Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

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1 Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 20 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. Juli 205 (Fundstelle: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die folgende Satzung. Inhaltsübersicht. Teil: Allgemeine Vorschriften... 2 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse Kontrollprüfungen Prüfungsausschuss Teil: en Fachspezifische sonstige Prüfungen Abschlussbereich: Master-Thesis und Abschlusskolloquium Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote Teil: Schlussvorschriften Inkrafttreten... 6 Anlage ZV... 7 Zweck des Zulassungsverfahrens Zulassungsverfahren, Fristen, Unterlagen Zulassungskommission Teilnahme am Zulassungsverfahren, Umfang und Inhalt des Zulassungsverfahrens, Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses, Niederschrift... 8 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung... 9

2 2. Teil: Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg (JMU) vom. Juli 205 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) () Der Master-Studiengang Psychologie wird von der Fakultät für Humanwissenschaften der JMU mit dem Abschluss Master of Science (MSc.) im Rahmen eines konsekutiven Bachelorund Master-Studienmodells angeboten. (2) Im viersemestrigen Master-Studiengang werden die im Bachelor-Studiengang erworbenen grundlegenden psychologischen Fähigkeiten und Kenntnisse vertieft und erweitert. 2 Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychologin/Psychologe vorbereitet. 3 Das Studium versieht die Studierenden mit einer Berufsfeldqualifikation für ein breites Spektrum an Handlungsfeldern in fachlichen Institutionen und in der Privatwirtschaft, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Bildung, Arbeitswelt und Kultur. 4 Im Einzelnen umfassen die Inhalte des Curriculums:. Im Pflichtbereich werden fortgeschrittene methodische und diagnostische Kompetenzen vermittelt sowie durch ein Praktikum die Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse in der Berufspraxis gefördert. 2. Im Wahlpflichtbereich (Major) und 2 (Minor) setzen die Studierenden Schwerpunkte nach ihren persönlichen Interessen und Neigungen. Durch die Wahl von zwei aus den drei Fachgebieten Arbeitspsychologie, Kognitionspsychologie & Sozialpsychologie, Bildung, Entwicklung & lebenslanges Lernen und Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften werden umfassende Kenntnisse auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand in den jeweiligen Grund- und Anwendungsfächern der Psychologie erworben. 3. Im Wahlpflichtbereich Projektarbeit erlernen die Studierenden die Anwendung der in Pflicht- und Wahlpflichtbereich erworbenen Kenntnisse in der wissenschaftlichen Praxis durch die angeleitete Durchführung wissenschaftlicher Studien in einem von ihnen gewählten Teilgebiet der Psychologie. 4. Im Wahlpflichtbereich Nebenfach erlangen die Studierenden Einblicke in nicht originär psychologische Disziplinen, die aber relevant für psychologische Forschung und Berufspraxis sind oder Tätigkeitsfelder für Psychologinnen/Psychologen bieten, wie z.b. Psychiatrie, Informatik, Neurobiologie oder Medienkommunikation. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit () Der Master-Studiengang Psychologie kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden. (2) Das Studium ist wie folgt gegliedert: Gliederungsebene Pflichtbereich 30 Wahlpflichtbereich (Major) 20 Arbeits-, Kognitions- und Sozialpsychologie - Vertieft 0 oder 20

3 3 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Vertieft Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften Vertieft Wahlpflichtbereich 2 (Minor) 5 0 oder 20 0 oder 20 Arbeits-, Kognitions- und Sozialpsychologie 0 oder 5 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 0 oder 5 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften 0 oder 5 Wahlpflichtbereich Projektarbeit 5 Kognition & Verhalten 0 oder 5 Motivation & Emotion 0 oder 5 Interindividuelle Unterschiede 0 oder 5 Klinische Psychologie & experimentelle Psychotherapieforschung 0 oder 5 Psychologische Methoden, Kognition & Anwendung 0 oder 5 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Forschung 0 oder 5 Soziale Kognition 0 oder 5 Experimentelle Wirtschaftspsychologie 0 oder 5 Verhaltensanalyse & Verhaltensregulation 0 oder 5 Experimentelle Klinische Psychologie 0 oder 5 Wahlpflichtbereich Nebenfach 0 Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie 0 oder 0 Einführung in die Informatik für Studierende aller Fakultäten 0 oder 0 Kinder- & Jugendpsychiatrie 0 oder 0 Klinische Neurobiologie 0 oder 0 Forensische Psychiatrie 0 oder 0 Medienkommunikation 0 oder 0 Nichtpsychologisches Nebenfach 0 oder 0 Abschlussarbeit 30 gesamt 20 (3) Der Master-Studiengang Psychologie hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern, in denen insgesamt 20 erworben werden müssen.

