2. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen/Bestellannahmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen/Bestellannahmen"

Transkript

1 Einkaufsbedingungen März Geltungsbereich dieser Einkaufsbedingungen 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle verbundenen Unternehmen der MAQUET-Gruppe im Sinne von 15 ff. AktG, die diese Einkaufsbedingungen bei ihren Bestellungen in den Vertrag einbeziehen. 1.2 Unsere derzeitigen und zukünftigen Bestellungen erfolgen aufgrund unserer Einkaufsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen Fassung gegenüber Unternehmern ( 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ( Lieferer ). Die allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt werden. 1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Lieferers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Lieferers unter Hinweis auf seine Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen/Bestellannahmen 2.1 Angebote werden vom Lieferer kostenlos unterbreitet. 2.2 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind gültig (d.h. z.b. per , Telefax etc.). 2.3 Die Annahme jeder Bestellung ist vom Lieferer unverzüglich nach Eingang, spätestens innerhalb von 2 Wochen, abzulehnen oder zu bestätigen. Liegt uns die Bestätigung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Datum der Bestellung vor, so sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, es sei denn, die Lieferung erfolgte innerhalb dieser 2 Wochen. Auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung hat der Lieferer hinzuweisen. Jede Abweichung der Bestellannahme von der Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung (d.h. z.b. per , Telefax etc.). MAQUET Holding B.V. & Co. KG Global Procurement Kehler Str Rastatt, Germany Tel.: info.vertrieb@maquet.de

2 2.4 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind unsere Bestellungen nach entsprechender Bestätigung vom Lieferer selbst zu erfüllen. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 3. Preise 3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die in unserer Bestellung genannten und vom Lieferer bestätigten Preise verbindlich. 3.2 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, gelten die Preise frei Haus einschl. Verpackung (DDP Rastatt, Incoterms 2010). Versicherungskosten werden von uns nur übernommen, wenn dies mit uns vereinbart worden ist. 3.3 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich Umsatzsteuer. 4. Rechnungen und EG-Ursprungszeugnis 4.1 Die Rechnung ist an unsere Postanschrift zu richten und darf der Lieferung nicht beigelegt werden. Sofern von uns nicht anderweitig vorgegeben, muss die Rechnung die folgenden Angaben enthalten: die in unserer Bestellung angegebene Bestellnummer, die Artikelnummer und die Umsatzsteuer-Ident-Nr. des Lieferers. Die Rechnung muss unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb 5 Tagen, in 2- facher Ausfertigung bei uns eingehen. 4.2 Der Lieferer ist verpflichtet, spätestens mit der ersten Lieferung eine Erklärung gemäß EG-Verordnung 1207/2001 abzugeben, die er jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert zu wiederholen hat, solange die Voraussetzungen für die Erklärungen vorliegen und die Geschäftsbeziehung andauert. (Alternative: Erklärung auf jeder Rechnung). 4.3 Solange die Formerfordernisse gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 nicht erfüllt sind, gelten die Rechnungen als nicht fällig. 2 von 10

3 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Rechnungen werden 30 Tage nach Lieferung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung netto bezahlt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. 5.2 Die Zahlungsfrist läuft ab Eingang der Rechnung gem. Ziff. 4, frühestens aber ab Eingang der Lieferung. Soweit in der Rechnung die Bestell-Nr. fehlt und / oder das EG- Ursprungszeugnis nicht vorliegt, verlängert sich die Zahlungsfrist, bis die Daten und Unterlagen vollständig sind, entsprechend. 5.3 Zahlungsverzug unsererseits tritt ohne vorherige Mahnung nicht ein. Die Geltung des 286 Abs. 3 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Unsere Haftung im Falle des Verzugs beschränkt sich auf Zinsen in Höhe von maximal 5%-Punkten über dem Basiszinssatz. 5.4 Jede Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. 5.5 Sofern wir uns entscheiden, eine verfrühte Lieferung anzunehmen, richtet sich die Fälligkeit der Zahlung nach dem vereinbarten Liefertermin. 5.6 Der Lieferer darf die Forderung nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten oder von Dritten einnehmen lassen. 5.7 Lieferungen an uns erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Rechte Dritter an für uns bestimmten Gegenständen des Lieferers sind uns unaufgefordert offen zu legen. 6. Liefertermine und Lieferfristen 6.1 Die in der Bestellung bzw. Liefereinteilung angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine oder der Lieferfristen ist der Eingang der Ware bei der Abladestelle. 6.2 Der Lieferer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt. 6.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Lieferer oder die Zurückbehaltung von Leistungen oder Zahlungen durch den Lieferer ist nur zulässig, soweit diese 3 von 10

