SGA-Tagung in Freiburg, 18. April 2013 Lärmschutz und Städtebau Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm Thomas Gastberger, Leiter Lärmbekämpfung und Vorsorge Fachstelle Lärmschutz des Kanton Zürich
Inhalt Bauen in lärmbelasteten Gebieten streng nach LSV Raumplanerische Ziele und städtebauliche Anforderungen Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm
Bauen in lärmbelasteten Gebieten nach LSV Art. 31 LSV Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten 1 Sind die Immissionsgrenzwerte überschritten, so dürfen Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur bewilligt werden, wenn diese Werte eingehalten werden können: a. durch die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes; oder b. durch bauliche oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen. 2 Können die Immissionsgrenzwerte durch Massnahmen nach Absatz 1 nicht eingehalten werden, so darf die Baubewilligung nur erteilt werden, wenn an der Errichtung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt.
Klassische Massnahme: Abstand zur Quelle vergrössern Probleme: b ht i l R braucht viel Raum schafft verlärmtes Abstandsgrün wirkt mit zunehmendem Abstand weniger
Klassische Massnahme: Lärmabgewandte Anordnung Zur Strasse hin nur Erschliessung und Nasszellen und Nebenräume Probleme: unrealistisch viele Nebenräume zeigt der Strasse die kalte Schulter
Riegel mit lärmabgewandter Orientierung sind städtebaulich heikel schaffen aber einen ruhigen Innenhof Beispiel i Bahnhof h Zürich-Altstetten
Klassische Massnahme: Lärmschutzhindernisse Probleme: unwirtlicher Aussenraum Lärmschutzwand symbolisiert Lärm kein Gesicht zur Strasse Wandwirkung: Lärmpegel wird im besten Fall halbiert örtlich begrenzt
Städtebauliche Pflicht versus klassischen Lärmschutz
Badenerstrasse in Zürich ohne lärmempfindliche Räume zur Strasse
auch Badenerstrasse in Zürich mit und ohne Räume zur Strasse
Ziele von Raumplanung und Städtebau Verdichtung nach innen Erhöhung der Ausnützung im mehrheitlich überbauten Gebiet durch Umbau, Anbau und Neubau. Erhöhung der städtebaulichen Qualität mit baulichen Maßnahmen die Aufenthaltsqualität verbessern Gebäude und öffentliche Räume spielen zusammen Lärmbekämpfung im weiteren Sinne bedeutet die Menschen vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Grenzwerte am Fenster einhalten Wohnumfeld und Erholungsräume schützen und erhalten. die akustische Qualität des Siedlungsraumes zu verbessern.
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Zusatzproblem: zu wenig Wohnraum und zu viele leer stehende Büros und Gewerberäume in der Agglomeration Zürich
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe
1 Für Wohnen gelten die IGW am offenen Fenster Wohnen: Das offene Fenster ist ein Stellvertreter für das Wohnumfeld und dessen Ruhequalität, welche die LSV nicht schützt Büro, Gewerbe: Können die IGW nicht eingehalten werden, so ersetzt die kontrollierte Lüftung das offene Fenster. Nur so ist eine städtebaulich sinnvolle Bebauung der verlärmten Nur so ist eine städtebaulich sinnvolle Bebauung der verlärmten ersten Bautiefe möglich.
Lüftungen im Wohnbereich Kontrollierte t Lüftungen nach Minergiestandard sind primär eine energetische Massnahme Aus Lärmsicht eine Ersatzmassnahme bei Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV Probleme: Bezüglich Lärm sind Lüftungen nicht immer gut akzeptiert die sommerliche Nachtabkühlung muss ohne das offene Fenster möglich sein.
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude.
2 Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude Beispiel Greencity Zürich-Manegg
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude. 3. Lärmoptimierte Stellung der Baukörper und Anordnung der Nutzungen (Gewerberiegel) als primäre Massnahme.
3 Lärmoptimierte Anordnung der Nutzungen Gewerbe an der Strasse, Wohnen im Schutz des Riegels Beispiel Berninaplatz Zürich-Oerlikon
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude. 3. Lärmoptimierte Stellung der Baukörper und Anordnung der Nutzungen (Gewerberiegel) als primäre Massnahme. 4. Bauliche Massnahmen nur als Nebengebäude oder integrierte Wände. Keine solitären Lärmschutzwände bei Neubauten.
