Einkaufsbedingungen. Seite 1 von 6
|
|
- Volker Alexander Dressler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einkaufsbedingungen 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Bestellungen erfolgen aufgrund unserer Einkaufsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt werden. (2) Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Lieferers unter Hinweis auf seine Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2 Bestellungen und Auftragsbestätigungen/Bestellannahmen (1) Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind gültig. (2) Die Annahme jeder Bestellung ist vom Lieferer unverzüglich nach Eingang, spätestens innerhalb von 2 Wochen, zu bestätigen. Liegt uns die Bestätigung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Datum der Bestellung vor, so sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, es sei denn, die Lieferung erfolgte innerhalb dieser 2 Wochen. Auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung hat der Lieferer hinzuweisen. Jede Abweichung der Bestellannahme von der Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. (3) Der Lieferer bestätigt durch die Annahme der Bestellung, sich über alle die Preisbildung beeinflussenden Umstände unterrichtet zu haben. 3 Preise (1) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die in unserer Bestellung genannten und vom Lieferer bestätigten Preise verbindlich. (2) Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, gelten die Preise ab Werk, einschl. Verpackung. Versicherungskosten werden von uns nur übernommen, wenn dies mit uns vereinbart worden ist. (3) Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich Umsatzsteuer. 4 Rechnungen und EG-Ursprungszeugnis (1) Die Rechnung ist an unsere Postanschrift zu richten und darf der Lieferung nicht beigelegt werden. Sie muss die von uns vorgeschriebenen Daten enthalten und unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb 5 Tagen, in 2-facher Ausfertigung bei uns eingehen. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, spätestens mit der ersten Lieferung eine Erklärung gemäß EG-Verordnung 1207/2001 abzugeben, die er jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert zu wiederholen hat, solange die Voraussetzungen für die Erklärungen vorliegen und die Geschäftsbeziehung andauert. (Alternative: Erklärung auf jeder Rechnung). (3) Solange die Formerfordernisse gemäß 4 Ziffer (1) und (2) nicht erfüllt sind, gelten die Rechnungen als nicht erteilt. Seite 1 von 6
2 5 Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen 120 Tage nach Lieferung netto bezahlt. (2) Die Zahlungsfrist läuft ab Eingang der Rechnung, frühestens aber ab Eingang der Lieferung. Soweit in der Rechnung die Bestell-Nr. fehlt und / oder das EG- Ursprungszeugnis nicht vorliegt, verlängert sich die Zahlungsfrist, bis die Daten und Unterlagen vollständig sind, entsprechend. (3) Zahlungsverzug unsererseits tritt ohne vorherige Mahnung nicht ein. Die Geltung des 286 Abs. 3 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Unsere Haftung im Falle des Verzugs beschränkt sich auf Zinsen in Höhe von maximal 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom (BGBl. I S. 1242). Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist ausgeschlossen. (4) Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. (5) Bei der Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. (6) Der Lieferer darf die Forderung nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten oder von Dritten einnehmen lassen. Rechte Dritter an für uns bestimmten Gegenständen des Lieferers sind uns unaufgefordert offen zu legen. (7) Lieferungen erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 6 Liefertermine und Lieferfristen (1) Die in der Bestellung bzw. Liefereinteilung angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine oder der Lieferfristen ist der Eingang der Ware bei der Abladestelle. 7 Versand / Erfüllungsort / Gefahrtragung (1) Die Lieferung hat jeweils an die auf der Bestellung angegebene Versandadresse zu erfolgen. Der Lieferschein ist in 2-facher Ausfertigung der Ware beizulegen. (2) Soweit wir den Transport nicht selbst durchführen und / oder das Transportunternehmen bestimmen, ist der Erfüllungsort stets die auf der Bestellung angegebene Versandadresse. (3) Soweit nicht anders vereinbart, wird die Transportversicherung durch den Lieferer vorgenommen. (4) Der Lieferer trägt die Gefahr bis zur Anlieferung des Liefergegenstandes an die angegebene Versandadresse (Erfüllungsort), auch wenn wir den Transport und / oder die Transportversicherung übernehmen. (5) Der Versand - auch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort - erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Seite 2 von 6
