DIE EVI-Förderprogramme 2010
Die EVI bietet Ihnen folgende Förderprogramme Förderprogramm für Erdgasfahrzeuge Zuschuss bei einer Heizungsumstellung auf Erdgas Zuschuss zum Kauf eines Gasherds
FÖRDERPROGRAMM FÜR ERDGASFAHRZEUGE MOBILITÄT UND PRIMA KLIMA Jeder Einzelne kann etwas zur CO 2 -Reduktion beitragen, ohne auf Mobilität zu verzichten. Als Energiedienstleister sehen auch wir uns gegenüber der Umwelt in der Verantwortung, umweltschonende Fahrzeugtechnik zu fördern. Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir Ihre Entscheidung für die Anschaffung eines Erdgasfahrzeugs oder die Fahrzeugumrüstung. Damit können Sie rechnen Wir fördern die Anschaffung eines monovalent (nur mit Erdgas) oder bivalent (sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin) betriebenen Erdgasneufahrzeugs (PKW und Transporter) sowie die Umrüstung eines Neufahrzeugs auf Erdgasbetrieb: Sie erhalten eine Erdgas-Tankkarte mit einem Guthaben im Wert von 480 Euro. Die Tankkarte hat eine Gültigkeit von 24 Monaten ab dem Tag der Bestätigung der Teilnahme am Förderprogramm und kann ausschließlich an der Tankstelle unseres Kooperationspartners Freie Tankstelle Deppe, Frankenstr. 47, 31135 Hildesheim eingelöst werden. Sie ist nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar (Nachweis durch Kopie des Fahrzeugscheins). Die Förderbedingungen Das Fahrzeug muss mit einem HI-Kennzeichen versehen sein. Das Förderprogramm gilt nur für Privatpersonen und in dem Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010; die Antragstellung ist bis zum 31.01.2011 möglich. Je Kunde wird nur ein Fahrzeug gefördert. Das geförderte Fahrzeug darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren verkauft werden, andernfalls muss der Verkauf der EVI mitgeteilt werden. Ein Erdgasfahrzeug kann generell nur einmal gefördert werden. Eine Förderung gebrauchter oder bereits zugelassener Erdgasfahrzeuge ist ausgeschlossen.
Bei Erteilung der Förderung erklären Sie sich dazu bereit, das geförderte Fahrzeug mit einem kleinen Werbeaufkleber (Größe ca. 6 x 40 cm) zu versehen. Der Aufkleber ist deutlich sichtbar am Fahrzeug zu platzieren. Die Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis und wird nur so lange gewährt, bis die für dieses Förderprogramm bereitgestellten Finanzmittel ausgeschöpft sind. Treten Besonderheiten auf, die hier noch nicht erwähnt wurden, so entscheidet die EVI im Einzellfall über die beantragte Fördermaßnahme. Und so beantragen Sie Ihre Förderung Nach Anmeldung Ihres Neufahrzeugs bzw. nach durchgeführter Umrüstung senden Sie bitte folgende Unterlagen an die EVI: das ausgefüllte Formular Antrag auf Förderung eines Erdgasfahrzeugs bei Kauf oder Umrüstung (liegt dieser Broschüre bei) eine Kopie vom Kaufvertrag des Fahrzeugs bzw. eine Kopie der verbindlichen Auftragserteilung der Umrüstung sowie eine Kopie des Fahrzeugbriefs Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestätigen wir Ihnen schriftlich die Teilnahme am Förderprogramm und senden Ihnen den sichtbar an Ihrem Fahrzeug zu platzierenden Werbeaufkleber zu. Gegen Vorlage dieser Teilnahmebestätigung bei unserem Kooperationspartner Freie Tankstelle Deppe, Frankenstr. 47, 31135 Hildesheim erhalten Sie Ihre Erdgas-Tankkarte mit aufgeladenem Guthaben.
