Karnevalsgesellschaft Närrische Landskroner Heiershei 1950 e.v. Postfach 3111 53464 Bad Neuenahr-Ahrweiler Aneldung für den Heiersheier Karnevalsuzug a 01.03.2014 Die Aufstellung erfolgt in der Ehlinger Straße zwischen Fa. Zweirad Brenner und Ortseingang Ehlingen auf den zugewiesenen Positionen in Richtung Heiershei. a) Fahrzeuge u 12:30 Uhr b) Fußgruppen u 13:30 Uhr c) Musikkapellen u 13:30 Uhr Einzelperson Musikkapelle (siehe gesonderten Vertrag) Fußgruppe it Handwagen it kleine Festwagen it große Festwagen it PKW atl. Kennzeichen PKW solo it Anhänger Länge: Höhe: atl. Kennzeichen atl. Kennzeichen Breite: LKW solo it Anhänger Länge: Höhe: atl. Kennzeichen atl. Kennzeichen Breite: Traktor solo it Anhänger Länge: Höhe: atl. Kennzeichen atl. Kennzeichen Breite: Bagagewagen atl. Kennzeichen Kutsche it Pferden Anzahl Pferde: Führen Sie eine eigene Musikanlage it? ja nein Wir bestätigen durch unsere Unterschrift, dass für Fahrzeuge, für die kein Gutachten vorgelegt wurde, bzw. erforderlich ist, eine gültige Betriebserlaubnis besteht. Gleichfalls akzeptieren wir it der Unterschrift die beigefügte Zugordnung, nebst Anlage 1 (Meldung der Wagenengel) und die Richtlinien des Heiersheier Karnevalsuzuges. Besondere Vereinbarung:... Nae verantwortlicher Ansprechpartner Telefon / Mobil Ort Datu Unterschrift Nae in Druckbuchstaben Bitte Rückseite beachten und ebenfalls für die Zugleitung ausfüllen! Zugleiter: Helut J. Schaefer Tel. 02641 26584 o. 0171-5212907 Geschäftsführerin: Bianca Braun Tel. 02641 201143 www.kg-heiershei.de
Angaben für die Zugleitung Ihre Vereins- oder Gruppen-Historie Nae des Vereins / der Gruppe: Ort der Herkunft: Gründungsjahr: Anzahl der Zugteilneher: Erwachsene Kinder Beschreibung der Kostüe:... Haben Sie a Heiersheier Karnevalsuzug schon einal teilgenoen? nein ja, seit wann? Jahr wie oft? al Was besonders zu erwähnen wäre?... Ansprechpartner: 1. Vorsitzender Gruppenleiter Präsident Oberöhn Stabführer Musikalischer Leiter Oberst Hauptann Wehrführer... Ihre Meinung ist uns Wichtig! Wie beurteilen Sie die bisherige Organisation des Heiersheier Karnevalsuzugs? sehr gut gut zufriedenstellend unbefriedigend Was können wir in Zukunft besser achen?...... Was verissen Sie?...... Was gefällt Ihnen besonders?...... Zugleiter: Helut J. Schaefer Tel. 02641 26584 o. 0171-5212907 Geschäftsführerin: Bianca Braun Tel. 02641 201143 www.kg-heiershei.de
Anlage 1 Meldung der Wagenengel zur Absicherung des Festwagens für den Heiersheier Karnevalsuzug a 01.03.2014 Festwagen Jede teilnehende Theen- oder Motivwagengruppe hat zur Eigensicherung der Fahrzeuge an der ersten Anhängerachse zwei geeignete volljährige Personen abzustellen, die dafür Sorge zu tragen haben, dass Zuschauer (insbesondere Kinder) nicht zu Schaden koen. Die Wagenbegleiter (Wagenengel) üssen durch das Tragen der dafür vorgesehenen Warnwesten erkenntlich sein. Die entsprechenden Warnwesten können gegen eine Gebühr von 5,- an den beiden Einsatzwagen der Zugleitung (Parkplatz Schaefer) übernoen werden. Geäß den vorliegenden und durch unsere Teilnahe anerkannten Bedingungen, benennen wir naentlich die für unseren Festwagen verantwortlichen Wagenengel. Erste Person Nae Anschrift Vornae Telefon Telefonische Erreichbarkeit während des Zuges (Mobiltelefon) Zweite Person Nae Anschrift Vornae Telefon Telefonische Erreichbarkeit während des Zuges (Mobiltelefon) Ort Datu Unterschrift Die naentliche Meldung der Wagenengel ist bis spätestens 21.02.2014 de Zugleiter vor zu legen! Zugleiter: Helut J. Schaefer Tel. 02641 26584 od. 0171-5212907 Geschäftsführerin: Bianca Braun Tel. 02641 201143 www.kg-heiershei.de
6 2 9 10 Gärtnerei Bluenberg Zweirad Brenner 1 5 3 7 8 4
