Teilnahmebedingungen für die Teilnahme als Läufer/Betreuer am "Wappenweg Ultralauf Bielefeld" (WUB ca. 100 km Lauf und Puddingthon - ca.

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Transkript:

Teilnahmebedingungen für die Teilnahme als Läufer/Betreuer am "Wappenweg Ultralauf Bielefeld" (WUB ca. 100 km Lauf und Puddingthon - ca. 45 km Lauf) 1 Anwendungsbereich - Geltung (1) Der "Wappenweg Ultralauf Bielefeld" (WUB ca. 100 km Lauf und Puddingthon - ca. 45 km Lauf) wird als privater Einladungslauf veranstaltet. Der Lauf ist zu verstehen wie eine private Verabredung zum Laufen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung oder einen offiziellen Wettbewerb. Der Lauf findet als einmaliges Ereignis unter Gleichgesinnten statt. Jeder Teilnehmer und auch seine Betreuer sind für sich selbst verantwortlich und nehmen an dem Lauf auf eigenes Risiko teil (Ausschluss der Haftung des Veranstalters). (2) Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit der Geltung der Teilnahmebedingungen einverstanden und erkennt diese als verbindlich an. Der Betreuer erklärt sich durch seine Teilnahme an dem Lauf als Betreuer mit der Geltung der Teilnahmebedingungen einverstanden und erkennt diese als verbindlich an. 2 Startberechtigung und Sicherheitsmaßnahmen (1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter von 18 Jahren erreicht und seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich oder unter Hinzuziehung eines Arztes überprüft und einen dem Lauf entsprechenden Trainingsstand hat. (2) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass er gesund ist und einen dem Lauf entsprechend ausreichenden Trainingsstand hat. (3) Sportgeräte (unter anderem Walkingstöcke), die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters bei der Teilnahme an dem Lauf zugelassen. (4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers und/oder seines Betreuers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung des betreffenden Teilnehmers auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern/Betreuern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers/Betreuers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. (5) Im Wald gilt es sich so zu verhalten, dass der Lebensraum Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald und die im Wald befindlichen Erholungseinrichtungen nicht gefährdet, zerstört oder verunreinigt sowie andere schützenswerte Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Es ist verboten, im Wald oder im Abstand von weniger als 100 m vom Waldrand ein Feuer zu entzünden oder ein Grillgerät mit offenem Feuer zu benutzen. Es ist nicht gestattet, im Wald zu rauchen. Es ist nicht gestattet, 1

Forstkulturen, Forstdickungen sowie imkerliche, jagdliche und teichwirtschaftliche Anlagen und Einrichtungen im Wald zu betreten. (6) Im Falle eines Abbruchs des Teilnehmers oder anderer erheblicher Probleme ist eine Notfall- Telefonnummer zu kontaktieren. Die dafür vorgesehene Telefonnummer wird den Teilnehmern mit den Startunterlagen mitgeteilt. Der Teilnehmer gibt eine Telefonnummer für ein eingeschaltetes Handy gegenüber dem Veranstalter an, unter welcher der Teilnehmer während des Laufs erreichbar ist. 3 Einladung - Anmeldung Teilnehmerbeitrag Zahlungsbedingungen Rückerstattung (1) Ist eine Person eingeladen, kann sich diese als Teilnehmer anmelden. Der Veranstalter ist frei darin, eine Einladung gegenüber der Person auszusprechen, die ihr Interesse zur Teilnahme bekundet hat. (2) Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Schriftliche Anmeldungen oder Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per electronic mail werden nicht angenommen. (3) Bei der Online-Anmeldung per Internet kann die Zahlung nur mit Vorkasse erfolgen. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Teilnehmer ist insoweit zur Vorleistung der Teilnahmegebühr verpflichtet. (4) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. (5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. (6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war. (7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. (8) Die Einverständniserklärung zum Haftungsausschluss ist beim Veranstalter vor Beginn des Laufes unbedingt unterschrieben abzugeben. Die Teilnahme an dem Lauf als Läufer oder Betreuer ist sonst nicht möglich. 2

