GARTEN- UND GEMÜSEBAU

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1 GARTEN- UND GEMÜSEBAU

2 Garten- und Gemüsebau Besondere Pflanzen brauchen besondere Pflege. Wenn trotzdem einmal ein Schaden entsteht, ist die richtige Absicherung besonders wichtig: Wählen Sie für Ihren Betrieb daher den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Sie erhalten eine Entschädigung für Gewächshäuser, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck die Eindeckung, Kultur, Konstruktion, Energie- und Verdunkelungsschirme oder Betriebseinrichtung beschädigen. Ihre Kulturen aufgrund technischer Gebrechen, Überschwemmung oder Feuer verderben. Gemüse im Freiland, wenn Hagel Schäden verursacht. Überschwemmung zu Ertragsverlusten führt oder wenn Ihre Gemüsekultur nach Frost, Überschwemmung, Verwehung, Schnecken- oder Krähenfraß wieder angebaut werden muss (Agrar Universal) Baumschulen, Christbäume und Zierpflanzen, wenn Hagel, Sturm, Frost oder Überschwemmung Ihre Kulturen beschädigen. Schneebruch zu Schäden in Ihrer Baumschul- oder Christbaumkultur führt. Starkregen Ihre Zierpflanzen beschädigt. Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3 5, 1080 Wien Tel.: 01/ , office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.f. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. /hallovernunft ISO 9001:2015 NR.10045/0 1.0

3 Gewächshaus Gewächshaus Den besten Schutz für Ihr Glashaus erhalten Sie in der Neuwertvariante. Förderung Bund und Länder übernehmen je 25 % Ihrer Prämie. Sie erhalten dadurch vollen Schutz zur halben Prämie. Hagel, Sturm und Schneedruck Sie können Ihre Versicherungssummen frei wählen. Als Hilfestellung hier einige Richtwerte, die Wiederaufbaukosten, Aufräum- und Entsorgungskosten abdecken: Einfachglas 40 70, Einfachfolien 3 7, Isolierglas >45, Doppelfolien 7 15, Sicherheitsglas (ESG, VSG) 55 85, Schirmanlagen inkl. Verspannung 15 30, Kunststoffplatte <10 mm 35 45, Konstruktionen (pro m² Grundfläche) 25 75, Kunststoffplatte >10 mm 60 75, Kulturtische mit Unterbau 30 45, Grundsätzlich erhalten Sie im Schadensfall die gewählte Versicherungssumme. Bei Hagel- und Sturmschäden wird kein Selbstbehalt abgezogen. Bei Schneedruckschäden gilt ein Selbstbehalt von 50 % der Entschädigung. Diesen Selbstbehalt können Sie auch reduzieren. Die Entschädigung folgender Gegenstände hängt zusätzlich von ihrem Zeitwert ab: Kunststoffe und Spezialfolien Entschädigung nach Alter und Plattenstärke Jahr > 10 mm 100 % 100 % 95 % < 10 mm* 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % Jahr > 21 > 10 mm 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % 45 % 40 % < 10 mm* 40 % 40 % * gilt auch für Spezialfolien Energieschirme und Verdunkelungen Entschädigung nach Alter Jahr > % 100 % 95 % 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 50 % 40 % In der Neuwertvariante für Glashäuser erhalten Sie unabhängig vom Alter die volle betroffene Versicherungssumme! Folien Entschädigung nach Alter und Variante Jahr > 6 Zeitwert (Variante 1) 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 30 % Neuwert (Variante 2) 80 % 80 % 50 % 30 % Gewächshaus Wir versichern Ihre Glashäuser und Folienhäuser gegen Hagel, Sturm und Schneedruck: Alle Eindeckungen, Kulturen, Schirmanlagen, Konstruktionen und Betriebseinrichtungen sind ganzjährig geschützt. Entschädigung Sie können die Versicherungssumme für jeden Versicherungsgegenstand frei wählen. Neben Hagel können Sie Ihre Gewächshäuser zusätzlich gegen Sturm und Schneedruck versichern. Bei Hagel- und Sturmschäden gibt es keinen Selbstbehalt. Bei Schneedruck beträgt der Selbstbehalt 50 %. Folien, Kunststoffplatten und Schirme müssen regelmäßig erneuert werden. Sie erhalten daher eine Entschädigung, die ihrem Alter angepasst ist. Für Glashäuser können Sie die Neuwertvariante wählen. Wir ersetzen dann unabhängig vom Alter die volle betroffene Versicherungssumme. Darüber hinaus können Sie Ihre Kulturen gegen Verderbschäden versichern, die durch Überschwemmung, technische Gebrechen oder Feuer entstehen. Hier können Sie zwischen einer Variante mit 20 % und 33 % Selbstbehalt wählen. Voraussetzung ist unter anderem eine netzunabhängige Alarmanlage. 2 3

