Datenschutz im Luftsportverein
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- Petra Stieber
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München,
2 Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten 2
3 Zusammenfassung Datenschutz Datenschutz schützt Menschen, nicht Daten! Schutz vor falschem oder fahrlässigem Umgang mit Daten Schäden, Missbrauch, Manipulation Grundrecht: Wissen, wer was wann über einen kennt Korrektur- und Einspruchsrechte Aktuelle Brisanz: EU-DSGVO ab 25. Mai 2018 Höhere Anforderungen Höhere Bußgelder 3
4 Personenbezogene Daten im Luftsport Alle Daten zur Mitgliederverwaltung Name, Adresse, Kontaktdaten (Mail, Telefon) Geburtsdatum? Familienstand? Alle Daten für den Vereinsbetrieb Dienstpläne, Flugzeugreservierungen, Werkstattlisten, Alle Daten für den Flugbetrieb Flugbücher, Startkladden, Medicals? Lizenzen? Weitere Daten Getränkestrichlisten, 4
5 Besondere Kategorien Rassische und ethnische Herkunft Politische Meinungen Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen Gewerkschaftszugehörigkeit Genetische Daten Biometrische Daten (zur Identifizierung verwendbar) Gesundheitsdaten Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung 5
6 Anforderungen im Datenschutz Für welche Vereine gelten die Gesetze? Für alle! DSGVO betrifft alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, egal welcher Rechtform und Größe Wer ist im Verein zuständig für den Datenschutz? Der Vorstand Ein bestellter Datenschutzbeauftragter ab 10 Personen, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind wenn besondere Daten verarbeitet werden Jeder Verein, der Medicals seiner Mitglieder speichert 6
7 Anforderungen im Datenschutz Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? Einwilligung Freiwillig, dokumentiert, widerrufbar Opt-In, nicht Opt-Out Vertragserfüllung Mitgliedschaft ist ein Vertrag Rechtliche Verpflichtung Schutz lebenswichtiger Interessen Berechtigte Interessen des Vereins Sehr schwammig!! Interessen immer benennen und dokumentieren 7
8 Anforderungen im Datenschutz Weitere neue Regelungen Recht auf Vergessen Recht auf Transparenz Technische Maßnahmen Videoüberwachung Homepage Social Media 8
9 Datenschutzbeauftragter Ab 10 Mitarbeitern Bei besonderen Daten (siehe Folie 6) Muss nicht Vereinsmitglied sein Eventuell Bereitstellung gemeinsamer Datenschutzbeauftragter über den LVB 9
10 Grundprinzipien Rechtmäßigkeit Zweckbindung Zweck muss definiert und dokumentiert sein Datenminimierung Nur so wenig speichern, wie für den Zweck nötig Korrektheit Sachlich richtig und aktuell Speicherbegrenzung Löschen von Daten, die nicht mehr benötigt werden Technisch und organisatorisch geschützt Sichere Systeme, geschulte Mitarbeiter 10
11 Was ist zu tun? Einhalten von Gesetzen muss auch nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO) Dokumentation Vorgaben und Gesetze lesen, Schulung besuchen Festlegung von Verantwortlichkeiten Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Datenschutzerklärungen aller Personen Getroffene Maßnahmen zum Datenschutz Datenschutz-Folgeabschätzungen und weitere 11
12 Was tut der LVB? Einholen weiterer Informationen über DOSB und DAeC DAeC GF-Tagung im März Eventuell bundesweite Informationen Handlungsempfehlungen (Hausaufgaben) Mustervorlagen (für Datenschutzerklärungen etc.) Aufnahme des Themas Datenschutz ins Seminar Recht, Steuern, Versicherungen (24.03., Manching) Bei Bedarf eigenes Seminar für Datenschutzbeauftragte 12
13 Was tut Vereinsflieger? Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung mit allen Vereinen Umgang mit den Daten Verantwortung für technische Maßnahmen etc. Bereits umgesetztes Maßnahmenpaket Zentrale Bereitstellung von Dokumenten EU-DSGVO Musterdokumente Checklisten 13
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