4 Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. 7. Versand / Erfüllungsort / Gefahrtragung 7.1 Die Lieferung hat jeweils an die auf der Bestellung angegebene Versandadresse zu erfolgen. Der Lieferschein ist in 2-facher Ausfertigung der Ware beizulegen. 7.2 Soweit wir den Transport nicht selbst durchführen und / oder das Transportunternehmen bestimmen, ist der Erfüllungsort stets die auf der Bestellung angegebene Versandadresse. 7.3 Soweit nicht anders vereinbart, wird die Transportversicherung durch den Lieferer vorgenommen. 7.4 Der Versand - auch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort - erfolgt auf Gefahr des Lieferers. 8. Lieferverzug 8.1 Bei vom Lieferer verschuldetem Lieferverzug können wir vom Lieferer für jeden vollendeten Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Auftragswertes, höchstens für die Verzugsdauer jedoch 5% des Auftragswertes, verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt uns vorbehalten. 8.2 Sobald der Lieferer Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, der Fertigung usw., die ihn an der rechtzeitigen vereinbarungsgemäßen Lieferung hindern können, voraussieht, hat er uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Hierdurch wird seine Verpflichtung zur termingerechten Lieferung nicht berührt. 8.3 Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. 8.4 Bei wiederholten Terminüberschreitungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn die Verzögerung vom Lieferer nachweislich nicht zu vertreten war. 4 von 10

5 8.5 Auf höhere Gewalt kann sich der Lieferer nur dann berufen, wenn er uns hiervon unverzüglich nach Kenntnis dieses Umstandes informiert hat. 9. Qualität und Dokumentation 9.1 Der Lieferer sichert ausdrücklich zu, dass nur Material, Teile oder Geräte geliefert werden, die in jeder Hinsicht den anerkannten Regeln der Technik, z.b. den neuesten VDE-Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.b. Produktsicherheits- oder Medizinproduktegesetz), sowie den gültigen Umweltbestimmungen (z.b. Abfallentsorgung, RoHS in der jeweils gültigen Fassung) entsprechen, auch wenn dies im Auftragstext nicht besonders vermerkt ist. 9.2 Falls wir Erstbemusterung verlangen, darf die Serienfertigung erst nach schriftlichem Gutbefund der Muster beginnen. 9.3 Der Lieferer hat die Qualität der Liefergegenstände ständig zu prüfen und sein Qualitätssicherungssystem so auszugestalten, dass es der DIN ISO oder DIN ISO entspricht. 9.4 Wir sind berechtigt, auf Qualitätsverbesserungen hinzuwirken. 9.5 Änderungen in der Beschaffenheit der Liefergegenstände sind uns unverzüglich und innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus, mindestens jedoch 12 Monate im Voraus, schriftlich mitzuteilen. 10. Mängelanzeige 10.1 Unsere Untersuchungspflicht bei der Wareneingangskontrolle beschränkt sich auf Mängel, die bei äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.b. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Offenkundige Mängel der Lieferung können wir spätestens 8 Werktage nach Ablauf der in 377 HGB geregelten Rügefrist dem Lieferer anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 5 von 10

6 10.2 Bei Waren, bei denen der Mangel erst bei der Verarbeitung festgestellt werden kann, darf die Mängelrüge noch innerhalb einer Woche nach Feststellung des Mangels erfolgen Die vor der Feststellung der Mängel etwa erfolgte Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung dar, dass die Ware frei von Mängeln ist und vorschriftsmäßig geliefert wurde. 11. Höhere Gewalt Soweit uns durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.b. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch andere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben, die Erfüllung unserer Vertragspflichten zur Wareneingangskontrolle und Mängelanzeige gemäß Ziff. 10 oder die Abnahme der Ware unmöglich oder wesentlich erschwert wird, und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, d.h. mindestens 30 Tage andauert, können wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Auslieferung zu einem späteren Termin verlangen, ohne dass dem Lieferer hieraus Ansprüche erwachsen. 12. Gewährleistung 12.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Ablieferung bei uns. Bei Werkverträgen gilt an Stelle des Datums der Lieferung das Datum der Abnahme Kommt der Lieferer seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir zusätzlich zu den gesetzlichen Rechtsbehelfen (Rücktritt und Schadensersatz) den Mangel selbst 6 von 10