ZUSCHUSS BEI EINER HEIZUNGSUMSTELLUNG AUF ERDGAS Ist Ihre Heizung bereits älter als 15 Jahre? Dann sollten Sie eine Modernisierung nicht mehr auf die lange Bank schieben, denn alte Heizkessel produzieren deutlich mehr Kohlendioxid (CO 2 ) als neue Geräte. Eine Heizungsmodernisierung bringt etwa 20 bis 30 Prozent Energieeinsparung, die sowohl dem Klima als auch Ihrer Haushaltskasse zugute kommt. Heizungsumstellung auf Erdgas eine gute Entscheidung Erdgas verbrennt emissionsarm und ist damit umweltschonender als zum Beispiel Heizöl. Darüber hinaus lässt sich Erdgas dank moderner Brennwerttechnik optimal mit regenerativen Energien (Solar) kombinieren. Der hohe Wirkungsgrad und die gute Regelfähigkeit der Gasgeräte garantieren eine optimale Ausnutzung der Energie und somit einen sparsamen Verbrauch. Heizen und Warmwasserbereitung mit Erdgas ist aber nicht nur besonders wirtschaftlich, sondern auch sehr komfortabel: Brennstoffbestellungen, Liefertermine und Lagerung sind nicht notwendig, denn Erdgas ist zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar. Weil der Öltank überflüssig wird, gewinnen Sie außerdem zusätzlichen Raum. Wenn Sie Ihre Heizung auf umweltschonendes Erdgas umstellen, fördern wir die neue Erdgasheizung mit einem attraktiven Zuschuss!
Damit können Sie rechnen EVI-Zuschuss in Euro Ein-/Zweifamilienhaus mit Zentralheizung 350 Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung mit drei bis neun Wohnungen 600 zehn und mehr Wohnungen 800 Mehrfamilienhaus mit Etagenheizung je eingebaute Erdgasheizung 350 Die Förderbedingungen Das Förderprogramm gilt nur für private Haus- oder Wohnungseigentümer und in dem Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 (Heizungsfertigmeldung des Installateurs); die Antragstellung ist bis zum 31.01.2011 möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihre alte Heizungsanlage von einem festen beziehungsweise flüssigen Brennstoff oder Strom auf Erdgas umgestellt wird und diese Umstellung im Erdgas-Versorgungsgebiet der EVI erfolgt. Der Einbau von Erdgasheizungen in Neubauten ist von der Förderung ausgeschlossen. Sie erklären sich bereit, für die Dauer von mindestens 24 Monaten Erdgaskunde der EVI zu bleiben, andernfalls ist der Zuschuss anteilig zurückzuerstatten. Und so beantragen Sie Ihre Förderung Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular Antrag auf Zuschuss zur Heizungsumstellung auf Erdgas, das dieser Broschüre beiliegt, zusammen mit einer Kopie der Rechnung Ihres Installateurs (Gerät und Installation) an die EVI. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestätigen wir Ihnen schriftlich die Teilnahme am Förderprogramm. Nach Fertigmeldung Ihres Heizungsinstallateurs überweisen wir Ihnen den Zuschuss auf das angegebene Konto.
ZUSCHUSS ZUM KAUF EINES GASHERDS ZUM KOCHEN MIT ERDGAS Kochen mit Erdgas ein Genuss! Wenn Sie sich für den Kauf eines Gasstand-, Gaseinbau- oder Gaskombi-Herds entscheiden, erhalten Sie von uns auf den Kaufpreis des Geräts einen Zuschuss von 100 Euro! Die Förderbedingungen Das Förderprogramm gilt nur für Privatpersonen und in dem Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 (Datum des Kaufbelegs); die Antragstellung ist bis zum 31.01.2011 möglich. Den Zuschuss können Sie nur beantragen, wenn Sie Kunde der EVI sind (Strom- und/oder Gasvertrag). Sie erklären sich bereit, für die Dauer von mindestens 12 Monaten Kunde der EVI zu bleiben, andernfalls ist der Zuschuss anteilig zurückzuerstatten. Und so beantragen Sie Ihre Förderung Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular Antrag auf Zuschuss zum Kauf eines Gasherds (liegt dieser Broschüre bei), eine Kopie der Kaufrechnung sowie den Nachweis zur Installation des Geräts durch einen zugelassenen Gas-Installateur an die EVI. Nach Eingang Ihrer Unterlagen überweisen wir Ihnen den Zuschuss auf das angegebene Konto.
Hier finden Sie die Formulare Bitte füllen Sie bei Bedarf die beiliegenden Formulare vollständig aus. Sie können sie anschließend per Fax an 05121 508-222 oder per Post an die EVI Energieversorgung Hildesheim senden. Haben Sie Fragen? Bei Fragen zu unseren Förderprogrammen erreichen Sie uns telefonisch unter 05121 508-205 und 05121 508-302 oder besuchen Sie uns einfach in unserem Kundencenter. Fehlt ein Formular? Dann fordern Sie dieses bitte unter einer der angegebenen Telefonnummern bei uns an.
EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Römerring 1, 31137 Hildesheim Telefon 05121 508-333 Telefax 05121 508-222 www.evi-hildesheim.de Stand 12.2009