Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Studienbeginn. 3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Lehre und Studium.
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- Nadine Althaus
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1 Studienordnung für das 20- und das 23-Leistungs-punkte-Modulangebot Grundschulpädagogik/ Lernbereich Musisch- Ästhetische Erziehung (MÄERZ) in lehramtsbezogenen Bachelor-Studien-gängen mit dem Zweitfach bzw. dem Kernfach Grundschulpädagogik (60- bzw. 90-Leistungs-punkte Modulangebot) an Berliner Universitäten vom 8. November 2006 Aufgrund von 56 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 13. Februar 2003 zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes vom 2. Dezember 2004 (GVBl S. 484), hat der Fakultätsrat der Fakultät Bildende Kunst der Universität der Künste Berlin am 8. November 2006 folgende veränderte Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Lehre und Studium 4 Studienziele 5 Aufbau, Gliederung und Module des 20-Leistungspunkte-Modulangebots 6 Lehr- und Lernformen 7 Leistungspunkte 8 Studiennachweise 9 Lehrveranstaltungsnachweise 10 Modulabschlussbescheinigungen 11 Studienfachberatung 12 Module des Lernbereichs Musisch-Ästhetische Erziehung 13 Bachelorarbeit 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Anlagen: Module im Überblick Modulbeschreibungen 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des 20- und des 23-Leistungspunkte-Modulangebots Musisch-Ästhetische Erziehung im Rahmen des 60 Leistungspunkte umfassenden Zweitfachs bzw. des 90 Leistungspunkte umfassenden Kernfachs Grundschulpädagogik an Berliner Universitäten. Sie gilt in Verbindung mit der entsprechenden Prüfungsordnung. 2 Studienbeginn Das Modulangebot des Lernbereichs Musisch-Ästhetische Erziehung kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.
2 3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Lehre und Studium (1) Für Lehre und Studium des 20- bzw. des 23-Leistungspunkte-Modulangebots Musisch-Ästhetische Erziehung ist das Fachgebiet Musisch-Ästhetische Erziehung der Fakultät Bildende Kunst der Universität der Künste Berlin zuständig. (2) Für die Einhaltung der den Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung betreffenden Regelungen ist die Universität der Künste Berlin verantwortlich. 4 Studienziele (1) Als Lernbereich des vorfachlichen Unterrichts in der Primarstufe bringt die Musisch-Ästhetische Erziehung die Kunst im umfassenden Wortsinn (d. h. alle Künste umfassend) als dem Menschen wesentlich zugehörig zur Geltung. In Rückbindung an die Leib- und Sinneserfahrungen, an das Spiel und die explorative und experimentelle Welterkundung des Kleinkindes und jungen Schulkindes fördert sie das leibsinnliche Wahrnehmungsvermögen und führt die Schülerinnen und Schüler in die Welt der Künste ein. (2) Da die Berliner Grundschule auf ihrer Stundentafel keinen Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung ausweist, werden die Studierenden dazu befähigt, später in der Schule einerseits die lernbereichsintegrierenden Prinzipien des Lernbereichs im gesamten vorfachlichen Unterricht zur Geltung zu bringen, andererseits je nach individuellem Schwerpunkt den Kunst- oder Musikunterricht in der Primarstufe zu übernehmen. (3) Im Universitätsstudium der Musisch-Ästhetischen Erziehung werden Lernprozesse angeregt, in denen eigene ästhetische Erfahrungen, Sachkenntnisse und Fertigkeiten, pädagogisches, didaktisches und allgemein erziehungswissenschaftliches Denken sowie (kunst-) theoretische Reflexion gleichermaßen zu ihrem Recht kommen. Teilgebiete der Musisch-Ästhetischen Erziehung sind Bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater (Darstellendes Spiel), Literatur als Kunst sowie die ästhetischen Teilbereiche der audiovisuellen und elektronischen Medien. (4) Quer zu den künstlerischen Disziplinen, die Balance zwischen ihren Gemeinsamkeiten und ihrem spezifischen Eigensinn haltend, werden die Inhalte des Lernbereichs in sechs Gegenstandsbereiche gegliedert: 1. Der Leib und die Sinne 2. Elementare ästhetische Erfahrungen 3. Bauformen der Künste 4. Die Theaterkünste 5. Das Naturschöne 6. Zwischen Alltag und Kunst 5 Aufbau, Gliederung und Module des 20- bzw. des 23-Leistungspunkte-Modulangebots Musisch-Ästhetische Erziehung (1) Das 20-Leistungspunkte-Modulangebot Musisch-Ästhetische Erziehung im Rahmen des Zweitfachs Grundschulpädagogik ist in inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert. (2) Das 20- bzw. 23-Leistungspunkte-Modulangebot Musisch-Ästhetische Erziehung umfasst drei Module. Die Module sind der Anlage 1 zu entnehmen. (3) Ein Modul umfasst in der Regel mehrere inhaltlich aufeinander bezogene Lehr- und Lernformen. 