4 Haftungsausschluss (1) Der "Wappenweg Ultralauf Bielefeld" (WUB ca. 100 km Lauf und Puddingthon - ca. 45 km Lauf) wird als privater Einladungslauf veranstaltet. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung oder einen offiziellen Wettbewerb. Der Lauf ist zu verstehen wie eine private Verabredung zum Laufen. Der Lauf findet als einmaliges, individuelles Ereignis unter Gleichgesinnten statt. Jeder Teilnehmer/Betreuer ist für sich selbst verantwortlich und nimmt an dem Lauf auf eigenes Risiko teil. (2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer/Betreuer. (3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer/Betreuer im Zusammenhang mit dem Wappenweg Ultralauf Bielefeld (WUB ca. 100 km Lauf und Puddingthon ca. 45 km Lauf) entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters auch eines Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder eines im Rahmen der Organisation/Durchführung des Laufs eingesetzten sonstigen Dritten beruhen sowie sonstige Schäden (z.b. Sach- und Vermögensschäden), die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters auch eines Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder eines im Rahmen der Organisation/Durchführung des Laufs eingesetzten sonstigen Dritten beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Mit ihrer Unterschrift unter die Zustimmungserklärung zum Haftungsausschluss verzichten die Teilnehmer/Betreuer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die unter die vorstehenden Haftungsbeschränkungen fallen. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte, die für den Teilnehmer Gegenstände verwahren; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. (5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/Betreuers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer/Betreuer, seinen Gesundheitszustand vorher ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes zu überprüfen. Darüber hinaus ist dem Teilnehmer/Betreuer bewusst, dass die Veranstaltung überwiegend auf öffentlichen Wegen durchgeführt wird und daher typische Unebenheiten, schlechte Wegverhältnisse oder sonstige Besonderheiten aufweisen kann. Der Teilnehmer/Betreuer ist daher zu seiner eigenen Sicherheit verpflichtet, hierauf besonders zu achten. (6) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer/Betreuer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers/Betreuers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen 3

zu unterhalten. Jenseits einer etwaigen Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen. (7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Begleiter der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. 5 Datenerhebung und -verwertung (1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten ( 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. (2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. (3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte. (4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zweck des Abgleichs der Registrierung und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. (5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie z. Bsp. Programmheft / Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. 6 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung (1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). (2) Missachtet der Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung (z.b. Überqueren roter Ampelanlagen oder geschlossener Bahnübergänge), kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden (Disqualifikation). Ferner ist das Tragen von Kopfhörern innerhalb des Stadtgebietes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. 4

(3) Eine Disqualifikation kann ebenso bei Nichtmitführen sowie Einhaltung der Pflichtausrüstung erfolgen. Die Pflichtausrüstung besteht aus einem eingeschalteten Handy für die Erreichbarkeit einer vor dem Lauf gegenüber dem Veranstalter angegebenen Telefonnummer, 20,- EUR Kleingeld. Mit Einbruch der Dunkelheit ist das Tragen einer eigenen Warnweste und eigenen Stirnleuchte Pflicht. Der Veranstalter behält sich vor, die Pflichtausrüstung zu überprüfen. (4) Eine Disqualifikation des Teilnehmers erfolgt nach Ermessen des Veranstalters ferner bei Überforderung, unsportlichem Verhalten, Abkürzen auf der Laufstrecke, Fahrzeugbenutzung oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Im Falle einer Disqualifikation oder eines Ausschlusses von der Zeitmessung oder der Veranstaltung insgesamt, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung der Teilnahmegebühr. (5) Jeder Teilnehmer muss sich bei vom Veranstalter bezeichneten Verpflegungspunkten eigenständig zur Kontrolle seiner Anwesenheit melden. Unterlässt der Teilnehmer diese Registrierung, kann er disqualifiziert werden. (6) Die Umweltbestimmungen sind strikt einzuhalten. Jeder Teilnehmer muss seinen Müll an den Verpflegungspunkten in die dort aufgestellten Behälter werfen. Ein Nichtbefolgen kann zu einer Disqualifikation des Teilnehmers führen. Bielefeld, März 2015 5