Studienordnung für das Hauptfach, das erweiterte Hauptfach, das Nebenfach und das Ergänzungsfach Philosophie im 2- Fächer-Bachelor-Studiengang

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1 tudienordnung für das Hauptfach, das erweiterte Hauptfach, das Nebenfach und das Ergänzungsfach im 2- Fächer-Bachelor-tudiengang Die Fakultät 3 (Geschichts- und Kulturwissenschaften) Universität des aarlandes hat auf Grund des 54 des Gesetzes Nr. 556 über die Universität des aarlandes (Universitätsgesetz UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl.. 782), zuletzt geänt durch das Gesetz Nr. 600 zur Änung des aarländischen Hochschulgebührengesetzes und aner Gesetze vom 2. Juli 2006 (Amtsbl.. 226), folgende tudienordnung für das Hauptfach, das erweiterte Hauptfach, das Nebenfach und das Ergänzungsfach im 2-Fächer-Bachelor-tudiengang erlassen, die nach Zustimmung des enats Universität des aarlandes hiermit verkündet wird. Geltungsbereich Diese tudienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Hauptfachs, des erweiterten Hauptfachs, des Nebenfachs und des Ergänzungsfachs im 2-Fächer-Bachelor-tudiengang auf Grundlage Prüfungsordnung Philosophischen Fakultäten Universität des aarlandes für Bachelor-tudiengänge vom 26. April Zuständig für die Organisation von Lehre, tudium und Prüfungen ist die Fakultät 3 (Geschichts- und Kulturwissenschaften) Universität des aarlandes. 2 Ziele des tudiums und Berufsfeldbezug () Mit einem 2-Fächer-Bachelor-tudiengang, in dem als Hauptfach, erweitertes Hauptfach, Nebenfach o Ergänzungsfach studiert wird, wird ein grundständiger wissenschaftlicher tudiengang angeboten, zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ziel des tudienganges ist es, die Absolventinnen und Absolventen durch eine wissenschaftliche Grundqualifikation in und durch die Ausbildung eines breiten pektrums an chlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit zu führen und gleichzeitig diejenigen Kompetenzen zu vermitteln, die zu einer erfolgreichen Fortsetzung des tudiums in einem Masterstudiengang befähigen. tudierenden, die ein anschließendes Masterstudium beabsichtigen, wird nahegelegt, als erweitertes Hauptfach zu studieren. Der tudiengang bereitet nicht auf eine eng umrissene berufliche Tätigkeit vor. Deshalb sollen neben den inhaltlichen Grundlagen des Fachs auch fachübergreifende Kompetenzen vermittelt werden. (2) Außer Aneignung fundierter Kenntnisse über systematische und historische philosophische Grundfragen und Grundprobleme sowie Antwortversuche und Lösungsansätze zielt das tudium generell auf die Ausbildung einer analytischen Kernkompetenz ab, also auf die Förung analytischen Denkens, argumentativer Kompetenz und Fähigkeit zu methodischem Vorgehen. Die analytische Kernkompetenz umfasst insbesone: - die Fähigkeit zur Bewertung von Argumenten, Beweisen und Annahmen aufgrund von formal- und materiallogischer Methodenbeherrschung; - die Fähigkeit, komplexe achverhalte analytisch zu durchdringen, sie klar und strukturiert in schriftlicher und mündlicher Form zu vermitteln; - die Fähigkeit zu einem bewussten, sorgfältigen und differenzierten Umgang mit prache; - die Fähigkeit zur kritischen Reflexion über Verfahren und Voraussetzungen des eigenen

