Vorvertragliche Information gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
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- Kai Günther
- vor 5 Jahren
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1 Vorvertragliche Information gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Mit dem folgenden Informationsschreiben möchten wir Ihnen unser allgemeines Leistungsangebot für den Senioren-Wohnpark Hennigsdorf GmbH Friedrich-Wolf-Straße Hennigsdorf näher bringen und Sie über den Inhalt unserer Dienstleistungen informieren. I. Wir über uns Wir heißen Sie in unserem Hause herzlich Willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen werden! Hauptziel unserer Pflege und Betreuung ist die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens unserer Bewohner. Dieses Ziel ist handlungsleitend für unsere gesamte Arbeit. Das bedeutet, wir pflegen und betreuen dergestalt, dass: die Bewohner in ihrer Lebenszufriedenheit gestärkt sind, die körperliche und psychische Gesundheit, die Autonomie und Kompetenzen der Bewohner und die sozialen Kontakte der Bewohner innerhalb und außerhalb der Einrichtungen je nach Situation wiederhergestellt, erhalten oder gefördert sind, die Privat- und Intimsphäre sowie das Privateigentum der Bewohner respektiert sind. Die kompetente Dienstleistung von Mensch zu Mensch ist somit unser zentrales Anliegen. Dies wird täglich gelebt und ist in unserem Leitspruch zusammengefasst: Besser, wir sind da. II. Die Einrichtung 1. Lage der Einrichtung Der Senioren-Wohnpark Hennigsdorf liegt in der gleichnamigen Stadt Hennigsdorf, im nördlichen Berliner Umland. Hennigsdorf gehört zum Landkreis Oberhavel und grenzt an die Berliner Bezirke Reinickendorf und Spandau. Der Stadtteil Hennigsdorf-Nord, in dem sich auch der Senioren-Wohnpark befindet, entstand in den siebziger Jahren. Die Einrichtung ist umgeben von einer herrlichen Parkanlage, in der ein Teich angelegt wurde, und die zum Spazieren, aber auch Verweilen einlädt. Eine Bushaltestelle befindet sich ca. 5 Gehminuten von der Einrichtung entfernt. Das Stadtzentrum Berlins kann man mit der S-Bahn in ca. 30 Minuten erreichen. Sowohl die Berliner Stadtautobahn als auch der Berliner Ring sind mit dem Auto in ca. 5 Minuten zu erreichen. Hennigsdorf selbst ist an zwei Autobahnzubringer angebunden. erstellt am: Seite : 1 von 10
2 In unmittelbarer Nähe der Einrichtung gibt es Supermärkte mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten, eine Apotheke sowie eine Postfiliale. Das Krankenhaus Hennigsdorf grenzt direkt an den Senioren-Wohnpark an und ist fußläufig durch die Parkanlage zu erreichen. Zur Einrichtung gehört auch ein öffentliches Café, in dem Bewohner und Gäste einen erstklassigen Service genießen können. Die Räumlichkeiten des Cafés können auch für Familienfeiern gemietet werden, wobei auf Wunsch auch die Ausrichtung der Feierlichkeiten von den Servicemitarbeitern übernommen werden kann. 2. Ausstattung Der Senioren-Wohnpark Hennigsdorf besteht aus zwei Gebäudekomplexen, wobei das Haus I vier Etagen und das Haus II sechs Etagen hat. Beide Häuser sind durch ein großzügig gestaltetes Foyer miteinander verbunden. Die Wohnbereiche sind in gleicher Zahl auf die Häuser I und II verteilt, wobei im Haus I jeweils eine Etage einem Wohnbereich entspricht. Im Haus II erstreckt sich je ein Wohnbereich über zwei Etagen, wobei jede Etage in beiden Häusern ihr eigenes Dienstzimmer besitzt. Alle Räumlichkeiten des Senioren-Wohnparks sind barrierefrei gestaltet und über Treppen und drei bzw. zwei Aufzüge erreichbar. Jeder Wohnbereich verfügt über mindestens einen eigenen Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche und ein eigenes Pflegebad. Besucher werden im Erdgeschoss an der Rezeption empfangen. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume der Leitung, Verwaltung und des Sozialdienstes die Ergotherapie und Physiotherapie, der Friseursalon und Kosmetikbereich, die Küche und der Speisesaal, das Café-Pavillon und ein Kiosk. Im Senioren-Wohnpark Hennigsdorf hat das Medizinisches Versorgungszentrum Hennigsdorf GmbH seine Räumlichkeiten. Die Anmeldung und die Behandlungsräume befinden sich im Erd- und der OP-Bereich im Kellergeschoss. Der Außenbereich des Senioren-Wohnparks ist gekennzeichnet durch eine wunderschöne Parkanlage. Der gesamte Park ist durch einen ebenen Rundweg alters- und behindertengerecht gestaltet und auch für Rollstuhlfahrer problemlos nutzbar. Die vielfältige Bepflanzung spricht das Auge und die Sinne des Betrachters an. In den Sommermonaten werden die Plätze rund um den Teich durch große Sonnenschirme vor zu starker Sonneneinstrahlung geschützt. 3. Qualitätsprüfungen Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ( 115 Abs.1a Satz 1 SGB XI) stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar veröffentlicht werden. Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung nach 115 SGB XI, welche am (Datum]) stattfand, sind folgende: erstellt am: Seite : 2 von 10
3 Pflege und medizinische Versorgung Umgang mit demenzkranken Bewohnern Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene Gesamtergebnis Befragung der Bewohner Sofern Sie weitere Informationen haben möchten, können Sie sich gerne an die Leitung der Pflegeeinrichtung wenden oder sich an den im Haus befindlichen Aushängen über die weiteren Ergebnisse der Qualitätsprüfung informieren. III. Unser Leistungsangebot Art, Inhalt und Umfang unserer Leistungen richten sich nach dem Versorgungsvertrag der Einrichtung nach 72,73 SGB XI und dem Rahmenvertrag gem. 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. Die ins Einzelne gehende Festlegung derjenigen Leistungen, auf die der Bewohner einen Anspruch hat, wird durch sogenannte Rahmenverträge gemäß 75 SGB XI, die auf der Ebene der Bundesländer geschlossen werden, geregelt. Eine genaue Beschreibung derjenigen Leistungen, die der Einrichtungsträger gegenüber dem Bewohner zu erbringen hat, ist daher im Rahmenvertrag, dessen Inhalt auch unmittelbar zum Inhalt des vorliegenden Vertrages wird, zu entnehmen. Die insoweit einschlägigen Vorschriften sind die hier im Folgenden aufgezählten Leistungen. 1. Pflege Die Leistungen der Allgemeinen Pflege umfassen die Unterstützung bei oder die Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens, wie beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilisation oder Ausscheidung. Grundpflegerische Maßnahmen führen wir aktivierend durch. Wir verstehen darunter den individuellen Einbezug von verbliebenen Ressourcen sowie die möglichst eigenständige Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens durch den Bewohner selbst. Unsere Ziele bei der aktivierenden Pflege sind die Selbständigkeit der Bewohner im Hinblick auf die Bewältigung des Alltags zu erhalten bzw. wiederzuerlangen, die Unterstützung der Bewohner dabei, mit den neuen Gegebenheiten ihrer Lebenssituation zurechtzukommen sowie eine für sie akzeptable und gewünschte Lebensqualität aufzubauen und zu erhalten, die Förderung der Eigeninitiative und Motivation der Bewohner. 2. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Unter Behandlungspflege werden die Maßnahmen verstanden, welche die ärztliche Diagnostik und medizinische Therapie unterstützen. Für diese Tätigkeiten bedarf es z.t. einer ärztlichen Anordnung. Zu Maßnahmen der Behandlungspflege gehören u.a. die Überwachung der Vitalzeichen, das Wundmanagement oder der Umgang mit Arzneimitteln sowie die Medikamentenausgabe. Sowohl die Behandlungs- als auch die o.g. Grundpflege führen wir unter Berücksichtigung neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Expertenstandards in der Pflege durch. Für die ärztliche Versorgung gibt es einen Standard, der den Pflegekräften Instrumente liefert, Defiziten in der ärztlichen Versorgung vorzubeugen und vorhandene Mängel zu beseitigen. erstellt am: Seite : 3 von 10