7 beseitigen und vom Lieferer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.b. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Lieferer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. 13. Produzentenhaftung 13.1 Die an uns zu liefernden Materialien und Teile sind - sofern nicht anderes bestimmt ist - zum Einbau in Medizinprodukten vorgesehen. Diese Produkte werden weltweit vertrieben. Der Lieferer hat alle Kontrollen der von ihm hergestellten und / oder gelieferten Erzeugnisse vorzunehmen - unabhängig von einer etwaigen MAQUET- Eingangskontrolle - und ist für die fehlerfreie Beschaffenheit des Liefergegenstandes verantwortlich. Etwaige von uns vorgenommene eigene Kontrollen entlasten den Lieferer nicht; Ziff. 10 (Mängelanzeige) bleibt unberührt Soweit nachstehend nicht ausdrücklich abweichend geregelt, finden auf unsere Ansprüche gegenüber dem Lieferer wegen Produzentenhaftung die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Werden wir aus Produzentenhaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder ähnlichem nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so hat der Lieferer uns den hierdurch entstehenden Schaden inklusive Rechtsverfolgung zu ersetzen, soweit der Lieferer Hersteller des für den Fehler ursächlichen Lieferteils im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist. Sind für denselben Schaden mehrere nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so gilt in jedem Fall 5 Produkthaftungsgesetz. Liegt ein Mitverschulden von uns vor, gilt 6 Produkthaftungsgesetz. Sind wir wegen eines Fehlers, für den der Liefergegenstand des Lieferers ursächlich ist, zum Rückruf verpflichtet oder ist die Durchführung eines Rückrufes zumindest angemessen, so ist der Lieferer zur Kostenübernahme verpflichtet. Sind die Kosten aufgrund mehrerer Verantwortlicher aufzuteilen, so finden die 5 und 6 des Produkthaftungsgesetzes Anwendung Der Lieferer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme, die mindestens 10 Millionen EUR beträgt, abzuschließen und 7 von 10

8 aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen von uns hat der Lieferer den Abschluss dieser Versicherung unverzüglich nachzuweisen. 14. Geschäftsgeheimnisse 14.1 Der Lieferer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und nur zur Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber zu verwenden Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modellen oder dergleichen oder nach von uns vertraulich gemachten Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung vom Lieferer weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Außerdem sind diese Erzeugnisse sowie die von uns entworfenen Unterlagen auf unser Verlangen jederzeit an uns zurück zu geben Teile, die wir in Zusammenarbeit mit dem Lieferer entwickelt oder weiterentwickelt haben, dürfen vom Lieferer nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte geliefert werden Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Lieferer, gleich, ob diese vom Lieferer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung der mit dem Lieferer abgeschlossenen Verträge sowie zur Bearbeitung unserer Bestellungen zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten sowie an die mit uns verbundenen Unternehmen sowie an Dritte zu übermitteln. Die verbundenen Unternehmen und die Dritten sind berechtigt, die Daten in gleichem Umfang wie wir zu nutzen. 15. Fertigungsmittel 15.1 Modelle, Werkzeuge und Vorrichtungen, die vom Lieferer nach Zeichnungen und auf Kosten von uns angefertigt wurden oder werden (die Fertigungsmittel ), gehen mit deren Bezahlung in unser Eigentum über, soweit ein Miteigentum des Lieferers nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, die Fertigungsmittel 8 von 10