2 Fachs sowie wissenschaftlichen Arbeitens überhaupt und damit einhergehend die Fähigkeit zum interdisziplinären issens- und Methodentransfer. Die an Universität des aarlandes ist Analytischen tradition sowie einem interdisziplinären Ansatz verpflichtet, neben sonstigen geisteswissenschaftlichen Disziplinen auch Bereiche wie die Natur- und ozialwissenschaften, Mathematik und ane Fachwissenschaften berücksichtigt. Der interdisziplinäre Ansatz trägt dem Umstand Rechnung, dass sich eine ganze Reihe traditioneller philosophischer Fragestellungen auf Gegenstände beziehen, zu denen inzwischen ane wissenschaftliche Disziplinen, die sich im Laufe Ausdifferenzierung issenschaften von abgespalten haben, in teils erheblichem Umfang philosophisch verwertbare Resultate erzielen konnten. Darüber hinaus dienen die entsprechenden Teile des Lehrangebots dem praktischen Zweck, zu einer Verbreiterung beruflichen Möglichkeiten von Absolventinnen und Absolventen beizutragen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich für tudierende durchaus, die ahl eines nichtgeisteswissenschaftlichen Nebenfachs zu erwägen. Im Fall einer solchen ahl muss /die tudierende einen Antrag gemäß 5 (4) Prüfungsordnung Philosophischen Fakultäten Universität des aarlandes für Bachelor-tudiengänge vom 26. April 2007 stellen, vom entsprechenden Prüfungsausschuss genehmigt werden muss. Neben Ausbildung analytischen Kernkompetenz zielt das tudium auf die Entwicklung folgen Kompetenzen: - Fähigkeit zur kritischen Reflexion auf Bedingungen und Möglichkeiten ethischen Handelns in Gesellschaft, issenschaft und Politik (ethisch-gesellschaftskritische Kompetenz); - Fähigkeit, fachliche Informationen und Quellen eigenständig zu suchen, aufzubereiten, zu bewerten und zu präsentieren (Informationskompetenz); - Fähigkeit zur öffentlichen Vermittlung und argumentorientierten Aufbereitung von Fachwissen und ebensolchen Diskussionsführung (Präsentations- und Moationskompetenz); - Fähigkeit, den eigenen fachlichen tandpunkt sowohl zu vertreten als auch zu relativieren (ozialkompetenz); - Fähigkeit, den inneren Zusammenhang philosophischer Konzeptionen und ysteme von en eigenen inhaltlichen und historischen Voraussetzungen her zu verstehen (hermeneutische Kompetenz); - Fähigkeit zum kritischen Umgang mit philosophischen historischen Quellen sowie zum philologisch adäquaten Umgang mit philosophischen Texten (philologisch-historische Kompetenz). (3) Ausbildungsadäquate Tätigkeiten sind in den folgenden Berufsfeln möglich: chule und Hochschule; Erwachsenenbildung; Verlagswesen; Journalismus; philosophische Beratung; Bibliotheks- und Archivwesen sowie öffentliche Verwaltung (höherer Dienst); Organisations- bzw. Consulting- und Managementtätigkeiten im staatlich-administrativen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich; bio- und umweltethische sowie sozialethische Beratung von Entscheidungsträgern und Evaluation von Maßnahmen in Politik, irtschaft und issenschaft. 3 tudienbeginn Das tudium des erweiterten Hauptfachs, Hauptfachs, Nebenfachs und Ergänzungsfachs kann in Regel jeweils zum intersemester eines Jahres aufgenommen werden. Die Angabe empfohlenen emester in den Tabellen in 6 bezieht sich auf ein im intersemester begonnenes tudium. 2