4 4 4 Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse () Die Zulassung zum Master-Studienfach Psychologie erfordert a) einen Abschluss in dem Bachelor-Studiengang (Erwerb von 80 n) an der JMU Würzburg oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss (z.b. Staatsexamen) sowie b) den Nachweis von Kompetenzen in den folgenden Bereichen im jeweils angegebenen Mindestumfang (im Rahmen des Erwerbs des in Buchst. a) genannten Erststudiums): Mindestens 30 n in den Kernbereichen der Psychologie (Allgemeine Psychologie, Biopsychologie, Diagnostik, Differenzielle und Persönlichkeitspsychologie, Einführung in empirische und experimentelle Forschungsmethoden, Entwicklungspsychologie, Einführung in die Geschichte der Psychologie, Sozialpsychologie, Testtheorie und Testentwicklung, Methodenlehre, Statistik, Klinische Psychologie und Interventionspsychologie, Pädagogische Psychologie, Wirtschaftspsychologie, Neuroanatomie, Physiologie). Dabei müssen Kompetenzen in sämtlichen genannten Kernbereichen der Psychologie nachgewiesen werden. In jedem Kernbereich sind Kompetenzen im Umfang von mindestens ECTS-Punkt nachzuweisen, in einzelnen Kernbereichen sind abweichend hiervon Kompetenzen in folgendem Umfang nachzuweisen: i) mindestens 2 aus der Statistik ii) mindestens 9 aus der Biopsychologie iii) mindestens 3 aus der Neuroanatomie iv) mindestens 3 aus der Physiologie. Die benötigten Kompetenzen werden insbesondere im Rahmen des Studienfachs Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 80 ECTS- Punkten) an der JMU vermittelt. c) die Zuweisung eines Studienplatzes für das Master-Studium in Psychologie im Rahmen des Zulassungsverfahrens (vgl. Anlage ZV). 2 Über die Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz Buchst. a) sowie über das Vorliegen der erforderlichen Mindest-Kompetenzen (Satz Buchst. b)) entscheidet die Zulassungskommission (vgl. Anlage ZV). 3 Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Erstabschlüsse mit dem genannten Referenzabschluss sowie für den Nachweis der erforderlichen Mindest- Kompetenzen und deren Umfang (insbesondere bei nicht-modularisierten Studiengängen) gilt nach Maßgabe des Art. 63 BayHSchG der Grundsatz der Beweislastumkehr sowie die Verpflichtung, Gleichwertigkeit festzustellen, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. (2) Im Falle des Nichtvorliegens der in Abs. Satz Buchst. a) b) genannten Voraussetzungen ist eine Zulassung zum Master-Studium in Psychologie nicht gegeben. 2 Der Bewerber / die Bewerberin erhält in diesem Fall einen mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. (3) Für Bewerber und Bewerberinnen, die den einschlägigen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist zusätzlich ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. 2 Dieser Nachweis ist entsprechend den Vorgaben der Immatrikulationssatzung der JMU in der jeweils geltenden Fassung zu führen. 5 Kontrollprüfungen Es werden keine Kontrollprüfungen gemäß 3 Abs. 5 ASPO durchgeführt.