9 herauszufordern, wenn der Lieferer in Verzug kommt oder liefer- bzw. leistungsunfähig wird, sofern die Fertigungsmittel nicht zur Erfüllung bestehender Verträge mit uns benötigt werden Der Lieferer ist verpflichtet, die uns gehörenden Fertigungsmittel als unser Eigentum zu kennzeichnen zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an 15.3 Unterlagen aller Art, wie Muster, Zeichnungen, Modelle und dergleichen, die wir dem Lieferer zur Verfügung stellen, sind auf Verlangen unverzüglich und kostenlos an uns zurückzusenden Von uns beigestellte Modelle, Muster und Zeichnungen dürfen nur zur Herstellung von Waren verwendet werden, die von uns bestellt worden sind Für die sorgfältige Aufbewahrung, Wartung und Instandhaltung aller Stoffe, Teile, Fertigungsmittel, Muster, Zeichnungen usw. haftet der Lieferer. Anschaffungskosten für die infolge normalen Verschleißes zu ersetzenden Teile trägt ebenfalls der Lieferer. Der Lieferer trägt die Gefahr des - auch zufällig oder durch höhere Gewalt entstehenden - Untergangs oder der Beschädigung des Fertigungsmittels. Wir sind nur zum Kostenersatz für Reparaturarbeiten oder zu einer Ersatzbeschaffung verpflichtet, wenn wir die Ursache der Beschädigung oder des Untergangs zu vertreten haben Formen, Modelle, Fertigungsmittel etc. dürfen nur mit unserer Zustimmung vernichtet werden Besteht ein Miteigentum des Lieferers hieran, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteiles. Besteht ein Streit über die Höhe des Miteigentumsanteiles, so können wir durch Stellung einer Bürgschaft in Höhe des strittigen Betrages ein Zurückbehaltungsrecht wegen dieses Miteigentumsanteiles des Lieferers abwenden Im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferers an den Fertigungsmitteln, Unterlagen, Stoffen, Teilen u.ä. ausgeschlossen, sofern die Forderung, auf die das 9 von 10

10 Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, zwischen den Parteien streitig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist Unsere Haftung für Schäden, die dem Lieferer durch die Fertigungsmittel oder deren Verwendung entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Auf diese Einkaufsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Lieferer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG - ist ausgeschlossen Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen des Lieferers ist die Versandadresse Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rastatt. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Lieferer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 10 von 10

Einkaufsbedingungen. Seite 1 von 6

Einkaufsbedingungen. Seite 1 von 6 Einkaufsbedingungen 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Bestellungen erfolgen aufgrund unserer Einkaufsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers oder

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende

Mehr

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

2.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die von Stockert angegebenen Lieferzeiten bindend.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die von Stockert angegebenen Lieferzeiten bindend. Allgemeine Einkaufsbedingungen der Stockert GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden Bedingungen der Stockert GmbH (nachfolgend: Stockert ) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung gegenüber Unternehmern

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand ) Allgemeine Einkaufsbedingungen VW FS AG für den Kauf von Waren (Stand 22.06.2011) 1. Anwendbares Recht... 2 2. Begriffsdefinition... 2 3. Geltung der Vertragsbedingungen/ Vertragsbestandteile... 2 4. Prüfpflichten

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH 1 Geltung Unten stehende Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH, die den Verkauf von Waren

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab )

Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab ) Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab 01.04.2017) Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, wenn und soweit nicht etwas anderes in der Bestellung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbares Recht... - 2-2 Begriffsdefinition... - 2-3 Geltung der Vertragsbedingungen / Vertragsbestandteile... - 2-4 Prüfpflichten des Lieferanten... - 2-5 Prüfpflicht von MAN...

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient

Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grindaix GmbH 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand: 11/2016 1 Allgemeines Geltungsbereich 2 Vertragsschluss 3 Lieferzeit und Lieferverzug 4 Preise und Zahlungsbedingungen 5 Versand, Verpackung 6 Mangelhafte Lieferung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen MAN Bereich Beschaffung Allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Inhaltverzeichnis 1 Anwendbares Recht... 2 2 Begriffsdefinition... 2 3 Geltung der Vertragsbedingungen / Vertragsbestandteile... 2 4 Prüfpflichten des Lieferanten... 2 5 Prüfpflicht von MAN... 3 6 Herstellung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand )

Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand ) Allgemeine Einkaufsbedingungen VW AG/Bereich Beschaffung allgemein für den Kauf von Waren (Stand 01.05.2018) 1. Anwendbares Recht... 2 2. Begriffsdefinition... 2 3. Geltung der Vertragsbedingungen/ Vertragsbestandteile...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines Einkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE Tuttlingen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE Tuttlingen Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE-78532 Tuttlingen Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Bestellungen und Aufträge, sofern es sich beim Lieferanten um einen Unternehmer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG 1. Geltung und Schriftform Diese Geschäftsbedingungen ergänzen bei allen Bestellungen der Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG die rechtsgeschäftlichen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB).