3 4 Art Lehrveranstaltungen () Grundvorlesungen (GV, 2 o 4 ) dienen dem Erwerb von Grundkenntnissen. ie vermitteln issen über zentrale philosophische achverhalte und Problemstellungen sowie über systematisch und historisch grundlegende philosophische Positionen. (2) Vorlesungen (V, 2 ) dienen entwe Vermittlung von Überblicks- o Vermittlung von pezialwissen über philosophische Teilgebiete, Epochen, Autoren/Autorinnen o Forschungs- und Problemlagen; im ersten Fall haben sie eher einführenden, im zweiten eher vertiefenden Charakter. (3) eminare (, 2 ) sind vertiefende. ie sollen zum wissenschaftlichen Arbeiten anleiten und dienen Bearbeitung und Diskussion weiterführen Themen und Problemstellungen. Diese werden von den tudierenden durch Anwendung erworbener ach- und Methodenkenntnisse sowie Arbeitstechniken sowohl in selbständiger Arbeit an ausgewählter Literatur als auch in eminardiskussion erschlossen. (4) Das Kolloquium zur Bachelorarbeit (K, 2 ) ist ein obligatorisches Kolloquium für tudierende, die ihre Bachelorarbeit schreiben; dieses Kolloquium findet in demjenigen emester (in Regel im ommersemester) statt, in dem die Bachelorarbeiten geschrieben werden, und dient methodologischen und inhaltlichen Erörterung jeweiligen Themen Bachelorarbeit(en). 5 Aufbau und Inhalte des tudiums (a) Module sind im Allgemeinen entwe e o Vertiefungsmodule. e bestehen entwe nur aus Grundelementen, o sie bestehen aus Grundelementen (, 5 (2), (3)) und Vertiefungselementen (VE, 5 (4), (5)). Eine Ausnahme von dieser Regel ist das : Einführung in die ( 5 (6); 6 (), (2), (3), (4)). Vertiefungsmodule ( 6 (), (2), (3), (4)) bestehen nur aus Vertiefungselementen (VE, 5 (4), (5)). Neben den Grund und Vertiefungsmodulen gibt es noch das Modul Bachelorarbeit ( 6 (), (2)). Der Besuch von Vertiefungselementen eines s setzt in Regel den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Grundelements voraus. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen sind in Prüfungsordnung aufgeführt. Ausnahmen können nur durch den durch den Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Dozenten/ Dozentin des entsprechenden Vertiefungselementes genehmigt werden. Grundelemente umfassen in Regel 2. Eine Ausnahme von dieser Regel ist das Grundelement im prachphilosophie/logik ( 6 (), (2), (3), (4)), welches 4 umfasst. Es handelt sich bei Grundelementen in Regel um eine Grundvorlesung o eine Vorlesung. In den Grundelementen wird entwe eine benotete o eine e Prüfungsleistung ( 6) erbracht: (a) In den en, die aus zwei Grundelementen o zwei Einführungsveranstaltungen bestehen ( : Einführung in die, 3:, 5: des issens und issenschaft) muss /die tudierende in beiden Elementen des jeweiligen Moduls eine Prüfungsleistung ablegen, die jeweils benotet wird. Die Note des besser benoteten Modulelements gilt genau dann als Modulnote und wird mit vollen 3