3 8 Lieferverzug (1) Der Eintritt des Verzuges des Lieferers bedarf keiner vorherigen Mahnung von uns. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfasst auch die zusätzlichen Kosten für Deckungskäufe. (2) Sobald der Lieferer Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, der Fertigung usw., die ihn an der rechtzeitigen vereinbarungsgemäßen Lieferung hindern können, voraussieht, hat er uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Hierdurch wird seine Verpflichtung zur termingerechten Lieferung nicht berührt. (3) Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. (4) Bei wiederholten Terminüberschreitungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn die Verzögerung vom Lieferer nachweislich nicht zu vertreten war. (5) Auf höhere Gewalt kann sich der Lieferer nur dann berufen, wenn er uns hiervon unverzüglich nach Kenntnis dieses Umstandes informiert hat. 9 Qualität und Dokumentation (1) Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, dass nur Material, Teile oder Geräte geliefert werden, die in jeder Hinsicht den anerkannten Regeln der Technik, z.b. den neuesten VDE-Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.b. Gerätesicherheitsgesetz), sowie den gültigen Umweltbestimmungen (z.b. Abfallentsorgung) entsprechen, auch wenn dies im Auftragstext nicht besonders vermerkt ist. (2) Falls wir Erstbemusterung verlangen, darf die Serienfertigung erst nach schriftlichem Gutbefund der Muster beginnen. (3) Der Lieferer hat die Qualität der Liefergegenstände ständig zu prüfen und sein Qualitätssicherungssystem so auszugestalten, dass es der DIN ISO entspricht. (4) Wir sind berechtigt, auf Qualitätsverbesserungen hinzuwirken. (5) Änderungen in der Beschaffenheit der Liefergegenstände sind uns innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus schriftlich mitzuteilen. 10 Mängelanzeige (1) Offenkundige Mängel der Lieferung können wir spätestens 14 Tage nach Ablauf der in 377 HGB geregelten Rügefrist dem Lieferer anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. (2) Bei Waren, bei denen der Mangel erst bei der Verarbeitung festgestellt werden kann, darf die Mängelrüge noch innerhalb einer Woche nach Feststellung des Mangels erfolgen. (3) Die vor der Feststellung der Mängel etwa erfolgte Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung dar, dass die Ware frei von Mängeln ist und vorschriftsmäßig geliefert wurde. Seite 3 von 6
4 11 Gewährleistung (1) Im Falle mangelhafter Lieferungen gelten, soweit nicht abweichend von diesen Einkaufsbedingungen etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Ansprüche aus positiven Vertragsverletzungen. ( 280 Abs. 1 BGB) (2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist (zurzeit 24 Monate), gerechnet ab dem Datum der Lieferung, soweit kein abweichendes Datum (z.b. ab Abnahme) vereinbart wurde. (3) Es bleibt uns überlassen, neben den Gewährleistungsansprüchen vollen Schadensersatz zu fordern. 12 Produzentenhaftung (1) Die an uns zu liefernden Materialien und Teile sind - sofern nicht anderes bestimmt ist - zum Einbau in Krankenhäuser (z.b. Operationsräume, Operationstische, usw.) vorgesehen. Diese Produkte werden weltweit vertrieben. (2) Der Lieferer hat alle Kontrollen der von ihm hergestellten und / oder gelieferten Erzeugnisse vorzunehmen - unabhängig von einer etwaigen MAQUET- Eingangskontrolle - und ist für die fehlerfreie Beschaffenheit des Liefergegenstandes verantwortlich. Etwaige von uns vorgenommene eigene Kontrollen entlasten den Lieferer nicht. (3) Soweit nachstehend nicht ausdrücklich abweichend geregelt, finden auf unsere Ansprüche gegenüber dem Lieferer wegen Produzentenhaftung die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Werden wir aus Produzentenhaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder ähnlichem nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so hat der Lieferer uns den hierdurch entstehenden Schaden inklusive Rechtsverfolgung zu ersetzen, soweit der Lieferer Hersteller des für den Fehler ursächlichen Lieferteils im Sinne von 4, Absatz 1-3 Produkthaftungsgesetz ist. Diese Haftung des Lieferers besteht auch bei Nichtverschulden des Lieferers, soweit wir aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung wegen dieses fehlerhaften Lieferteiles nach in- und ausländischem Recht in Anspruch genommen werden. Auf das Verhältnis MHS / Lieferer finden die gleichen Beweislastregeln wie auf das Verhältnis Geschädigter / MHS Anwendung. Sind für denselben Schaden mehrere nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so gilt in jedem Fall 5 Produkthaftungsgesetz. Liegt ein Mitverschulden von uns vor, gilt 6 Produkthaftungsgesetz. Sind wir wegen eines Fehlers, für den der Liefergegenstand des Lieferers ursächlich ist, zum Rückruf verpflichtet oder ist die Durchführung eines Rückrufes zumindest angemessen, so ist der Lieferer zur Kostenübernahme verpflichtet. Sind die Kosten aufgrund mehrerer Verantwortlicher aufzuteilen, so finden die 5 und 6 des Produkthaftungsgesetzes Anwendung. (4) Der Lieferer verpflichtet sich zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, insbesondere aber zum Abschluss einer ausreichenden Produkthaftpflichtversicherung. Auf Verlangen von uns hat der Lieferer den Abschluss dieser Versicherung unverzüglich nachzuweisen. Seite 4 von 6
5 13 Geschäftsgeheimnisse (1) Der Lieferer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. (2) Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modellen oder dergleichen oder nach von uns vertraulich gemachten Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferer weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. (3) Teile, die wir in Zusammenarbeit mit dem Lieferer entwickelt oder weiterentwickelt haben, dürfen vom Lieferer nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte geliefert werden. (4) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftragnehmer, gleich, ob diese vom Auftragnehmer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 14 Fertigungsmittel (1) Modelle, Werkzeuge und Vorrichtungen, die vom Auftragnehmer nach Zeichnungen und auf Kosten von uns angefertigt werden, gehen mit deren Bezahlung in unser Eigentum über, soweit ein Miteigentum des Lieferers nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, die Modelle, Werkzeuge und Vorrichtungen herauszufordern, wenn der Auftragnehmer in Verzug kommt oder liefer- bzw. leistungsunfähig wird. (2) Unterlagen aller Art, wie Muster, Zeichnungen, Modelle und dergleichen, die wir dem Lieferer zur Verfügung stellen, sind auf Verlangen unverzüglich und kostenlos an uns zurückzusenden. (3) Von uns beigestellte Modelle, Muster und Zeichnungen dürfen nur zur Herstellung von Waren verwendet werden, die für uns bestimmt sind. (4) Für die sorgfältige Aufbewahrung und Instandhaltung aller Stoffe, Teile, Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen, Muster, Zeichnungen usw. haftet der Auftragnehmer. (5) Formen, Modelle, Betriebsmittel etc. dürfen nur mit unserer Zustimmung vernichtet werden. (6) Besteht ein Miteigentum des Herstellers hieran, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteiles. Besteht ein Streit über die Höhe des Miteigentumsanteiles, so können wir durch Stellung einer Bürgschaft in Höhe des strittigen Betrages ein Zurückbehaltungsrecht wegen dieses Miteigentumsanteiles des Lieferers abwenden. Im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferers an den Fertigungsmitteln ausgeschlossen, sofern die Forderung, auf die das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, zwischen den Parteien streitig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Seite 5 von 6
6 15 Schlussbestimmungen (1) Auf diese Einkaufsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Lieferer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG - ist ausgeschlossen. (2) Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen des Lieferers ist die Versandadresse. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rastatt und nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Lieferers. (4) Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. (5) Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. MAQUET Hospital Solutions GmbH Stand 02/2012 Seite 6 von 6
2. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen/Bestellannahmen
Einkaufsbedingungen März 2015 1. Geltungsbereich dieser Einkaufsbedingungen 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle verbundenen Unternehmen der MAQUET-Gruppe im Sinne von 15 ff. AktG, die diese Einkaufsbedingungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrDie nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der
Mehr2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an.
