreichischer Exportfonds GmbH angeboten (www.exportfonds.at). * Als GU gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit Umsatz > EUR 50 Mio. oder mit Bilanzsumme > EUR 43 Mio. der OeKB monatlich überprüft, wenn notwendig angepasst und bleiben nach Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung während der gesamten Laufzeit des Kredits unverändert. Einzelfallbezogene Quotierungen in Fremdwährung Für Liefergeschäfte oder Beteiligungen werden auf Anfrage und je nach Marktlage für den Einzelfall variable oder fixe Zinssätze für Fremdwährungen quotiert. Der Fokus liegt insbesondere auf Refinanzierungen in den Währungen USD, CHF, JPY oder GBP.

Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV). Refinanzierung konzessioneller Geschäfte (Soft Loans). Soft Loan-Politik Soft Loans setzen die vom Bundesministerium für Finanzen verfolgte österreichische Soft Loan-Politik um. Sie dienen der Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb und haben die nachhaltige Entwicklung der Empfängerländer zum Ziel. Voraussetzungen Soft Loans stehen für ausgewählte Länder und Produkte/Projekte zur Verfügung. Im Einzelnen ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Soft Loan-Fähigkeit des Empfängerlandes gemäß OECD-Arrangement Das sind jene Länder, deren Pro-KopfEinkommen den von der Weltbank jährlich ermittelten oberen Grenzwert für LMIC (lower middle income countries) nicht überschreitet. gemäß österreichischer Garantiepolitik Das sind jene Länder, für die es eine offene Garantiepolitik für mittel- und langfristige Kreditlaufzeiten gibt. gemäß österreichischer Soft Loan-Politik Das sind jene Länder, die auf Grund ihrer Dynamik im Wirtschaftswachstum explizit als Soft Loan-Zielländer definiert sind. Ausgeschlossen sind Länder, für die gemäß österreichischer Garantiepolitik keine Deckungsmöglichkeit besteht. 2. Die Soft Loan-Fähigkeit des Produktes/Projektes wird laut OECD-Arrangement mit Hilfe von zwei Prüfkriterien bewertet. Es sind dies: die finanzielle Nicht-Tragfähigkeit Das Projekt darf nicht in der Lage sein, den für den Schuldendienst erforderlichen Cashflow zu erwirtschaften (first key test). die Verfügbarkeit von kommerziellen Finanzmitteln Es wird von anderen OECD-Staaten keine Finanzierung zu kommerziellen Konditionen angeboten (second key test). Zusätzlich zu den internationalen Regeln sind bei der Projektbeurteilung auch nationale Kriterien zu berücksichtigen: Markteinstieg Soft Loans sind als Türöffner einzusetzen und sollen in absehbarer Zeit durch Geschäfte zu kommerziellen Konditionen abgelöst werden. Industriepolitische Relevanz Das Exportunternehmen/der Hersteller oder das Produkt sollen positive Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige in Österreich haben. Nachhaltigkeit Soft Loan-Projekte sollen zum wirtschaftlichen Wachstum und somit zur nachhaltigen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen. Über die einzelnen Finanzierungsanträge entscheidet das Exportfinanzierungskomitee (EFK). Finanzierungsgegenstand Es werden konzessionelle Kredite refinanziert, welche von Hausbanken ihren Kunden, d.h. Exporteuren oder deren Abnehmern, eingeräumt werden. Hierbei handelt es sich immer um die Finanzierung von transaktionsbezogenen Liefergeschäften. Liefergeschäfte Lieferantenkredite Käuferkredite Forderungsankäufe Kredithöhe und Laufzeiten Die Refinanzierung der Geschäftsbanken durch die OeKB zu konzessionellen Konditionen erfolgt maximal im Ausmaß der zugrunde liegenden Haftung. Entsprechend den Bestimmungen des OECD-Arrangements können bei konzessionellen Krediten 100 % des Vertragswertes finanziert werden. 8