4 Anzahl CP des gesamten Moduls gewichtet, wenn im jeweils anen Modulelement eine Note besser o gleich ausreichend erzielt wird. In den en, die aus einem Grundelement und einem Vertiefungselement bestehen ( 4: des Geistes/Anthropologie, 6: Ethik), müssen in den Grundelementen Leistungen erbracht werden, die mit bestanden bewertet werden. In diesen Modulen werden die in den jeweiligen Vertiefungselementen erbrachten Leistungen benotet, und die Benotung dieser Leistungen gilt als Benotung jeweiligen Modulprüfungen, sofern die Leistung im jeweiligen Grundelement als bestanden gewertet wird. (c) Im 2: prachphilosophie/logik wird das Grundelement benotet. Die dort zu erbringende Prüfungsleistung ist die Modulprüfungsleistung. Ein erfolgreich abgeschlossenes Grundelement wird in Regel mit 4,5 CP bewertet (Präsenz CP, elbststudium 2 CP, Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung,5 CP). Eine Ausnahme von dieser Regel ist das Grundelement prachphilosophie/logik ( 6 (), (2), (3), (4)), das mit 9 CP bewertet wird (Präsenz 2 CP, elbststudium 4 CP, Prüfungsvorbereitung/ Prüfungsleistung 3 CP). (c) Die folgenden Grundelemente werden angeboten: - Erkenntnistheorie, - Ethik, - (E Antike und Mittelalter), - (E2 Neuzeit und Gegenwart), - des Geistes/Anthropologie, - prachphilosophie/logik, - issenschaftstheorie. (d) Ein Vertiefungselement ist ein eminar o eine Vorlesung im Umfang von jeweils 2. In jedem Vertiefungselement wird eine benotete o e Prüfungsleistung ( 6) erbracht: () In jedem Vertiefungsmodule muss /die tudierende in beiden Elementen des jeweiligen Moduls eine Prüfungsleistung ablegen, die jeweils benotet wird. Die Note des besser benoteten Modulelements gilt genau dann als Modulnote und wird mit vollen Anzahl CP des gesamten Moduls gewichtet, wenn im jeweils anen Modulelement eine Note besser o gleich ausreichend erzielt wird. Ein erfolgreich abgeschlossenes Vertiefungselement wird mit 6 CP bewertet. (Handelt es sich um ein eminar, so erklärt sich die Anzahl CP für dieses Element wie folgt: Für die Präsenz ist CP (bzw. genauer: einem CP entsprechende Zeitaufwand) angedacht, für das elbststudium 2 CP und für die Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung 3 CP; handelt es sich um eine Vorlesung, so sind für die Präsenz CP, für das elbststudium CP und für die Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung 4CP vorgesehen.) Eine Ausnahme bildet das Vertiefungselement Theoretische Ethik im Ethik im Bachelor-Ergänzungsfach, welches nur mit 4,5 CP bewertet wird. (Handelt es sich um ein eminar, so sind dort für die Präsenz CP, für das elbststudium 2 CP und für die Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung,5 CP vorgesehen; handelt es sich um eine Vorlesung, so sind für die Präsenz CP, für das elbststudium CP und auf die Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung 2,5 CP vorgesehen.) Der Besuch von Vertiefungselementen eines Vertiefungsmoduls setzt in Regel den erfolgreichen Abschluss des jeweils thematisch passenden Grundelements des entsprechenden s voraus. o können Vertiefungselemente Praktische nur besucht werden, wenn das Grundelement Ethik des s Ethik erfolgreich abgeschlossen wurde, Vertiefungselemente erst nach erfolgreichem Abschluss bei Grundelemente des s, Vertiefungselemente Theoretische, die z.b. dem Themengebiet 4

5 issenschaftstheorie zuzuordnen sind, erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundelements issenschaftstheorie des s des issens und issenschaft etc. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen sind in Prüfungsordnung aufgeführt. Ausnahmen können nur durch den Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Dozenten/ Dozentin des entsprechenden Vertiefungselementes genehmigt werden. (e) Die folgenden Vertiefungselemente werden angeboten: Im Rahmen e: - VE des Geistes/Anthropologie, - VE Theoretische Ethik; im Rahmen Vertiefungsmodule: - VE freie Zuordnung, - VE, - VE Praktische, - VE Theoretische. (f) Des eiteren werden im Rahmen des s Einführung in die zwei Einführungsveranstaltungen im Umfang von jeweils 2 angeboten: - Einführung in die Theoretische, - Einführung in die Praktische. Die Teilnahme an diesen wird mit jeweils 4,5 CP bewertet (Präsenz CP, elbststudium 2 CP, Prüfungsvorbereitung/Prüfungsleistung,5 CP). (g) elche jeweils angegebenen möglichen Prüfungsleistungen ( 6) tatsächlich angeboten werden bzw. wird, liegt im Ermessen des Dozenten/ Dozentin. (h) Module werden in Regel im zweisemestrigen Turnus angeboten. Das aus zwei Einführungsveranstaltungen ( 5 (6)) bestehende Einführungsmodul wird, beginnend im, ebenfalls in einem zweisemestrigen Turnus angeboten; die Einführungsveranstaltungen finden in Regel sukzessiv (eine im, die ane im ) statt, können ausnahmsweise aber auch parallel (beide im ) stattfinden. Die einzelnen werden so angeboten, dass ein sinnvoller und zügiger tudienablauf (gemäß 3) möglich ist. (i) Detaillierte Informationen zu den Inhalten Module und werden im Modulhandbuch gegeben, das in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Änungen an den Festlegungen des Modulhandbuchs, die nicht in dieser tudienordnung geregelt sind, sind dem zuständigen tudiendekan/ zuständigen tudiendekanin anzuzeigen und in geeigneter Form zu dokumentieren. 5