4 3. Leistungen der sozialen Betreuung Vorvertragliche Information gem. 3 WBVG PF 003n Wir wollen unseren Bewohnern ein Zuhause bieten und ihre Teilhabe am Gemeinschaftsleben fördern und erhalten. Hierzu bieten wir ihnen Aktivitäten an, die ihre sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnisse berücksichtigen. Die Angebote unterscheiden sich in regelmäßig und unregelmäßig wiederkehrende Angebote und einmalige Veranstaltungen. Folgende Angebote halten wir an sieben Tagen in der Woche für unsere Bewohner vor: Beschäftigungsangebote wie Gedächtnistraining, Kegeln, Gymnastik Tiertherapie Musiknachmittage und -abende Ausflüge Diavorträge Filmabende Veranstaltungen mit unterschiedlichen Themen und Aktivitäten Gottesdienste Einzeltherapien Darüber hinaus bieten wir folgende Veranstaltungen an: Tag der offenen Tür Geburtstagsfeiern Jahreszeitliche Feste wie Frühlings-, Sommer-, Oktoberfest oder Maifeier Feiertagsgestaltung wie Weihnachts- oder Osterfest, Mutter- und Vatertagsfeier Bei den angebotenen Leistungen der sozialen Betreuung orientieren wir uns an den Bedürfnissen unserer Bewohner. So ist es für immobile Bewohner schwierig, an Gruppenveranstaltungen teilzunehmen. Damit auch sie am Gemeinschaftsleben teilhaben können, versuchen wir die Teilnahme aller Bewohner an den Gruppenangeboten zu organisieren. Dadurch werden soziale Interaktion und Kommunikation gefördert. Zudem verbessern die Gruppenangebote die Kontakte der Bewohner untereinander und zur Gemeinde. Wenn es einem Bewohner nicht möglich ist, an den gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen, ergänzen wir die Gruppenangebote individuell durch Einzelangebote wie beispielsweise basale Stimulation, Validation, Gespräche. Wir beachten immer die Bedürfnisse und Persönlichkeit unserer Bewohner. Das bedeutet, dass sie an allen Aktivitäten teilnehmen oder sich in den eigenen Bereich zurückziehen können, wenn ihnen nach Ruhe zu Mute ist. Darüber hinaus beziehen wir bei der Planung und Durchführung der Angebote die Fähigkeiten, Fertigkeiten und die Biografie unserer Bewohner ein. So achten wir darauf, dass sie weder über- noch unterfordert werden. Bewohner mit kognitiven Defiziten erhalten von uns tagesstrukturierende Maßnahmen. An den Veranstaltungen können auch die Angehörigen unserer Bewohner teilnehmen. Dadurch werden die Kontakte zwischen ihnen gefördert und die Bewohner erfahren Halt, Zuwendung und soziale Unterstützung. Die Koordination der Angebote der sozialen Betreuung übernehmen unsere Pflegekräfte und unsere Ergotherapeuten. Wiederkehrende Angebote werden in einem Wochenplan zusammengestellt und für alle Bewohner und Angehörigen ersichtlich an einem Informationsbrett in jedem Wohnbereich ausgehangen. Hier können sich die Bewohner und Angehörigen auch über aktuelle Veranstaltungen informieren. erstellt am: Seite : 4 von 10
5 4. Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 87b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Für Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der von der privaten Pflegeversicherung des Bewohners beauftragte Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben, unterbreitet die Pflegeeinrichtung ein spezielles zusätzliches Betreuungsangebot, das über die o.g. (siehe 3.) soziale Betreuung hinausgeht. Bewohner sind berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder der private Versicherer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf festgestellt haben. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel folgender Aktivitäten: Malen und Basteln Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten Haustiere füttern und pflegen Musik hören, musizieren und singen Brett- und Kartenspiele Spaziergänge und Ausflüge Lesen und Vorlesen Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten 5. Wohnen Im Haus I (insgesamt 114 Zimmer) reicht die Zimmergröße von 22,07 m² bis 29,51 m². Hauptsächlich handelt es sich hier um Einzelzimmer. Im Haus II (insgesamt 93 Zimmer) haben alle Zimmer eine Größe von 27,59 m² und werden fast ausschließlich als Doppelzimmer genutzt. Zusätzlich befinden sich im Haus II die Zimmer zur besonderen Verwendung, die eine Größe von 20,00 m² aufweisen. Im Haus II sind ein Großteil der Zimmer mit einem Balkon ausgestattet und im Haus I haben alle Zimmer des Erdgeschosses eine eigene Terrasse. Eigene Möbel und Bilder dienen dazu, das eigene Zimmer so wohnlich wie möglich zu gestalten. Alle Zimmer sind mit hochwertiger Standardmöblierung (ein modernes Pflegebett, ein Schrank, ein Tisch und Stühle), einem Sanitärbereich sowie mit Radio-, Fernseh- und Telefonanschluss versehen. Über eine Rufanlage kann zu jeder Zeit Hilfebedarf signalisiert werden. 6. Unterkunft und Verpflegung 6.1 Unterkunft Die Zimmerreinigung erfolgt, mit Ausnahme von Sonntagen, täglich. Hierbei wird zwischen Sicht- und Unterhaltsreinigung unterschieden. Bei der Unterhaltsreinigung werden alle freien erstellt am: Seite : 5 von 10
6 Oberflächen und Fußböden im Zimmer sowie in der Nasszelle gereinigt. Bei der Sichtreinigung erfolgen eine Reinigung aller freien Oberflächen sowie des Fußbodens in den Nasszellen und eine Kontrolle auf Verschmutzungen im Bewohnerzimmer. Die Unterhaltsreinigung erfolgt Montags und Freitags. An den restlichen Tagen erfolgt die Sichtreinigung. Bettwäsche und Handtücher werden von der Einrichtung gestellt, selbstverständlich kann aber auch die persönliche Wäsche mit in die Einrichtung gebracht werden. Die Bewohnerwäsche wird von der hauseigenen Wäscherei gereinigt, gebügelt und schrankfertig zur Verfügung gestellt. 6.2 Verpflegung Die Erstellung des Grundspeisenplanes entsteht unter Berücksichtigung der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Richtlinien werden zudem um saisonale und regionale Besonderheiten ergänzt. Individuelle Ernährungsprogramme und Diäten werden ebenso auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zusammengestellt und berücksichtigen mögliche Einschränkungen der Kau- und Schluckfähigkeit sowie Besonderheiten bei gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnern. Wir bieten unseren Bewohnern mehrere Mahlzeiten am Tag: Frühstück 2.Frühstück (Zwischenmahlzeit) Mittagessen Kaffee / Vesper Abendessen Spätmahlzeit (Zwischenmahlzeit) Nachtmahlzeit (Zwischenmahlzeit) Alle Zwischenmahlzeiten werden bei Bedarf, pflegerischer oder ärztlicher Notwendigkeit oder auf persönlichen Wunsch angeboten. Die Mahlzeiten werden vorrangig im Speisesaal serviert. Bewohner, die nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen können oder wollen, erhalten ihre Mahlzeiten nach Wunsch auf dem Wohnbereich oder im Zimmer und werden je nach Bedarf von unseren Mitarbeitern bei der Nahrungsaufnahme unterstützt. Zudem achten wir darauf, dass unsere Bewohner ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Dazu stehen jederzeit und in unbegrenzter Menge warme und kalte Getränke zur Verfügung. IV. Umfang und Folgen eines Ausschlusses der Angebotspflicht nach 8 Abs.4 WBVG Die Pflegeeinrichtung kann in den folgenden Fällen die notwendigen Leistungen nicht anbieten, weshalb eine Anpassung der Leistungen an den veränderten Bedarf gem. 8 Abs.4 WBVG ausgeschlossen wird: a) Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten sowie von Patienten mit Krankheiten oder Behinderungen, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung und die Möglichkeiten der jederzeitigen Intervention erforderlich machen. Die Pflegeeinrichtung ist ihrer Konzeption nach für eine intensivmedizinische Versorgung personell, baulich und apparativ nicht ausgestattet. erstellt am: Seite : 6 von 10