5 5 6 Prüfungsausschuss In Abweichung von 4 Abs. Satz 3 ASPO besteht der Prüfungsausschuss für das Studienfach Psychologie aus 5 Mitgliedern. 2. Teil: en 7 Fachspezifische sonstige Prüfungen () Als fachspezifische sonstige Prüfungsform sieht das Studienfach die Prüfungsformen Exposé sowie Fallbericht vor. (2) In einem Exposé soll der theoretische Hintergrund, die Fragestellung, die Hypothesen und die Methode (unabhängige und abhängige Variablen, Messinstrumente, Versuchsdesign und - ablauf, Versuchspersonen und geplante statistische Auswertung) zu einer geplanten empirischen Studie kurz dargestellt werden. (3) Eine Fallstudie beschreibt eine Störung anhand einer (fiktiven) Patientin und besteht aus einem Symptombericht, einer Anamnese, einer Verhaltensanalyse, einer Diagnose sowie einem daraus abgeleiteten Therapieplan. 8 Abschlussbereich: Master-Thesis und Abschlusskolloquium () Für die Master-Thesis werden 30 vergeben. 2 Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. (2) Es findet kein Abschlusskolloquium statt. 9 Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote Die Gesamtnote wird entsprechend der Vorschrift des 35 Abs. ASPO gebildet. 2 Die Bildung der Studienfachnote für das Fach Psychologie richtet sich nach 35 Abs. 2 ASPO, die Bildung der Bereichsnoten nach 35 Abs. 3 bis 5 ASPO. 3 Bei der Bildung der Bereichsnote findet das in 35 Abs. 5 Satz 3 bis 6 beschriebene Hierarchiemodell Anwendung. 4 Bei der Ermittlung der Studienfachnote und der Gesamtnote werden die einzelnen Bereiche wie folgt gewichtet: Gliederungsebene Gewichtungsfaktor für Bereich Studienfachnote Gesamtnote Pflichtbereich 30 30/20 Wahlpflichtbereich (Major) 20 Arbeits-, Kognitions- und Sozialpsychologie - Vertieft Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Vertieft 0 oder 20/20 20/20 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften 20 Vertieft Wahlpflichtbereich 2 (Minor) 5 5/5 5/20 20/20

6 6 Arbeits-, Kognitions- und Sozialpsychologie Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften Wahlpflichtbereich Projektarbeit 5 Kognition & Verhalten Motivation & Emotion Interindividuelle Unterschiede Klinische Psychologie & experimentelle Psychotherapieforschung Psychologische Methoden, Kognition & Anwendung Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Forschung Soziale Kognition Experimentelle Wirtschaftspsychologie Verhaltensanalyse & Verhaltensregulation Experimentelle Klinische Psychologie Wahlpflichtbereich Nebenfach 0 Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie Einführung in die Informatik für Studierende aller Fakultäten Kinder- & Jugendpsychiatrie Klinische Neurobiologie Forensische Psychiatrie Medienkommunikation Nichtpsychologisches Nebenfach 0 oder 5 0 oder 5 0 oder 0 5/5 5/20 0/0 0/20 Abschlussbereich 30 30/20 gesamt Teil: Schlussvorschriften 0 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden des Studienfachs Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 20 ECTS- Punkten), die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Allgemeinen Studienund Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der JMU vom. Juli 205 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 205/206 aufnehmen.

7 7 Anlage ZV Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist das Bestehen eines Zulassungsverfahrens. 2 Dieses wird wie folgt durchgeführt. Zweck des Zulassungsverfahrens () Das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 20 n) an der JMU ist zulassungsbeschränkt. 2 Die Zulassungszahlen sind der Zulassungszahlsatzung der JMU in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Die verfügbaren Studienplätze werden im Rahmen eines örtlichen verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz BayHZG) vom 9. Mai 2007 (GVBl S. 320, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden: Zulassungsverfahren) vergeben. 2 Zulassungsverfahren, Fristen, Unterlagen () Das Zulassungsverfahren wird jedes Semester durch das Institut für Psychologie der Fakultät für Humanwissenschaften an der JMU durchgeführt. (2) Die Anträge auf Zulassung zum Master-Studium in Psychologie für das jeweils folgende Semester sind in der von der Zulassungskommission (vgl. 3) für den Master-Studiengang Psychologie festgelegten Form bis zum 5. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 5. Januar (für das Sommersemester) an den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende dieser Kommission form- und fristgerecht zu stellen (Ausschlussfrist); es kann dabei insbesondere ein elektronisches Bewerbungsverfahren über die einschlägigen Webseiten der JMU vorgesehen werden. 2 Unterlagen gemäß Abs. 3 Nrn. und 2 können aus von dem Bewerber bzw. der Bewerberin nicht zu vertretenden Gründen noch bis spätestens 5. September (für das Wintersemester) bzw. 5. März (für das Sommersemester) nachgereicht werden. 3 Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren nicht möglich. (3) Dem Antrag sind beizufügen:. Nachweis eines Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses aus dem in 4 Abs. Satz Buchst. a) der FSB genannten Erst-Studium; sowie 2. eine einheitliche bzw. zusammengefasste Übersicht über zuvor erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) mit Angabe der n und der ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen einschließlich der dafür vergebenen und Prüfungsnoten sowie gegebenenfalls angerechneter Prüfungsleistungen. Aus der Übersicht muss insbesondere hervorgehen, dass der Bewerber / die Bewerberin die für das Master-Studium in Psychologie erforderlichen Kompetenzen gemäß 4 Abs. Satz Buchst. b) der FSB erworben hat. 3 Zulassungskommission Das Zulassungsverfahren wird von einer Kommission mit fünf Mitgliedern durchgeführt, die sich aus dem bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden für den Master-Studiengang Psychologie sowie vier weiteren Professoren oder Professorinnen oder sonstigen nach der Hochschulprüferverordnung (HSchPrüferV) zur Abnahme von Hochschulprüfungen berechtigten Mitgliedern des Instituts für Psychologie zusammensetzt. 2 Die Bestellung der Mitglieder, des oder der Vorsitzenden und des oder der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt durch den Fakultätsrat der Fakultät für Humanwissenschaften für eine von drei Jahren, eine wiederholte Bestellung ist zulässig. 4 Die Kommission ist beschlussfähig, wenn ihre Mitglieder unter Einhaltung einer