4 Gemüse Gemüse Freiland Basis Wir ersetzen Hagelschäden an Ihren versicherten Gemüsekulturen. Sie wählen die Versicherungssumme für jede Gemüsekultur selbst frei aus. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. Zusatzrisiken (optional zu beantragen) Wenn Sie z.b. Karotten und Petersilie durch einen Hagel nicht mit Bandmaschinen ernten können, ersetzen wir diesen Ernteausfall. Geben Sie dazu die Bandmaschinenernte am Antrag an. Ernten Sie beispielsweise bei Petersilie und Sellerie die Blattmasse und vermerken dies am Antrag, dann ersetzen wir den Ertragsausfall an der Blattmasse durch Hagel. Gemüse Wir versichern alle Gemüsekulturen im Freiland gegen Hagel. Die breite Produktpalette bietet für Ihre Produktion die maßgeschneiderte Absicherung. In der Freiland Basis können Sie die Versicherungssumme für jede Gemüseart frei wählen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. In der Abnahmerisiko-Versicherung für Zwiebel ersetzen wir 100 % der Versicherungssumme (abzüglich Selbstbehalt), wenn Hagel die Zwiebelfläche so stark schädigt, dass sie umgebrochen werden muss. Wenn Hagel bei Salat zu einem Ernteausfall von mindestens 50 % führt, dann erhalten Sie in der Abnahmerisiko-Versicherung 100 % der Versicherungssumme (abzüglich Selbstbehalt), wenn die gesamte betroffene Fläche umgebrochen wird. Wenn der Vertragsabnehmer aufgrund eines Hagelschadens Hülsenfrüchte, Kochsalat oder Spinat nicht abnimmt, ersetzen wir in der Abnahmerisiko-Versicherung 80 % der Versicherungssumme. Blattkräuter Wir bieten eine spezielle Absicherung für Blattkräuter in der Agrar Universal und in der Agrar Rind. Geben Sie uns dafür die Fläche und genaue Lage der Kulturen bekannt. Für jede Kultur ist eine Versicherungssumme für die Risiken Hagel und Überschwemmung Ertragsverlust festgelegt. Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen. Wir ersetzen die Kosten für den Wiederanbau durch Hagel, Überschwemmung, Verwehung und Fraßschäden inkl. Krähenfraß mit einer fixen Entschädigung pro Hektar. Der Wiederanbau nach Spätfrost ist bei allen Kulturen bis zwei Jahre ab dem Anbau in Deckung (ausgenommen Mutterkraut: 1 Jahr). In der Agrar Universal bzw. Agrar Rind sind auch Totalschäden durch Überschwemmung versichert. Darüber hinaus ersetzen wir die Kosten für den Wiederanbau nach Hagel, Überschwemmung, Verwehung und Fraßschäden. Bei vielen Kulturen ist auch der Wiederanbau nach Frost versichert. Zusätzlich können Sie das Abnahmerisiko für Hülsenfrüchte, Kopfsalat, Salatgewächse, Kochsalat und Zwiebeln sowie den Blattmasseverlust bei Wurzelgewächsen mit einschließen. Wenn Sie verschiedene Gemüsekulturen oder mehrere Sätze einer Kultur produzieren, sind Ihre Flächen als Gemüse Mehrfachernte am besten abgesichert. Hier sind alle Kulturen auf einer bestimmten Fläche pauschal versichert. Blattkräuter Für Produzenten von Blattkräutern bieten wir eine maßgeschneiderte Absicherung an. Versicherungssumme Wiederanbau Kultur Hagel in Euro / ha in Euro / ha Ampfer Apfelminze, Pfefferminze, Orangenminze, Schlüsselblume, Mutterkraut Dillkraut Förderung Bund und Länder übernehmen je 25 % Hanfblätter Ihrer Prämie. Johanniskraut Sie erhalten dadurch vollen Schutz zur Kamille halben Prämie. Korianderblatt Thymian Zitronenmelisse sonstige Blattkräuter

