Umsetzung der Stellenmeldepflicht
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- Kilian Abel
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1 Umsetzung der Stellenmeldepflicht Arbeitgeber-Verband Rorschach und Umgebung 5. Juni 2018 Dr. Peter Kuratli, Amtsleiter AWA Volkswirtschaftsdepartement St.Gallen AWA-SG Dazu wollen wir einen Beitrag leisten Positionierung des Wirtschaftsstandortes im nationalen und globalen Wettbewerb Optimale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft Gute und sichere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden Rasche und dauerhafte (Wieder-)Eingliederung von Stellensuchenden Existenzsicherung von Arbeitslosen Seite 2 1
2 2 St.Gallen AWA-SG Organisation im Überblick Amtsleitung Hauptabteilung Support Fachstelle für Innovation Hauptabteilung Arbeitslosenversicherung Hauptabteilung Arbeitsbedingungen Hauptabteilung Standortförderung Seite 3 Inhalt Ausgangslage Stellenmeldepflicht Berufsgruppen / Berufsarten / Berufsbezeichnungen Ausnahmen Umsetzung im Kanton St.Gallen RAV als Dienstleister Ihre Fragen Seite 4
3 3 Schlagzeilen Seite 5 Ausgangslage Von der Umsetzung der MEI zur Stellenmeldepflicht Steuerung Zuwanderung (Art. 121a BV) Massnahmen für stellensuchende Personen (Art. 21a AuG) Umsetzung Stellenmeldepflicht (Art. 53a ff. AVV) Weisung SECO (9. Mai 2018) Seite 6
4 4 Ausgangslage Hauptziel Stellenmeldepflicht Stellensuchende möglichst rasch in den 1. Arbeitsmarkt integrieren Massnahmen Informationsvorsprung Matching Kandidatenvorschläge Seite 7 Stellenmeldepflicht ab dem 01. Juli 2018 Direktbewerbungen von Stellensuchenden aus den RAV RAV Geschützter Job-Room CH Direkte Kandidatensuche durch Arbeitgeber / Stellenvermittler Seite 8
5 5 Welche Stellen müssen gemeldet werden? Offene Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet, sind durch den Arbeitgeber den RAV zu melden. Gemeldet werden müssen auch Stellen der entsprechenden Berufsarten, die durch Private Arbeitsvermittler Verleihbetriebe vermittelt werden. Seite 9 Stellenmeldepflicht ab 01. Juli 2018 Schwellenwerte Die Meldepflicht gilt für offene Stellen in Berufsarten mit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit. Gestaffelte Einführung der Meldepflicht: Per : Berufsarten mit ALQ ab 8% Per : Berufsarten mit ALQ ab 5% Seite 10
6 6 Stellenmeldepflicht ab 01. Juli 2018 Massgebende Liste wurde am 30. April 2018 veröffentlicht! Die publizierte Liste mit Berufsarten und den rund 260 Berufsbezeichnungen hat eine Gültigkeit bis am , basierend auf dem Schwellenwert von 8% Arbeitslosigkeit. Ab dem wird der Schwellenwert auf 5% gesenkt. Die entsprechende Liste wird im November 2019 aufgeschaltet. Seite 11 Berufsgruppen, Berufsarten, Berufsbezeichnungen? Art. 21a AuG spricht in Bezug auf die Stellenmeldepflicht von Berufsgruppen, Art. 53a AVV von Berufsarten. Unterschied: Eine Berufsgruppe («SBN-Dreisteller») schliesst verschiedene Berufsarten («SBN-Fünfsteller») ein. Die Stellenmeldepflicht richtet sich nach der Berufsart. Per 1. Juni 2018 sollte auf arbeit.swiss das Check Up-Tool aufgeschaltet sein. Seite 12
7 7 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Landwirtschaftliche Gehilfen» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 13 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Magaziner / Lageristen» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 14
8 8 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Sonstige bearbeitende & verarbeitende Berufe» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 15 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Sonstige Berufe des Bauhauptgewerbes» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 16
9 9 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Marketingfachleute» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 17 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Ausläufer und Kuriere» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 18
10 10 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Servicepersonal» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 19 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Küchenpersonal» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 20
11 11 Meldepflichtige Berufsarten und Berufsbezeichnungen ab dem bis und mit dem Berufsart «Arbeitskräfte mit nicht bestimmbarer manueller Tätigkeit» Bsp: Berufsbezeichnung Seite 21 Wann muss eine meldepflichtige Stelle nicht gemeldet werden? Keine Meldepflicht für Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind; Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten dort angestellt sind; Dito gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden; Beschäftigungen, die maximal 14 Kalendertage dauern; Seite 22