6 Lehr- und Lernformen (1) Folgende Lehrveranstaltungsformen werden je nach aktuellem Lehrinhalt angeboten: 1. Übung / Kurs 2. Vorlesung 3. Einführung, Proseminar, Seminar, Hauptseminar 4. Studienprojekt 5. Kolloquium 6. Tutorien. (2) Die in Absatz 1 genannten Lehrveranstaltungsformen sind im Wesentlichen durch folgende Merkmale charakterisiert:
3 Übungen oder Kurse dienen in der Regel der Grundlegung von Erfahrungen mit und in Prozessen gestalterischer Aktivitäten in den künstlerisch-gestalterischen und technischen Bereichen. Eine Übung ist in der Regel eine Lehrveranstaltung, in der die in einer der sonstigen Lehrveranstaltungen erworbenen Kenntnisse exemplarisch geübt und vertieft werden. Die Teilnehmerzahl kann wegen begrenzter Arbeitsplatzkapazitäten beschränkt werden. Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in der Regel anhand breiter Themenstellungen zur Systematik und Methodik des Faches hingeführt werden. Einführungen vermitteln und vertiefen inhaltliche und methodologische Grundkenntnisse und beschreiben theoretische Modelle. Proseminare sind in der Regel Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden anhand einer begrenzten Thematik in die wissenschaftlichen und fachlichen Problemstellungen und in die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt werden. Seminare und Hauptseminare setzen fachliche und methodische Kenntnisse voraus. Die Studierenden werden in der Regel anhand der Erarbeitung des Forschungsstandes oder an speziellen Problemstellungen zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit angeleitet. Studienprojekte sind in der Regel Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Stundenumfang, die in besonderem Maße die selbstständige Arbeit an zusammenhängenden Themen bzw. Problemstellungen ermöglicht. Kolloquien zielen auf die Reflexion und Diskussion grundsätzlicher Fragestellungen des Faches und dienen der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand. Darüber hinaus begleiten Kolloquien die abschließende Phase des Studienganges, in der die schriftliche Arbeit erstellt wird. Dafür bieten sie ein Arbeitsforum. Tutorien sind Lehrveranstaltungen, die in erster Linie von Studierenden höherer Semester gehalten werden. In Tutorien werden grundsätzliche Techniken des wissenschaftlichen, künstlerischen und pädagogischen Arbeitens vertieft und gefestigt. 7 Leistungspunkte (1) Ein Leistungspunkt entspricht 30 Zeitstunden. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des in den und für die einzelnen Lehrveranstaltungen zu erbringenden zeitlichen Arbeitsaufwandes und erfordert eine positiv bewertete Arbeitsleistung. Die Leistung kann nach Maßgabe der Seminarleitung z.b. in folgender Form erbracht werden: Test Referat Thesenpapier schriftliche Ausarbeitung Entwicklungsmappe (Portfolio), Präsentation künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeiten (2) Im Laufe des Studiums sind für dieses Modulangebot insgesamt 20 bzw. 23 Leistungspunkte zu erbringen. (3) Die Bescheinigung erbrachter Leistungspunkte erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsnachweisen. 8 Studiennachweise Zu den Studiennachweisen gehören: Lehrveranstaltungsnachweise Modulabschlussbescheinigungen 9 Lehrveranstaltungsnachweise In jeder Lehrveranstaltung sind als Voraussetzung und Grundlage für die Vergabe der Leistungspunkte Arbeitsleistungen vorgesehen. Die Erbringung der jeweils geforderten Arbeitsleistungen wird durch die Ausstellung von Lehrveranstaltungsnachweisen belegt, aus denen die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte hervorgeht. Gegebenenfalls weisen die Leistungsnachweise auch differenzierte Noten auf, wenn sie als Teilprüfungen gelten. 10 Modulabschlussbescheinigungen
