Ausstellerordnung und technische Richtlinien



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Transkript:

Ausstellerordnung und technische Richtlinien Bitte sorgfältig beachten 1) Ausstellung: Dauer: Samstag, 13. September 2008, 11 00-18 00 Uhr und Sonntag, 14. September 2008, 11 00-18 00 Uhr Ausstellungsort: im gesamtem Gewerbegebiet Kiesgräble 2) Öffnungszeiten für Besucher Samstag: 11 00-18 00 Uhr Sonntag: 11 00-18 00 Uhr 3) Aufenthalt für Aussteller und Beschäftigte Eine Stunde vor und nach den Besucheröffnungszeiten kann das Standpersonal das Messegelände betreten. 4) Aufbautermin Freitag 12. September 2008, 8 00 bis 21 00 Uhr. 5) Abbautermin Beginn: Sonntag 14. September 2008 18 30 Uhr Ende: Montag 15. September 2008 10 00 Uhr 6) Standaufbau, Bezug und Fertigstellung des Standes Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand in ansprechender und sauberer Weise zu gestalten. Der GHV wird ein besonderes Augenmerk auf das Niveau der Messestände legen. Sollten Sie Doppelklebeband oder Teppichklebefliesen verwenden, so bringen Sie auf sämtlichen Hallenböden zuerst ein Paketklebeband für eine rückstandsfreie Entfernung an. Sie haften dafür. Säulen und Pfeiler auf Ihrem Stand gelten als einbezogen. Die Aufbauhöhe von 2,5 m darf nur mit Zustimmung des GHV überschritten werden. Der Aussteller hat darauf zu achten, daß Installations- und Feuerschutzeinrichtungen jederzeit zugänglich sind und die Fluchtwege freigehalten werden. Es ist nicht zu vermeiden, daß die Zwischenwände der einzelnen Stände geringfügige Differenzen aufweisen, diese Abweichungen müssen akzeptiert werden. Teilen Sie dem GHV schriftlich mit, wenn Sie Ihren Stand selbst aufbauen (siehe Anlage 2). Name und Anschrift des Ausstellers muß am Stand, für jeden erkennbar, angebracht sein. 7) Anlieferung von Waren Waren können eine Stunde vor Ausstellungsbeginn und eine Stunde nach Ausstellungsende, sowie nach vorheriger Absprache im Ausstellungsgelände angeliefert werden. Die Einfahrt der Fahrzeuge wird überwacht, Verstöße werden mit einem Bußgeld von 30,- belegt. 8) Befahren der Ausstellungsfläche Die Einfahrberechtigung ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen Der Ausstellerausweis muß bereitgehalten werden Das Parken im Ausstellungsgelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können die Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Während des Auf- und Abbaus dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen ins Ausstellungsgelände einfahren. Nach Beendigung dieser Tätigkeit sind die Fahrzeuge unverzüglich außerhalb des Geländes abzustellen. Die Hallen dürfen nicht befahren werden. 1