12 12 Wann muss eine meldepflichtige Stelle nicht gemeldet werden? Keine Meldepflicht für Anstellungen von Personen, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder durch eingetragene Partnerschaft verbunden oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind. Seite 23 Kontrolle Was droht bei Nichteinhaltung? Empfindliche Bussen Vorsatz bis zu Fr Fahrlässigkeit bis zu Fr Strafverfahren Kontrollorgan im Kanton SG: voraussichtlich Abteilung Arbeitsmarktaufsicht im AWA nicht die RAV Seite 24
13 13 Umsetzung im Arbeitgeber-Verband Rorschach und Umgebung 5. Juni 2018 Walter Abderhalden, Leiter Hauptabteilung Arbeitslosenversicherung, AWA Volkswirtschaftsdepartement Wem sind die Stellen zu melden? Die Stellen sind dem zuständigen RAV zu melden. Die Meldung kann einfach und schnell online über das Portal abgewickelt werden. Die Zuteilung zum zuständigen RAV erfolgt automatisch. Die Meldung kann auch per , telefonisch oder schriftlich erfolgen. Das jeweils zuständige RAV ist auf abrufbar Seite 26
14 14 Job-Room Arbeitgeber-Zugriff Ermöglicht es den im registrierten Unternehmen, die ausgeschriebenen Stellen zu bewirtschaften, Kandidaten zu suchen und stellensuchende Personen direkt über ein Kontaktformular anzufragen Login: IAM (Identity Access Management) Kein Zugriff auf geschützte Daten der stellensuchenden Personen, diese bleiben bei der Kontaktaufnahme anonym Kontaktaufnahme via und/oder SMS Seite 27 / ( ) Seite 28
15 15 Welche Informationen sind bei der Stellenmeldung anzugeben? Folgende Angaben müssen übermittelt werden: gesuchter Beruf; Tätigkeit, einschliesslich spezieller Anforderungen; Arbeitsort; Arbeitspensum; Datum des Stellenantritts; Art des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet; Kontaktadresse; Name des Unternehmens. Seite 29 Ich habe eine Stelle gemeldet was passiert dann? 1. Bestätigungen der erfolgten Meldung 1.1 Sie melden eine Stelle auf und erhalten eine erste Empfangs-/Eingangsbestätigung. 1.2 Das RAV prüft diese Stellenmeldung«umgehend» auf Vollständigkeit; bei Unklarheiten werden Sie kontaktiert. 1.3 Ist diese vollständig, erhalten Sie eine zweite (definitive) Bestätigung, dass die Stelle nun im geschützten Bereich des Job-Room publiziert worden ist; die 5-Tage-Frist startet ab dem darauffolgenden Tag. 2. Vermittlungsvorschläge des RAV 2.1 Sie erhalten innert 3 Arbeitstagen nach Bestätigung der Stelle eine Rückmeldung des RAV bezüglich möglicher passender Dossiers von Kandidaten. Seite 30
16 16 Ich habe eine Stelle gemeldet was passiert dann? 3. Rückmeldung des Arbeitgebers 3.1 Als Arbeitgeber prüfen Sie die vom RAV übermittelten Dossiers und teilen uns mit: welche Kandidatinnen und Kandidaten als geeignet erachtet und zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen werden/wurden; ob Sie den/die Kandidat/in angestellt haben / anstellen werden; ob sich der/die Kandidat/in bei Ihnen gemeldet hat und/oder sich in entsprechender Form beworben hat; ob die gemeldete Stelle abgemeldet oder weiterhin aktiv belassen werden soll. oder ob wir Ihnen bei der weiteren Rekrutierung behilflich sein können. Seite 31 Ich habe eine Stelle gemeldet was passiert dann? 4. Publikation der Stelle im geschützten Bereich des Job-Room 4.1 Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach der Publikation der Stelle im geschützten Bereich auf Job-Room. 4.2 Die offene Stelle darf erst nach Ablauf dieser Frist durch den Arbeitgeber öffentlich publiziert werden. 5. Stellensuchenden-Vorrang 5.1 Während des Publikationsverbotes sind die Stellen ausschliesslich den Stellensuchenden der RAV zugänglich Tage lang können sich beim RAV registrierte Stellensuchende aus der ganzen Schweiz exklusiv auf die Stelle bewerben! Seite 32
17 17 RAV als Dienstleister Arbeitgeber-Verband Rorschach und Umgebung 5. Juni 2018 Dr. Peter Kuratli, Amtsleiter AWA Volkswirtschaftsdepartement Umsetzung im Zielsetzungen RAV als Dienstleister; Mehrwert für Arbeitgeber; Qualitativ überzeugende Vermittlungsleistungen; Nahe bei den Arbeitgebern! Dezentrale Abwicklung über den Arbeitgeberservice und die Stellenkoordination der RAV. Seite 34
18 18 Umsetzung im Qualität vor Quantität Zustellung passender Dossiers durch RAV Bei Bedarf Bedürfnisklärung telefonische Rücksprache mit Arbeitgeber Alternative Vermittlungsleistungen gemäss Vereinbarung mit Arbeitgeber Seite 35 Zwei Kernbotschaften an die Arbeitgeber Melden Sie doch die offenen Stellen auf unsern RAV, unabhängig ob sie meldepflichtig sind oder nicht. Nutzen Sie die Möglichkeit der eigenen Suche nach Kandidaten im arbeit.swiss. Seite 36
19 19 Fazit Wir werden zum Start der Stellenmeldepflicht bereit sein Positive Grundhaltung als Grundlage für den Erfolg RAV als Partner der Arbeitgeber Seite 37 Ihre Fragen Weitere Fragen können an die RAV oder an die zentrale Mailadresse gerichtet werden. Seite 38
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