5 Agrar Universal Gemüse Mehrfachernte Agrar Universal Um Ihr Gemüse in der Agrar Universal/Rind optimal abzusichern, können Sie aus zwei unterschiedlichen Möglichkeiten wählen: Versichern Sie entweder den gesamten Anbau je Gemüseart oder sichern Sie Ihre Gemüseflächen pauschal in der Gemüse Mehrfachernte ab. Versicherung einer Gemüseart Hagel Jede Gemüsekultur ist gegen das Risiko Hagel versicherbar. Sie wählen die Versicherungssumme pro Hektar selbst aus. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. Optional können Sie das Abnahmerisiko für Hülsenfrüchte und Zwiebeln sowie den Blattmasseverlust bei Wurzelgewächsen absichern. Wiederanbau In der Agrar Universal/Rind ersetzen wir die Kosten für den Wiederanbau nach Hagel, Überschwemmung, Verschlämmung, Verwehung und Fraßschäden. Den Wiederanbau nach Frost entschädigen wir für folgende Kulturen: Wurzelgewächse, Hülsenfrüchte, Speisekürbis, Gurken, Zucchini, Zwiebeln, Kohlgewächse und Winterspinat. Ab 1. Mai sind auch Melonen, Zuckermais und Minimais gegen Frost versichert. Die Höhe der Entschädigung hängt von der beschädigten Kultur, von der Anbauweise und von der gewählten Variante ab. Die Tabelle auf Seite 7 enthält für jede Kultur die Entschädigung für den Wiederanbau. Überschwemmung Wir ersetzen Totalschäden durch Überschwemmung. Ein Schaden tritt ein, wenn ein Gewässer ausufert oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung auftritt. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel. Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir grundsätzlich die Wiederanbaukosten. Bei Zwiebelgewächsen sowie Radieschen ersetzen wir die Wiederanbaukosten bis 7 Tage nach dem Anbau bzw. bis 1. April. Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind. Bei Feldstücken, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss das gesamte Feldstück betroffen sein. Es gilt folgender Selbstbehalt in Prozent der Versicherungssumme: 10-jähriger Schadensverlauf in % 0 bis 100 >100 bis 200 >200 bis 300 über 300 Selbstbehalt 30 % 40 % 50 % 60 % Versicherung als Gemüse Mehrfachernte Wenn Sie verschiedene Gemüsekulturen oder mehrere Sätze einer Kultur produzieren, sind Ihre Gemüseflächen als Gemüse Mehrfachernte am besten abgesichert. Geben Sie uns dafür die Größe und genaue Lage der Fläche bekannt. Die auf dieser Fläche produzierten Kulturen sind gegen Ertragsverluste durch Hagel und Überschwemmung sowie gegen Wiederanbau und alle optionalen Zusatzrisiken mit folgenden Werten in Euro pro Hektar versichert: Versicherungssumme Kultur für Ertragsverluste Chinakohl Eierfrucht Gurken Kopfsalat, Salatgewächse Melone*, Spargel, Zucchini Paprika, Paradeiser, Pfefferoni Speisekürbis* Wiederanbau Var. Standard/ Plus Endivie Artischocke Knoblauch, Zwiebel* Kochsalat* Kohlgewächse* Kraut* Rhabarber Bohnen Handernte Porree Schnittlauch Hülsenfrüchte Kren Karotte, Rote Rübe, Speisekartoffel Wurzelgewächse Grünernte Radieschen, Spinat Fenchel Heil-/Gewürzkräuter Handernte Zuckermais, Minimais * Bei Aussaat erhalten Sie 50 % der angegebenen Entschädigung. Sie können die Versicherungssummen für Ertragsverluste durch Hagel und Überschwemmung pauschal um bis zu 100 % erhöhen. Kopfsalat und Salatgewächse sind ausschließlich als Gemüse Mehrfachernte versicherbar und bei Frost ab 1. Mai in Deckung. Bei Gurken, Speisekürbissen und Zucchini halbiert sich die Entschädigung, wenn der Frost vor dem 1. Mai eintritt. 6 7

6 Baumschulen und Christbäume Baumschulen und Christbäume Wir versichern Ihre gesamte Produktion im Freiland gegen Hagel. Versichern Sie in der Baumschule Basis Ihre Laub- und Nadelgehölze, Obstgehölze, Rosen, Stauden und Forstbaumschulen und Christbäume jeden Alters. Wählen Sie selbst die passende Versicherungssumme für jede Kultur am Antrag frei aus. Standardmäßig gilt bei Hagelschäden ein Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme. Sie können in der Variante Großschaden auch einen höheren Selbstbehalt vereinbaren. Schäden durch Hagel ersetzen wir in dieser Variante ab 36 % der Versicherungssumme. Baumschule Universal Zusätzlich versichern wir Ihre Kulturen in der Baumschule Universal gegen Frost, Schneebruch, Sturm und Überschwemmung. Die Entschädigung erfolgt ab einem Ertragsverlust von 36 % auf mindestens 10 % der Gesamtfläche der Kultur. Förderung Bund und Länder übernehmen je 25 % Ihrer Prämie. Sie erhalten dadurch vollen Schutz zur halben Prämie. 8 9