Zugordnung Sehr geehrter Zugteilneher, it Ihrer Teilnahe a Karnevalsuzug erkennen Sie die Ihnen ausgehändigte Zugordnung und Sicherheitsbestiungen an. Die Teilnahe liegt in Ihrer eigenen Verantwortung und Risiko. Wir weisen darauf hin, dass für etwaige, an Sie gerichtete Regressansprüche von Dritten, Ihre Vereinsoder Privathaftpflicht Versicherung in Anspruch zu nehen ist. 1. Ordnungskräfte Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Zugleitung, Feuerwehr, Polizei, THW und de edizinischen Hilfsdienst, ist unbedingt Folge zu Leisten. Die Teilneher und die Besatzung sind entsprechend zu belehren. 2. An- und Abfahrt zu Karnevalsuzug Wir öchten noch einal darauf hinweisen, dass sich während der Anfahrt zur Zugaufstellung und nach Beendigung des Uzuges keine Personen auf den Karnevalswagen befinden dürfen. Bei Nichtbeachtung uss der Fahrer der Zugaschine it einer Anzeige der Polizei rechnen. 3. Aufstellung und Plätze i Karnevalsuzug Der Aufstellort des Karnevalsuzuges uss von Festwagen bis spätestens 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung angefahren werden. Alle Gruppen werden gebeten, die Ihnen zugewiesenen Plätze innerhalb des Karnevalsuzuges einzuhalten. Dait auch alle aktiven Teilneher den Zug zu sehen bekoen, ist die Aufstellungsreihenfolge ugekehrt! So ist die Zugnuer 1 bei der Aufstellung die letzte Position (usw., 3,2,1). Sobald der Start erfolgt ist, zieht der Zug von hinten an den anderen Teilnehern vorbei. Die Zugposition darf während des Zugverlaufes ohne zwingenden Grund nicht verlassen werden. Bitte darauf achten, dass der Zug geschlossen bleibt und nicht abreißt!!! Der Zug darf nicht durch unerlaubte Ständchen, Tänze oder Selbstdarstellungen einzelner Personen, Gruppen etc. in seine Ablauf verzögert werden. 4. Fahrzeuge, Wagen und Fahrzeugführer Alle a Uzug teilnehenden Fahrzeuge unterliegen den Zulassungsbedingungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und üssen sich in eine verkehrssicheren Zustand befinden sowie ein atliches Kennzeichen tragen (ggf. rotes Kennzeichen). Festwagen üssen an den Seiten und der Rückwand so verkleidet sein, dass der Abstand zwischen Verkleidung und Fahrbahnoberkannte axial 25 c beträgt. Verkleidung und Aufbauten sind so zu gestalten, dass weder Personen auf de Wagen noch andere Verkehrsteilneher insbesondere Kinder gefährdet werden. Die Festwagen dürfen folgende Maße nicht überschreiten: Länge: 8,50 (it Deichsel), Breite: 3,50, Höhe: 4,00 (Gesataufbau, vo Straßenbelag aus geessen), Die Brüstungshöhe auf den Festwagen uss in. 100c betragen Größere Maße üssen frühzeitig it de Zugleiter abgesprochen werden. Die niedrigste Durchfahrtshöhe ist in der Johannisstraße ab einer Überleitung it 4,75. Pro Zugaschine ist axial ein Anhänger zulässig. Auf Wagen it elektrischen Anlagen ist ein Feuerlöscher itzuführen. Alle auf de Wagen befindlichen Teile und Gegenstände üssen während der Fahrt so gesichert sein, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist! Die Verantwortung für eine einwandfreie technische Funktion der Zugaschine(n) obliegt den Teilnehern und Fahrzeugführern. Der Veranstalter behält sich vor, vor de Start des Uzuges, entsprechende Besichtigungen der Festwagen vorzunehen. Bei Sicherheitsängeln wird die Teilnahe kurzfristig untersagt. Die Fahrzeugführer üssen indestens 18 Jahre alt sein. Ein absolutes Alkoholverbot ist einzuhalten. 5. Wurfaterial Das Wurfaterial soll kindgerecht sein und ist so einzusetzen, dass Personen nicht verletzt werden. Schwere und großvoluige Artikel (über 20g), wie z.b. Schokoladetafeln oder Pralinenschachteln, sind anzureichen und dürfen nicht geworfen werden. Das Wurfaterial sollte so geworfen werden, dass eine Verletzung der Zuschauer verieden wird. Für Schäden, die durch nicht zugelassenes Wurfaterial entstehen, haften die Teilneher. Es sollte stets zur Seite und nicht nach vorne oder hinten auf die Fahrbahn geworfen werden. Flaschen, Kartons und andere Verpackungsgegenstände dürfen nicht vo Wagen geworfen werden, ebenso ist es untersagt alkoholische Getränke vo Wagen zu reichen. Für den Fall einer Verletzung sind an der Zugstrecke Sanitäter von Hilfsdiensten für Notfälle stationiert. Die Polizei und die Feuerwehr können über die Zugbegleitung angefordert werden. -1/2-