4 (1) Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulabschlussprüfung bzw. die entsprechenden Teilprüfungen bestanden wurden. Der Modulabschluss wird vom Prüfungsausschuss bescheinigt. (2) Aus der Modulabschlussbescheinigung gehen die besuchten Veranstaltungen, darin erbrachte Arbeitsleistungen und Leistungspunkte, Datum und Durchführung der Modulabschlussprüfung bzw. der entsprechenden Teilprüfungen sowie ihre Benotung hervor. 11 Studienfachberatung (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Universität der Künste Berlin durchgeführt. (2) Die Studienfachberatung wird von den hauptamtlichen Lehrkräften des Fachgebiets Musisch-Ästhetische Erziehung durchgeführt. Sie unterstützt die Studierenden durch fachspezifische, individuelle Beratung, insbesondere über Aufbau und Durchführung des Studiums. 12 Module des Modulangebots Grundschulpädagogik/ Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung (1) Der Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung umfasst folgende Module: Modul 1 (M 1 - Basismodul): Modul 2 (M 2 Aufbaumodul): Modul 3 (M 3 - Vertiefungsmodul): Einführung in den Lernbereich Der Eigensinn der Künste Das Zusammenspiel der Künste Ein detaillierter Überblick über die Module sowie die ausführlichen Modulbeschreibungen sind Anlage der Studienordnung. (2) Die schulpraktischen Studien im Kern- oder Zweitfach Grundschulpädagogik können im Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung absolviert werden. Die entsprechende Modulbeschreibung ist Anlage zur Studienordnung. 13 Bachelor-Arbeit Das Studium des Kernfachs Grundschulpädagogik wird mit der Bachelor-Arbeit beendet. Sie kann im Lernbereich MÄERZ geschrieben werden, wenn dieser als Wahlpflicht-Lernbereich studiert worden ist. In der Bachelorarbeit weisen die Studierenden mit einem Arbeitsaufwand von 10 Leistungspunkten ihre Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Fachgebiet Musisch- Ästhetische Erziehung als Studienbereich der Grundschulpädagogik nach. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität der Künste Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vom 16. Februar 2005 (UdK-Anzeiger 3/2005 vom 7. Juni 2005) außer Kraft. Anlage zur Studienordnung: Modulbeschreibungen für das 20- bzw. 23-Leistungspunkte-Modulangebot Grundschulpädagogik/Lernbereich Musisch-Ästhetische Erziehung (MÄERZ) in lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengängen mit dem Zweitfach Grundschulpädagogik (60-Leistungspunkte Modulangebot) oder mit dem Kernfach Grundschulpädagogik an Berliner Universitäten Die Module - Übersicht: Modul 1 (M 1 - Basismodul): Modul 2 (M 2 Aufbaumodul): Einführung in den Lernbereich 6 LP Der Eigensinn der Künste 8 LP
5 Modul 3 (M 3 - Vertiefungsmodul): Das Zusammenspiel der Künste 6 LP (bzw. 9 LP im Kernfach) Für Studierende des Kernfachs Grundschulpädagogik: Modul schulpraktische Studien 10 LP Modul 1 (M 1 - Basismodul): Einführung in den Lern bereich 1. Inhalte und Qualifikationsziele: Inhalte: Einführung in den Lernbereich MÄERZ: Erarbeitet werden Grundbegriffe, pädagogisch relevante Aspekte von Theorien ästhetischer Bildung sowie Konzeptionen des Lernbereichs. Musisch-Ästhetische Erziehung wird situiert im Spannungsfeld von Theorien ästhetischer Bildung, pädagogischer Anthropologie, Kindheitsforschung, leiborientierter Pädagogik sowie Wahrnehmungs- und Entwicklungspsychologie. Gegenstandsbereiche 1 und 2: Der Leib und die Sinne. Elementare ästhetische Erfahrungen. Thematisiert werden aisthetische (d.h. die leibsinnliche Wahrnehmung betreffende) Erfahrungen, die jede Kunsterfahrung fundieren und deren Spur in die frühe Kindheit zurückführt. Theoretische Fragestellungen werden am Beispiel einiger Unterrichtsinhalte aus verschiedenen Gegenstandsbereichen der MÄERZ anschaulich und praktisch erfahrbar. Dabei werden eigene produktive und rezeptive ästhetische Erfahrungen angebahnt und ermöglicht. Sie werden begleitet von der Stimulierung, dem Austausch und der Reflexion eigener Kindheitserinnerungen als Bedingung für die pädagogische Professionalisierung. Lerngeschichten und Lernautobiographien als Instrumente pädagogischer Reflexion werden geschrieben und reflektiert, gestaltet und präsentiert. Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen einige anthropologische, wahrnehmungs- und entwicklungspsychologische Grundlagen des Lernbereichs und haben erste Vorstellungen von Theorien ästhetischer Bildung und leiborientierter Pädagogik erarbeitet. Sie verstehen den Zusammenhang zwischen Leibsinnlichkeit und Kunst. Sie haben erste Erfahrungen gesammelt, wie die erarbeiteten theoretischen Grundlagen in der pädagogischen Praxis Anwendung finden können. Sie sind mit lernbereichsrelevanten Ergebnissen der Kindheitsforschung vertraut und vermögen den Ort des Ästhetischen generell und des Lernbereichs im Besonderen in ihrem individuellen Leben, in Denken und Handeln zu erkennen und daraus Rückschlüsse auf seine Bedeutung für das Grundschulkind abzuleiten. Sie haben Präsentationsformen von Diskussionsergebnissen und von eigenen Arbeiten eingeübt. 2. Lehr- und Lernformen: Lektüre theoretischer Grundlagentexte, produktive und rezeptive ästhetische Erfahrungen in ausgewählten Gegenstandsbereichen der MÄERZ 3. Voraussetzungen für die Teilnahme: Immatrikulation in den Kernfächern Musik oder Bildende Kunst an der UdK und Registrierung für das Zweitfach Grundschulpädagogik oder Immatrikulation für das Kernfach Grundschulpädagogik im Rahmen der lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge an anderen Berliner Universitäten 4. Verwendbarkeit des Moduls: Verwendbar und obligatorisch für den Lernbereich MÄERZ als Wahlpflichtbereich des Zweitfachs bzw. des Kernfachs Grundschulpädagogik für die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge 5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (LP): Es werden jeweils die regelmäßige Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung einschließlich der Erarbeitung von Aufgaben nach Maßgabe der Seminarleitung sowie kontinuierliche aktive Mitarbeit erwartet. In jeder der beiden Lehrveranstaltungen des Moduls ist eine zu benotende schriftliche Arbeit zu erstellen (Klausur oder Hausarbeit oder Portfolio) 6. Leistungspunkte und Noten
6 Das Modul ist abgeschlossen, wenn die beiden benoteten schriftlichen Leistungen vorliegen. Es sind insgesamt 6 LP zu erwerben. 7. Umfang und Dauer des Moduls 2 Proseminare (jeweils 2 SWS) 8. Häufigkeit des Angebots: jährlich im Wintersemester 9. Zeitlicher Arbeitsaufwand: ca. 180 Std. davon ca. 60 Stunden Präsenzunterricht und ca. 120 Stunden Vor- und Nachbereitung einschließlich Anfertigung zweier schriftlicher Arbeiten 10. Wiederholung des Moduls: Die Abschlussprüfung und/oder Lehrveranstaltungen des Moduls können einmal wiederholt werden. Modul 2 (M 2 Aufbaumodul): Der Eigensinn der Künste 1. Inhalte und Qualifikationsziele: M 2.1 (Proseminar 2 SWS): Bauformen der Künste Inhalte: Gegenstandsbereich 3: Bauformen der Künste. Einführung in die elementaren Formprinzipien der Künste (z. B. die formalen bildnerischen Mittel, die Parameter der Musik, Modi der Bewegung sowie elementare Antriebsaktionen und Figuren im Tanz; Grundbegriffe des Verses u. a.). Manche dieser Form-prinzipien ähneln einander über die Grenzen der Künste hinweg, andere sind spezifisch für eine Kunst. Es gilt Ähnlichkeiten wie grundsätzliche Unterschiede der elementaren Formprinzipien zu erkennen und diese Einsicht sowohl für ein vertieftes Verständnis des Eigensinns der Künste (M 2) als auch der Verbindungswege und Transformationsprozesse zwischen den Künsten (M 3) fruchtbar zu machen. Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen elementare Formprinzipien der Künste und können Ähnlichkeiten und Unterschiede von Kunst zu Kunst herausarbeiten. Sie verstehen die Formprinzipien in ihren Funk-tionen als Analysebegriffe sowie als generative Verfahren. Sie kennen Fragestellungen aus der Kunst- und Kreativitätstheorie, sind mit Beispielen aus den Künsten vertraut und haben konkrete Vorstellungen über die Anbahnung ästhetischer Lernprozesse sowie über Aufgabenstellungen im Unterricht gewonnen.