7 Zierpflanzen Zierpflanzen im Freiland Wir versichern in der Freiland Basis Ihre gesamte Produktion gegen Hagel. Versichern Sie alle Sorten und Anbausätze Ihrer Schnittblumen und Schnittstauden, Topfpflanzen, Beet- und Jungpflanzen sowie Gartenschauen und Schaugärten. Sie können die Versicherungssumme für jede Kulturart frei wählen. Standardmäßig gilt ein Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme. In der Variante Großschaden sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden durch Hagel ersetzen wir in dieser Variante ab 36 % der Versicherungssumme. Freiland Universal In der Freiland Universal ersetzen wir neben Hagel auch Schäden durch Frost, Sturm, Starkregen und Überschwemmung. Die Entschädigung erfolgt ab einem Ertragsverlust von 36 %. Der Haftungszeitraum für Schäden durch Frost hängt von der Seehöhe des Betriebes ab: unter 400 m: 1. Mai bis 15. Oktober 400 m bis 800 m: 8. Mai bis 8. Oktober über 800 m: 15. Mai bis 1. Oktober Förderung Bund und Länder übernehmen je 25 % Ihrer Prämie. Sie erhalten dadurch vollen Schutz zur halben Prämie

8 Zierpflanzen, Baumschulen und Christbäume Service Entschädigungstabelle Wenn Sie die Variante Großschaden wählen, ersetzen wir Hagelschäden an Ihren versicherten Zierpflanzen, Baumschulen und Christbäumen ab 36 % der Versicherungssumme. In der Freiland Universal werden Schäden durch Frost, Sturm, Starkregen und Überschwemmung grundsätzlich mit den Werten dieser Entschädigungstabelle ersetzt sowie Schäden durch Schneebruch in der Baumschule Universal. Ertragsverlust bis 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % Entschädigung 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 % Ertragsverlust 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56% Entschädigung 22 % 24 % 26 % 28 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % Ertragsverlust 57% 58% 59% 60% 61% 62% 63% 64% 65% 66% 67% Entschädigung 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % Ertragsverlust 68% 69% 70% 71% 72% 73% 74% 75% 76% 77% 78% Entschädigung 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % Ertragsverlust 79% 80% 81% 82% 83% 84% 85% 86% 87% 88% 89% Entschädigung 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % Ertragsverlust 90% 91% 92% 93% 94% 95% 96% 97% 98% 99% 100% Entschädigung 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % Wetterextreme nehmen zu, die Schäden in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen. Wetterservice Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen unter Wetterrückblick und -prognose punktgenau für jeden Standort Niederschlagsradar Warncockpit für individuelle Wetterwarnung Holen Sie sich das Wetterservice auch als App für unterwegs: Satellitenservice Beobachten Sie die Entwicklung der Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis zu einem Jahr in die Vergangenheit. mein HAGEL-Login Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem unter im Mitglieder-Bereich. Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Polizze. Mit der elektronischen Zustellung Ihrer Dokumente ("Postverzicht") unterstützen Sie den Klimaschutz und reduzieren den Papierverbrauch. Auch Ihre Schäden melden Sie am einfachsten gleich online

9 Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/ Eisenstadt, Neusiedl/See Richard Fuhrmann 0664/ Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/ Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger 0664/ Kärnten DI Hubert Gernig 0664/ Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Johann Ganster Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) 0664/ Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/ Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/ Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/ Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/ Mistelbach Manfred Bruckner 0676/ Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/ Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/ Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/ Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Franz Grossberger 0664/ Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn 0699/ Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/ Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Ing. Markus Hubauer 0676/ Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/ Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/ Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/ Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/ Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/ Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/ Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/ Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/ Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/ Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/ Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/ Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/ Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/ Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/ Deutschlandsberg, Voitsberg Franz Beuchler 0664/ Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/ Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/ Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/ Bruck-Mürzzuschlag, Murau, Murtal, Leoben, Liezen Michaela Sturm, BSc 0664/ Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/ Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/ Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/ Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/ Vorarlberg DI Richard Simma 0664/ Anita Burtscher 0664/ Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/ Gartenbau Mag. Johannes Frey 0664/ Ing. Elisabeth Galla-Klein 0664/

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