9) Stände / Elektroinstallation Der GHV nimmt Bestellungen für Stände mit Zubehör entgegen (siehe Anlage). Die Stände in der Eckle Halle erhalten einen Stromanschluß. Aussteller außerhalb der Eckle Halle setzen sich mit dem GHV zwecks Installationsauftrag in Verbindung. 10) Teilnahmegebühr Jeder Teilnehmer bzw. Aussteller der einen Stand belegt, oder seine Produkte / Dienstleistung über einen anderen Stand präsentiert bzw. präsentieren läßt, hat einen Werbekostenbeitrag zu entrichten. Mitglieder des GHV 400,- Nichtmitglieder 450,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Bei Anmeldung bis zum 31.12.2007 werden 50,- netto Frühbucherrabatt abgezogen!! 11) Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte umgehend an GHV Geschäftsstelle Angelika Brings Fischergasse 2 89129 Langenau 12) Anmeldeschluß Ein reibungsloser Ablauf erfordert eine gute Organisation. Deshalb ist es absolut notwendig Ihre Anmeldungen bereits bis spätestens 29. Februar 2008 zu erhalten, um Budgets, Flächen, usw. zu planen. 13) Offizielle Eröffnung der LAMETA 2008 mit Festgästen Samstag 13. September 2008 10 00 Uhr mit anschließendem Rundgang. 14) Besichtigung des Standorts ca. 4 Wochen vor der Ausstellung wird ein Rundgang stattfinden. Die Aussteller werden rechtzeitig benachrichtigt. 15) Haftung, Versicherung und Bewachung Der GHV übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung entstehen. Der GHV ist insbesondere nicht verpflichtet Ersatz für Schäden zu leisten, die durch Sturm, Feuer, Wasser, Unwetter und ähnliches und durch außerhalb seines Einflußbereiches liegende Umstände, eintreten. Jeder Aussteller hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Aussteller hat für die Bewachung seines Standes selbst Sorge zu tragen. Beim Auf- und Abbau hat der Aussteller erhöhte Sorgfalt walten zu lassen. Besonders Diebstahl gefährdetes Ausstellungs- und Standgut ist sofort nach Beendigung der Ausstellung vom Stand zu entfernen. Das Messegelände ist Nachts allgemein bewacht. Freitag und Samstag in der Zeit von 18 00 Uhr bis 7 00 Uhr am nächsten Morgen. Für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen haftet jeder selbst. Durch Ihre Teilnahme akzeptieren Sie diesen Punkt. Alle gesetzlichen Auflagen sowie alle arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen. Bei Verkauf von Speisen sind alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere 17 und 18 des Bundesseuchengesetzes zu beachten. 2

16) Reinigung Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß keine Verunreinigungen auftreten. Verpackungsmaterial, Müll, Deko-Reste und andere Abfälle sind in die bereitgestellten Container zu werfen. Umweltbelastende Abfallstoffe dürfen nicht in die bereitgestellten Container eingeworfen werden, sonder müssen umweltgerecht von jedem Aussteller selbst entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. 17) Teilnehmerzahl Sollte die für eine Kostendeckung notwendige Ausstellerzahl nicht erreicht werden, so hat der GHV das Recht, die Ausstellung bis zum 31. Mai 2008 (Datum des Poststempels) abzusagen. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. 18) Parkplatz Für eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen in Langenau wird gesorgt 19) Werbung Um die Lameta auch weiterhin als wichtigste regionale Messe hervorzuheben ist eine gezielte gut ausgearbeitete Werbung unumgänglich. Bedenken Sie, daß die Lameta die Visitenkarte der Region Verwaltungsverband Langenau ist. Sprechen Sie Ihre Lieferanten bzw. Hersteller auf Druckvorlagen rechtzeitig an oder wenden Sie sich an Werbebüros ganz in Ihrer Nähe. 20) Rahmenprogramm In Ihrem Werbekostenbeitrag ist nur ein geringer Anteil für ein Rahmenprogramm enthalten. Da jedoch vor allem Attraktionen und Aktionen ein breites Publikum zu einer Ausstellung anziehen, ist es unumgänglich, auch 2008 wieder ein publikumswirksames Programm zu bieten. Um die Kosten für alle Teilnehmer auf einem vernünftigen Niveau zu halten, wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Lieferanten oder Hersteller, um deren Angebote an Shows, Vorführungen etc. zu prüfen. Machen Sie Ihren Stand durch die attraktivste Show zum Mittelpunkt der Messe. Bitte teilen Sie Ihren Beitrag zum Rahmenprogramm dem GHV bis zum 31. März 2008 schriftlich mit. (Anschrift siehe Anmeldung) Sollte auf diesem Wege kein entsprechendes Rahmenprogramm zustande kommen wird eine außerordentliche Ausstellerversammlung über weitere Investitionen beraten und abstimmen müssen. Unser Aufruf an alle Teilnehmer - unterstützen Sie unsere Arbeit durch konstruktive Vorschläge und aktive Mitarbeit. Für Ihren ganz persönlichen Einsatz möchte sich der GHV bereits schon an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Wir wünschen allen Teilnehmern der LAMETA 2008 viel Erfolg und stellen unsere Arbeit unter das Motto Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ihr Arbeitskreis Lameta 2008 3