Rückzahlung Bei der Rückzahlung von konzessionellen Krediten sind gleich hohe, halbjährliche Kapitaltilgungen vorgesehen, wobei die erste Rate sechs Monate nach Ende des tilgungsfreien Zeitraumes fällig ist. Soft Loan-Konditionen Soft Loan-Finanzierungen müssen dem OECD-Arrangement entsprechend einen Vergünstigungsgrad (= Concessionality Level) von mindestens 35 % aufweisen. Bei LDCs (= Least Developed Countries) muss dieser Zuschuss mindestens 50 % betragen. Die Soft Loan-Finanzierung wird als Pre-mixed Credit dargestellt. Dabei handelt es sich um einen Soft Loan-Kredit im Ausmaß von 100 % des zu finanzierenden Projektwertes, mit einem staatlich gestützten Zinssatz, tilgungsfeier Periode und langer Rückzahlungszeit. Die Soft Loan-Konditionen werden in der Regel jährlich festgelegt und über das Internet (www.oekb.at/soft-loan-zinsen) publiziert. Projektwert 100 % Soft Loan Vergünstigungsgrad mindestens 35 % gem. OECD-Arrangement 9 >>> Hier finden Sie die aktuellen Soft LoanKonditionen. www.oekb.at/ soft-loan-zinsen

Sonderverfahren Starthilfekredite. Neben dem EFV wird von der OeKB ein Verfahren zur Finanzierung von Starthilfekrediten abgewickelt. Finanzierungsgegenstand Starthilfekredite dienen der Erschließung und Erhaltung von Märkten in Entwicklungsländern. Darunter fallen zum Beispiel die Einrichtung von Niederlassungen oder Servicestationen, das Assembling von österreichischen Produkten im Ausland sowie Joint Ventures, welche als besonders förderungswürdig gelten. Über die einzelnen Finanzierungsanträge entscheidet das Starthilfe-Kreditkomitee. Kredithöhe und Laufzeiten Die Mittel werden vom ERP-Fonds und der WKO bereit gestellt. Die Maximalanteile dieser Mittel sind abhängig davon, ob das jeweilige Projekt durch eine Haftung gedeckt ist oder nicht. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt bei Vorhaben in außereuropäischen Entwicklungsländern 20 Jahre, in europäischen Entwicklungsländern 10 Jahre. Zinssatz Die in Rechnung gestellten Zinsen sind abhängig davon, ob das jeweilige Projekt durch eine Haftung gedeckt ist oder nicht. Starthilfe mit Haftung: 3 % p.a. Starthilfe ohne Haftung: 5 % p.a. Rückzahlung Innerhalb der oben genannten Laufzeiten ist es möglich, bis zu 5 tilgungsfreie Jahre zu gewähren. Starthilfe mit Haftung Starthilfe ohne Haftung Aus Mitteln des ERP-Fonds und der WKO können in der Regel 50 % der Projektkosten, maximal 436.037,00 Euro finanziert werden. Die Ergänzungsfinanzierung für die darüber hinausgehenden Beträge erfolgt im Rahmen des EFV (siehe Refinanzierung kommerzieller Geschäfte). 80 % der Projektkosten, jedoch maximal 436.037,00 Euro können aus Mitteln des ERP Fonds und der WKO finanziert werden. Eine Ergänzungsfinanzierung im Rahmen des EFV ist in diesem Fall nicht möglich. 10

Kontakt. OeKB Exportfinanzierung Oesterreichische Kontrollbank AG Kreditabteilung Strauchgasse 3, 1011 Wien Tel. +43 1 531 27-1717 Fax +43 1 531 27-5533 kreditabteilung@oekb.at www.oekb.at Kommerzielle Refinanzierung Mag. Hans-Rainer Miehl Tel. +43 1 531 27-2320 hans-rainer.miehl@oekb.at Mag. Christoph Seper Tel. +43 1 531 27-2480 christoph.seper@oekb.at Konzessionelle Refinanzierung Mag. (FH) Verena Valduga Tel. +43 1 531 27-2646 verena.valduga@oekb.at Margarete Rose Tel. +43 1 531 27-2483 margarete.rose@oekb.at Starthilfekredite Margarete Rose Tel. +43 1 531 27-2483 margarete.rose@oekb.at 11 >>> Hier finden Sie alle Infos zur Exportfinanzierung mit der OeKB. www.oekb.at/finanzieren

Oesterreichische Kontrollbank AG 1011 Wien, Strauchgasse 3 Österreich Tel. +43 1 531 27-1717 Fax +43 1 531 27-5533 kreditabteilung@oekb.at www.oekb.at/finanzieren Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien; Fachliche Konzeption: Mag. (FH) Verena Valduga, Mag. Christoph Seper; Design: Gerald Schuba Corporate Communications+, Vienna, Austria, schuba.at; Eva-Maria Behawy-Steipe, BE-STE.at; Bilder: istockphoto; shutterstock: nld, Produktion: Grasl Druck & Neue Medien GmbH, Bad Vöslau; Stand: Jänner 2015 www.oekb.at