Energiewenderecht regulatorischer Rahmen

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1 Energiewenderecht regulatorischer Rahmen Dr. Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand E-Control 4. Juli 2018

2 Ökostromförderung neu Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 2

3 Ökostromförderung neu Fokus auf Marktprämien und Investitionsförderungen Anpassung an EU-beihilfenrechtliche Regelung Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (2014/C 200/01) Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 3

4 Bundesgesetzgebungskompetenz Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 4

5 Bundesgesetzgebungskompetenz Mögliche Umsetzung I > Art 10 B-VG: Kompetenztatbestand Energiewesen > Artikel 102 Abs 2 B-VG: Erweiterung um Energiewesen > Damit könnte Kompetenzdeckungsklauseln inelwog, E-ControlG entfallen. Damit wird ermöglicht, dass die Zuständigkeiten der organisatorischen Landesbehörden auf einfachgesetzlicher Ebene festgelegt werden können. Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 5

6 Bundesgesetzgebungskompetenz Mögliche Umsetzung II Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung: > Anlagengenehmigung ( 12) > Konzessionierung der Verteilernetzbetreiber ( 42 Abs. 1 und 2): Aber: Herauslösen des Entflechtungsbestimmungen ( 42 Abs. 3 bis 7, Abs. 8 kann entfallen) in einen eigenen Tatbestand, der vom Bund (E-Control) unmittelbar vollzogen wird (Art 37 Abs. 1 lit b und f und Abs. 4 StrombinnenmarktRL). > KWK-Nachweis ( 71) Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 6

7 Bundesgesetzgebungskompetenz Mögliche Umsetzung III E-Control in bundesunmittelbarer Vollziehung > Alle Angelegenheiten, die bislang bundesunmittelbar vollzogen wurden, insb. Angelegenheiten die aufgrund des Unionsrechts der Regulierungsbehörde vorbehalten sind (Art. 37 der StrombinnenmarktRL, Art. 40 der ErdgasbinnenmarktRL) > Monitoring Strom ( 88 ElWOG) > Stromhändleranzeige Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 7

8 Erzeugungsanlagen auf Mehrparteienhäusern Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 8

9 Erzeugungsanlagen auf Mehrparteienhäusern > Die bisher eher benachteiligten Nutzer von Mehrparteienhäuser bekommen auch die Möglichkeit einer Ökostrom-Anlage gerade im urbanen Bereich > Ökostromnovelle ermöglicht Nutzung des hauseigenen Netzes 16a ElWOG 2010: gemeinschaftliche Nutzung über Hauptleitung > Wichtig: im öffentlichen Fokus immer PV, aber natürlich auch für andere Technologien möglich Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 9

10 Speicher Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 10

11 Speicher > Keine Legaldefinition im nationalen oder Unionsrecht, keine Berücksichtigung im Marktmodell > Elektrische Energiespeicher dzt in einer funktionsbezogenen Rolle in den Rechtsgrundlagen > Speicherbetreiber ist Netzbenutzer isd 51 ff ElWOG 2010 und zur Entrichtung von Systemnutzungsentgelten verpflichtet, punktuelle Ausnahmen in 111 Abs. 3 ElWOG 2010, 4 Abs. 1 Z 8f SNE-VO > Klare Rollenverteilung unter Berücksichtigung des Unbundlingregimes Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 11

12 Regulierungsfreier Raum Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 12

13 Regulierungsfreier Raum > Dzt in Österreich keine umfassenden Befreiungstatbestände vom Regulierungsrahmen für Innovationsprojekte > In Deutschland Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" (SINTEG); in Modellregionen neue Ansätze für einen sicheren Netzbetrieb bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie > Gesetzliche Regelung in Österreich anzudenken, mit der regulierungsfreier Raum für innovative Forschungsprojekte geschaffen wird, die zum effizienten und sicheren Netzbetrieb beitragen Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 13

14 Energy Communites Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 14

15 Energy Communites Trilog Vorschlag RAT zur Strom BinnenmarktRL > Gemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit, basiert auf Freiwilligkeit, eher non profit orientiert > kann Funktion der Erzeugung, Speicherung, etc übernehmen > Müssen Entgelte für Netznutzung zahlen ( cost reflective network charges ) und sich an den Kosten der vorgelagerten Netze beteiligen ( appropriate network charges at the connection points ) > Mitgliedstaat kann Energy Communities für die Funktion der Verteilung zulassen Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 15