7 b) Bewohner, für die ein Unterbringungsbeschluss vorliegt oder die sonst unterbringungsähnliche Maßnahmen benötigen. Die Pflegeeinrichtung betreibt keine geschlossene Abteilung, was Voraussetzung wäre, um diese Bewohner zu versorgen. Dies gilt insbesondere bei Bewohnern, bei denen eine Hinlauftendenz mit normalen Mitteln eines Hinläuferschutzes nicht mehr beherrschbar ist und die sich dadurch selbst gefährden. Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, in welchen die Pflegeeinrichtung die Leistungen nicht anbieten kann, ist der Träger der Pflegeeinrichtung auch zur Kündigung des Wohn- und Betreuungsvertrages berechtigt. V. Preise 1. Leistungsentgelte Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse und Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Pflegeeinrichtung festgelegt. Die Entgelte für Investitionsaufwendungen sind ebenfalls mit dem Sozialhilfeträger vertraglich geregelt. Das Gesamtentgelt richtet sich nach der zugewiesenen Pflegestufe und dem von Ihnen gemieteten Wohnraum. Die Entgeltbestandteile und aktuellen Entgelte sind zurzeit (Stand ): Nach Maßgabe der Einstufung in Pflegestufe 1 Allgemeine Pflegeleistungen Entgelt für Unterkunft und Verpflegung Entgelt für Unterkunft Entgelt für Verpflegung Investive Kosten Ausbildungsumlage Entgelt (ohne spezielle Serviceangebote) Abzüglich Pauschale der Pflegekasse gem. SGB XI Der Anteil des Bewohners am gesamten Entgelt beträgt Täglich Monatlich EUR 37,10 EUR 1.127,84 EUR 16,42 EUR 499,17 EUR 12,13 EUR 368,75 EUR 4,29 EUR 130,42 EUR 25,22 EUR 766,69 EUR 0,54 EUR 16,42 EUR 79,28 EUR 2.410,12 EUR 1.023,00 EUR 1.387,12 erstellt am: Seite : 7 von 10
8 2. Leistungs- und Entgeltveränderungen Vorvertragliche Information gem. 3 WBVG PF 003n Verändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf des Bewohners, erbringt die Pflegeeinrichtung die entsprechend angepassten notwendigen Leistungen. Allerdings kann die Pflegeeinrichtung in einigen wenigen Fällen den entsprechenden Bedarf nicht erfüllen. Aus den oben unter Punkt IV. genannten Bedingungen ergibt sich, in welchen Fällen eine Anpassung der Leistungen an einen veränderten Pflege- oder Betreuungsbedarf ausgeschlossen ist. 2.1 Änderung der Pflegestufe Wird der Bewohner aufgrund des erhöhten Pflege- oder Betreuungsbedarfs in eine höhere Pflegestufe eingestuft, ist die Pflegeeinrichtung berechtigt, durch einseitige Erhöhung gegenüber dem Bewohner den jeweils vereinbarten Pflegesatz für die höhere Pflegeklasse zu verlangen. Voraussetzung für diese einseitige Anpassung des Entgelts an die veränderten Leistungen ist, dass die Pflegeeinrichtung dem Bewohner gegenüber die Entgelterhöhung schriftlich angekündigt und begründet hat. Diese Ankündigung hat eine Gegenüberstellung der bisherigen und der aktuell notwendig zu erbringenden Leistungen sowie des bisherigen und des neuen Pflegesatzes zu enthalten. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Bewohner einer höheren Pflegestufe als der bisherigen zuzuordnen ist, so ist er auf schriftliche begründete Aufforderung des Trägers der Pflegeeinrichtung verpflichtet, bei seiner Pflegekasse die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Der Träger der Pflegeeinrichtung wird diese Aufforderung auch der zuständigen Pflegekasse des Bewohners bzw. ggf. dem zuständigen Sozialhilfeträger zuleiten. Weigert sich der Bewohner, den Antrag zu stellen, so ist der Träger der Pflegeeinrichtung berechtigt, ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach Zugang der Aufforderung vorläufig den Pflegesatz nach der nächsthöheren Pflegeklasse zu berechnen. Werden die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder dem von der Pflegeversicherung beauftragten Gutachter nicht bestätigt und lehnt die Pflegekasse deshalb eine Höherstufung ab, erstattet die Pflegeeinrichtung dem Bewohner den überzahlten Betrag unverzüglich nach Maßgabe des 87a Abs. 2 Satz 4 SGB XI. Die Rückzahlungspflicht der Pflegeeinrichtung besteht jedoch dann nicht, wenn die Höherstufung nur deshalb abgelehnt wird, weil der Bewohner der Mitwirkungspflicht im Rahmen der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder dem von der Pflegeversicherung beauftragten Gutachter nicht nachkommt. 2.2 Änderung der Berechnungsgrundlage Daneben kann der Träger der Pflegeeinrichtung eine Erhöhung des Entgelts verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt sowie die Erhöhung selbst angemessen sind. Die mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern jeweils vereinbarten bzw. von den Schiedsstellen nach 76 SGB XI bzw. 80 SGB XII festgesetzten Entgelte und Entgelterhöhungen sind als angemessen anzusehen. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen sind nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebes notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind. Der Träger der Pflegeeinrichtung hat dem Bewohner eine beabsichtigte Erhöhung des Entgeltes schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Aus der Mitteilung muss der Zeitpunkt hervorgehen, zu dem der Träger der Pflegeeinrichtung die Erhöhung des Entgelts verlangt. In der Begründung muss der Träger der Pflegeeinrichtung unter Angabe des Umlagenmaßstabs die Positionen, für die sich durch die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen. Der Bewohner schuldet das erhöhte Entgelt erstellt am: Seite : 8 von 10
9 frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens. Der Bewohner erhält rechtzeitig die Gelegenheit, die Angaben des Trägers der Pflegeeinrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen. Setzt eine Schiedsstelle gem. 76 SGB XI bzw. 80 SGB XII eine Entgelterhöhung fest, kann der Träger der Pflegeeinrichtung die Entgelterhöhung vom Bewohner ab dem von der Schiedsstelle für die Erhöhung festgesetzten Zeitpunkt verlangen. Voraussetzungen dafür ist allerdings die rechtzeitige Mitteilung und die Begründung der beabsichtigten Erhöhung. 3. Zusätzliche Leistungen Für besondere Komfortleistungen und andere Angebote (sonstige Leistungen genannt) bieten wir Ihnen Zusatzleistungen gemäß unserer aktuellen Zusatzleistungsliste an. VI. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten Anregungen und Beschwerden der Bewohner und deren Angehörigen sind wichtige Indikatoren für eine Verbesserung der Qualität in der Einrichtung. Selbstverständlich steht die Leitung der Pflegeeinrichtung den Bewohnern und deren Angehörigen vor Ort gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollte sich weiterer Beratungsbedarf ergeben, wenden Sie sich bitte an unser zentrales Beschwerdemanagement: Marseille-Kliniken AG - Hauptverwaltung - Beschwerdemanagement Sportallee Hamburg Darüber hinaus kann der Bewohner bei der Aufsicht für unterstützende Wohnformen des Landesamtes für Soziales und Versorgung um Beratung und Beschwerde ersuchen. Deren Kontaktdaten lauten: Landesamt für Soziales und Versorgung / Aufsicht für unterstützende Wohnformen / Außenstelle Potsdam Zeppelinstraße Potsdam Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Gerne werden sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mit freundlichen Grüßen erstellt am: Seite : 9 von 10
10 -Einrichtungsleitung- Der/die Interessent/in bzw. Betreuer/in bzw. Vertreter/in bestätigt, dass er/sie eine Ausfertigung der vorvertraglichen Information gemäß 3 WBVG erhalten hat. Ort, Datum Bewohner/in Ort, Datum ggf. Betreuer/in / Vertreter/in* Ort, Datum Einrichtungsleitung/ ggf. ein Vertreter des Trägers der Pflegeeinrichtung *Nicht zutreffendes bitte streichen erstellt am: Seite : 10 von 10
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