8 8 Ladungsfrist von drei Tagen geladen sind, und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. 4 Bei Wahlen und sonstigen Entscheidungen (insbesondere beim Zulassungsverfahren) wird mit einfacher Mehrheit entschieden. 5 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag. 4 Teilnahme am Zulassungsverfahren, Umfang und Inhalt des Zulassungsverfahrens, Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses, Niederschrift () Die Teilnahme am Zulassungsverfahren setzt neben dem Vorliegen der Voraussetzungen nach 4 FSB voraus, dass die in 2 Abs. 3 genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen. (2) Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird aufgrund der bis zu den in 2 Abs. 2 genannten Stichtagen vollständig eingegangenen Bewerbungsunterlagen eine Rangliste aufgrund der im jeweils einschlägigen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erzielten Gesamtnote erstellt. 2 Bei Notengleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. (3) Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden gemäß den Ranglistenplätzen vergeben. 2 Nachrückverfahren sind möglich, wenn nach einer Vergaberunde noch Studienplätze zur Verfügung stehen. (4) Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird dem Bewerber oder der Bewerberin schriftlich mitgeteilt und ist im Falle der Zulassung von dem Bewerber oder der Bewerberin bei der Immatrikulation vorzulegen. 2 Ein ablehnender Bescheid ist mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

9 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung 9

10 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss "Master of Science" (Erwerb von 20 n) (Verantwortlich: Institut für Psychologie) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursion, K = Kolloquium, LV = Lehrveranstaltung(en), NUM = Numerische Notenvergabe, O = Konversatorium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Projekt, S = Seminar, SS = Sommersemester, T = Tutorium, TN = Teilnehmer, Ü = Übung, VL = Vorleistung(en), V = Vorlesung, WS = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der Dozent oder die Dozentin in Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen bis spätestens 2 Wochen nach LV- Beginn fest, welche Form für die im aktuellen Semester zutreffend ist und gibt dies ortsüblich bekannt. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der dieser SFB semesterweise. Version (Deutsch/) keit, Pflichtbereich (30 ) ML- Methodenlehre Psychological Research Methods S(2) 5 NUM Klausur (ca. 20 Min.) Deutsch ML-2 Methodenlehre 2 Psychological Research Methods 2 S(2) 5 NUM Klausur (ca. 20 Min.) Deutsch DIA Diagnostik Psychological Diagnostics PRA Praktikum Internship P 5 B/NB Praktikumsbericht (ca. 8 S.) oder zwei Praktikumsberichte (je ca. 4 S.) bei zwei Teilpraktika 2

11 Version (Deutsch/) keit, Wahlpflichtbereich (Major) (20 ) Arbeits-, Kognitions- und Sozialpsychologie - Vertieft AKS- Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie Work, Cognitive, & Social Psychology AKS-2 Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie 2 Work, Cognitive, & Social Psychology 2 AKS-3 Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie 3 Work, Cognitive, & Social Psychology 3 AKS-4 Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie 4 Work, Cognitive, & Social Psychology 4 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Vertieft BELL- Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Education, Development, & Lifelong Learning BELL- 2 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 2 Education, Development, & Lifelong Learning 2 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 3 2