16 Tarife 2.0 Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 16

17 Netzentgeltstruktur generell Aufbringung und Umfang Wien, 4. Juli 2018 Entgeltkomponenten (Basis SNE-VO 2015) Anschlussentgelte (Netzbereitstellungs- und Netzzutrittsentgelt) Netznutzungsentgelte (Arbeits- und Leistungskomponente) Netzverlustentgelt Zahlergruppen Entnehmer und teilw. Einspeiser (Netzzutritt) Gerundet auf Mio. EUR in % Entnehmer Entnehmer und Einspeiser > 5 MW Systemdienstleistungsentgelt Einspeiser > 5 MW Sonstige Entgelte (gem. 11 SNE-VO) Entnehmer und Einspeiser 6 1 Messentgelte Entnehmer und Einspeiser % Summe % 5% 72% 1% 8% Anschlussentgelte Netznutzungsentgelte Netzverlustentgelt Systemdienstleistungsentgelt Sonstige Entgelte gem. 11 SNE-VO Messentgelte 17

18 Herausforderungen und Chancen Integration der Erneuerbaren: Erhöhte Lastschwankungen im Netz vermehrter Leistungsbedarf und somit schlussendlich Netzausbau Verursachungsgerechtigkeit Flexibilisierung: Bei Verbrauch und/oder Einspeisung oder bei Energiepreis oder Netzentgelten (im Energiebereich sei umgesetzt) Netzausbau Sinkende Abgabemengen Ausrollung von Smart Meter (theor.) Möglichkeit der flächendeckenden Lastgangsmessung Netzbereitstellungsentgelt? Energieeffizienz, politische Vorgaben Energieeffizienzpaket, Energieeffizienzrichtlinie Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung Anstieg dezentrale Erzeugung bzw. Autarkiebestrebungen Anstieg Netzentgelte Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 18

19 Leistungsmessung für sämtliche Kundenklassen Ein Vorschlag von Tarife 2.0 ist die Einführung von Leistungsverrechnung auf allen Netzebenen Umstellung auf eine Leistungsverrechnung (monatliche Viertelstundenmaximumsverbrauchswerte) für alle Kundengruppen Allerdings: für viele Vorhaben sind Gesetzesänderungen im ElWOG erforderlich Mit der derzeitigen Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens zu intelligenten Messgeräten (Smart Meter) wäre dieser Vorschlag nicht umsetzbar. Derzeit bestehen drei mögliche Smart Meter Konfigurationen: Standard Gerät (IMS Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration): Auslesung 1x täglich eines Tageswertes Opt-In Gerät (IME Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration): Auslesung 1x täglich 96 15min Werte Opt-Out Gerät (DSZ Digitales Standardgerät): Auslesung anlassbezogen, bei techn. Machbarkeit wird 1 Jahresspitzenwert übermittelt Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 19

20 Leistungsmessung Im Sinne der Systemnutzungsentgelt-Verordnung Verrechnungsleistung: Verbrauch in einer Viertelstunde Kurzes Einschalten von wenigen Sekunden oder Minuten wirkt nur anteilsmäßig auf die Verrechnungsleistung Messintervalle Beispiele: Minute 0-15, 15-30, 30-45, Erste Analyse von mehr als Smart Meter Haushalten aus Oberösterreich Errechnung eines leistungsgemessenen Tarifs Tarif gem. SNE-VO 2017 LP SHT SNT WHT WNT Ebene 7 Cent / kw Cent / kwh Cent / kwh Cent / kwh Cent / kwh Netznutzungsentgelt (gemessene Leistung) ,1600 3,0100 3,3600 3,0800 Netznutzungsentgelt (nicht gemessene Leistung) ,5200 4,5200 4,5200 4,5200 Netznutzungsentgelt Unterbrechbar 2,5100 2,5100 2,5100 2,5100 Wien, 4. Juli 2018 Tarifierung Neu LP AP Ebene 7 Cent / kw Cent / kwh Netznutzungsentgelt (gemessene Leistung) 969 4,