Einkaufsbedingungen Stand 31.03.2014 1 Vertragsabschluss 1. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der
MehrCairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen
Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG
Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG 1. Geltung und Schriftform Diese Geschäftsbedingungen ergänzen bei allen Bestellungen der Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG die rechtsgeschäftlichen
MehrVerkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH 1 Geltung Unten stehende Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH, die den Verkauf von Waren
MehrEinkaufsbedingungen. der Fa. Heimbach Filtration GmbH
Stand: 01.01.2007 Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH I. Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH sowie der Fa. Heimbach GmbH (nachfolgend
Mehr2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die
MehrWerkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES: 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Käufer oder Besteller von Produkten oder Leistungen abschließen, soweit nicht ausdrücklich
MehrVerkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab
Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
MehrEinkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH
Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH 1. Geltung der Bedingungen uns anwendbares Recht a) Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Einkaufsbedingungen
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, wenn und soweit nicht etwas anderes in der Bestellung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe
MehrEinkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines
Einkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen
Mehr4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga
Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht
Mehr1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB).
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste hende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedin gungen des Lieferanten erkennen wir nicht an,
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrEinkaufsbedingungen. Stand: Januar 2009
AUTOMOTIVE LIGHTING Einkaufsbedingungen Stand: Januar 2009 1. Allgemeines Für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen und Abschlüsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abänderungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen Werner Schmid GmbH, Fulda
Allgemeine Einkaufsbedingungen Anwendungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 2. Bestellung 3. Vertragsinhalt 4. Gewährleistung 5. Abtretung, Rechte Dritter 6. Schutzrechte und Geschäftsgeheimnis 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 8.
MehrIhr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:
I M P R E S S U M : =================== Geschäftsinhaber: Christoph Lerch Gerichtsstand: Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48 38 33 06 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen des RPC Bramlage-Wiko Clusters
Stand: August 2011 Allgemeine Einkaufsbedingungen des RPC Bramlage-Wiko Clusters 1 Vertragsabschluss 1. Alle Bestellungen des Bestellers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen.
MehrHuonker GmbH. Allgemeine Einkaufsbedingungen. Allgemeines
Huonker GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeines Für alle Leistungen des Zulieferers an die Huonker GmbH und die Huonker Verwaltungs GmbH & Co. KG (nachfolgend Huonker) gelten ausschließlich diese
MehrAGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE Tuttlingen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE-78532 Tuttlingen Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Bestellungen und Aufträge, sofern es sich beim Lieferanten um einen Unternehmer
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Schalttechnik Nord GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Schalttechnik Nord GmbH 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Für alle Bestellungen und Aufträge der Schalttechnik Nord GmbH (nachfolgend SNG" genannt) gelten ausschließlich
MehrAllgemeine Einkaufbedingungen
Allgemeine Einkaufbedingungen 1 Allgemeines (1) Die Bestellungen der HyPneu GmbH bzw. HyPneu Service GmbH werden zu den nachstehenden Bedingungen erteilt. Der Lieferant erkennt sie für den vorliegenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
MehrRevision:01 Allgemeine Seite 1 von 8 Einkaufsbedingungen Stand: 06 /2012
1 Maßgebliche Bedingungen Revision:01 Allgemeine Seite 1 von 8 (1) Die USM-Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund der USM- Einkaufsbedingungen. Die Allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers oder
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der. KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh. 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der KmB TECHNOLOGIE (KmB) GESELLSCHAFT FÜR RATIONELLE FERTIGUNG mbh Stand Mai 2007 1. Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen 1.1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden
Mehr1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Güde GmbH, Dieselstraße 8, 58840 Plettenberg -Einkaufsbedingungen- 1. Geltungsbereich 1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Güde GmbH, Dieselstraße
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf
I. Geltung 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Bestellungen von Waren, Dienstleistungen und deren Abwicklung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer ausdrücklichen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen. der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich Vorbemerkung Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der mit
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG 1. Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
MehrIII. Besondere Vertragsbedingungen
Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
MehrBezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Lieferanten unter Hinweis auf seine Lieferbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Einkaufsbedingungen Stand: November 2009 I. Maßgebliche Bedingungen Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Einkaufsbedingungen der SSB Duradrive GmbH. Die Allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferanten
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH
AEB der venturetec mechatronics GmbH (QM50.07_02_Stand 202018) Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Vertragsschluss... 1 III. Zutrittsrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrEinkaufsbedingungen Aguti Produktentwicklung & Design GmbH
Einkaufsbedingungen Aguti Produktentwicklung & Design GmbH I. Maßgebende Bedingungen Die Rechtsbeziehung zwischen Lieferant und der Aguti Produktentwicklung & Design GmbH, nachfolgend Aguti genannt, richten
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen (Stand: 07/2016) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D Langenargen
Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand: 07/2016) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D-88085 Langenargen - im Folgenden aguti I. Maßgebende Bedingungen Die Rechtsbeziehung zwischen Lieferant
Mehr21. Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Geltung
21. Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
Mehr(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf der Hellmann Worldwide Logistics SE & Co. KG sowie deren verbundener Unternehmen für sämtliche Lieferungen und Leistungen.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des
MehrEinkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG
Einkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, auch für alle künftigen Verträge mit dem Lieferanten, wenn dieser mit ihrer Geltung
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen KRONPRINZ GmbH, Solingen 1. Vertragsabschluss Angebote des Lieferanten sind für den Besteller kostenlos. Bestellung, Vereinbarungen und Änderung sind nur verbindlich, wenn
MehrEinkaufsbedingungen -Stand Juni I. Allgemeines
Einkaufsbedingungen -Stand Juni 2005- I. Allgemeines Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des 310 Abs. I BGB. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrKatalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:
Katalog 2015 Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl,
MehrEinkaufsbedingungen. II. Bestellung und Auftragsbestätigung
Einkaufsbedingungen I. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den Leistungsbezug vom Lieferanten oder anderen Auftragsnehmern (nachfolgend gemeinsam Lieferant genannt) auch wenn sie bei späteren Verträgen
MehrEinkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH
Einkaufsbedingungen der ENERVIE Vernetzt GmbH Für unsere Bestellungen gelten, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Abweichende bzw. zusätzliche Geschäftsbedingungen
MehrEINKAUFSBEDINGUNGEN DER WALTER AUTOMOBILTECHNIK GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen EINKAUFSBEDINGUNGEN DER WALTER AUTOMOBILTECHNIK GMBH 1. Lieferbedingungen Für unsere Bestellungen gelten soweit im Einzelnen nicht anders vereinbart ist ausschließlich die
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bernd Kraft GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bernd Kraft GmbH 1 1. Geltungsbereich 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen an die Bernd Kraft GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Abweichende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der DILEB Maschinenbau GmbH & Co. KG Stand: November 2011
Allgemeine Einkaufsbedingungen der DILEB Maschinenbau GmbH & Co. KG Stand: November 2011 1 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
MehrUnternehmensbereich Dokumentationserstellung
1. Allgemeines 1.1. Auf die mit Stötefalke-Consulting geschlossenen Verträge über Dienstleistungen und Produkte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, sowie Risikobeurteilungen und Beratungen,
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 1 Allgemeines
INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines... 2 2 Lieferzeit und Lieferort... 3 3 Preise, Rechnung und Zahlung... 4 4 Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz... 5 5 Sonstiges... 6 6 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand...