6 6 tudien- und Prüfungsleistungen () Vorbemerkungen Die in palte Regelstud. em. angegebenen Zahlen geben als Orientierungshilfe den Zeitraum an, in dem das Modul als innerhalb Regelstudienzeit abgeschlossen gilt. (Diese Angabe ist nicht de jure, aber im vorliegenden Fall de facto nahezu immer identisch mit Angabe des empfohlenen emesters (vgl. Modulhandbuch). Letztere bietet eine Orientierungshilfe und Empfehlung dafür, in denen das betreffende Modul bei einem in Regelstudienzeit abzuschließenden tudium am besten belegt werden sollte. ind in palte Prüfungsl. mehrere Möglichkeiten für die Prüfungsleistung in einem Modulelement angegeben, so wird die Art Prüfungsleistung durch den Dozenten/die Dozentin festgelegt. 6

7 (2) Im erweiterten Hauptfach: Im Rahmen des tudiums müssen folgende tudien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 7 CP erbracht werden: Regelstud. em. Prüfungsl. mit Angabe : Einführung in die.-2. Einführung in die Theoretische V 2 4,5 Klausur (u/b) Einführung in die Praktische V 2 4,5 Klausur (u/b) 2: prachphilosophie/ Logik. prachphilosophie/ Logik GV 4 9 Klausur Prüfung 3: 2. (E Antike und Mittelalter) (E2 Neuzeit und Gegenwart) V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 7

8 4: des Geistes/ Anthropologie (0,5 CP) Regelstud. em des Geistes/ Anthropologie VE des Geistes/ Anthropologie Prüfungsl. mit Angabe GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur Prüfung 8

9 Regelstud. em. Prüfungsl. 5: des issens und issenschaft 3. Erkenntnistheorie issenschaftstheorie V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 6: Ethik (0,5 CP) Ethik GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) VE Theoretische Ethik 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur Prüfung 9

10 Regelstud. em. Prüfungsl. Vertiefungsmodul : Theoretische (2 CP) VE Theoretische Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Prüfung u/ Vertiefungsmodul 2: Freies Modul (2 CP) VE freie Zuordnung Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Es sind zwei Vertiefungselemente Theoretische zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 2 Es sind zwei Vertiefungselemente freie Zuordnung zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 0

11 Vertiefungsmodul 3: Praktische (2 CP) Regelstud. em VE Praktische 2 Prüfungsl. 2 6 Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Vertiefungsmodul 4: (2 CP) VE Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Bachelorarbeit Bachelor- Arbeit (2 CP) 6 Begleitendes Kolloquium Arbeit N /A 0 Arbeit K 2 2 chriftliche o mündliche Leistung (nach Festlegung durch den Dozenten/die Dozentin, (u)) Es sind zwei Vertiefungselemente Praktische zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 2 Es sind zwei Vertiefungselemente zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein.

12 (3) Im Hauptfach: Im Rahmen des tudiums des Hauptfachs müssen folgende tudien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 93 CP erbracht werden (wobei unter, die im Folgenden durch das Kürzel P als ahlpflichtveranstaltungen gekennzeichnet sind, eine Auswahl getroffen werden kann): Regelstud. em. Prüfungsl. mit Angabe : Einführung in die.-2. Einführung in die Theoretische V 2 4,5 Klausur (u/b) Einführung in die Praktische V 2 4,5 Klausur (u/b) 2: prachphilosophie/ Logik. prachphilosophie/ Logik GV 4 9 Klausur o mündl. Prüfung 3: 2. (E Antike und Mittelalter) (E2 Neuzeit und Gegenwart) V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 2

13 Regelstud. em. Prüfungsl. mit Angabe 4: des Geistes/ Anthropologie (0,5 CP) des Geistes/ Anthropologie VE des Geistes/ Anthropologie GV 2 4,5 Klausur (u) o mündl. Prüfung (u) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur o mündl. Prüfung 3

14 Regelstud. em. Prüfungsl. 5: des issens und issenschaft 3. Erkenntnistheorie issenschaftstheorie V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 6: Ethik (0,5 CP) Ethik GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) VE Theoretische Ethik 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur Prüfung 4