7 M 2.2 (Seminare und Übungen, mindestens 4 SWS): Der Eigensinn der Künste Inhalte: Künstlerische Fachgebiete, vor allem: Bildende Kunst (z. B. Künstler und Kunstwerke, Museumspädagogik; Verfahren, Materialien und Techniken bildnerischen und räumlichen Gestaltens, z. B. Zeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Sammeln und Präsentieren; alle Gegenstandsbereiche) Musik (z. B. Musik hören und verstehen; Musik erfinden, wiedergeben und gestalten; musikalische Gruppenimprovisation; Stimme und Lied; musikalische Zeichen und Schriften; alle Gegenstandsbereiche) Ausschlussregelung: Das Fachgebiet Bildende Kunst kann nicht gewählt werden, wenn als Kernfach Bildende Kunst studiert wird, das Fachgebiet Musik nicht, wenn als Kernfach Musik studiert wird. Qualifikationsziele: Die Studierenden erwerben in einem Fachgebiet, das sie nicht studieren, praktische künstlerische Erfahrungen und reflektieren ihre Lernprozesse. Sie verfügen über theoretische und historische Grundkenntnisse in den gewählten künstlerischen Fachgebieten. Sie sind mit einigen ästhetischen Verfahren, mit Materialien und Techniken vertraut und können im Allgemeinen ihre Passung an Entwicklungsphasen von Grundschülerinnen und schülern einschätzen. Sie können entsprechende Unterrichtsmodelle kritisch prüfen, eigene entwerfen und begründen. Dabei sind ihnen die Anregungen der dem Lernbereich entsprechenden Rahmenlehrpläne hilfreich, insbesondere die in der Didaktischen Scheibe zum Rahmenlehrplan Bildende Kunst formulierten, die sie auch auf die Unterrichtsplanung in anderen ästhetischen Lernfeldern übertragen können. Sie können das Erarbeitete mündlich und schriftlich angemessen präsentieren. 2. Lehr- und Lernformen: Erarbeitung fachtheoretischer Grundlagen, produktive und rezeptive ästhetische Erfahrungen, künstlerische Projekte und ihre Reflexion, Diskussion und Erarbeitung von Unterrichtsmodellen. 3. Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens einer Lehrveranstaltung des Basismoduls M1. M 2.1 und M 2.2 sollen in der numerischen Reihenfolge nacheinander oder parallel studiert werden. 4. Verwendbarkeit des Moduls: Verwendbar und obligatorisch für den Lernbereich MÄERZ als Wahlpflichtbereich des Zweitfachs bzw. des Kernfachs Grundschulpädagogik für die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge 5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (LP): Es werden jeweils die regelmäßige Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung einschließlich der Erarbeitung von Aufgaben nach Maßgabe der Seminarleitung sowie kontinuierliche aktive Mitarbeit erwartet. In einem Seminar ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen (ca Zeichen). 6. Leistungspunkte und Noten Das Modul wird mit einer mündlichen Prüfung (ca. 20 Minuten) abgeschlossen. Es sind insgesamt 8 LP zu erwerben.