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab )
Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab 01.04.2017) Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen mefro wheels GmbH, Solingen 1. Vertragsabschluss 1.1 Angebote des Lieferanten sind für den Besteller kostenlos. 1.2 Bestellung, Vereinbarungen und Änderung sind nur verbindlich,
Mehr2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der
27. März 2002 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Klenk & Sohn Versorgungsanlagenbau GmbH 1. Geltung der Einkaufsbedingungen Auf die gesamte Beziehung der Klenk & Sohn Versorgungsanlagenbau GmbH (nachfolgend:
Mehrit best Sommerhalde 28 Fon +49 (7144) it solution it project Steinheim Fax +49 (7144)
Allgemeine Geschäftsbedinungen 1. Allgemeines Für den Geschäftsverkehr zwischen it-best und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrAEB Allgemeine Einkaufsbedingungen
AEB Allgemeine Einkaufsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen und Verträge, die die Firma NIRONIT Edelstahlhandel GmbH
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens
MehrAllgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Stand: 23.01.2017 MEN@NET GmbH Seite 1 von 5 Tel.: +49 (0) 451 5040500 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
MehrKonferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen. der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge Essen Oldenburg. Stand
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fa. Vogelsang GmbH & Co. KG Holthöge 10 14 49632 Essen Oldenburg Stand 07-2017 1. Geltungsbereich Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Mettler-Toledo GmbH, Giessen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Mettler-Toledo GmbH, Giessen 1. Abschluß des Vertrages, Angebote, Schriftformklausel, Bestellungen 1.1. Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Mettler-Toledo liegen
Mehr(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
FBT Feinblechtechnik GmbH Ludwig-Erhard-Ring 9 15827 Blankenfelde-Mahlow Telefon 033708 548-0 Telefax 033708 548-99 FBT Feinblechtechnik GmbH Ludwig-Erhard-Ring 9 15827 Blankenfelde-Mahlow info@feinblechtechnik.de
MehrEinkaufsbedingungen. Telefon Telefax (0) (0)
Carl Geringhoff GmbH & Co. KG Gersteinstraße 18 D-59227 Ahlen Telefon Telefax E-Mail +49 (0) 2382 9814-0 +49 (0) 2382 9814-40 info@geringhoff.de www.geringhoff.de Einkaufsbedingungen Vorwort. Die Geringhoff
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Online-Shop der Muster GmbH Musterstraße
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des. CAD Zeichenbüro Göksu. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des CAD Zeichenbüro Göksu 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen, juristischen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen. der Automation Elektro Kreutzpointner AEK- GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Automation Elektro Kreutzpointner AEK- GmbH Ausgabe: Januar 2019 1 Allgemeines 2 Angebot und Bestellung 3 Preise und Rechnung 4 Liefertermine 5 Versand und Lieferung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
Mehrder Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:
Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende
MehrAllgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe 1. Geltungsbereich 1.1 Für Lieferungen und Leistungen
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrNTEC. Schul terschraube ISO September 201 5
NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.
MehrALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GIKO Verpackungen GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GIKO Verpackungen GmbH 1 GELTUNGSBEREICH UND UMFANG 1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Waren verkaufen.
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH. 1. Geltungsbereich
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikronis GmbH 1. Geltungsbereich a. Die Mikronis GmbH (nachfolgend "Dienstleisterin") ist ein Ingenieurbüro zur Planung und Herstellung von elektrotechnischen Anlagen,
MehrAGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Ineltek GmbH
INELTEK GmbH - Hauptstrasse 45-89522 Heidenheim Stand: Juni 2010 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Ineltek GmbH 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1. Für alle Bestellungen für Ineltek GmbH im folgenden Ineltek
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger
Mehr