1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB). . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste hende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedin gungen des Lieferanten erkennen wir nicht an,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Mehr

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der  Adresse: I M P R E S S U M : =================== Geschäftsinhaber: Christoph Lerch Gerichtsstand: Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48 38 33 06 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden

Mehr

4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga

4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht

Mehr

Einkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG

Einkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG Einkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, auch für alle künftigen Verträge mit dem Lieferanten, wenn dieser mit ihrer Geltung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen Werner Schmid GmbH, Fulda

Allgemeine Einkaufsbedingungen Werner Schmid GmbH, Fulda Allgemeine Einkaufsbedingungen Anwendungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1 Geltungsbereich

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1 Geltungsbereich ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich (1) Für die Lieferungen der Kaup GmbH & Co. KG Gesellschaft für Maschinenbau (im Folgenden: "Verkäuferin") gelten ausschließlich diese Verkaufs-

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen

Mehr

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an.

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an. Einkaufsbedingungen Stand 31.03.2014 1 Vertragsabschluss 1. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der

Mehr

Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH

Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH 1. Geltung der Bedingungen uns anwendbares Recht a) Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Einkaufsbedingungen

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorrätig oder lieferbar ist.

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorrätig oder lieferbar ist. DAS ALTE BUCH Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Eigentumsvorbehalt 4. Vergütung 5. Gefahrübergang 6. Gewährleistung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Kaufverträge und Leistungen sowie auch

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der. KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh. 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der. KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh. 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen der KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh Stand Mai 2007 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen 1.1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen. der. R&D Kaffee GmbH Ludwig-Landmann-Straße 322, Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch R&D Kaffee )

Allgemeine Verkaufsbedingungen. der. R&D Kaffee GmbH Ludwig-Landmann-Straße 322, Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch R&D Kaffee ) Allgemeine Verkaufsbedingungen der R&D Kaffee GmbH Ludwig-Landmann-Straße 322, 60487 Frankfurt a. M., Deutschland, (nachfolgend auch R&D Kaffee ) 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Mehr

AEB -Allgemeine Einkaufbedingungen mit Vertragsstrafe

AEB -Allgemeine Einkaufbedingungen mit Vertragsstrafe AEB -Allgemeine Einkaufbedingungen mit Vertragsstrafe 1 - Allgemeines, Geltungsbereich 2 - Vertragsschluss 3 - Lieferzeit und Lieferverzug 4 - Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug 5 - Preise

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe 1. Geltungsbereich 1.1 Für Lieferungen und Leistungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG 1. Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten

Mehr

Einkaufsbedingungen. der Fa. Heimbach Filtration GmbH

Einkaufsbedingungen. der Fa. Heimbach Filtration GmbH Stand: 01.01.2007 Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH I. Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH sowie der Fa. Heimbach GmbH (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Einkaufsbedingungen. Stand: Januar 2009

Einkaufsbedingungen. Stand: Januar 2009 AUTOMOTIVE LIGHTING Einkaufsbedingungen Stand: Januar 2009 1. Allgemeines Für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen und Abschlüsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abänderungen

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 2. Bestellung 3. Vertragsinhalt 4. Gewährleistung 5. Abtretung, Rechte Dritter 6. Schutzrechte und Geschäftsgeheimnis 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 8.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile (im folgenden SCRAMBLER

Mehr

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service Dankwardt Aerosols Liquids Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Processing Filling Packaging Full-Service 1. Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB 1.1. Für alle unsere Angebote gelten ausschließlich

Mehr

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf der Hellmann Worldwide Logistics SE & Co. KG sowie deren verbundener Unternehmen für sämtliche Lieferungen und Leistungen.