12 BELL- 3 Version (Deutsch/) Education, Development, & Lifelong Learning 3 keit, BELL- 4 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 4 Education, Development, & Lifelong Learning 4 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften Vertieft KIN- Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften Clinical Psychology, Interventional Psychology, & Clinical Neurosciences S(2) + S(2) 0 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch KIN-2 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften 2 Clinical Psychology, Interventional Psychology, & Clinical Neurosciences 2 KIN-3 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften 3 Clinical Psychology, Interventional Psychology, & Clinical Neurosciences 3 Wahlpflichtbereich 2 (Minor) (5 ) Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie AKS- Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie Work, Cognitive, & Social Psychology 3

13 Version (Deutsch/) keit, AKS-2 AKS-3 Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie 2 Work, Cognitive, & Social Psychology 2 Arbeits-, Kognitions- & Sozialpsychologie 3 Work, Cognitive, & Social Psychology 3 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen BELL- Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Education, Development, & Lifelong Learning BELL- 2 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 2 Education, Development, & Lifelong Learning 2 BELL- 3 Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen 3 Education, Development, & Lifelong Learning 3 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften KIN- Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften Clinical Psychology, Interventional Psychology, & Clinical Neurosciences S(2) + S(2) 0 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch 4

14 Version (Deutsch/) keit, KIN-2 Klinische Psychologie, Interventionspsychologie & Klinische Neurowissenschaften 2 Clinical Psychology, Interventional Psychology, & Clinical Neurosciences 2 Wahlpflichtbereich Projektarbeit (5 ) Kognition & Verhalten KV- KV-2 Kognition & Verhalten Cognition & Behavior Kognition & Verhalten 2 Motivation & Emotion ME- ME-2 Cognition & Behavior 2 Motivation & Emotion Motivation & Emotion Motivation & Emotion 2 Interindividuelle Unterschiede IU- IU- Motivation & Emotion 2 Interindividuelle Unterschiede Interindividual Differences Interindividuelle Unterschiede 2 Interindividual Differences 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch 5

15 2 Version (Deutsch/) keit, Klinische Psychologie & experimentelle Psychotherapieforschung KEP- Klinische Psychologie & experimentelle Psychotherapieforschung Clinical Psychology & Experimental Psychotherapy Research KEP-2 Klinische Psychologie & experimentelle Psychotherapieforschung 2 Clinical Psychology & Experimental Psychotherapy Research 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Psychologische Methoden, Kognition & Anwendung MKA- Psychologische Methoden, Kognition & Anwendung Psychological Methods, Cognition, & Application MKA-2 Psychologische Methoden, Kognition & Anwendung 2 Psychological Methods, Cognition, & Application R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen Forschung BELLF - Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen - Forschung Education, Development, & Lifelong Learning - Research Bildung, Entwicklung & Lebenslanges Lernen - Forschung 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch 6

16 BELLF -2 Version (Deutsch/) Education, Development, & Lifelong Learning - Research 2 keit, Soziale Kognition SK- Soziale Kognition Social Cognition SK-2 Soziale Kognition 2 Social Cognition 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Experimentelle Wirtschaftspsychologie EW- Experimentelle Wirtschaftspsychologie Experimental Economic Psychology EW-2 Experimentelle Wirtschaftspsychologie 2 Experimental Economic Psychology 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Verhaltensanalyse & Verhaltensregulation VV- Verhaltenanalyse & Verhaltensregulation Analysis & Regulation of Behavior S(2) 5 Max. 2 3 NUM Prüfungssatz Master Deutsch VV-2 Verhaltenanalyse & Verhaltensregulation 2 Analysis & Regulation of Behavior 2 R(4) 0 Max. 2 3 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Experimentelle Klinische Psychologie 7

17 Version (Deutsch/) keit, EK- Experimentelle Klinische Psychologie Experimental Clinical Psychology EK-2 Experimentelle Klinische Psychologie 2 Experimental Clinical Psychology 2 R(4) 0 NUM Prüfungssatz Master Deutsch Wahlpflichtbereich Nebenfach (0 ) Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie PPP Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie Psychiatry, Psychosomatic Medicine, & Psychotherapy V(2) + V(2) 0 2 Max NUM a) Klausur (ca. 90 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch Einführung in die Informatik für Studierende aller Fakultäten 0-I- EIN Einführung in die Informatik für Studierende aller Fakultäten Introduction to Computer Science for Students of all Faculties V(4) + Ü(2) 0 NUM a) Klausur (80-90 Min.) oder b) Mündliche Einzelprüfung (ca. 20 Min.) oder Deutsch c) Gruppenprüfung mit zwei bzw. drei Teilnehmern (30 bzw. 40 Min.) Kinder- & Jugendpsychiatrie KJP Kinder- & Jugendpsychiatrie Child & Adolescent Psychiatry V(2) + V(2) 0 2 Max. 2 3 NUM a) Klausur (ca. 90 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch Klinische Neurobiologie 8