6. Versicherung Es wird epfohlen, die Teilnahe it Kraftfahrzeugen a Uzug der jeweiligen eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung forlos anzuzeigen. Das Veranstalter-Haftpflichtrisiko aus der Durchführung des Karnevaluzuges trägt der Veranstalter des Uzuges. Ausgeschlossen vo Versicherungsschutz sind die Risiken, die durch die allgeeine Haftplicht- oder Kraftfahrzeugversicherung abgedeckt werden. Haftpflichtansprüche der a Uzug itwirkenden Personen untereinander sind vo Veranstalter nicht versichert. Es besteht keine Unfallversicherung für die Zugteilneher durch den Veranstalter. Die Teilnahe erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anhänger sind über die Zugaschine itversichert, solange sie it dieser verbunden sind. Nach de Abkuppeln besteht für den Anhänger kein Versicherungsschutz. Aus diese Grunde epfehlen wir den Abschluss einer Tagesversicherung für den Anhänger. Die Verwendung roter Kennzeichen bei Karnevalsuzügen ist öglich unter der Bedingung, dass in eine Nachweis bescheinigt wird, dass der Versicherungsschutz sich auch auf die Teilnahe a Karnevalsuzug erstreckt. Werbung an den Fahrzeugen ist de Zugleiter anzuelden und bedarf seiner Genehigung. 7. Alkoholgenuss und Ausschank. Alle Zugteilneher verpflichten sich it der Teilnahe auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Regelungen des 9 JuSchG (alkoholische Getränke oder Lebensittel). Denach ist der Ausschank von Bier und Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet. So genannte harte Alkoholika, wie Schnäpse, Liköre, Ru, Whiskey sowie branntweinhaltige Mixgetränke (Alkopops) dürfen generell nicht an Minderjährige (unter 18 Jahren) abgegeben werden. Haftungsansprüche von Dritten aus Schäden, die in Bezug auf die Verteilung von Alkohol und Drogen entstehen, entbinden den Veranstalter von jeglicher Verantwortung. Alkoholgenuss ist für die Führer von Kraftfahrzeugen und Zugaschinen, sowie für Begleiter und Reiter, strikt untersagt. Die Einhaltung wird während des Uzuges von den Ordnern beaufsichtigt. Das Ordnungsat und die Polizei behalten sich Kontrollen der Gruppen innerhalb der Zugaufstellung und während des Uzuges vor. Hierfür hat jeder Teilneher seinen Personalausweis auf Verlangen vorzuzeigen. I Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, die Beteiligten von der Teilnahe a Uzug auszuschließen. 8. Feuer Die Verwendung von offene Feuer sowie pyrotechnischen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige. 9. Wagenbegleitung Jede teilnehende Theen- oder Motivwagengruppe hat zur Eigensicherung der Fahrzeuge an der ersten Anhängerachse zwei geeignete volljährige Personen abzustellen, die dafür Sorge zu tragen haben, dass Zuschauer (insbesondere Kinder) nicht zu Schaden koen. Die Wagenbegleiter üssen durch das Tragen von Warnwesten erkenntlich sein. Der Veranstalter hat das Recht, bei Nichteinhaltung der aufgeführten Punkte, eine Gruppe oder einen Wagen von de Uzug auszuschließen. Alle Fußgruppen, Theen- und Motivwagen erkennen it ihrer Teilnahe a Uzug diese Zugordnung an und verpflichten sich diese einzuhalten. Wir bitten alle Zugteilneher u ein verantwortungsbewusstes Verhalten, dait der Karnevalsuzug eine gelungene und fröhliche närrische Veranstaltung wird. 10. Musik. Da wir in den letzten Jahren Problee it den Musikkapellen und den Musikwagen hatten, öchten wir Euch bitten auf Stroaggregate zu verzichten und kleinere Musikanlagen zu verwenden. Bei größeren Musikanlagen halten sie bitte Rücksprache it de Organisationstea. 11. Das Rauchen und Trinken bei überqueren des Marktplatzes ist wegen der Fernsehübertragung untersagt. Alle Zugteilneher werden gebeten besonders auf Kinder Acht zu geben. In diese Sinne allen Teilnehern viel Spaß und einen tollen Tag. Zugordnung Karnevalsgesellschaft Närrische Landskroner Heiershei 1950 e.v. Stand 25. Noveber 2012-2/2-