8 7.Umfang und Dauer des Moduls Proseminare, Übungen, Seminare (mindestens 6 SWS) 8. Häufigkeit des Angebots: M 2.1: jährlich im Sommersemester; Lehrveranstaltungen für M 2.2 werden nach Maßgabe der zugewiesenen Mittel in jedem Semester angeboten (z. T. bei begrenzten Teilnehmerzahlen). 9. Zeitlicher Arbeitsaufwand: ca. 240 Std., davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht und ca. 150 Stunden Vor- und Nachbereitung einschließlich Anfertigung einer umfangreichen schriftlichen Arbeit 10. Wiederholung des Moduls: Die Abschlussprüfung und/oder Lehrveranstaltungen des Moduls können einmal wiederholt werden. Modul 3 (M 3 - Vertiefungsmodul): Das Zusammenspiel der Künste 1. Inhalte und Qualifikationsziele: Inhalte: Alle Gegenstandsbereiche. Theoretische Grundlagen; Synästhesie-Modelle und multimediale Kunst. Konzepte, Transformationsprozesse zwischen den Künsten; das Fest. Grundschulrelevante synästhetisch bzw. multimedial strukturierte Genres wie z.b. Bilderbuch, Comic, Theater, Film, Hörspiel, Performance, Klangkunst; Entwicklung eigener Unterrichtsmodelle zu Transformationsprozessen zwischen den Künsten. Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ihre Erfahrungen und Kenntnisse zum Eigensinn der einzelnen Künste wie zu ihren Gemeinsamkeiten und ihrem Zusammenspiel vertieft. Sie haben gründliche Kenntnisse über synästhetisch bzw. multimedial strukturierte Genres erworben. Sie haben sich selbst erprobt und erfahren bei der Gestaltung künstlerischer Prozesse, z. B. bei der Inszenierung eines Theaterstücks, der Produktion eines Films oder einer Klanginstallation und sind in der Lage, das Erfahrene und Gelernte auf den Unterricht in der Grundschule zu übertragen. Sie haben gelernt didaktisch zu argumentieren, Ziele, Verfahren und Methoden zu begründen. Probleme und Risiken bei der Anbahnung von Transformationsprozessen im Unterricht haben sie sich verdeutlicht, können entsprechende Unterrichtsmodelle kritisch prüfen und eigene entwerfen. Sie vermögen das Erarbeitete mündlich und schriftlich angemessen zu präsentieren. 2. Lehr- und Lernformen: Erarbeitung fachtheoretischer Grundlagen, produktive und rezeptive ästhetische Erfahrungen, künstlerische Projekte, ihre Präsentation und ihre Reflexion, Diskussion und Erarbeitung von Unterrichtsmodellen 3. Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreicher Abschluss von mindestens einer Lehrveranstaltung des Basismoduls M 1. M 2.1 sollte abgeschlossen sein oder parallel belegt werden.
9 4. Verwendbarkeit des Moduls: Verwendbar und obligatorisch für den Lernbereich MÄERZ als Wahlpflichtbereich des Zweitfachs bzw. des Kernfachs Grundschulpädagogik für die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge 5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (LP): Es werden jeweils die regelmäßige Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung einschließlich der Erarbeitung von Aufgaben nach Maßgabe der Seminarleitung sowie kontinuierliche aktive Mitarbeit erwartet. In einem Seminar ist eine schriftliche Hausarbeit (ca Zeichen) oder ein Portfolio anzufertigen. Studierende des Kernfachs Grundschulpädagogik präsentieren und diskutieren ihre Hausarbeit (ca. 20 Min.). 6. Leistungspunkte und Noten Das Modul wird mit einer mündlichen Prüfung (15 Minuten) abgeschlossen. Es sind insgesamt 6 LP, im Kernfach 9 LP zu erwerben. 7.Umfang und Dauer des Moduls Proseminare, Übungen, Hauptseminar (mindestens 4 SWS, im Kernfach 6 SWS). 8. Häufigkeit des Angebots: Lehrveranstaltungen des Moduls werden nach Maßgabe der zugewiesenen Mittel in jedem Semester angeboten (z. T. bei begrenzten Teilnehmerzahlen). 9. Zeitlicher Arbeitsaufwand: ca. 180 Std., davon ca. 60 Stunden Präsenzunterricht und ca. 120 Stunden Vor- und Nachbereitung einschließlich Anfertigung einer schriftlichen Arbeit im Kernfach 270 Std., davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht und ca. 180 Stunden Vor- und Nachbereitung einschließlich Anfertigung einer schriftlichen Arbeit und der Vorbereitung der Präsentation der Arbeit 10. Wiederholung des Moduls: Die Abschlussprüfung und/oder Lehrveranstaltungen des Moduls können einmal wiederholt werden. Modul Schulpraktische Studien Qualifikationsziele der schulpraktischen Studien beziehen sich auf die Tätigkeitsbereiche angehender Lehrer und Lehrerinnen im Unterrichten, Erziehen und Beurteilen. Für die einzelnen Bereiche sollen folgende acht Kompetenzen erworben werden: Unterrichten 1. Die Studentinnen und Studenten planen Unterricht mit künstlerischem Bezug in der Grundschule sach- und fachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.