15 ahlpflichtmodule Regelstud. em. Prüfungsl. Vertiefungsmodul : Theoretische (2 CP) P VE Theoretische Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Prüfung u/ Vertiefungsmodul 2: Freies Modul (2 CP) P VE freie Zuordnung Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Prüfung (u/b) 2 Zwei vier ahlpflichtmodule sind zu absolvieren. 2 Es sind zwei Vertiefungselemente Theoretische zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 3 Es sind zwei Vertiefungselemente freie Zuordnung zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 5

16 ahlpflichtmodule Regelstud. em. Vertiefungsmodul 3: Praktische (2 CP) P VE Praktische 2 2 Prüfungsl. 2 6 Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Vertiefungsmodul 4: (2 CP) P VE Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) (u/b) o Hausarbeit (u/b) [o] V 2 6 Klausur (u/b) Zwei vier ahlpflichtmodule sind zu absolvieren. 2 Es sind zwei Vertiefungselemente Praktische zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 3 Es sind zwei Vertiefungselemente zu belegen. Diese können entwe a) zwei eminare o b) zwei Vorlesungen o c) ein eminar und eine Vorlesung sein. 6

17 Bachelorarbeit Bachelor- Arbeit (2 CP) Regelstud. em. 6 Arbeit N /A CP Prüfungsl. 0 Arbeit Begleitendes Kolloquium K 2 2 chriftliche o mündliche Leistung (nach Festlegung durch den Dozenten/die Dozentin, (u)) 7

18 (4) Im Nebenfach: Im Rahmen des tudiums des Nebenfachs müssen folgende tudien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 63 CP erbracht werden: Regelstud. em. Prüfungsl. : Einführung in die.-2. Einführung in die Theoretische V 2 4,5 Klausur (u/b) Einführung in die Praktische V 2 4,5 Klausur (u/b) 2:prachphilosophie/ Logik. prachphilosophie/ Logik GV 4 9 Klausur Prüfung 3: 4. (E Antike und Mittelalter) (E2 Neuzeit und Gegenwart) V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 8

19 4: des Geistes/ Anthropologie (0,5 CP) Regelstud. em des Geistes/ Anthropologie VE des Geistes/ Anthropologie Prüfungsl. GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur Prüfung 9

20 Regelstud. em. Prüfungsl. 5: des issens und issenschaft 3. Erkenntnistheorie issenschaftstheorie V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) 6: Ethik (0,5 CP) Ethik GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) VE Theoretische Ethik 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 6 Klausur Prüfung 20

21 Regelstud. em. Vertiefungsmodul : (6 CP) VE Theoretische (P) 4 angegebenen VE dieses Moduls 2 6 o Prüfungsl. mit Angabe Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit VE freie Zuordnung (P) VE Praktische (P) VE (P) 2 6 Der Besuch von Vertiefungselementen eines Vertiefungsmoduls setzt in Regel den erfolgreichen Abschluss des jeweils thematisch passenden Grundelements des entsprechenden s voraus. o können Vertiefungselemente Praktische nur besucht werden, wenn das Grundelement Ethik des s Ethik erfolgreich abgeschlossen wurde, Vertiefungselemente erst nach erfolgreichem Abschluss bei Grundelemente des s, Vertiefungselemente Theoretische, die z.b. dem Themengebiet issenschaftstheorie zuzuordnen sind, erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundelements issenschaftstheorie des s des issens und issenschaft etc. Ausnahmen können nur durch den Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Dozenten/ Dozentin des entsprechenden Vertiefungselementes genehmigt werden. Es ist genau eins vier Vertiefungselemente zu absolvieren. 2

22 (5) Im Ergänzungsfach: Im Rahmen des tudiums des Ergänzungsfachs müssen folgende tudien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 24 CP erbracht werden: Regelstud. em. Prüfungsl. : Einführung in die.-2. Einführung in die Theoretische V 2 4,5 Klausur (u/b) Einführung in die Praktische V 2 4,5 Klausur (u/b) 22