21 Daten von Kunden mit Tarif NE 7 nicht gemessen derzeit 4.298,19 Durchschnittlicher Jahresverbrauch in kwh 4,69 Durchschnittliche Verrechnungsleistung in kw 20% Leistungs-, 80% Arbeitsanteil im Durchschnitt 205,9 EUR Mittelwert der Jahresrechnung 672 Kunden zahlen durch Umstellung weniger 440 Kunden zahlen durch Umstellung mehr Lastprofile der Mehrzahl der Haushalte +/- EUR 20 pro Jahr Mehr-/Minderkosten 974 Kunden von Haushalten Normale Hausanwendungen (Kochen, Waschen, Bügeln, etc.) 21

22 E-Mobility und Tarife 2.0 Bei einem Einsatz für tägliches Pendeln sollte das neue Tarifmodell keine wesentlichen Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Abrechnungssystem verursachen, sofern kontinuierlich über einen längeren Zeitraum geladen wird Relevante Mehrkosten würden bei hohen Lastspitzen und sehr kurzen Ladezeiten anfallen (Laden mit 50 oder 100 kw) Verbilligungen könnten bei flexiblem Einsatz sogar erzielt werden Aufgrund des generellen Mehrverbauchs durch E-Autos könnte nach dem alten Entgeltsystem auch die Nachverrechnung von Netzbereitstellungsentgelt anfallen; dies würde in der neuen Systematik nicht erforderlich sein und würde in diesen Fällen zu niedrigeren Netzkosten führen Fazit: E-Mobilität wird durch neues Entgeltsystem nicht ver- bzw. behindert Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 22

23 Tarife 2.0 weitere Themen Anschlussentgelte: Vorschlag Tarife 2.0: Aufwertung des Netzzutrittsentgelts (NZE) zu einem Anschlussentgelt und der Abschaffung des Netzbereitschaffungsentgelts (NBE) Problem der potentiellen Nachverrechnung von NBE Smart Meter Testdaten zeigten, dass zahlreiche Nachverrechnungen nötig wären ElWOG Novellierung erforderlich Messentgelte: Vorschlag Tarife 2.0: Integration in die Leistungskomponente des Netznutzungsentgelts (NNE) Smart Meter Testdaten zeigten, dass insbes. Kleinverbraucher profitieren würden Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 23

24 Tarife 2.0 weitere Themen Flexibilitätsoptionen Soll durch Netznutzungsentgelt gewährleistet werden Aufwertung unterbrechbarer Tarif, nur mehr eine Tarifzeit Zwiebelmodell für Flexibilitäten Netzbenutzer kann sich seine Rolle aussuchen Netzentgelte sollen nicht Aktivitäten im liberalisiertem Markt behindern Systemdienstleistungen Änderungen aufgrund GLEB (Electricity Balancing Guideline) erforderlich Vereinfachung der Netzentgelte Tarife 2.0 sieht eine Vereinfachung auch in der Rechnungslegung vor Netzverlustentgelt Hier wurde keine Änderung der bisherigen Systematik in Tarife 2.0 vorgeschlagen Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 24

25 To-Do s - Ausblick Novellierung ElWOG Für Umsetzung einer flächendeckenden Leistungsmessung sind Änderungen bei den Regelungen zu den intelligenten Messgeräten erforderlich Abschaffung NBE, Neudefinition NZE zu einem Anschlussentgelt Für Integration Messentgelt in NNE In Zusammenhang mit der Electricity Balancing Guideline sinnvoll Novellierung IME-VO In Einklang mit ElWOG Novelle Novellierung SNE-V Flexibilitätsoptionen: Einheitliche Tarifzeit, Unterbrechbarer Tarif, etc. Tarifstruktur: Anteil Arbeit/Leistung, leistungsgemessener Tarif auf NE 7 Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 25

26 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen E-Control Positionspapier Tarife 2.0 E-Control Positionspapier zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur für den Stromnetzbereich Download unter: Wien, 4. Juli 2018 WKÖ Symposium Energiewenderecht 26

27 Unsere Energie gehört der Zukunft. E-Control Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien Tel.: Fax: office@e-control.at Twitter: Facebook:

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