10 2. Die Studentinnen und Studenten unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen der Schülerinnen und Schüler. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. 3. Die Studentinnen und Studenten fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten. Erziehen 4. Die Studentinnen und Studenten kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen des Praktikums ansatzweise Einfluss auf deren individuellen Entwicklung. 5. Die Studentinnen und Studenten vermitteln Werte und Normen und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. 6. Die Studentinnen und Studenten finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht. Beurteilen 7. Die Studentinnen und Studenten diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende. 8. Die Studentinnen und Studenten erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Im Seminar (Vorbereitungsseminar) werden die Studentinnen und Studenten in die Grundlagen der Unterrichtsplanung und deren Darstellung an kunstbezogenen Beispielen eingeführt. Unterrichtsmaterialien werden unter verschiedenen Kriterien untersucht und die Rahmenlehrpläne vorgestellt. Die Kriterien für die Unterrichtsbeobachtung und Reflexion werden erarbeitet. Der unterrichtspraktische Teil an der Schule besteht aus der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbstständigem Unterricht. In den Hospitationsstunden beobachten die Studentinnen und Studenten den Unterricht gemäß der im Vorbereitungsseminar erarbeiteten Kriterien. Dies gilt insbesondere für den Kompetenzbereich Erziehen. Der selbstständige Unterricht wird auf Grund einer schriftlichen Planung gehalten und anschließend kriterienbezogen analysiert. Das Seminar (Nachbereitungsseminar) thematisiert alle Fragen, die im Rahmen der schulpraktischen Studien entstehen und bietet ein Forum für die gemeinsame Reflexion der je individuellen Erfahrungen. Hospitation, Beobachtungsaufgaben und deren Auswertung sowie Unterrichtsplanung und Reflexion der gehaltenen Stunden werden schriftlich dokumentiert. Zum Seminar (Nachbereitungsseminar) gehört auch die individuelle Betreuung und Beratung durch den/die Dozenten/Dozentin bei Unterrichtsbesuchen. Lehr- und Lernformen Vorbereitungsseminar: 2 SWS; 2 LP 30 Stunden Vor- und Nachbereitung des Seminars, 30 Stunden Seminararbeit Unterrichtspraktikum: 4 LP 40 Stunden Hospitation, 20 Stunden Auswertung der Hospitation, mindestens 6 Stunden selbstständige Unterrichtsversuche, dazu je Unterrichtsversuch ca. 6 Stunden Vorbereitung und insgesamt 20 Stunden Auswertung Nachbereitungsseminar und individuelle Kontaktzeit, schriftliche Dokumentation und Diskussion: 2 SWS; 4LP Die genauen Aufgaben der Studierenden innerhalb des Schulpraktikums werden im Praktikumsprogramm Musisch-Ästhetische Erziehung der Universität der Künste beschrieben. Leistungspunkte insgesamt: 10 LP Dauer des Moduls:
11 2 Semester Modulabschluss Teilprüfungen: Die Modulprüfung erfolgt durch die schriftliche Dokumentation der schulpraktischen Studien. Die verschiedenen Unterrichtstätigkeiten sind quantitativ und qualitativ differenziert aufzu-listen. Die Dokumentation enthält die detaillierte Planung und kritische Reflexion des tatsächlichen Verlaufs der gehaltenen Unterrichtsstunden gemäß der im Vorbereitungsseminar erarbeiteten Kriterien. Die Kriterien beziehen sich dabei auf die zu erwerbenden Kompetenzen in den Bereichen Erziehen, Unterrichten und Beurteilen. Voraussetzungen für die Teilnahme: Immatrikulation im Kernfach Grundschulpädagogik an einer Berliner Universität; Orientierungspraktikum; mindestens vier Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich Musisch-Ästhetische Erziehung.
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