4 Keine solitären Lärmschutzwände bei Neubauten. Lärmschutzwand integriert in die Gebäude Nebengebäude als Lärmschutzwand
Multifunktionale Lärmschutzwände nur an Ausfallachsen Beispiel Wohnüberbauung Giardino an der Bernstrasse in Schlieren
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude. 3. Lärmoptimierte Stellung der Baukörper und Anordnung der Nutzungen (Gewerberiegel) als primäre Massnahme. 4. Bauliche Massnahmen nur als Nebengebäude oder integrierte Wände. Keine solitären Lärmschutzwände bei Neubauten. 5. Das Lüftungsfenster ist Garant für gute Wohnqualität, die weiteren Fenster garantieren die städtebaulichen Qualitäten
5 Konzept Lüftungsfenster Nach dem Zürcher Baugesetz müssen Wohnund Schlafräume genügend belichtet und belüftbar sein. Fenster an lärmexponierten Fassaden sind zulässig, sofern lärmabgewandt unter Einhaltung der Grenzwerte gelüftet werden kann.
Städtebauliche Auswirkungen des "Lüftungsfensters" Beispiel i Überbauung Cosmos in Schlieren (Bernstrasse, Engstringerstrasse)
Durchgehende Räume und lärmabgewandtes Lüften. Strasse Wohn- und Schlafräume lärmabgewandt Wohnen durchgehend. Schlafräume lärmabgewandt
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude. 3. Lärmoptimierte Stellung der Baukörper und Anordnung der Nutzungen (Gewerberiegel) als primäre Massnahme. 4. Bauliche Massnahmen nur als Nebengebäude oder integrierte Wände. Keine solitären Lärmschutzwände bei Neubauten. 5. Das Lüftungsfenster ist Garant für gute Wohnqualität, die weiteren Fenster garantieren die städtebaulichen Qualitäten 6 G W h li ä b d d j d W h h 6. Gute Wohnqualität bedeutet, dass jede Wohnung auch ruhige Räume und einen ruhigen Aussenraum hat.
6 Praxis: Neue Wohnbauten im lärmigen Siedlungsraum Beispiel MFH Zürich-Milchbuck
Wohnüberbauung Kalkbreite Zürich
Praxis Kanton Zürich zum Bauen im Lärm 1. IGW am offenen Lüftungsfenster für Wohnen kontrollierte Lüftung für betriebliche Räume wie Büros, Ateliers und Gewerbe 2. Bauen auf der Baulinie kein wertloses Abstandsgrün. Ruhige Aussenräume im Lärmschatten der Gebäude. 3. Lärmoptimierte Stellung der Baukörper und Anordnung der Nutzungen (Gewerberiegel) als primäre Massnahme. 4. Bauliche Massnahmen nur als Nebengebäude oder integrierte Wände. Keine solitären Lärmschutzwände bei Neubauten. 5. Das Lüftungsfenster ist Garant für gute Wohnqualität, die weiteren Fenster garantieren die städtebaulichen Qualitäten 6. Gute Wohnqualität bedeutet, dass jede Wohnung auch ruhige Räume und einen ruhigen Aussenraum hat. 7 Keine gestalterischen Lärmschutzmassnahmen ohne 7. Keine gestalterischen Lärmschutzmassnahmen ohne Zusatznutzen (z.b. Nordseiten-Abfallsackloggia)
7 Loggias nur mit Zusatznutzen Beispiel Wädenswil Zentrum
Durchgehender Wohnessraum Mehrheit der Räume lärmabgewandt einzelne Räume zur Strasse Loggia lärmabgewandt
Fazit Kein Lärmschutz... zeigt sich in der Entmischung von Wohnquartieren. Schlechter ht Lärmschutz... führt zu unwirtlichen Strassen. Guter Lärmschutz... schafft städtebaulich gute Wohnbauten erlaubt lebendige Strassenräume... schafft Urbanität und Siedlungsqualität
mehr dazu auf: www.laerm.zh.ch/bauen Danke für die Aufmerksamkeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit