Richtlinien des Prüfungsausschusses zur Durchführung von Abschlussprüfungen Film- und Videoeditor/in

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1 Richtlinien des Prüfungsausschusses zur Durchführung von Abschlussprüfungen Film- und Videoeditor/in Die Abschlussprüfung zum/zur Film- und Videoeditor/in erstreckt sich über eine praktische Prüfung und eine schriftliche Prüfung. 1. Praktische Prüfung Der Prüfling muss in der praktischen Prüfung in höchstens 20 Minuten eine Arbeitsprobe durchführen und in höchstens 18 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. 1.1 Die Arbeitsprobe Für die Arbeitsprobe ist ein Zeitrahmen von höchstens 20 Minuten vorgesehen. Dafür kommen laut Ausbildungsordnung insbesondere in Betracht: Bildmischen einer Magazinsendung unter Live-Bedingungen nach vorgegebenem Ablaufplan einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten. 1 / 6

2 1.2 Das Prüfungsstück Der Prüfling soll eigenständig im Ausbildungsbetrieb mit einem Zeitaufwand von maximal 18 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Dem Prüfungsausschuss ist vor Anfertigung des Prüfungsstückes das zu realisierende Konzept einschließlich der Arbeitsplanung und der vorgesehenen Hilfsmittel zur Genehmigung vorzulegen. Das Prüfungsstück muss spätestens 2 Werktage nach Fertigstellung (wie im Konzept angegeben) bei folgender Adresse vorliegen. IHK München und Oberbayern z. Hd. Frau Wagenbauer Balanstraße München. Ein Prüfungsstück, das nicht fristgerecht bei der IHK München vorliegt kann zur Bewertung nicht zugelassen werden. Somit wird dieser Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet. Diese Frist wird auch gewahrt, wenn der Prüfer das Prüfungsstück beim letzten Prüfungstermin in Empfang nimmt. Abgabe der Produktionsaufgabe mit deutlicher Absenderangabe und Prüflingsnummer auf dem Umschlag. Für das Prüfungsstück ist keine inhaltliche Themenvorgabe vorgesehen: Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/in vom sind folgende Darstellungsformen möglich: a) Szenische Produktion mit mindestens einer Dialogszene und einer auf Anschluss gedrehten und zu schneidenden Handlung von 5 bis 7 Minuten Dauer oder b) Selbsterzählende Dokumentation mit mindestens einem Interview und einem Beobachtungsteil von 10 bis 15 Minuten Dauer 2 / 6

3 1.3 Weitere wichtige Erläuterungen zum Prüfungsstück: Der Ausbildungsbetrieb stellt die entsprechenden Geräte und Materialien dem Prüfling zur Verfügung. Titel des Prüfungsstücks, Name des Prüflings und Prüfungsjahrgang müssen im Schwarz des technischen Vorspanns enthalten sein und zählen nicht zur Beitragslänge. Fertigen Sie ihr Prüfungsstück ohne Abspann oder Absage an Das Einlesen des Rohmaterials zählt zur Bearbeitungszeit. Die durchgeführte Tonmischung und die Aufnahme eines Off-Sprechers zählen zur Bearbeitungszeit. Nicht zur Prüfungszeit zählen das Sichten des Materials sowie Auswahl und Recherche von Archivmaterial. Das verwendete Archivmaterial muss szenisch exakt aufgeführt werden. Anteil von unverändertem Klammermaterial (den Bild- und Tonschnitt betreffend) darf 20% nicht übersteigen Der Prüfling ist für die Qualität und die ordnungsgemäße Konfektionierung der Ausspielung verantwortlich. Die Postproduktion darf ausschließlich im Bundesland Bayern stattfinden. Alle gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung einer Medienproduktion müssen eingehalten werden. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist möglich. Bei Bild-/Tonstücken folgt nach dem letzten Bild 5 Sekunden schwarz ohne Audiosignal (zählt nicht zur Gesamtlänge). Ein Prüfungsstück, das nicht dem eingereichten Konzept entspricht, bzw. unvollständig ist oder nicht in der festgelegten Zeit von max. 18 Stunden fertig gestellt wurde oder von der vorgegebenen Beitragslänge abweicht, kann nicht zur Bewertung zugelassen werden, mit der Folge, dass dieser Prüfungsteil mit 0 Punkte bewertet wird. Bei Problemen und Abweichungen vom genehmigten Konzept jeglicher Art muss sich der Prüfling sofort mit dem zuständigen Prüfungs-Betreuer in Verbindung setzen. 3 / 6

4 Es kommen in Betracht: a) Magazinbeitrag / Selbsterzählende Dokumentation: Beitragslänge: Minuten oder b) Narrativer Kurzfilm / szenische Produktion: Beitragslänge: 5-7 Minuten vom Prüfling sind selbständig durchzuführen: o Redaktion o Schnitt o Tonmischung o Ausspielung o Der Prüfling ist für Qualität aller Aufnahmen und ordnungsgemäße Konfektionierung verantwortlich. Bildformat: 16:9 Abgabeformat: Bild- und Tonproduktion: Der Prüfungsfilm muss vollständig gemischt und sendefertig sein. - Fernsehnorm: PAL - Bildauflösung: HD, 1920x Framerate: 25p, 50p oder 25i (i50) - Container: MOV oder MP4 - Videocodec: H.264, 16 MBit/s - Audiokanäle: Stereo - Zwei identische SD-Karten, auf jeder SD-Karte jeweils der Film und zusätzlich: o elektronische MAZ-Karte (pdf) o elektronische GEMA-Meldung (pdf) - Der Dateiname besteht ausschließlich aus: Nachname_Vorname_Sommer_20XX (bzw. Winter_20XX) - Beschriftung der SD-Karten mit Namen und Prüflingsnummer - Technischer Vorspann (Ausführung in MAZ Karte vermerkt) - Abrechnung und Dokumentation 4 / 6

5 Ablaufplan zur Anfertigung des Prüfungsstücks Jeder Prüfling, der an der Abschlussprüfung teilnimmt, legt bis zum festgelegten Termin ein Konzept in 2-facher Ausfertigung für sein Prüfungsstück der IHK München und Oberbayern zur Genehmigung vor. Das eingereichte Konzept ist prüfungsrelevanter Teil der Abschlussarbeit und muss enthalten: Name, aktuelle Wohnadresse telefonische Kontakte und -Adresse Exposé mit Arbeitstitel, aus dem das journalistisch-dramaturgische und gestalterische Konzept des Beitrags hervorgeht Genaue Längenangaben des Beitrags (keine ca. -Angaben) Arbeitsplanung mit Timetable: Geräte- und Materialliste wann der Schnitt/Tonmischung/Sprachaufnahme stattfindet (Datum, Ort und Arbeitszeiten; verbindlich!) wo der Schnitt/Tonmischung/Sprachaufnahme stattfindet (Firma, Adresse, Telefon am Arbeitsplatz) geplantes Ausgangsmaterial und dessen Herkunft mit allen Angaben (incl. GEMA) szenisch exakte Angabe von Klammermaterial Genehmigung des Ausbildungsbetriebes Bei Problemen und Fragen können sich die Ausbildungsbetriebe an die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern Balanstraße München an Herrn Günther Heinrich, Tel. 089/ oder Frau Bettina Wagenbauer, Tel. 089/ wenden! Der Prüfungsausschuss sichtet und genehmigt die Konzepte. Bei erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen erhalten die Prüfungsteilnehmer Gelegenheit, ihre Arbeit bis zu einem festgelegten Termin nachzubessern. 5 / 6

6 Bewertung der Prüfungsstücke: Bewertet werden unter technischen und gestalterischen Aspekten: das Konzept, Umsetzung des Themas, Tonschnitt, Tonbearbeitung, Sprachaufnahme und Mischung, Bildbearbeitung und Schnitt sowie der Gesamteindruck einschließlich der Konfektionierung des Abgabemediums. Der Beitrag muss sendefähig sein. 2. Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung wird zu den festgelegten Terminen durch die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern durchgeführt. Es ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen: Bild- und Tongestaltung Arbeitsplanung Medienwirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde 150 Minuten 90 Minuten 90 Minuten 60 Minuten Mündliche Ergänzungsprüfung Die schriftliche Prüfung kann auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Eine mündliche Prüfung zur Verbesserung einer Einzelnote ist nicht zulässig. Die mündliche Prüfung findet zu einem festgelegten Termin vor dem Prüfungsausschuss statt. Bestehen der Prüfung: Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen Prüfung und in der schriftlichen Prüfung sowie im Prüfungsfach Bild- und Tongestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Abholung der eingereichten Produktionen Die Prüfungsstücke können nur zum genannten Termin unter Angabe der Prüflingsnummer bei der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern abgeholt werden. An diesem Termin nicht abgeholte Prüfungsstücke werden vernichtet! 6 / 6

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