Mehr

Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH

Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH Für unsere Bestellungen gelten, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Abweichende bzw. zusätzliche Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen. der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge Essen Oldenburg. Stand

Allgemeine Einkaufsbedingungen. der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge Essen Oldenburg. Stand Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge 10 14 49632 Essen Oldenburg Stand 07-2017 1. Geltungsbereich Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH 1. Geltungsbereich a. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bernd Kraft GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bernd Kraft GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bernd Kraft GmbH 1 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen an die Bernd Kraft GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Abweichende

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der 27. März 2002 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Klenk & Sohn Versorgungsanlagenbau GmbH 1. Geltung der Einkaufsbedingungen Auf die gesamte Beziehung der Klenk & Sohn Versorgungsanlagenbau GmbH (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH AEB der venturetec mechatronics GmbH (QM50.07_02_Stand 202018) Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Vertragsschluss... 1 III. Zutrittsrecht

Mehr

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferungen an Unternehmen i.s.d. 14 BGB erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals

Mehr

Unternehmensbereich Dokumentationserstellung

Unternehmensbereich Dokumentationserstellung 1. Allgemeines 1.1. Auf die mit Stötefalke-Consulting geschlossenen Verträge über Dienstleistungen und Produkte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, sowie Risikobeurteilungen und Beratungen,

Mehr

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande.

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Schabert GmbH & Co. KG I. Allgemeines 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1 Geltung Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1. Unsere Lieferungen von Papier-, Büro- und Schreibwarenartikeln (nachfolgend "Ware") an unsere Kunden ("Käufer") erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot Fassung vom März 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im kaufmännischen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen. der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen. der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich Vorbemerkung Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der mit

Mehr

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl,

Mehr

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt Blatt 1 von 4 Erstellt 04.04. 2010 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Vertragsparteien 1.1 rosas bedeutet oder solchen Personen, deren sich rosas zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES: 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Käufer oder Besteller von Produkten oder Leistungen abschließen, soweit nicht ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen und Angebote von Partyservice

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Online-Shop der Muster GmbH Musterstraße

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen der Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG 1. Geltungsbereich Sämtliche Angebote und Lieferungen der PAPIERFABRIK PALM GMBH & CO. KG (im Folgenden: PAPIERFABRIK

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den ThermoGenius TM Wärmetauscher für Unternehmer (Stand November 2018) der

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den ThermoGenius TM Wärmetauscher für Unternehmer (Stand November 2018) der Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den ThermoGenius TM Wärmetauscher für Unternehmer (Stand November 2018) der ElringKlinger Kunststofftechnik GmbH Etzelstraße 10 74321 Bietigheim-Bissingen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA) 1. Geltungsbereich 1.1 Die Leistungen der CMA werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

Mehr

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) 1 Allgemeines/ Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Black-Splitter

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der PadaLuma Ink-Jet-Solutions GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen der PadaLuma Ink-Jet-Solutions GmbH & Co. KG 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der PadaLuma Ink-Jet-Solutions GmbH & Co. KG 1 Allgemeines / Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Gewerbekunden. (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AVB ) gelten für alle

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Gewerbekunden. (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AVB ) gelten für alle Smartwurst GmbH Stand: 01 / 2017 Allgemeine Verkaufsbedingungen für Gewerbekunden 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AVB ) gelten für alle

Mehr

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der LAT Laser-Applikations-Technik GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (Kunden-AGB) I. Allgemeine Bestimmungen Für die Rechtsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der DILEB Maschinenbau GmbH & Co. KG Stand: November 2011

Allgemeine Einkaufsbedingungen der DILEB Maschinenbau GmbH & Co. KG Stand: November 2011 Allgemeine Einkaufsbedingungen der DILEB Maschinenbau GmbH & Co. KG Stand: November 2011 1 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Waren und Dienstleistungen Dezember 2010

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Waren und Dienstleistungen Dezember 2010 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Waren und Dienstleistungen Dezember 2010 PFK-Einkaufsbedingungen / Dezember 2010 / Seite 1 Einkaufsbedingungen für Waren und Dienstleistungen 1 Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Wilhelm Bauer Industriehartchrom Präzisions-Rundschleifen

Wilhelm Bauer Industriehartchrom Präzisions-Rundschleifen Allgemeine Lieferbedingungen 1 Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen

Mehr