18 Version (Deutsch/) keit, KN- Klinische Neurobiologie Clinical Neurobiology V(2) 5 Max. 8 3 NUM Klausur (ca. 90 Min.) Deutsch KN-2 Literaturkurs Klinische Neurobiologie Literature Course Clinical Neurobiology S(2) 5 Max. 8 3 NUM Referat (in Kleingruppen, ca. 5 Min.) Deutsch 4) Das Modul setzt den Besuch von KN- im gleichen oder einem der vorangegangenen Semester voraus. Forensische Psychiatrie FOR- Forensische Psychiatrie Forensic Psychiatry S(2) 5 Min. 4, max. 8 3 B/NB Referat (ca. 25 Min.) Deutsch FOR-2 Forensische Psychiatrie 2 Forensic Psychiatry 2 V(2) 5 Min. 4, max. 8 3 NUM Mündliche Prüfung (ca. 45 Min.) Deutsch FOR- Medienkommunikation MK- Medienkommunikation Media Communication V(2) 5 Max. 5 3 NUM a) Klausur (ca. 50 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch MK-2 Medienkommunikation 2 Media Communication 2 V(2) 5 Max. 5 3 NUM a) Klausur (ca. 50 Min.) oder b) Mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) Deutsch Nichtpsychologisches Nebenfach NF- Nichtpsychologisches Nebenfach Nonpsychological Subject 9

19 Version (Deutsch/) keit, NF-2 Nichtpsychologisches Nebenfach 2 Nonpsychological Subject 2 Abschlussbereich (30 ) MT Master-Thesis Psychologie Master-Thesis in Psychology 30 NUM Master-Thesis (ca. 50 S.) 5) Bearbeitungszeit: 6 Monate Prüfungssatz Master: a) Referat (ca. 30 Min.) oder b) Klausur (ca. 60 Min.) oder c) mündliche Prüfung (ca. 5 Min) oder d) Praktische Tätigkeit (ca. 60 Std.) oder e) Hausarbeit (ca. 0 S.) oder f) Exposé (ca. 5 S.) (In einem Exposé soll der theoretische Hintergrund, die Fragestellung, die Hypothesen und die Methode (unabhängige und abhängige Variablen, Messinstrumente, Versuchsdesign und -ablauf, Versuchspersonen und geplante statistische Auswertung) zu einer geplanten empirischen Studie kurz dargestellt werden) oder g) Wissenschaftliches Poster ( S., DIN A0) oder h) Projektbericht (ca. 0 S.) oder i) Fallbericht (ca. 5 S.) (Ein Fallbericht beschreibt eine Störung anhand einer (fiktiven) Patientin und besteht aus einem Symptombericht, einer Anamnese, einer Verhaltensanalyse, einer Diagnose sowie einem daraus abgeleiteten Therapieplan) oder j) seminarbegleitende Übungsfragen (ca. ½ S. pro Sitzung) 2 Die Praktikumsdauer beträgt 2 Wochen, eine Ableistung in zwei Teilen ist möglich (Mindestdauer je Teilpraktikum: 4 Wochen). In der Regel muss die Betreuung durch eine Psychologin mit dem Abschluss Diplom oder Master gewährleistet sein. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss ist eine Abweichung von dieser Regelung möglich, soweit eine gleichwertige Betreuung gewährleistet ist. 3 Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerberinnen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, erfolgt die Vergabe der Plätze wie folgt: Es werden vorrangig Bewerberinnen berücksichtigt, die noch keine für den jeweiligen Wahlpflichtunterbereich vorgesehenen erworben haben. Bewerberinnen, die bereits ECTS- Punkte erworben haben, können etwaige Restplätze erhalten. Die Plätze werden innerhalb der genannten Gruppen nach der Anzahl der Fachsemester verteilt. Im Falle des Gleichrangs wird gelost. Wenn in einem Fach mehrere Teilnehmerbeschränkt sind, so gilt das Ergebnis des verfahrens in einem Modul auch für alle anderen. 0

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