23 2:prachphilosophie/ Logik P 3: P 6: Ethik P Regelstud. em. ahlpflichtmodule 3. o 5. prachphilosophie/ Logik 2. o (E Antike und Mittelalter) (E2 Neuzeit und Gegenwart) Prüfungsl. GV 4 9 Klausur Prüfung Ethik VE Theoretische Ethik V 2 4,5 Klausur (u/b) V 2 4,5 Klausur (u/b) GV 2 4,5 Klausur (u) Prüfung (u) 2 4,5 2 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit [o] V 2 4,5 2 Klausur Prüfung 2 Genau eines drei ahlpflicht-e muss absolviert werden. 2 Von Creditpointvergabe im Hauptfach Bachelor abweichende Creditpoint-Menge (4,5 statt 6 CP). 23

24 Vertiefungsmodul (6 CP) Regelstud. em VE Theoretische (P) 4 angegebenen VE dieses Moduls Prüfungsl. 2 6 Referat (mit o schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit VE Praktische (P) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit VE (P) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit VE freie Zuordnung (P) 2 6 Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) o Hausarbeit Der Besuch von Vertiefungselementen eines Vertiefungsmoduls setzt in Regel den erfolgreichen Abschluss des jeweils thematisch passenden Grundelements des entsprechenden s voraus. o können Vertiefungselemente Praktische nur besucht werden, wenn das Grundelement Ethik des s Ethik erfolgreich abgeschlossen wurde, Vertiefungselemente erst nach erfolgreichem Abschluss bei Grundelemente des s, Vertiefungselemente Theoretische, die z.b. dem Themengebiet issenschaftstheorie zuzuordnen sind, erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundelements issenschaftstheorie des s des issens und issenschaft etc. Ausnahmen können nur durch den Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Dozenten/ Dozentin des entsprechenden Vertiefungselementes genehmigt werden. Es ist genau eins vier Vertiefungselemente zu absolvieren. 24

25 7 Optionalbereich Im Optionalbereich sollen berufsqualifizierende Zusatz- und chlüsselqualifikationen erworben werden, um den späteren Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. ird zum Hauptfach kein Ergänzungsfach gewählt, müssen zum Hauptfach aus dem Veranstaltungsangebot des Optionalbereichs Module im Umfang von 24 CP ausgewählt werden. 8 Auslandsaufenthalt () Allen tudierenden eines 2-Fächer-Bachelor-tudienganges mit als Hauptfach, als erweitertem Hauptfach o als Nebenfach wird nahegelegt, ein tudiensemester im Ausland zu absolvieren. (2) Die tudierenden sollten an einer Beratung zur Durchführung des Auslandsstudiums teilnehmen und im Vorfeld über ein Learning Agreement die Anerkennung von tudienleistungen klären. tudien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn tudienzeiten, tudienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforungen denjenigen des Hauptfachs bzw. des erweiterten Hauptfachs, des Nebenfachs o des Ergänzungsfachs im esentlichen entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sonn eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. (3) Über tudienmöglichkeiten, Austauschprogramme, tipendien und Formalitäten informieren sowohl das International Office als auch die Lehrenden Fachrichtung. Aufgrund langer Antragsfristen und Bearbeitungszeiten bei ausländischen Universitäten wie tipendiengebern sollte die Anmeldung für ein Auslandsstudium in Regel ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts erfolgen. 9 tudienplan Die tudiendekanin/der tudiendekan erstellt für jeden tudiengang auf Grundlage tudienordnung einen tudienplan, tudienordnung als Empfehlung an die tudierenden für einen sachgerechten Aufbau des tudiums hinzuzufügen ist. Dieser wird in geeigneter Form bekannt gegeben. 0 tudienberatung Den tudierenden wird empfohlen, zu Beginn ihres tudiums, vor einem geplanten Auslandsaufenthalt und vor Abschlussphase die am Institut angebotene tudienberatung in Anspruch zu nehmen und mit dem Fachrichtungsreferenten des Fachs sowie ggf. mit den Lehrenden des Fachs einen individuellen tudienplan abzusprechen. In-Kraft-Treten Diese tudienordnung für das Hauptfach, das erweiterte Hauptfach, das Nebenfach und das Ergänzungsfach im 2-Fächer-Bachelor-tudiengang tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt Hochschulen des aarlandes in Kraft. 25

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