Installationsauftrag (nur für Firmen außerhalb der Eckle Halle!) Firma / Anschrift / Firmenstempel Name Straße PLZ / Ort Telefon Fax Hiermit beauftrage ich den GHV in meinem Namen und für meine Rechnung die Installation für folgende Stromversorgung für meinen Stand bei der Lameta 2005 in Auftrag zu geben. O 220V - Anzahl Steckdosen:... O 360V (Kraftstrom) - KW-Wert:... O Beleuchtung lt. Beschreibung (z.b. Neonröhren, Strahler,...)............, den...... Stempel / Unterschrift 4

Verbindliche Bestellung für einen Messestand (Miete) Firma / Anschrift / Firmenstempel Name Straße PLZ / Ort Telefon Fax Hiermit beauftrage ich den GHV in meinem Namen und für meine Rechnung den Mietauftrag für einen Messestand für die Dauer der LAMETA 2008 zu erteilen. Die Mietkosten beinhalten die An- und Abfahrt sowie den Auf- und Abbau. Im Preis enthalten ist das Auslegen der Standfläche mit Teppichboden, eine 3-fach Steckdose sowie die Grundbeleuchtung des Standes. Der Mietpreis beläuft sich auf 30,- Euro pro qm zzgl. MwSt. Es können Vorhängeblenden an den Ständen angebracht werden. Dies sind weiße PVC Blenden ca. 0,20 m hoch, die Beschriftet werden. Preis pro lfm ohne Beschriftung 8,- Euro zzgl. MwSt. Ebenso können die Stände individuell eingerichtet (Regale, Tische, Stühle, Kabinen etc.) werden. Jeder Aussteller haftet für seinen Stand. Beschädigte Teile werden durch den Messebauer gesondert in Rechnung gestellt...., den...... Stempel / Unterschrift 5

Verbindliche Anmeldung zur LAMETA 2008 (Langenauer Messe Tage 13. und 14. September 2008) Die Teilnahme an der LAMETA 2008 wird hiermit verbindlich erklärt. Alle Punkte der Ausstellerordnung und technischen Richtlinien werden mit der Anmeldung akzeptiert. Sollte ein Punkt der Ausstellerordnung und der Technischen Richtlinien unzutreffend oder nichtig sein, behalten alle anderen Punkte weiterhin ihre Gültigkeit. Werbekostenanteil Ihr Werbekostenanteil in Höhe von Euro 450,- (Mitglieder des GHV Euro 400,-) zzgl. MwSt. wird mittels untenstehender Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Bei Anmeldung bis zum 31.12.2007 wird ein Frühbucherrabatt von 50,- netto abgezogen!! Das ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte umgehend an: GHV Geschäftsstelle Angelika Brings Fischergasse 2 89129 Langenau Fax: 07345 / 80099-90 Ausstelleranschrift: Name:... Ansprechpartner:... Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Fax:... Branche:... Plazierungswunsch: O Freigelände O Halle O Halle und Freigelände Benötigte Fläche: ca.... Messestand: O auf dem gesonderten Beiblatt geordert O eigener Stand wird aufgebaut!!! Achtung Abmessungen mit GHV abstimmen!!! Hiermit ermächtige ich/wir den GHV, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen in Zusammenhang mit der Lameta 2008 bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos Nr.: Bankleitzahl genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts durch Lastschrift einzuziehen. Ort, Datum Unterschriften Mir ist bekannt, daß die Anmeldung erst mit Eingang meines Werbekostenanteils zustande kommt...., den...... Ort Datum Unterschrift Bitte beachten Anmeldeschluß: 29. Februar 2008 6